Gaststättenerlaubnis für GmbH |
Wegener1104
Grünschnabel
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Gaststättenerlaubnis für GmbH |
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Hallo,
momentan wird die Gaststätte von einer Einzelperson betrieben, die einen UnterpachtV für die Gaststätte hat. Diese Person kann und will aber die Gaststätte nicht mehr betreiben. Es ist vielmehr beabsichtigt, dass eine bereits bestehende GmbH diese übernehmen soll.
Problem: Die GmbH und der Gf können zwar eine Gaststättenerlaubnis beantragen, haben aber keinen PachtV (und bekommen auch keinen), werden also die Erlaubnis nicht kriegen.
Möglich wäre auch, dass der Einzelunternehmer die GmbH kauft/mit einsteigt o.Ä. Er kann aber nicht Gf. werden, sondern max. Gesellschafter.
Reicht es also aus, wenn der Einzelunternehmer (der ja den PachtV hat) Gesellschafter der GmbH wird, die GmbH eine Erlaubnis beantragt und eine andere Person Gf wird? Oder muss derjenige, der den PachtV hat, auch Gf. werden?
Freue mich über Antworten.
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1
30.11.2011 09:57 |
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Solon
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Gewerbeordnung Arnsberg
Doppel-As
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RE: Gaststättenerlaubnis für GmbH |
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Hallo aus dem Sauerland.
Wieso benötige ich einen gültigen Pachtvertrag, wenn ich eine Gaststättenerlaubnis beantrage?
Mit der Erlaubnis bestätige ich doch nur, dass der Antragsteller zuverlässig ist, die zum Bwetrieb vorgesehenen Räume geeignet sind, der Gewerbebetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht dem öffentlichen Interesse widerspricht.
Nach dem GastG ist ein gültiger Pachtvertrag keine Voraussetzung für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis.
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2
30.11.2011 10:12 |
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Solon
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Gaby Krickser
Doppel-As
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Auch wir lassen uns einen Pachtverlag vorlegen, wenn eine Gaststättenerlaubnis beantragt wird - wohlwissend, dass wir keine Rechtsgrundlage dafür haben und keinen Versagungsgrund, wenn er nicht vorgelegt wird.
Ich habe allerdings heftige Bedenken, die Informationen, die ihr als Behörde habt, an den Eigentümer weiterzugeben. Da schrillen alle meine Datenschutzglocken und das kann so richtig Ärger geben.
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4
30.11.2011 10:33 |
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Civil Servant
Foren Gott
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... umgekehrt könnte der Eigentümer der Behörde Dampf machen, weil ihm eine für ihn wichtige Info vorenthalten wurde. Datenschutz greift m. E. nicht, wenn es gute sachlich überzeugende Gründe für eine Weitergabe gibt. Und ein gemutmaßtes Interesse eines Eigentümers, an dem Wissen, wer sein Eigentum tatsächlich nutzt scheint mir ein guter Grund zu sein.
Auch wir haben uns, als wir als Kreis noch zuständig waren, die Pachtverträge vorlegen lassen. Gründe: Spielte bei der Gebührenbemessung eine Rolle und außerdem war der Pachtvertrag ein starkes Indiz zur Klärung der Frage, wer Gewerbetreibender ist. Das ist sachlich auch heute noch geboten, weshalb ich denke, dass er nach den §§ 24 bis 26 der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder noch gefordert werden kann.
Gruß aus dem Lahntal
Frank Schuster
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30.11.2011 10:54 |
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Marcel Fromm
Routinier
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Wer für ein Objekt, für welches er keinen Pachtvertrag besitzt, eine Gaststättenerlaubnis beantragt, dem ist aber dennoch nicht zu helfen:
__________________ Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen
Marcel Fromm
"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
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7
30.11.2011 11:16 |
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stillingb
Eroberer
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Das Thema Pachtvertrag wurde einmal auf einem Gaststätten-Lehrgang erörtert. Der -sehr namhafte- Referent erklärte, dass wir keine Rechtsgrundlage zur Vorlage eines Pachtvertrages hätten. In seinem Zuständigkeitsbereich (Großstadt) sei es nicht unüblich, dass sich Verpächter, insbesondere von Großobjekten, erst einmal vergewissern wollen, ob der Interessent überhaupt eine Konzession bekomme und sich diese vorlegen lassen. So kann es sein, dass für ein und dasselbe Objekt mehrere Konzessionen erteilt werden, sie aber halt nur nutzen kann, wer den "Zuschlag" bekommt. Der Rest kann sie in die Tonne treten. Die Konzessionsgebühr sei das Risiko des Antragstellers. Also ich selbst hatte diesen Fall noch nicht. Ich lasse mir den Pachtvertrag aber trotzdem vorlegen. Wobei es immer öfter vorkommt, dass der Antragsteller einige Passagen (meist den Preis) schwärzt, da dies seiner Meinung nach dem Datenschutz zuwiderlaufe.
__________________ Viele Grüße aus Niederbayern
Schaun ma mal, dann sehn ma schon, aber nix gwiss weiß ma net.
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8
30.11.2011 11:52 |
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