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Zum Ende der Seite springen Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz bereits in Arbeit
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René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz bereits in Arbeit

Liebe Foren-Mitstreiter,

bei meinen Recherchen zum 2. MEG bin ich auf folgenden Beitrag auf der Seite des DIHK gestoßen.

In der dort verknüpften Presseerklärung vom 19. Dezember findet man ein Vorschlagspaket mit 66 Vorschlägen für den weiteren Bürokratieabbau.

Den für die Gewerberechtler interessantesten Punkt stelle ich hier mal separat dar:

Zitat:

18. Vorschlag:
Gewerbliche Erlaubnisverfahren vereinfachen und beschleunigen


Bereich / Rechtsgebiet Gewerberecht
Gesetzliche Grundlage §§ 35a und 35b Gewerbeordnung (GewO)

Ausgangslage / Problemstellung
Gewerberechtliche Erlaubnisverfahren sind i. d. R. gekennzeichnet durch:
- hohen Verwaltungsaufwand
- unüberschaubare Verfahrensstrukturen
- unterschiedliche Kompetenzen und Doppelzuständigkeiten
- unverhältnismäßigen Zeitaufwand
Derzeit braucht beispielsweise ein Gewerbetreibender, der in der Fußgängerzone Waren von einem vorübergehend ortsfesten Verkaufsstand aus anbieten will, neben der Reisegewerbekarte noch eine straßenrechtliche und ggf. eine bauordnungsrechtliche Zulassung.

Lösungsvorschlag
Wir schlagen vor, gewerberechtliche Erlaubnisverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es wird angeregt, hierfür folgende Instrumente zur Anwendung zu bringen:
- Konzentration von Zuständigkeiten (Prinzip: Entscheidungskompetenz
durch eine Behörde)
- Verfahrens- und Entscheidungsbündelung
- kurze Entscheidungsfristen
- kurze Verwaltungswege (einheitliche Ansprechpartner)
- Verfahrensprivatisierungen

Der Vorschlag im Einzelnen:
§ 35 a Antragsverfahren und Entscheidungsfrist
Erlaubnisse sind bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Das kann auch in elektronischer Form erfolgen.
Über den Antrag ist durch die zuständige Behörde innerhalb einer Frist von einem Monat zu entscheiden. Soweit zwingende gesetzliche Gründe nicht entgegenstehen, gilt die Erlaubnis als erteilt, wenn über den Antrag nicht innerhalb dieser Frist entschieden wird. Die elektronische Übermittlung ist bei Einverständnis des Antragstellers gestattet.

§ 35 b Konzentrationsprinzip und einheitliche Anlaufstelle
Die Erlaubnis schließt die Gewerbeaufnahme betreffende andere ordnungsrechtliche Entscheidungen wie die Erteilung straßenrechtlicher, straßenverkehrsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Genehmigungen ein.

Zuständiges Bundesressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

DIHK-Ansprechpartnerin
Dr. Mona Moraht
Tel.: 030-20308-2709, moraht.mona@berlin.dihk.de


Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
1 20.03.2007 23:54 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Solon
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Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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RE: Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz bereits in Arbeit

Moin Moin aus Thüringen,

der o. g. Vorschlag hat vermutlich seine Wurzeln in der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Dort heißt es z. B. im Artikel 6:

Zitat:
Einheitliche Ansprechpartner

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Dienstleistungserbringer folgende Verfahren und Formalitäten über einheitliche Ansprechpartner abwickeln können:

a) alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme ihrer Dienstleistungstätigkeiten erforderlich sind, insbesondere Erklärungen, Anmeldungen oder die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken oder der Registrierung bei Berufsverbänden oder Berufsorganisationen;

b) die Beantragung der für die Ausübung ihrer Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Genehmigungen.

(2) Die Schaffung einheitlicher Ansprechpartner berührt nicht die Verteilung von Zuständigkeiten und Befugnissen zwischen Behörden innerhalb der nationalen Systeme.


