Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht |
jochen B.
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Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht |
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RA Dr. Odenthal bekannt als Prozessbevollmächtigter der Glücksspielindustrie!!
Hier tritt er, wie sollte es anders sein, pro "Bonussystem" auf.
Zitat Bundesverwaltungsgericht:
BVerwG 8 C 12.09 (VGH München 10 BV 08.351) 1.03.2010 Kehr Verwaltungs GmbH – RA Dr. Odenthal und Repschläger, Köln – ./. Freistaat Bayern
Die Klägerin betreibt zwei Spielhallen, für die sie ein Bonussystem eingerichtet hat. Danach erhält der Kunde über eine Karte für jede von ihm getätigte 20-Cent-Spieleinheit einen Bonuspunkt. Die Bonuspunkte werden unabhängig von Gewinn oder Verlust gutgeschrieben.
Jeder Bonuspunkt hat einen Wert von 0,9 Cent. Die Bonuspunkte können wahlweise beim Zahlen der Getränke an der Theke oder beim Verlassen der Spielothek mit Abgabe der Chipkarte eingelöst werden. Die Beklagte forderte die Klägerin mittels Bescheid auf, das in ihren Spielhallen verwendete Bonussystem stillzulegen und abzubauen. Das verwendete Bonussystem verstoße gegen die Spielverordnung. Daneben dürften dem Spieler neben der Ausgabe des Gewinns keine sonstigen Gewinnchancen in Aussicht gestellt und keine Zahlungen oder sonstigen finanziellen Vergünstigungen gewährt werden. Die Einlösung gesammelter Bonuspunkte durch Auszahlung stelle eine solche verbotene Zahlung dar. Das Verwaltungsgericht gab der Klage der Klägerin statt und hob die entgegenstehenden Bescheide auf. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung des Beklagten dagegen zurückgewiesen und die Revision zugelassen. Das von der Klägerin betriebene Bonussystem verstoße weder gegen das Verbot zusätzlicher Vergünstigungen noch gegen das Verbot von Nachlässen auf den Einsatz.
Es liege ähnlich wie bei einer „Payback-Karte“ ein elektronisch verbuchtes Rabattsystem vor. Dem Spieler werde nachträglich ein Nachlass auf den Einsatz gewährt, in dem ihm 0,9 Cent pro Spiel gutgeschrieben und auf Wunsch erstattet würden. Wirtschaftlich betrachtet, liege ein Preisrabatt vor. Die Spielverordnung enthalte kein generelles Rabattverbot, sondern nur ein eingeschränktes Rabattverbot. Die Spielverordnung untersage nicht Einsatzvergünstigungen „auf" weitere Spiele, sondern „für“ weitere Spiele. Danach zwinge der Wortlaut der Vorschrift nicht zu der Auslegung, dass jeglicher Nachlass auf weitere Spiele verboten und im Umkehrschluss jeglicher Nachlass auf das erste Spiel erlaubt sei. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs hat der Beklagte Revision eingelegt.
Quelle: http://www.bverwg.de/enid/Aktuelles/Terminuebersicht_52.html
„Payback-Karte“ beim Glücksspiel, ein Kundenbindungssystem in Reinkultur und gehört somit verboten!!!
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24.02.2010 17:26 |
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Solon
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gmg
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RE: Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht |
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Jochen,
für den Hinweis.
Grüße
__________________ gmg
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2
25.02.2010 06:49 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht |
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Bei dem vorgenannten Bonussystem ist man mit dem bisher festgestellten und vorgetragenen Sachverhalt einen Schritt "zu weit" gegangen.
Was das System leisten kann ( Boni gewähren) stellt den zweiten Schritt dar.
Zunächst ist einmal die Frage zu klären, wie das Bonussystem das leisten kann, was es leistet.
Die Information, dass "pro 20 Cent-Spieleinheit" ein Bonuspunkt gewährt wird, erhält das Bonussystem durch ein Zusatzgerät aus dem PTB zugelassenen Geldspielgerät.
Die zugelassenen Zusatzgeräte, die im Geldspielgerät betrieben werden dürfen, ergeben sich aus jeder Bauartzulassung der PTB unter der lfd. Nr. 5 des Zulassungsscheines.
Bauartzulassungsschein der PTB
Wie man dem Zulassungsschein entnehmen kann, ist dort das vg. Zusatzgerät des Bonussystems nicht aufgeführt.
Damit wird das vg. Zusatzgerät außerhalb der PTB-Gerätezulassung betrieben.
Wie führt noch § 33 c GewO aus?
Zitat on
Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist.
Zitat off
Da das Zusatzgerät nicht zugelassen ist, verlieren also die gekoppelten Geldspielgeräte ihre Zulassung.
