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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht 5 Bewertungen - Durchschnitt: 8,205 Bewertungen - Durchschnitt: 8,205 Bewertungen - Durchschnitt: 8,20
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jochen B. jochen B. ist männlich
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Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht

RA Dr. Odenthal bekannt als Prozessbevollmächtigter der Glücksspielindustrie!!
Hier tritt er, wie sollte es anders sein, pro "Bonussystem" auf.

Zitat Bundesverwaltungsgericht:
BVerwG 8 C 12.09 (VGH München 10 BV 08.351) 1.03.2010 Kehr Verwaltungs GmbH – RA Dr. Odenthal und Repschläger, Köln – ./. Freistaat Bayern

Die Klägerin betreibt zwei Spielhallen, für die sie ein Bonussystem eingerichtet hat. Danach erhält der Kunde über eine Karte für jede von ihm getätigte 20-Cent-Spieleinheit einen Bonuspunkt. Die Bonuspunkte werden unabhängig von Gewinn oder Verlust gutgeschrieben.

Jeder Bonuspunkt hat einen Wert von 0,9 Cent. Die Bonuspunkte können wahlweise beim Zahlen der Getränke an der Theke oder beim Verlassen der Spielothek mit Abgabe der Chipkarte eingelöst werden. Die Beklagte forderte die Klägerin mittels Bescheid auf, das in ihren Spielhallen verwendete Bonussystem stillzulegen und abzubauen. Das verwendete Bonussystem verstoße gegen die Spielverordnung. Daneben dürften dem Spieler neben der Ausgabe des Gewinns keine sonstigen Gewinnchancen in Aussicht gestellt und keine Zahlungen oder sonstigen finanziellen Vergünstigungen gewährt werden. Die Einlösung gesammelter Bonuspunkte durch Auszahlung stelle eine solche verbotene Zahlung dar. Das Verwaltungsgericht gab der Klage der Klägerin statt und hob die entgegenstehenden Bescheide auf. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung des Beklagten dagegen zurückgewiesen und die Revision zugelassen. Das von der Klägerin betriebene Bonussystem verstoße weder gegen das Verbot zusätzlicher Vergünstigungen noch gegen das Verbot von Nachlässen auf den Einsatz.

Es liege ähnlich wie bei einer „Payback-Karte“ ein elektronisch verbuchtes Rabattsystem vor. Dem Spieler werde nachträglich ein Nachlass auf den Einsatz gewährt, in dem ihm 0,9 Cent pro Spiel gutgeschrieben und auf Wunsch erstattet würden. Wirtschaftlich betrachtet, liege ein Preisrabatt vor. Die Spielverordnung enthalte kein generelles Rabattverbot, sondern nur ein eingeschränktes Rabattverbot. Die Spielverordnung untersage nicht Einsatzvergünstigungen „auf" weitere Spiele, sondern „für“ weitere Spiele. Danach zwinge der Wortlaut der Vorschrift nicht zu der Auslegung, dass jeglicher Nachlass auf weitere Spiele verboten und im Umkehrschluss jeglicher Nachlass auf das erste Spiel erlaubt sei. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs hat der Beklagte Revision eingelegt.


Quelle: http://www.bverwg.de/enid/Aktuelles/Terminuebersicht_52.html

Payback-Karte“ beim Glücksspiel, ein Kundenbindungssystem in Reinkultur und gehört somit verboten!!!
1 24.02.2010 17:26 jochen B. ist offline Beiträge von jochen B. suchen
Solon
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RE: Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht

Moin Jochen,

Danke für den Hinweis.

Grüße

__________________
gmg
2 25.02.2010 06:49 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht

Bei dem vorgenannten Bonussystem ist man mit dem bisher festgestellten und vorgetragenen Sachverhalt einen Schritt "zu weit" gegangen.

Was das System leisten kann ( Boni gewähren) stellt den zweiten Schritt dar.

Zunächst ist einmal die Frage zu klären, wie das Bonussystem das leisten kann, was es leistet.

Die Information, dass "pro 20 Cent-Spieleinheit" ein Bonuspunkt gewährt wird, erhält das Bonussystem durch ein Zusatzgerät aus dem PTB zugelassenen Geldspielgerät.

Die zugelassenen Zusatzgeräte, die im Geldspielgerät betrieben werden dürfen, ergeben sich aus jeder Bauartzulassung der PTB unter der lfd. Nr. 5 des Zulassungsscheines.

