spielverordnung raffiniert umgangen -aktuell wiso vom 5.3.2012 |
petergaukler
Kaiser
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1
05.03.2012 23:30 |
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Solon
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simon
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Mann o Mann......
An 8 Automaten in der Stunde 640 Euro verspielen,das soll mir mal irgendjemand zeigen,wie das gehen soll.
Die gesetzliche Velustobergrenze pro Stunde liegt meines Erachtens irgendwo bei 30 Euro die Stunde,und die tatsächliche doch nur bei ca.12 Euro-oder bin ich da auf dem Holzweg ?
Unfassbar,wieviel Schwachsinn man in einer Reportage berichten darf.
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2
06.03.2012 00:55 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
das Bespielen von acht Automaten gleichzeitig bespielen, betrachtet der Geschäftsführer der Merkur Spielothek als kein ausreichendes Kriterium des Einschreitens der Aufsicht.
Na, das muss ja eine dolle Beschulungsmaßnahme der Caritas Berlin sein, wenn sie zu derartigen Argumentationsketten verhilft.
Erst wenn Spieler noch mit Automaten sprechen oder auf sie schlagen, dann spricht man sie an. - SUPER!
Sehr schön die kurze Sequenz ab 05:11.
Achtet auf Blick und Körperhaltung und das Wort "politisch", welches quasi alles erklären soll.
Die Stellungnahmen von Herrn Dr. Richter sind immer identisch ( egal in welcher Sendung, egal in welcher Stellungnahme )
- was die anderen sagen ist falsch (ohne Erläuterung und Quelle außer sich selbst)
- das ist nicht unsere Aufgabe ( ohne Erläuterung und nur sich selbst als Quelle)
- das ist eine politische Entscheidung ( Kernaussage )
und dabei grundsätzlich Blick zum Boden und leicht gebeugte Haltung.
Grundsätzlich nur bei der Beantwortung derartiger Fragen
Denn, wenn ihn jemand strahlend, aufrecht und mit Blick geradeaus sehen möchte
Sommerfest Brauhaus Lemke, Automatenmarkt Ausgabe 2002 und sehr schön auch das nette Bild von der IMA, als er das Zertifikat an den TÜV Rheinland übergibt mit Vertretern von Merkur auf dem Bild.
http://ww.automatenmarkt.de/Artikel.28.0.html?&tx_felogin_pi1%5Bforgot%5D=1
&tx_ttnews%5Btt_news%5D=7928
31.01.2008
Kooperation von TÜV Rheinland und adp Gauselmann
Professor Dr. Richter (rechts) überreicht die Zulassungsurkunde an Rudolf Köhler, TÜV Rheinland, im Beisein von Joachim Mohrmann und Anke Spilker, adp merkur service.
Die erste offizielle Urkunde als zugelassene Stelle für die Überprüfung der Spielgeräte nach §7 der Spielverordnung (umgangssprachlich: Geräte-TÜV) geht an den TÜV Rheinland.
Während der IMA überreichte PTB-Chef Professor Dr. Dieter Richter die Zulassungsurkunde mit der Zulassungsnummer 1 an Rudolf Köhler, Leiter der Inspektionsstelle Geldspielgeräte beim TÜV Rheinland. "
VG
Meike
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 06.03.2012 05:01.
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06.03.2012 05:01 |
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tesa
Jungspund
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Hallo zusammen,
der Beitrag hat den Pinoccio-Preis verdient, falls es den gibt. Selten soviele Unwahrheiten in so kurzer Zeit serviert bekommen.
Und natürlich vielen Dank auch an Meike für die Kommentierung. Wenn man schon weiß, dass die Fakten nicht richtig sind, kann man ja die Körperhaltung der Akteure beschreiben.
Liebe Meike: Was Du über Körperhaltung schreibst, kann stimmen, muss aber nicht. Daher sind Deine Aussagen hier unredlich.
Ich kann allen Lesern nur raten, nicht alles 1:1 zu glabuen. Oft werden Aussagen, die grundsätzlich nicht falsch sein müssen, in "Teilzusammenhängen" verwendet und damit als Tatsachen angesehen. So einfach ist das leider nicht. Manche Menschen nutzen dieses allerdings gerne zur Meinungsbildung. Nicht wahr, Meike?
Viele Grüße,
Tesa
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4
06.03.2012 08:31 |
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pumuckelIV
Eroberer
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Hallo Meike
Hallo tesa
Zur Erinnerung:
Ist das nicht der Prof. Dr. Dieter Richter, der bereits 2004 bei Herrn Gauselmann anläßlich seines 70. Geburtstages mitfeiern konnte?
Merkwürdige Beziehung zwischen einer Zulassungsbehörde und einem Automatenhersteller.
Sonst sehr guter Beitrag
... wenn man mit den Automaten spricht ... oder sie schlägt
ich frage mich wer hier in eine Behandlung muss.
Gruß
__________________ debra
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5
06.03.2012 11:06 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Tesa,
na bist Du einer von angeblich 5000 Mitgliedern?
Versuch doch mal eine der angeblichen "Unwahrheiten" darzulegen und Deine Meinung prüfbar zu belegen.
Was Du an belegbaren Tatsachen oder prüfbaren Quellen bis jetzt gepostet hast, ist stark übersichtlich.
