Bundesfinanzhof widerspricht Sachverständigen der PTB |
rosebud
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo rosebud,
das wurde bereits durch das Bundesverwaltungsgericht definiert
http://www.bundesverwaltungsgericht.de/e...heidung_8n.html
".......Gegenstand der Aufwandsteuer in Form der Spielautomatensteuer ist der Vergnügungsaufwand des einzelnen Spielers als Ausdruck seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Vergnügungsaufwand wird durch jeden Einwurf von Geld in ein Spielgerät zu Spielzwecken und jede Verwendung nicht ausbezahlter Gewinne zur Durchführung weiterer Spiele getätigt. ..."
Und das ist genau der Knackpunkt
"zu SPIELZWECKEN"
zur
"Durchführung weiterer Spiele".
Hätte das FG Hamburg, - so wie barnie dies hier darstellte, es verstanden, dass da etwas nicht stimmt-
hätten sie den Sachverständigen der PTB bereits in der ersten Anhörung entsprechend kritisch hinterfragt.
VG
Meike |
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Hi,
"Vergnügungsaufwand" ist genauso ein beknackter Begriff wie "kalkulatorische Abwälzbarkeit".
Solange die Rechtsprechung mit solchen Begriffen arbeitet, sieht sie den Wald vor lauter Bäumen nicht.
grüsse
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21
01.12.2012 01:24 |
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Solon
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barnie
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Hallo Meike,
zur Vermeidung von Missverständnissen nachfolgend die Erläuterung der Gerätevorführung:
Zu Beginn der Gerätevorführung wiird eine Auslesung gemacht. Alle Umsätze sind auf null gestellt. Dann wird ein 20 €-Schein in den Scheinakzeptor gesteckt. Es erscheint darauf hin ein Guthaben von 20 € im Geldspeicher. Diese 20 € werden nun in Punkte (2000 Punkte) umgebucht. Von diesen 2000 Punkten werden 100 Punkte abgespielt. Die restlichen 1900 Punkte werden in den Geldspeicher zurückgebucht, so dass nun wieder ein Guthaben von 19 € im Geldspeicher erscheint. Die Auszahltaste wird betätigt und die 19 € werden ausgezahlt.
Wie hoch ist nun der Umsatz des Unternehmers?
Richtig: 1 € (20 € Einwurf - 19 € Auszahlung)
Es wird nun erneut eine Auslesung vorgenommen. Auf dem Auslesestreifen erscheint im Saldo 2 ein Betrag von 20 €. Dies ist der Betrag, der als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer dient. Und nun erkennt jeder auch ohne besonderen Sachverstand, dass etwas nicht stimmen kann, wenn der Unternehmer die Umsatzsteuer auf einen Betrag von 20 € zahlen muss, obwohl ihm unter Berücksichtigung der Auszahlung nur 1 € zugeflossen ist.
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22
01.12.2012 06:35 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo barnie,
danke für die Info was NUR vorgeführt wurde - schade.
Für alle, die sich mit den Auslesestreifen / Zählwerkausdrucken nicht so gut auskennen
http://www.ballywulff.de/15/14_download/druck_31.pdf
Spannend wäre es gewesen, wenn
Fallbeispiel a:
alle Umsätze auf Null, dann
20,-€ rein, umwandeln in Punkte, nicht spielen und wieder 20,-€ zurückwandeln und auszahlen lassen,
dann auslesen und feststellen was bei der sogenannten "Einwurfsteuer" besteuert wird, obwohl im Sinne des §33 c GewO, d.h..... Spielausgang mit Geldgewinnmöglichkeit, NIX stattfand
Fallbeispiel b:
alle Umsätze auf Null, dann
3 unterschiedliche Spieler werfen jeweils 2,-€ ein, Turboumwandlung in 200 Punkte, automatischer voreingestellter Start, d.h. keine extra Auslösung des Spielstarts durch den Spieler, nach einem Spiel lässt sich jeder Spieler das restliche Geld wieder in Punkte umwandeln und auszahlen
dann Auslesung
Fallbeispiel c
usw.
Es ließen sich wirklich sehr viele dieser ganz normalen Beispiele finden,- d.h. ohne in die Trickkiste der Manipulationen greifen zu müssen-,
um zu zeigen , dass da etwas nicht stimmt.
VG
Meike
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23
01.12.2012 08:09 |
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gmg
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Zitat: |
Original von barnie
Hallo Meike,
zur Vermeidung von Missverständnissen nachfolgend die Erläuterung der Gerätevorführung:
Zu Beginn der Gerätevorführung wiird eine Auslesung gemacht. Alle Umsätze sind auf null gestellt. Dann wird ein 20 €-Schein in den Scheinakzeptor gesteckt. Es erscheint darauf hin ein Guthaben von 20 € im Geldspeicher. Diese 20 € werden nun in Punkte (2000 Punkte) umgebucht. Von diesen 2000 Punkten werden 100 Punkte abgespielt. Die restlichen 1900 Punkte werden in den Geldspeicher zurückgebucht, so dass nun wieder ein Guthaben von 19 € im Geldspeicher erscheint. Die Auszahltaste wird betätigt und die 19 € werden ausgezahlt.