Bauartzulassungsschein der PTB

Wie man dem Zulassungsschein entnehmen kann, ist dort das vg. Zusatzgerät des Bonussystems nicht aufgeführt.
Damit wird das vg. Zusatzgerät außerhalb der PTB-Gerätezulassung betrieben.

Wie führt noch § 33 c GewO aus?
Zitat on
Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist.
Zitat off

Da das Zusatzgerät nicht zugelassen ist, verlieren also die gekoppelten Geldspielgeräte ihre Zulassung.

Sollte das vg. Verfahren durch RA Odenthal "gewonnen" werden, wird sicherlich demnächst ein weiteres Verfahren mit diesem Gesichtspunkt folgen.....

Außerdem gilt natürlich:
Evaluation der SpielVO 2010: Vorschlag Nr. 3

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 26.02.2010 09:36.

3 26.02.2010 08:29 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht

Ich wette, dass die Kehr Verwaltungs GmbH als Klägerin für dieses Verfahren keinen Cent dazu zahlen muß!

Klägerin: http://www.mittenwald-kehr.de/

Wer live dabei sein möchte, am 31.03.2010 um 09:30 Uhr geht die Vorführung beim Bundesverwaltungsgericht los.
4 26.02.2010 21:47 Wilde Irene ist offline E-Mail an Wilde Irene senden Beiträge von Wilde Irene suchen
Meike
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Gruß an alle,

wir können froh sein, dass die bayerischen Kollegen dieses System bis vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht haben,
da dort nun auch bekannt wird was alles möglich ist mit PTB zugelassenen Geldspielgeräten und wie mit der Frage der
"Zusatzgeräte" in der Praxis umgegangen wird.

Das Urteil, egal wie es ausfällt, wird sicherlich mit in die Evaluation der SpielV einfließen.


Gruß
Meike
5 07.03.2010 06:31 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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RE: Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht

Moin Moin aus Thüringen,

Pressemitteilung des BVerwG vom 31. März 2010:

Zitat:
Bonus- und Informationssystem in Spielhallen unzulässig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Anordnung, ein in Spielhallen installiertes Bonus- und Informationssystem (BIS) stillzulegen und abzubauen, rechtmäßig ist.

Die Klägerin betreibt zwei Spielhallen, für die sie ein BIS-System eingerichtet hat. Der Kunde erhält bei Besuch der Spielhalle eine Chipkarte, auf der sein Name und seine Kunden- sowie die Kennnummer der Spielhalle eingetragen werden. Für jedes Spiel erhält der Spieler einen Bonuspunkt, der über ein am Spielautomaten angebrachtes Zusatzgerät auf der Chipkarte gutgeschrieben wird. Die angesammelten Bonuspunkte können wahlweise zum Zahlen von Getränken oder beim Verlassen der Spielothek in bar eingelöst werden.

Das Verwaltungsgericht hat der Klage der Spielhallenbetreiberin gegen die Anordnung, das BIS-System zu entfernen, stattgegeben. Die Berufung des Beklagten hatte keinen Erfolg.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren die Urteile aufgehoben und die Klage abgewiesen. Das BIS-System sei nach § 9 Abs. 2 SpielV verboten. Danach dürfe der Aufsteller eines zugelassenen Spielgerätes dem Spieler neben der Gewinnausgabe keine sonstigen Gewinnchancen in Aussicht stellen und keine Zahlungen oder sonstigen finanziellen Vergünstigungen gewähren. Die Gutschrift von Bonuspunkten auf der Chipkarte stelle eine solche finanzielle Vergünstigung im Sinne der Spielverordnung dar.

BVerwG 8 C 12.09 - Urteil vom 31. März 2010

Quelle: http://www.bundesverwaltungsgericht.de

Das Urteil selbst ist noch nicht online verfügbar.

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
6 31.03.2010 15:45 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht

Danke für die gute Nachricht !

Grüße

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gmg
7 31.03.2010 18:22 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht

Zitat:
Original von gmg
Danke für die gute Nachricht !

Grüße


und diese Dinge interessieren Dich nicht, Gerrit?

240.000 EUR werden nicht verfolgt!

__________________
Gruß vom Walter
8 31.03.2010 18:33 Walter B ist offline Beiträge von Walter B suchen
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RE: Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht

Schick mir mal bitte alle Infos als PN, Walter.

