unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Gaststättenerlaubnis für GmbH » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Gaststättenerlaubnis für GmbH
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Wegener1104 Wegener1104 ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 30.11.2011
Beiträge: 1
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 14 [?]
Erfahrungspunkte: 4.525
Nächster Level: 5.517

992 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Gaststättenerlaubnis für GmbH

Hallo,

momentan wird die Gaststätte von einer Einzelperson betrieben, die einen UnterpachtV für die Gaststätte hat. Diese Person kann und will aber die Gaststätte nicht mehr betreiben. Es ist vielmehr beabsichtigt, dass eine bereits bestehende GmbH diese übernehmen soll.

Problem: Die GmbH und der Gf können zwar eine Gaststättenerlaubnis beantragen, haben aber keinen PachtV (und bekommen auch keinen), werden also die Erlaubnis nicht kriegen.

Möglich wäre auch, dass der Einzelunternehmer die GmbH kauft/mit einsteigt o.Ä. Er kann aber nicht Gf. werden, sondern max. Gesellschafter.
Reicht es also aus, wenn der Einzelunternehmer (der ja den PachtV hat) Gesellschafter der GmbH wird, die GmbH eine Erlaubnis beantragt und eine andere Person Gf wird? Oder muss derjenige, der den PachtV hat, auch Gf. werden?

Freue mich über Antworten.
1 30.11.2011 09:57 Wegener1104 ist offline E-Mail an Wegener1104 senden Beiträge von Wegener1104 suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Gewerbeordnung Arnsberg   Zeige Gewerbeordnung Arnsberg auf Karte Gewerbeordnung Arnsberg ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 01.12.2005
Beiträge: 110
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 738.550
Nächster Level: 824.290

85.740 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gaststättenerlaubnis für GmbH

Hallo aus dem Sauerland.

Wieso benötige ich einen gültigen Pachtvertrag, wenn ich eine Gaststättenerlaubnis beantrage?

Mit der Erlaubnis bestätige ich doch nur, dass der Antragsteller zuverlässig ist, die zum Bwetrieb vorgesehenen Räume geeignet sind, der Gewerbebetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht dem öffentlichen Interesse widerspricht.

Nach dem GastG ist ein gültiger Pachtvertrag keine Voraussetzung für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis.
2 30.11.2011 10:12 Gewerbeordnung Arnsberg ist offline E-Mail an Gewerbeordnung Arnsberg senden Homepage von Gewerbeordnung Arnsberg Beiträge von Gewerbeordnung Arnsberg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Karina Karina ist weiblich
Doppel-As


Dabei seit: 11.02.2009
Beiträge: 122
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 676.623
Nächster Level: 677.567

944 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gaststättenerlaubnis für GmbH

Guten Morgen zusammen,

bei uns wird im Rahmen eines Konzessionsantrages auch die Vorlage des Mietvertrages für das Objekt verlangt. Dennoch denke ich nicht, dass die Nicht-Vorlage eines MietV ein Versagungsgrund sein kann!

Wenn jmd. eine Erlaubnis für ein Objekt beantragt und diese auch bekommt, impliziert dies ja nicht automatisch die Berechtigung zur Nutzung dieses Objektes!!
Und wenn jmd. eine Erlaubnis beantragt, obwohl er gar keinen MietV für das Objekt hat, dann hat derjenige ne tolle Erlaubnis mit der er faktisch gar nichts anfangen kann! -Sein Pech!

Ich denke, dass dies eher Privatrecht zwischen Vermieter und Mieter bzw. Möchtegern-Nutzer ist.

Freundliche Grüße

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Karina: 30.11.2011 10:37.

3 30.11.2011 10:22 Karina ist offline E-Mail an Karina senden Beiträge von Karina suchen
Gaby Krickser   Zeige Gaby Krickser auf Karte Gaby Krickser ist weiblich
Doppel-As


images/avatars/avatar-506.jpg

Dabei seit: 14.07.2006
Beiträge: 113
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 733.252
Nächster Level: 824.290

91.038 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Auch wir lassen uns einen Pachtverlag vorlegen, wenn eine Gaststättenerlaubnis beantragt wird - wohlwissend, dass wir keine Rechtsgrundlage dafür haben und keinen Versagungsgrund, wenn er nicht vorgelegt wird.

Ich habe allerdings heftige Bedenken, die Informationen, die ihr als Behörde habt, an den Eigentümer weiterzugeben. Da schrillen alle meine Datenschutzglocken und das kann so richtig Ärger geben.
4 30.11.2011 10:33 Gaby Krickser ist offline E-Mail an Gaby Krickser senden Beiträge von Gaby Krickser suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.275
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.471.636
Nächster Level: 22.308.442

1.836.806 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







... umgekehrt könnte der Eigentümer der Behörde Dampf machen, weil ihm eine für ihn wichtige Info vorenthalten wurde. Datenschutz greift m. E. nicht, wenn es gute sachlich überzeugende Gründe für eine Weitergabe gibt. Und ein gemutmaßtes Interesse eines Eigentümers, an dem Wissen, wer sein Eigentum tatsächlich nutzt scheint mir ein guter Grund zu sein.

