Gelegentliche Elektrikarbeiten |
Jürgen Rixinger
König
Dabei seit: 07.11.2006
Beiträge: 926
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.917.563
Nächster Level: 6.058.010
|
|
Gelegentliche Elektrikarbeiten |
|
liebe Kollegen,
wir haben den Tipp bekommen, dass ein Bewohner unserer Obdachlosenunterkunft sein "Gehalt" (ALG 2) durch die Reparatur von Elektrogeräten aufbessern würde. Wir haben dann mal nachgesehen und in seiner Bude tatsächlich einen aufgeschraubten Computer und einen zweiten Fernseher vorgefunden. Der Betroffene gab auch ohne weiteres zu, "gelegentliche Reparaturen" durchzuführen, oder ab und an defekte Geräte nach Reparatur zu verkaufen, aber bisher nur sporadisch mit einem Zugewinn von max. 100,- € im Monat. Deshalb sollten wir jetzt auch dafür sorgen, dass er in seiner Obdachlosenbude einen Internetanschluss bekommt, damit er sein Geschäft ausweiten kann
. ARGE und Finanzamt seien über den Zugewinn informiert.
Das mit dem Internet kann er sich natürlich abschminken, und die Mitteilung an das Finanzamt und die ARGE werden wir vorsorglich nochmals selbst machen. Fraglich ist für uns aber die gewerberechtliche Einordnung. Eine Gewerbeausübung i.S.d. GewO fordert eine gewisse Nachhaltigkeit und Intensität. Diese Frage kam ja u.a. auch bei den Solarzellenbesitzern auf, deren Dach-Stromproduktion i.d.R. bei 100-200 €/Monat abwirft, was viele Behörden als nicht-gewerblich einordnen. Einmal davon ausgegangen, dass wir dem Betroffenen keinen höheren Geschäftsumfang nachweisen können (da werden wir natürlich dranbleiben) und deshalb der Gewerbebegriff als nicht gegeben (?) erachtet würde, was ist dann mit den Vorschriften der HwO (Zulassungspflicht, Eintrag in Handwerksrolle, Meisterzwang)? Mangels Erfüllung des Gewerbebegriffs nicht anwendbar? Müssten wir den dann tatsächlich einfach so wursteln lassen?
Über Meinungen und Infos würde ich mich freuen
.
Grüße vom Neckar
Jürgen Rixinger
__________________ "Turn off your mind, relax and float down stream"
|
|
1
18.02.2008 09:24 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Civil Servant
Foren Gott
Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.293
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.641.798
Nächster Level: 22.308.442
|
|
Kollege Rixinger,
hier meine Meinung:
Ich sehe das genau so
. Kein Gewerbe = kein Handwerk, denn die Anwendbarkeit der HWO verlangt ja den Betrieb im stehenden GEWERBE.
Gruß aus dem sonnenverwöhnten Wetzlar
Frank Schuster
|
|
2
18.02.2008 10:16 |
|
|
Solon
|
|
|
|
ve-ru
Routinier
Dabei seit: 25.09.2007
Beiträge: 338
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.051.130
Nächster Level: 2.111.327
|
|
|
3
18.02.2008 10:19 |
|
|
4X4
Doppel-As
Dabei seit: 03.11.2006
Beiträge: 128
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 818.498
Nächster Level: 824.290
|
|
RE: Gelegentliche Elektrikarbeiten |
|
Zitat: |
Der Betroffene gab auch ohne weiteres zu, "gelegentliche Reparaturen" durchzuführen, oder ab und an defekte Geräte nach Reparatur zu verkaufen,
|
|
Na prima, Reparatur von Elektrogeräten ohne abschließende Sicherheitsmessung...
Zitat: |
Diese Frage kam ja u.a. auch bei den Solarzellenbesitzern auf, deren Dach-Stromproduktion i.d.R. bei 100-200 €/Monat abwirft, was viele Behörden als nicht-gewerblich einordnen.
|
|
Bei den Photovoltaikanlagen geht es nicht um die Höhe der Einkünfte sondern um die fehlende Gewinnerzielungsabsicht auch über einen langen Zeitraum...
Meiner Meinung nach betreibt er sehr wohl ein Gewerbe... und die HWK würd ich auch noch sehr gerne fragen!!!
|
|
4
18.02.2008 10:44 |
|
|
J. Neu
Routinier
Dabei seit: 21.06.2007
Beiträge: 455
Bundesland:
Saarland
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.804.780
Nächster Level: 3.025.107
|
|
Hallo,
bitte mal die Suchfunktion hier füttern mit Begriffen wie "Kleingewerbe", "Bagatellgewerbe" oder noch besser "*Bagatell*" (jew. ohne Anführungszeichen).
Oder nach "Bagatellgewerbe" in den einschl. Kommentierungen suchen. Die Festlegung einer Bagatellgrenze ist schwierig. Hängt immer - wie es so schön heißt - "von den Umständen des Einzelfalls" ab. Bei einem Hinzuverdienst von bis zu 100€/Monat würde ich eher Rtg. Gewerbe tendieren -> also Gewerbeanzeige und Eintragung in die HwRolle, ansonsten -> § 16 Abs. 3 HwO.
Viele Grüße
J. Neu
|
|
5
18.02.2008 10:57 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 383.592 | Views gestern: 413.905 | Views gesamt: 894.792.629
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|