Wie hoch ist nun der Umsatz des Unternehmers?
Richtig: 1 € (20 € Einwurf - 19 € Auszahlung)
Es wird nun erneut eine Auslesung vorgenommen. Auf dem Auslesestreifen erscheint im Saldo 2 ein Betrag von 20 €. Dies ist der Betrag, der als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer dient. Und nun erkennt jeder auch ohne besonderen Sachverstand, dass etwas nicht stimmen kann, wenn der Unternehmer die Umsatzsteuer auf einen Betrag von 20 € zahlen muss, obwohl ihm unter Berücksichtigung der Auszahlung nur 1 € zugeflossen ist. |
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Hallo Barnie,
wäre es Dir vllt. möglich, den Streifen hier einzustellen oder ggf. per PN / E-Mail zu übersenden??
Welches VDAI-Druckprotokoll in welcher zeitlichen Version wurde von dem angesprochenen Gerät verwendet?
Wäre das angesprochene Problem auch aufgetaucht, wenn ausschließlich Geldmünzen bei Ein- und Auswurf verwendet worden wären??
Grüße
__________________ gmg
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24
02.12.2012 17:07 |
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rosebud
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von barnie
Hallo Meike,
zur Vermeidung von Missverständnissen nachfolgend die Erläuterung der Gerätevorführung:
Zu Beginn der Gerätevorführung wiird eine Auslesung gemacht. Alle Umsätze sind auf null gestellt. Dann wird ein 20 €-Schein in den Scheinakzeptor gesteckt. Es erscheint darauf hin ein Guthaben von 20 € im Geldspeicher. Diese 20 € werden nun in Punkte (2000 Punkte) umgebucht. Von diesen 2000 Punkten werden 100 Punkte abgespielt. Die restlichen 1900 Punkte werden in den Geldspeicher zurückgebucht, so dass nun wieder ein Guthaben von 19 € im Geldspeicher erscheint. Die Auszahltaste wird betätigt und die 19 € werden ausgezahlt.
Wie hoch ist nun der Umsatz des Unternehmers?
Richtig: 1 € (20 € Einwurf - 19 € Auszahlung)
Es wird nun erneut eine Auslesung vorgenommen. Auf dem Auslesestreifen erscheint im Saldo 2 ein Betrag von 20 €. Dies ist der Betrag, der als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer dient. Und nun erkennt jeder auch ohne besonderen Sachverstand, dass etwas nicht stimmen kann, wenn der Unternehmer die Umsatzsteuer auf einen Betrag von 20 € zahlen muss, obwohl ihm unter Berücksichtigung der Auszahlung nur 1 € zugeflossen ist. |
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Hallo Barnie,
wäre es Dir vllt. möglich, den Streifen hier einzustellen oder ggf. per PN / E-Mail zu übersenden??
Welches VDAI-Druckprotokoll in welcher zeitlichen Version wurde von dem angesprochenen Gerät verwendet?
Wäre das angesprochene Problem auch aufgetaucht, wenn ausschließlich Geldmünzen bei Ein- und Auswurf verwendet worden wären??
Grüße |
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hi,
was das VDAI-Druckprotokoll angeht, so ist es egal , welche Version verwendet wird - der Saldo 2 bleibt bei 20 Euro (da diese sich jetzt in der Scheinkasse befinden, und sich jetzt 19 Euro weniger im Hopper/Zahlröhre befinden).
Das Problem kann auch auftauchen, wenn ausschliesslich Münzen verwendet werden, da ja auch 1. manche Münzsorten direkt in die Kasase fallen und 2. bei vollem Hopper/Zahlröhre die Münzen ( 20 Euro) auch in die Kasse fallen.
Das Gericht hat recht : Da stimmt was nicht !
grüsse
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25
02.12.2012 17:57 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
zur Erinnerung falls es jmd. vergessen hatte.
Bereits der BFH hatte Herrn Prof. Dr. Richters Interpretationen der SpielV widersprochen
und nun eben auch das OLG Brandenburg.
VG
Meike
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27
01.11.2013 18:31 |
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Meike
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Hallo Angela,
hallo zusammen,
für alle die es verdrängt oder vergessen haben, was unter die Aufzeichnungspflicht fällt, hole ich die entscheidenden Themen nach vorne.
VG
Meike
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28
08.06.2014 10:57 |
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