Auch wir haben uns, als wir als Kreis noch zuständig waren, die Pachtverträge vorlegen lassen. Gründe: Spielte bei der Gebührenbemessung eine Rolle und außerdem war der Pachtvertrag ein starkes Indiz zur Klärung der Frage, wer Gewerbetreibender ist. Das ist sachlich auch heute noch geboten, weshalb ich denke, dass er nach den §§ 24 bis 26 der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder noch gefordert werden kann.

Gruß aus dem Lahntal

Frank Schuster
5 30.11.2011 10:54 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Christiane   Zeige Christiane auf Karte Christiane ist weiblich
Routinier


images/avatars/avatar-229.gif

Dabei seit: 17.06.2008
Beiträge: 308
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.781.772
Nächster Level: 2.111.327

329.555 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wir lassen uns schon immer den Miet-/Pachtvertrag vorlegen um prüfen zu können, ob der Gewerbetreibende auch tatsächlich berechtigt ist, diese Räume zu nutzen. Es hat nicht viel Sinn, wenn wir eine Erlaubnis für die geeigneten Räume auf dem Grundstück z.B. des Oberbürgermeisters erteilen, und der davon nichts weiß. Ich denke, das hat auch mit Verbraucherschutz zu tun.

Christiane

__________________
Viele Grüße aus dem Harz!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Christiane: 30.11.2011 11:06.

6 30.11.2011 11:05 Christiane ist offline E-Mail an Christiane senden Homepage von Christiane Beiträge von Christiane suchen
Marcel Fromm Marcel Fromm ist männlich
Routinier


Dabei seit: 08.08.2010
Beiträge: 360
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.800.927
Nächster Level: 2.111.327

310.400 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wer für ein Objekt, für welches er keinen Pachtvertrag besitzt, eine Gaststättenerlaubnis beantragt, dem ist aber dennoch nicht zu helfen:

__________________
Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen

Marcel Fromm


"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
7 30.11.2011 11:16 Marcel Fromm ist offline E-Mail an Marcel Fromm senden Homepage von Marcel Fromm Beiträge von Marcel Fromm suchen
stillingb   Zeige stillingb auf Karte stillingb ist weiblich
Eroberer


images/avatars/avatar-212.gif

Dabei seit: 01.09.2006
Beiträge: 73
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 470.125
Nächster Level: 555.345

85.220 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de









Das Thema Pachtvertrag wurde einmal auf einem Gaststätten-Lehrgang erörtert. Der -sehr namhafte- Referent erklärte, dass wir keine Rechtsgrundlage zur Vorlage eines Pachtvertrages hätten. In seinem Zuständigkeitsbereich (Großstadt) sei es nicht unüblich, dass sich Verpächter, insbesondere von Großobjekten, erst einmal vergewissern wollen, ob der Interessent überhaupt eine Konzession bekomme und sich diese vorlegen lassen. So kann es sein, dass für ein und dasselbe Objekt mehrere Konzessionen erteilt werden, sie aber halt nur nutzen kann, wer den "Zuschlag" bekommt. Der Rest kann sie in die Tonne treten. Die Konzessionsgebühr sei das Risiko des Antragstellers. Also ich selbst hatte diesen Fall noch nicht. Ich lasse mir den Pachtvertrag aber trotzdem vorlegen. Wobei es immer öfter vorkommt, dass der Antragsteller einige Passagen (meist den Preis) schwärzt, da dies seiner Meinung nach dem Datenschutz zuwiderlaufe.

__________________
Viele Grüße aus Niederbayern



Schaun ma mal, dann sehn ma schon, aber nix gwiss weiß ma net.
8 30.11.2011 11:52 stillingb ist offline E-Mail an stillingb senden Beiträge von stillingb suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Gaststättenerlaubnis für GmbH


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Gaststättenerlaubnis trotz Drogenkonsum? Gaststättenrecht   13.05.2011 15:41 von Engelchen     15.03.2024 08:09 von spinckin   Views: 18.492
Antworten: 15
UG zur GmbH Stehendes Gewerbe (allgemein)   07.09.2023 10:52 von Caracharlie     01.03.2024 05:57 von Puz_zle   Views: 131.661
Antworten: 21
Zuständigkeit im GUV für Geschäftsführer bei Auflösung [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.01.2024 10:09 von Ludwig     19.01.2024 08:15 von Ludwig   Views: 65.702
Antworten: 4
Gaststättenerlaubnis Catering-Firma Gaststättenrecht   14.12.2023 06:45 von doni-tom     14.12.2023 13:14 von Civil Servant   Views: 49.682
Antworten: 2
Namensänderung GmbH & Co. KG zu SE & Co. KG Stehendes Gewerbe (allgemein)   12.10.2023 14:04 von theresaschiessl     14.10.2023 23:12 von hans-im-glück1986   Views: 78.475
Antworten: 5

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 180.215 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 888.049.839


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 135 | Gesamt: 0.262s | PHP: 99.62% | SQL: 0.38%