BVerfG-Urteil zur Legalisierung privater Sportwettanbieter |
Matthias Klein
Grünschnabel
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BVerfG-Urteil zur Legalisierung privater Sportwettanbieter |
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Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen - dortige Glücksspielreferentin - teilte heute mit, dass das BVerfG-Urteil zur Legalisierung privater Sportwettanbieter am 28.03.2006, 10.00 Uhr verkündet wird.
Und ich dachte, da wird noch die WM abgewartet...
__________________ Matthias Klein
Der Polizeipräsident in Berlin
Landeskriminalamt - Dezernat Gewerbedelikte/Illegales Glücksspiel
Tel.: +49 30 4664-925002
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1
06.03.2006 12:43 |
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Solon
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OJ Neuss
Haudegen
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RE: BVerfG-Urteil zur Legalisierung privater Sportwettanbieter |
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Vielleicht kriegen wir ja jetzt doch noch eine Eröffnungsfeier für die WM
.
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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2
06.03.2006 14:14 |
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Solon
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nette.tante
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RE: BVerfG-Urteil zur Legalisierung privater Sportwettanbieter |
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Zitat: |
Original von OJ Neuss
Vielleicht kriegen wir ja jetzt doch noch eine Eröffnungsfeier für die WM
. |
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Ach wo! Die wird doch sowieso wegen der Vogelgrippe abgesagt
__________________ Gruß
nette.tante
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3
06.03.2006 15:48 |
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Micha
Grünschnabel
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RE: BVerfG-Urteil zur Legalisierung privater Sportwettanbieter |
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Hallo Kolleginnen und Kollegen !
habe gerade in den Radionachrichten vernommen, dass das BVerfG das staatliche Monopol gekippt hat.(obwohl wir eigentlich kein Radio im Büro hören sollen)
Hatte ich ja auch so erwartet, bin mal gespannt, was noch kommt !
vielleicht hat jemand im Netz schon etwas gefunden.
Gruß aus dem Westmünsterland
Micha
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4
28.03.2006 10:26 |
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Hubert Steinmetz
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und so steht es bei NTV:
Dienstag, 28. März 2006
Karlsruhe-Entscheid
Sportwettenmonopol bestätigt
Das staatliche Monopol auf Oddset-Sportwetten bleibt grundsätzlich zulässig, ist aber an strenge Vorgaben geknüpft. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden.
In seiner "derzeitigen Ausgestaltung" sei das Wettmonopol aber dennoch verfassungswidrig, urteilten die Richter. Als Grund gaben sie an, dass eine effektive Bekämpfung von Spielsucht durch die aktuelle Gestaltung nicht sichergestellt werde. Der Gesetzgeber muss bis Ende 2007 eine Neuregelung erlassen.
Mit seinem Spruch gab das Karlsruher Gericht einer Münchner Buchmacherin teilweise Recht, die ebenfalls Sportwetten mit festen Gewinnquoten anbieten wollte. Allerdings bleibt das Monopol, das von der bayerischen Lotterieverwaltung federführend für die Bundesländer betrieben wird, bis zum Ende der Übergangsfrist bestehen.
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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5
28.03.2006 10:39 |
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Felix Krämer
Doppel-As
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Hallo nochmal aus Alzenau,
ersteinmal, sollten wir uns vielleicht auf ein Thread zu diesem Thema einigen, ich würde diesen hier Vorschlagen.
Es ist schon sehr interessant, wie die einzelnen Nachrichtensender die Entscheidung betonen. ARD und ZDF habe nämlich als große Überschrift: "Sportwettmonopol gekippt".
Mal sehen, wie die ersten Stellungnahmen des landes Bayern aussehen, in welche Richtung es gehen wird; ob an dem Monopol festgehalten wird, und wenn ja was man gegen die Wettleidenschafft unternehmen kann.
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6
28.03.2006 10:47 |
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C. Schröder
König
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Karlsruhe (rpo). Dieses Urteil könnte einiges ins Rollen bringen. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden hat, ist das staatliche Monopol auf Sportwetten in der bisherigen Form grundgesetzwidrig. Die Bundesländer können ihre bestehende Monopolstellung aber aufrechterhalten, wenn sie Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht ergreifen.
Eine "effektive Suchtbekämpfung" sei nicht sichergestellt. Nur diese könne aber den Ausschluss privater Veranstalter rechtfertigen. "Fiskalische Interessen des Staates als solche scheiden zur Rechtfertigung eines Wettmonopols aus", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Deshalb greife das staatliche Wettmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit ein.
if(typeof(adlink_randomnumber)=="undefined"){var adlink_randomnumber=Math.floor(Math.random()*10000000000)} document.write(''); Das staatliche Sportwettenmonopol garantiert dem deutschen Sport Einnahmen von über 500 Millionen Euro, die ihm bisher pro Jahr aus den Erlösen der staatlichen Sportwetten und Lotterien zufließen. Die Bundesländer profitieren vom Wettmonopol des Staates mit dem Toto-Lotto-Verbund der Länder mit jährlich rund vier bis fünf Milliarden Euro.