Aber bitte nicht ungeduldig werden.
Bin z. Zt anderweitig aktiv. > Urlaub

Frohe Ostern !

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gmg
9 31.03.2010 18:38 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht

Zitat:
Original von gmg
Schick mir mal bitte alle Infos als PN, Walter.

Aber bitte nicht ungeduldig werden.
Bin z. Zt anderweitig aktiv. > Urlaub

Frohe Ostern !


Frage bitte meike.
Die hat alle Daten, kümmert sich zwar um alles, aber macht nix! Hier geht es um 240.000 EUR !

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Gruß vom Walter
10 31.03.2010 18:53 Walter B ist offline Beiträge von Walter B suchen
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RE: Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht

Zitat:
Frage bitte meike.
Die hat alle Daten, kümmert sich zwar um alles, aber macht nix!
Walter, zieh hier nicht als Außenstehender die Kollegen durch den Kakao. Meike ist nicht die Chefin sämtlicher BRD-Kommissariate. Sie kann nicht ALLES machen, aber sie macht schon mehr als die meisten. Und da könnten sich viele eine Scheibe abschneiden.Wenn Du mal Bundeskanzler bist, kannst Du die Zuständigkeiten je neu organisieren. Ich schlage eine bundesweite Glücksspielaufsicht vor. Melde mich freiwillig, wenn ich die entsprechenden Zulagen, freie Heilfürsorge und A 12 bekomme großes Grinsen .

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Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
11 01.04.2010 22:46 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
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RE: Bonussystem vor dem Bundesverwaltungsgericht

Zitat:
Original von Kay Löffler
Zitat:
Frage bitte meike.
Die hat alle Daten, kümmert sich zwar um alles, aber macht nix!
Walter, zieh hier nicht als Außenstehender die Kollegen durch den Kakao. Meike ist nicht die Chefin sämtlicher BRD-Kommissariate. Sie kann nicht ALLES machen, aber sie macht schon mehr als die meisten. Und da könnten sich viele eine Scheibe abschneiden.Wenn Du mal Bundeskanzler bist, kannst Du die Zuständigkeiten je neu organisieren. Ich schlage eine bundesweite Glücksspielaufsicht vor. Melde mich freiwillig, wenn ich die entsprechenden Zulagen, freie Heilfürsorge und A 12 bekomme großes Grinsen .





und Guten Morgen Kay,

..."macht aber nix", steht im Sinne von "das macht aber nix, Du (gmg) kannst Dich gerne zusätzlich kümmern"....

Deine Frage im 240.000 EUR thread möchte ich bei dieser Gelegenheit hier schnell mit zwei Sätzen beantworten:

Fakt ist,
dass das Ordnungsamt vor Ort war und es ist keine Veränderung eingetreten!
Heul
Wenn eine Spielhallenkonzession vorliegen sollte, dann sind die Wetteinnahmen illegal und ich müsste den Titel meines 240.000 EUR auf 500.000 EUR ändern!


Frohe Ostern!

__________________
Gruß vom Walter
12 02.04.2010 07:26 Walter B ist offline Beiträge von Walter B suchen
Meike
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Gruß an alle,

super Urteil.

Da können viele Ordnungsämter nun aufatmen, dass die Kollegen aus München einen so langen Atem behalten haben.

Gerade dieses Beispiel zeigt
a) welche Lobby wo mit wem arbeitet
b) wie lange manches Ordnungsamt kämpfen muss, um die Spielverordnung durchzusetzen


Ein Beispiel von vielen, wenn sich mal wieder jemand vor die Presse stellt und sagt
"die Spielverordnung ist umgesetzt"


Gruß
Meike
13 03.04.2010 06:38 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Wilde Irene Wilde Irene ist männlich
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Danke Meike!

Hier noch einmal zurück zum Ausgangsthema:

BVerwG Pressemitteilung Nr. 21/2010 vom 31. März 2010

Bonus- und Informationssystem in Spielhallen unzulässig

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14 05.04.2010 19:49 Wilde Irene ist offline E-Mail an Wilde Irene senden Beiträge von Wilde Irene suchen
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Urteil BVG vom 31. 03. 2010

Hier kann man das Urteil nachlesen:

BVG 31. 03. 2010 Az: 8 C 12.09

Grüße

__________________
gmg
15 23.06.2010 13:00 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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