Sollte das vg. Verfahren durch RA Odenthal "gewonnen" werden, wird sicherlich demnächst ein weiteres Verfahren mit diesem Gesichtspunkt folgen.....
Außerdem gilt natürlich:
Evaluation der SpielVO 2010: Vorschlag Nr. 3
Grüße
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 26.02.2010 09:36.
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26.02.2010 08:29 |
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Wilde Irene
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RE: Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht |
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Ich wette, dass die Kehr Verwaltungs GmbH als Klägerin für dieses Verfahren keinen Cent dazu zahlen muß!
Klägerin: http://www.mittenwald-kehr.de/
Wer live dabei sein möchte, am 31.03.2010 um 09:30 Uhr geht die Vorführung beim Bundesverwaltungsgericht los.
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26.02.2010 21:47 |
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Meike
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Gruß an alle,
wir können froh sein, dass die bayerischen Kollegen dieses System bis vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht haben,
da dort nun auch bekannt wird was alles möglich ist mit PTB zugelassenen Geldspielgeräten und wie mit der Frage der
"Zusatzgeräte" in der Praxis umgegangen wird.
Das Urteil, egal wie es ausfällt, wird sicherlich mit in die Evaluation der SpielV einfließen.
Gruß
Meike
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5
07.03.2010 06:31 |
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Puz_zle
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RE: Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht |
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aus Thüringen,
Pressemitteilung des BVerwG vom 31. März 2010:
Zitat: |
Bonus- und Informationssystem in Spielhallen unzulässig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Anordnung, ein in Spielhallen installiertes Bonus- und Informationssystem (BIS) stillzulegen und abzubauen, rechtmäßig ist.
Die Klägerin betreibt zwei Spielhallen, für die sie ein BIS-System eingerichtet hat. Der Kunde erhält bei Besuch der Spielhalle eine Chipkarte, auf der sein Name und seine Kunden- sowie die Kennnummer der Spielhalle eingetragen werden. Für jedes Spiel erhält der Spieler einen Bonuspunkt, der über ein am Spielautomaten angebrachtes Zusatzgerät auf der Chipkarte gutgeschrieben wird. Die angesammelten Bonuspunkte können wahlweise zum Zahlen von Getränken oder beim Verlassen der Spielothek in bar eingelöst werden.
Das Verwaltungsgericht hat der Klage der Spielhallenbetreiberin gegen die Anordnung, das BIS-System zu entfernen, stattgegeben. Die Berufung des Beklagten hatte keinen Erfolg.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren die Urteile aufgehoben und die Klage abgewiesen. Das BIS-System sei nach § 9 Abs. 2 SpielV verboten. Danach dürfe der Aufsteller eines zugelassenen Spielgerätes dem Spieler neben der Gewinnausgabe keine sonstigen Gewinnchancen in Aussicht stellen und keine Zahlungen oder sonstigen finanziellen Vergünstigungen gewähren. Die Gutschrift von Bonuspunkten auf der Chipkarte stelle eine solche finanzielle Vergünstigung im Sinne der Spielverordnung dar.
BVerwG 8 C 12.09 - Urteil vom 31. März 2010 |
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Quelle: http://www.bundesverwaltungsgericht.de
Das Urteil selbst ist noch nicht online verfügbar.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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6
31.03.2010 15:45 |
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gmg
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RE: Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht |
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für die gute Nachricht !
Grüße
__________________ gmg
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7
31.03.2010 18:22 |
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Walter B
Routinier
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RE: Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht |
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Zitat: |
Original von gmg
für die gute Nachricht !
Grüße |
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und diese Dinge interessieren Dich nicht, Gerrit?
240.000 EUR werden nicht verfolgt!
__________________ Gruß vom Walter
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8
31.03.2010 18:33 |
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gmg
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RE: Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht |
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Schick mir mal bitte alle Infos als PN, Walter.
Aber bitte nicht ungeduldig werden.
Bin z. Zt anderweitig aktiv. > Urlaub
Frohe Ostern !
__________________ gmg
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9
31.03.2010 18:38 |
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Walter B
Routinier
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RE: Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht |
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Zitat: |
Original von gmg
Schick mir mal bitte alle Infos als PN, Walter.
Aber bitte nicht ungeduldig werden.
Bin z. Zt anderweitig aktiv. > Urlaub
Frohe Ostern ! |
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Frage bitte meike.
Die hat alle Daten, kümmert sich zwar um alles, aber macht nix! Hier geht es um 240.000 EUR !
__________________ Gruß vom Walter
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10
31.03.2010 18:53 |
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Kay Löffler
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RE: Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht |
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Zitat: |
Frage bitte meike.
Die hat alle Daten, kümmert sich zwar um alles, aber macht nix!