__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
2 21.03.2007 07:20 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Solon
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Und wer wird der "einheitliche Ansprechpartner"? Die IHK?
3 21.03.2007 07:44 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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Tach aus Mittelhessen, Moin

was der DIHK anregt, ist mir auch schon einmal durch den Kopf geschossen. Behörden, die so organisiert werden, dass sie ein Produkt von A - Z bearbeiten. Eine Gaststättenbehörde, die
- die Zuverlässigkeit des Antragstellers prüft,
- die Baugenehmigung erteilt,
- die Einhaltung des Lebensmittelrechts überwacht,
- für den Brandschutz zuständig ist,
- das Arbeitsstättenrecht exekutiert und
- auch noch Sondernutzungserlaubnisse erteilt,
würde aber wohl bedeuten, dass in Deutschland viele Behörden in einem Ausmaß umorganisiert werden müssten, dass ich mir dies nicht vorstellen kann. Vollkommen unvorstellbar. Zumal wir uns mit unserem Föderalismus wieder mal selbst im Wege stehen. In Hessen sind zumindest die Stellen für den Arbeitsschutz staatlich, der Rest kommunal. Die neuen Spezialbehörden bräuchten Zugriff auf Daten, die bisher den Veterinären, Bauämtern usw. vorbehalten waren. Ein unglaublicher Aufwand.

Auch auf die instanzielle Zutändigkeit hätte das Auswirkungen. Bei uns in Hessen sind auch viele kleine Gemeinden für Gaststätten- und Gewerberecht zuständig. Manch eine erteilt ein ganzes Jahr lang keine einzige Gaststättenerlaubnis. Von daher müssten bei uns die Aufgabe eher wieder in Richtung Kreisebene verlagert werden. Was dann passiert ist klar: Hauen und Stechen beim Kampf ums Geld.

Dass eine Behörde hier lediglich Bündelungsfunktionen übernimmt, war ja faktisch bisher schon so, wäre also nichts neues.

Gruß aus Wetzlar

Frank Schuster
4 21.03.2007 08:55 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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Dann müssen wir aber alle eierlegende Woll-Milch-Säue werden... Augen rollen

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Gruß
nette.tante
5 21.03.2007 09:36 nette.tante ist offline E-Mail an nette.tante senden Beiträge von nette.tante suchen
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zusammen
letzlich läuft es doch darauf hinaus, dass man wohl bemüht ist, Verfahren einzudampfen oder ganz abzuschaffen. Man hat es ja schon mit dem Projekt "One-Step-Agency" (Zuständigkeit für Gewerbeanzeigen bei der IHK) versucht. Aber in der Praxis ist halt alles etwas komplizierter.
In Bayern sind übrigens alle raumbezogenen Erlaubnisse (Gaststätten, Spielhallen etc.) immer bei der Behörde, die auch die Bauaufsicht hat (i.d.R. Kreisverwaltungsbehörde oder kreisangeh. Gemeinde mit Bauaufsicht), zudem sind die Kreisverwaltungsbehörden auch Lebensmittelüberwachungsbehörden.
Aber deswegen wird trotzdem rumgemäkelt. Bin überhaupt gespannt, ob und wann es ein BayGast gibt. Schließlich müssen wir den Bürger vor der allgegenwärtigen Bürokratie schützengroßes Grinsen .

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Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
6 21.03.2007 09:46 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
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Moin aussem Sauerland,

dass was da beschrieben wurde und dem Bürokratieabbau dienen soll, versuchen wir hier bei uns schon langsam - bevor es Gesetz wird - aufzubauen.
Unsere Wirtschaftsförderung hat sich bereits in den letzten Jahren so aufgestellt, dass zum Beispiel Gewerbetreibende, die verschiedene Behördenerlaubnisse benötigen, dort bei einem Ansprechpartner auflaufen und dann von dort aus alle weiteren Behördengänge koordiniert und begleitet werden.

Wir werden da jetzt in Kürze mit unserem Gewerbebereich einsteigen und versuchen, dieses auch generell in allen uns betreffenden Bereichen umzusetzen.

