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Büning Büning ist männlich
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Betriebssitz

Hallo,
ich befürchte, hier will mich einer linken.

Der SV: Gewerbetreibender ist in einen anderen Ort verzogen. Post konnte nicht mehr zugestellt werden, daher Anfrage beim Gewerbeamt. Gewerbetreibender erklärt, sein Büro mit Werkzeug wäre hier geblieben. Festelllung vor Ort und Befragung: Gewerbetreibender arbeitet an einem laptop, das er in der Privatwohnung eines anderen = seine Betriebsanschrift aufbewahrt. Reicht dies für eine betriebliche Niederlassung aus?
1 13.02.2008 15:45 Büning ist offline E-Mail an Büning senden Beiträge von Büning suchen
Solon
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RE: Betriebssitz

Die erste Definition der gewerblichen Niederlassung findet sich in § 42 Abs. 2 GewO

Bereits hier hege ich Zweifel an dem"Betriebssitz" des Gewerbetreibenden.

Weitere Erläuterungen zu der Definition der gewerblichen Niederlassung finden sich in den einschlägigen Kommentaren wie u.a. Landmann/Rohmer RdNr.6 zu § 42:

die Räume müssen ständig ooder in regelmäßiger Wiederkehr von dem Gewerbetreibenden benutzt werden. Um eine Benutzung in regelmäßiger Wiederkehr annehmen zu können, muß die Nutzung der Räume so erfolgen, dass abzusehen ist, wann der Geschäftsbetrieb von den Geschäftspartnern erreicht werden kann....Erfährt hingegen die Benutzung der Geschäftsräume unübliche Unterbrechungen oder erfolgt die Inanspruchnahme des Raumes durch den Gewerbetreibenden zu so unbestimmten Zeiten, dass der Gewerbetreibende nur zufällig aufgrund besonderer Vereinbarung erreichbar ist, so liegt keine regelmäßige sondern nur eine gelegentliche Inanspruchnahme des...Raumes vor.

Auch wenn dieser Passus in dem Kommentar eher zur Abgrenzung der Wanderlager angedacht ist, liefert er doch eine schöne Definition für eine "Betriebsstätte".

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von 4X4: 13.02.2008 16:21.

2 13.02.2008 16:19 4X4 ist offline E-Mail an 4X4 senden Beiträge von 4X4 suchen
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