Verfassungsbeschwerde hatte eine Münchner Buchmacherin mit einer Konzession für Pferdewetten eingelegt, die 1997 einen Antrag zur Veranstaltung von Sportwetten gestellt hatte und anschließend den Klageweg bis zur höchsten Instanz beschritt.
In einem Musterverfahren wurde dem bayerischen Gesetzgeber aufgegeben, entweder private Anbieter zuzulassen oder aber sicherzustellen, dass die Monopolstellung des Staates tatsächlich der Eindämmung der Spiel- und Wettleidenschaft dient.
Für eine gesetzliche Neuregelung wurde dem Gesetzgeber Zeit bis zum 31. Dezember 2007 gegeben. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde einer Buchmacherin aus München teilweise Erfolg.
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7
28.03.2006 11:10 |
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OJ Neuss
Haudegen
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Hallo aus Neuss,
ich bin auch der Meinung, dass ein Beitrag reicht. Also habe ich nichts dagegen, dass mein Beitrag gestrichen wird. Machen wir also hier weiter.
Grüße
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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8
28.03.2006 11:11 |
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C. Schröder
König
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So und jetzt????????
Was heißt das für uns? Solange die Länder nichts veranlassen, bleiben die Sportwettenbüros doch wohl unzulässig und unsere Verfügungen müssten umgesetzt oder bis Ende 2007 ausgesetzt werden
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9
28.03.2006 11:13 |
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Ingolstadt
König
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch wenn an der Seite das große Bayerische Staatswappen prangt, ist dies keine Stellungnahme der bayerischen Staatsregierung.
Auch wenn die Urteilsbegründung noch nicht bekannt ist, wurden meine bisherigen Aussagen gegenüber den Sportwettanbietern bestätigt. Die objektive Berufszugangsbeschränkung in Bayern ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht wird die Sportwetten aber nicht freigeben, sondern dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist für die Schaffung eines Gesetzes einräumen.
Aus dem Gambelli Urteil ergibt sich bereits, dass sachlich gerechtfertigte Beschränkungen zulässig sind. Bayern und die anderen Bundesländer müssen daher ein Gesetz schaffen, das Buchmachern für Sportwetten die Chance bietet, tatsächlich eine Erlaubnis zu erhalten. Anhaltspunkte, wie diese Gesetze aussehen könnten, bietet das Rennwett- und Lotteriegesetz.
Was wir als Verwaltungsbehörden in der Übergangszeit zu tun haben, wird sich erst aus der Begründung erschließen. Die Wettbüros haben ja überwiegend keine deutsche Erlaubnis, sondern vermitteln ins Ausland. Es ist daher entscheidend, welche Aussagen das BVerfG bezüglich des Verhältnisses von ausländischen Buchmachererlaubnissen zu § 284 StGB macht.
__________________ Thomas Kirchhammer
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11
28.03.2006 11:17 |
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René Land
Administrator
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12
28.03.2006 11:19 |
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Lachmann
Jungspund
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Auszug |
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Hier mal ein kleiner Auszug aus dem Urteil
a) Das gewerbliche Veranstalten von Wetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, dürfen weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden.
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13
28.03.2006 12:37 |
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Kimba
Mitglied
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Heißt das jetzt im Klartext, die wie "Pilze aus dem Boden" geschossenen Wettbuden sind nunmehr illegal und dürfen geschlossen werden?
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14
29.03.2006 21:37 |
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Gewerbeordnung Arnsberg
Doppel-As
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aussem Sauerland.
Also wir sehen das genau so.
Aber wir werden noch warten, was unser Herr Innenminister
dazu sagt. Erfahrungsgemäß wird er sich kurzfristig melden.
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15
30.03.2006 06:12 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Und uns mit Erlassen überhäufen. Ich habe schon mal einen neuen Ordner angelegt.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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16
30.03.2006 07:01 |
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René Land
Administrator
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17
05.04.2006 09:06 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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...... und damit zeigt das Land Bayer allen, die geglaubt haben, nun kommt man auch legal in den Bereich der Wetten rein eine ganz lange Nase!
Schön, dass wir das Urteil haben und auf die Reaktionen der Landesregierungen verweisen können.
Damit dürfte es sich also "ausgewettet" haben!!
Ob man (man = Wettanbieter) das wirklich wollte????
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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18
05.04.2006 09:23 |
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Schwarzer
König
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Laut Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 04.04.06 sind die Kreisverwaltungbehörden angewiesen, gegen Wettbüros, Gaststätten, Spielhallen oder sonst. Einrichtungen mit kurzer Anhörungsfrist vorzugehen (sofern noch nicht geschehen).
Vorzugehen ist auch gegen Werbung privater Sportwettanbieter.
So, wie es aussieht, hat es sich tatsächlich ausgewettet.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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19
05.04.2006 09:53 |
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