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Walter, zieh hier nicht als Außenstehender die Kollegen durch den Kakao. Meike ist nicht die Chefin sämtlicher BRD-Kommissariate. Sie kann nicht ALLES machen, aber sie macht schon mehr als die meisten. Und da könnten sich viele eine Scheibe abschneiden.Wenn Du mal Bundeskanzler bist, kannst Du die Zuständigkeiten je neu organisieren. Ich schlage eine bundesweite Glücksspielaufsicht vor. Melde mich freiwillig, wenn ich die entsprechenden Zulagen, freie Heilfürsorge und A 12 bekomme
.
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
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11
01.04.2010 22:46 |
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Walter B
Routinier
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RE: Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht |
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Zitat: |
Original von Kay Löffler
Zitat: |
Frage bitte meike.
Die hat alle Daten, kümmert sich zwar um alles, aber macht nix!
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Walter, zieh hier nicht als Außenstehender die Kollegen durch den Kakao. Meike ist nicht die Chefin sämtlicher BRD-Kommissariate. Sie kann nicht ALLES machen, aber sie macht schon mehr als die meisten. Und da könnten sich viele eine Scheibe abschneiden.Wenn Du mal Bundeskanzler bist, kannst Du die Zuständigkeiten je neu organisieren. Ich schlage eine bundesweite Glücksspielaufsicht vor. Melde mich freiwillig, wenn ich die entsprechenden Zulagen, freie Heilfürsorge und A 12 bekomme
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und Guten Morgen Kay,
..."macht aber nix", steht im Sinne von "das macht aber nix, Du (gmg) kannst Dich gerne zusätzlich kümmern"....
Deine Frage im 240.000 EUR thread möchte ich bei dieser Gelegenheit hier schnell mit zwei Sätzen beantworten:
Fakt ist,
dass das Ordnungsamt vor Ort war und es ist keine Veränderung eingetreten!
Wenn eine Spielhallenkonzession vorliegen sollte, dann sind die Wetteinnahmen illegal und ich müsste den Titel meines 240.000 EUR auf 500.000 EUR ändern!
Frohe Ostern!
__________________ Gruß vom Walter
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12
02.04.2010 07:26 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an alle,
super Urteil.
Da können viele Ordnungsämter nun aufatmen, dass die Kollegen aus München einen so langen Atem behalten haben.
Gerade dieses Beispiel zeigt
a) welche Lobby wo mit wem arbeitet
b) wie lange manches Ordnungsamt kämpfen muss, um die Spielverordnung durchzusetzen
Ein Beispiel von vielen, wenn sich mal wieder jemand vor die Presse stellt und sagt
"die Spielverordnung ist umgesetzt"
Gruß
Meike
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13
03.04.2010 06:38 |
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Wilde Irene
Doppel-As
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Danke Meike!
Hier noch einmal zurück zum Ausgangsthema:
BVerwG Pressemitteilung Nr. 21/2010 vom 31. März 2010
Bonus- und Informationssystem in Spielhallen unzulässig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Anordnung, ein in Spielhallen installiertes Bonus- und Informationssystem (BIS) stillzulegen und abzubauen, rechtmäßig ist.
Die Klägerin betreibt zwei Spielhallen, für die sie ein BIS-System eingerichtet hat. Der Kunde erhält bei Besuch der Spielhalle eine Chipkarte, auf der sein Name und seine Kunden- sowie die Kennnummer der Spielhalle eingetragen werden. Für jedes Spiel erhält der Spieler einen Bonuspunkt, der über ein am Spielautomaten angebrachtes Zusatzgerät auf der Chipkarte gutgeschrieben wird. Die angesammelten Bonuspunkte können wahlweise zum Zahlen von Getränken oder beim Verlassen der Spielothek in bar eingelöst werden.
Das Verwaltungsgericht hat der Klage der Spielhallenbetreiberin gegen die Anordnung, das BIS-System zu entfernen, stattgegeben. Die Berufung des Beklagten hatte keinen Erfolg.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren die Urteile aufgehoben und die Klage abgewiesen. Das BIS-System sei nach § 9 Abs. 2 SpielV verboten. Danach dürfe der Aufsteller eines zugelassenen Spielgerätes dem Spieler neben der Gewinnausgabe keine sonstigen Gewinnchancen in Aussicht stellen und keine Zahlungen oder sonstigen finanziellen Vergünstigungen gewähren. Die Gutschrift von Bonuspunkten auf der Chipkarte stelle eine solche finanzielle Vergünstigung im Sinne der Spielverordnung dar.
BVerwG 8 C 12.09 - Urteil vom 31. März 2010
Quelle http://www.bundesverwaltungsgericht.de
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14
05.04.2010 19:49 |
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gmg
Foren Gott
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23.06.2010 13:00 |
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