Im Veranstaltungsbereich machen wir das schon. Da bieten wir uns als Ansprechpartner für alle notwendigen städtischen Genehmigungen an. Der Antrag läuft bei uns auf, wir beteiligen die anderen Behördenteile und initieren deren jeweiligen notwendigen Erlaubnisse. Geplant ist aber tatsächlich auch bei uns, demnächst nur noch einen Erlaubnisbescheid mit sämtlichen notwendigen Erlaubnisse (z.B. Festsetzung + verkehrsrechtliche Anordnungen + Sondernutzungserlaubnis + Gestattung nach GastG) zu erstellen. Ich hab es schon einmal probiert: wird ein ziemlich langer Bescheid werden. Aber wenn's dem Bürokratieabbau dient.... Applaus

Das ist alles machbar, sogar ohne größeren Umorgasnisation bzw. Umbau einer Kommunalbehörde.

Problematisch wird es sicherlich in Großstädten, in kleineren Kommunen wird das sicherlich einfacher zu realisieren sein.

Fest steht auf jeden Fall: Es wird auf jeden Fall in den nächsten Jahren einiges an Veränderung auf uns zukommen und wir müssen es eh umsetzen, ob es uns passt oder nicht. schimpf
7 21.03.2007 14:22 Gewerbeordnung Arnsberg ist offline E-Mail an Gewerbeordnung Arnsberg senden Homepage von Gewerbeordnung Arnsberg Beiträge von Gewerbeordnung Arnsberg suchen
Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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RE: Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz bereits in Arbeit

Moin Moin aus Thüringen,

der DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.) hat im Februar 2008 ein Postionspapier mit 32 Vorschlägen für den weiteren Abbau bürokratischer Hemmnisse vorgestellt:

Zitat:
DIHK befürwortet Drittes Mittelstands-Entlastungs-Gesetz
Weitere 32 Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorgestellt

(03.03.2008 ) Elektronische Gewerbeanmeldung ausbauen, Abwasserabgabe abschaffen, Arbeitsbescheinigung entschlacken: Dies sind nur drei von 32 neuen Maßnahmen, die die Organisation der Industrie- und Handelskammern (IHKs) zum Bürokratieabbau vorschlägt.

Unter dem Titel "Informationspflichten reduzieren – Mittelstand entfesseln" hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) jetzt zusammengestellt, wie sich Regelungen aus dem Arbeits- und Sozialrecht, Bildungs-, Handels-, Gewerber-, Steuer-, Umwelt-, Vergabe- und Zivilrecht wirkungsvoll entschlacken lassen.

Denn die beiden bisherigen Mittelstands-Entlastungs-Gesetze, die die Bundesregierung zum Bürokratieabbau erlassen hat, haben zwar in der Tendenz Erleichterungen für die Wirtschaft gebracht. Doch melden die Unternehmen neue Belastungen, beispielsweise aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, so dass von einem nachhaltigen Rückgang der Bürokratie bislang kaum etwas zu spüren ist.

Der DIHK befürwortet deshalb die rasche Erarbeitung eines wirkungsvollen Dritten Mittelstands-Entlastungs-Gesetzes. Die jetzt vorgelegte Liste mit weiteren konkreten Vorschlägen zum Bürokratieabbau soll dazu beitragen. Sie ergänzt die bereits im Dezember 2006 vorgeschlagenen 66 Maßnahmen zum Bürokratieabbau.

Die Empfehlungen, die auf den Erfahrungen von Unternehmen der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft basieren, sind auch eine gute Grundlage für das Vorhaben der Bundesregierung, die 50 kostenträchtigsten Informationspflichten im Dialog mit der Wirtschaft auf Vereinfachungsmöglichkeiten zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Quelle: http://www.dihk.de/

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8 16.05.2008 07:02 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Moin ,

Die Vorschläge lassen z. T. eine verblüffende Unkenntnis des Gewerberechts erkennen.
Leider habe ich nicht so viel Zeit, mich mit allen Details auseinanderzusetzen, da ich die Gewerbetreibenden weiter mit Verfahren, die durch hohen Verwaltungsaufwand, unüberschaubare Verfahrensstrukturen etc. gekennzeichnet sind, überziehen muss. Hoffentlich übernimmt das im Wege der Verfahrensprivatisierung bald ein effizient und gewinnorientiert arbeitendes privatwirtschaftliches Unternehmen. Ich lese schon die Inserate: „Maklererlaubnisse diese Woche im Sonderangebot, nur 999,99 €“.

