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Zum Ende der Seite springen Gelegentliche Elektrikarbeiten
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Jürgen Rixinger   Zeige Jürgen Rixinger auf Karte Jürgen Rixinger ist männlich
König


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Gelegentliche Elektrikarbeiten

Moin liebe Kollegen,

wir haben den Tipp bekommen, dass ein Bewohner unserer Obdachlosenunterkunft sein "Gehalt" (ALG 2) durch die Reparatur von Elektrogeräten aufbessern würde. Wir haben dann mal nachgesehen und in seiner Bude tatsächlich einen aufgeschraubten Computer und einen zweiten Fernseher vorgefunden. Der Betroffene gab auch ohne weiteres zu, "gelegentliche Reparaturen" durchzuführen, oder ab und an defekte Geräte nach Reparatur zu verkaufen, aber bisher nur sporadisch mit einem Zugewinn von max. 100,- € im Monat. Deshalb sollten wir jetzt auch dafür sorgen, dass er in seiner Obdachlosenbude einen Internetanschluss bekommt, damit er sein Geschäft ausweiten kann . ARGE und Finanzamt seien über den Zugewinn informiert.

Das mit dem Internet kann er sich natürlich abschminken, und die Mitteilung an das Finanzamt und die ARGE werden wir vorsorglich nochmals selbst machen. Fraglich ist für uns aber die gewerberechtliche Einordnung. Eine Gewerbeausübung i.S.d. GewO fordert eine gewisse Nachhaltigkeit und Intensität. Diese Frage kam ja u.a. auch bei den Solarzellenbesitzern auf, deren Dach-Stromproduktion i.d.R. bei 100-200 €/Monat abwirft, was viele Behörden als nicht-gewerblich einordnen. Einmal davon ausgegangen, dass wir dem Betroffenen keinen höheren Geschäftsumfang nachweisen können (da werden wir natürlich dranbleiben) und deshalb der Gewerbebegriff als nicht gegeben (?) erachtet würde, was ist dann mit den Vorschriften der HwO (Zulassungspflicht, Eintrag in Handwerksrolle, Meisterzwang)? Mangels Erfüllung des Gewerbebegriffs nicht anwendbar? Müssten wir den dann tatsächlich einfach so wursteln lassen? verwirrt Über Meinungen und Infos würde ich mich freuen smile .

Grüße vom Neckar
Jürgen Rixinger

__________________
"Turn off your mind, relax and float down stream"
1 18.02.2008 09:24 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
Solon
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Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
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Kollege Rixinger,

hier meine Meinung:

Ich sehe das genau so Applaus . Kein Gewerbe = kein Handwerk, denn die Anwendbarkeit der HWO verlangt ja den Betrieb im stehenden GEWERBE.

Gruß aus dem sonnenverwöhnten Wetzlar


Frank Schuster
2 18.02.2008 10:16 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Solon
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ve-ru   Zeige ve-ru auf Karte ve-ru ist weiblich
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RE: Gelegentliche Elektrikarbeiten

Moin Moin

nach meiner Auffassung kann man doch den Herrn nicht einfach so im zulassungspflichtigen Handwerk herumwurschteln lassen.
Wobei die Reparatur von PC nicht unbedingt dem Elektrohandwerk zuzuordnen ist.

Eine Rücksprache mit der Handwerkskammer ist in diesem Fall sicherlich zweckmäßig.
Der Nächste kommt dann vielleicht auf die Idee mal für 100 € im Monat an ein paar Autos herumzuschrauben. verwirrt
Ihr könnt ja dann an Eure Obdachlosenunterkunft alternatives Geschäftsmodell zur Umgehung der Handwerks- und Gewerbeordnung schreiben. schimpf

Ich denke Sie sollten über eine Anmeldung Tätigkeit im Nebenwerwerb nachdenken.

Da der Herr ja seine Geschäftstätigkeit ausweiten möchte, muss zumindest die HWK die Sache im Auge behalten.

__________________







Kirsten Venz




Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ve-ru: 18.02.2008 10:27.

3 18.02.2008 10:19 ve-ru ist offline E-Mail an ve-ru senden Homepage von ve-ru Beiträge von ve-ru suchen
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RE: Gelegentliche Elektrikarbeiten

Zitat:

Der Betroffene gab auch ohne weiteres zu, "gelegentliche Reparaturen" durchzuführen, oder ab und an defekte Geräte nach Reparatur zu verkaufen,


Na prima, Reparatur von Elektrogeräten ohne abschließende Sicherheitsmessung...wut


Zitat:

Diese Frage kam ja u.a. auch bei den Solarzellenbesitzern auf, deren Dach-Stromproduktion i.d.R. bei 100-200 €/Monat abwirft, was viele Behörden als nicht-gewerblich einordnen.


Bei den Photovoltaikanlagen geht es nicht um die Höhe der Einkünfte sondern um die fehlende Gewinnerzielungsabsicht auch über einen langen Zeitraum...

Meiner Meinung nach betreibt er sehr wohl ein Gewerbe... und die HWK würd ich auch noch sehr gerne fragen!!!
4 18.02.2008 10:44 4X4 ist offline E-Mail an 4X4 senden Beiträge von 4X4 suchen
J. Neu   Zeige J. Neu auf Karte J. Neu ist männlich
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Hallo,

bitte mal die Suchfunktion hier füttern mit Begriffen wie "Kleingewerbe", "Bagatellgewerbe" oder noch besser "*Bagatell*" (jew. ohne Anführungszeichen).

Oder nach "Bagatellgewerbe" in den einschl. Kommentierungen suchen. Die Festlegung einer Bagatellgrenze ist schwierig. Hängt immer - wie es so schön heißt - "von den Umständen des Einzelfalls" ab. Bei einem Hinzuverdienst von bis zu 100€/Monat würde ich eher Rtg. Gewerbe tendieren -> also Gewerbeanzeige und Eintragung in die HwRolle, ansonsten -> § 16 Abs. 3 HwO.

Viele Grüße
J. Neu
5 18.02.2008 10:57 J. Neu ist offline E-Mail an J. Neu senden Beiträge von J. Neu suchen
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