9 16.05.2008 08:43 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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RE: Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz bereits in Arbeit

Moin Moin aus Thüringen,

vom Bundeswirtschaftsministerium gibt's aktuell einen kleinen Ausblick auf's MEG III in "Schlaglichter der Wirtschaftspolitik" - Monatsbericht 06/2008:

Zitat:
... Daneben wird der Gesetzentwurf insbesondere auch zahlreiche Deregulierungen aus dem Bereich des Gewerberechts enthalten, die möglichst rasch wirksam werden sollen. Gedacht ist etwa an die Rückführung der Anzeigepflicht bei der Aufstellung von Waren-, Leistungs- und Unterhaltungsautomaten sowie die Streichung von Namensangabepflichten nach der Gewerbeordnung, aber auch an die Streichung von Aufbewahrungspflichten in der Pfandleiherverordnung sowie in der Makler- und Bauträgerverordnung.

Quelle und Volltext unter: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Pu...de,rwb=true.pdf

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10 22.05.2008 18:53 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz bereits in Arbeit

Moin und
Zitat:
...Rückführung der Anzeigepflicht bei der Aufstellung von Waren-, Leistungs- und Unterhaltungsautomaten sowie die Streichung von Namensangabepflichten nach der Gewerbeordnung

Und der Verbraucher (und auch die Verwaltung) kann dann zusehen, wie er an den Automatenaufsteller oder den Geschäftsinhaber ran kommtWeißnicht

Wie hieß es doch weiter oben so treffend:
Informationspflichten reduzieren – Mittelstand entfesseln.
Aber gleich anschließend nach dem Gesetzgeber rufen, wenn mal wieder schwarzen Schafen aus der eigenen Branche das Handwerk gelegt werden soll. Irgendwie passt das nicht zusammen..... Kopfkratz

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11 27.05.2008 12:06 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
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RE: Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz bereits in Arbeit

Moin

@Stadt Kassel*Fricke

Dem kann ich nur zustimmen.
Auch der Wegfall der Aufbewahrungspflichten bei Pfandleihern und Maklern ist nicht ohne.
Naja und nach den MEGs gibt es dann die EU- Dienstleistungrichtlinien, auf die wir uns "freuen" können. schimpf

Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham

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12 27.05.2008 12:21 Abraham ist offline Beiträge von Abraham suchen
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RE: Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz bereits in Arbeit

@Abraham:
versuchen Sie es doch enmal positiv zu betrachten: wenn künftig die § 15a und 15b GewO (neben einigen anderen) wegfallen sollen (siehe hier), dann können wir uns doch jetzt so richtig auf die über uns hereinbrechende EU-DL-RL vorbereiten.

Grüße ins Revier
Stadt Kassel*Fricke

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13 23.07.2008 12:56 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
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RE: Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz bereits in Arbeit

@ Stadt Kassel *Fricke*

außer vielleicht....

Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham

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14 23.07.2008 13:28 Abraham ist offline Beiträge von Abraham suchen
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RE: Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz bereits in Arbeit

Moin

Interessant ist die Lesart der Tagesschau:

Offene Verkaufsstellen: Rund 175.000 Inhaber von Reisebüros, Reinigungen, Kiosken oder kleinen Reparaturbetrieben (offene Verkaufsstellen) müssen im Eingangsbereich nicht mehr ein Schild mit ihrem vollen Namen anbringen.
Quelle:


Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham

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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Abraham: 23.07.2008 14:54.

15 23.07.2008 14:05 Abraham ist offline Beiträge von Abraham suchen
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RE: Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz bereits in Arbeit

@Abraham:
Der Link scheint nicht zu funktionieren.
Viellecht klappt's ja hier (mit weiterem Verweis auf Ihren Link:

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16 23.07.2008 14:15 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
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RE: Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz bereits in Arbeit

Danke @ Stadt Kassel*Fricke

Mein Link scheint nur temporär zu funktionieren...

Aber, die länderübergreifende Zusammenarbeit klappt ja wieder tadellos. Ei Ei

Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham Feierabend

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17 23.07.2008 14:57 Abraham ist offline Beiträge von Abraham suchen
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