Hallo pumuckel,
ja richtig. Er hatte eine kleine Ansprache zum 70. Geburtstag gehalten.
http://www.manager-magazin.de/unternehme...21750-3,00.html
".......Auch zu seinem 70. Geburtstag versammelte Gauselmann kürzlich einflussreiche Gäste wie Rainer Wend, den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses im Bundestag (SPD), und Dieter Richter, einen hohen Beamten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, in dessen Abteilung die Prüfung von Spielautomaten vorgenommen wird.............."
VG
Meike
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6
06.03.2012 19:26 |
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gelroy
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Zitat: |
Original von Meike
Versuch doch mal eine der angeblichen "Unwahrheiten" darzulegen |
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Wie wäre es mit dem allerersten (!) Satz in diesem Beitrag?
Der arme Frank ist seit 40 Jahren spielsüchtig - Respekt vor dieser Leistung mit 52 Jahren
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7
06.03.2012 22:15 |
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Meike
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Hallo gelroy,
der Satz lautete:
"Versuch doch mal eine der angeblichen "Unwahrheiten" darzulegen und Deine Meinung prüfbar zu belegen."
Was hast Du in dem Schreibstil derer, die auch zwischen der Zahl 5000 und der 2000 nicht unterscheiden, geschrieben?
"Wie wäre es mit dem allerersten (!) Satz in diesem Beitrag?
Der arme Frank ist seit 40 Jahren spielsüchtig - Respekt vor dieser Leistung mit 52 Jahren"
Wie hast Du nun Deine Meinung prüfbar belegt?
Hattest Du Dich mit "Frank" unterhalten, ob er anstatt 12, vielleicht 15 oder dann erst 16 Jahre war?
Deine und Tesa postings erinnern mich vom Schreibstil an Eure "unabhängige" Presse
http://www.automatenmarkt.de/Artikel.28....e91afddf58e9a50
Zweifelhafter TV-Bericht bei „Monitor“
Das vom Westdeutschen Rundfunk (WDR) produzierte Fernsehmagazin „Monitor“ strahlte in seiner Sendung vom 1. März 2012 in der ARD einen etwa achtminütigen Beitrag über die Lobbyarbeit der Unterhaltungsautomatenwirtschaft aus.
In dem mit haltlosen Vorwürfen, Verleumdungen und tendenziösen Unterstellungen gespickten Beitrag kommt unter anderem auch Paul Gauselmann zu Wort.
Nenn doch mal eine angebliche Unwahrheit und begründe dies prüfbar.
Schau, ich hatte dies z.B. ganz einfach nachprüfbar bei der Unwahrheit der angeblich "5000" gemacht.
Hier konnte man die Behauptung nachlesen:
http://www.automatenmarkt.de/Artikel.28....t_news%5D=12711
„Dadurch, dass man Vermutungen und falsche Vorurteile wiederholt, werden diese nicht richtiger“, betont Andy Meindl, Präsident des Bundesverbandes Automatenunternehmer (BA).
Der BA vertritt bundesweit über 5.000 Automatenunternehmer."
und hier kannst Du nachlesen, dass man sich mal eben um 3000 "vertan" hat.
http://www.bundestag.de/dokumente/parlam...isteamtlich.pdf
Wie man einen Kaufmann bewertet, der anstatt 2000 dann 5000 schreibt, überlasse ich anderen, aber prüfbar ist für alle die Unwahrheit feststellbar.
Und wenn in den Stellungnahmen Eurer Branche außer einigen Adjektiven, wie "zweifelhaft", "haltlos", "verleumderisch" und ähnlich auch etwas mit Substanz wäre, könnte man auch diesen Wahrheitsgehalt prüfen.
VG
Meike
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8
07.03.2012 04:32 |
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tesa
Jungspund
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Hallo Meike,
Du scheinst ja genug Zeit zu haben, das sieht man an Deinen ellenlangen Postings. Ich hatte ein Beispiel für Unwahrheit genannt, dass soll reichen.
Wenn Du es gerne genauer haben möchtest, dann schreib doch bitte einen Aufsatz darüber. Es waren eine Menge unrichtiger Aussagen in dem Beitrag. Vergleiche mit den zugehörigen Gesetzen und Verordnungen zeigen das. Gerne nehme ich Deine Ausführungen zur Prüfung an.
Ich halte meine Quellen übrigens immer stark übersichtlich, ich bin Dir ja schließlich keine Rechenschaft schuldig.
Gruß,
Tesa
P.S.: Mit Deinen Fähigkeiten in Sachen Deutung Körpersprache und Schreibstil stehen Dir ja ungeahnte Möglichkeiten offen!
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9
07.03.2012 09:04 |
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gelroy
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo gelroy,
der Satz lautete:
"Versuch doch mal eine der angeblichen "Unwahrheiten" darzulegen und Deine Meinung prüfbar zu belegen."
Was hast Du in dem Schreibstil derer, die auch zwischen der Zahl 5000 und der 2000 nicht unterscheiden, geschrieben?
"Wie wäre es mit dem allerersten (!) Satz in diesem Beitrag?
Der arme Frank ist seit 40 Jahren spielsüchtig - Respekt vor dieser Leistung mit 52 Jahren"
Wie hast Du nun Deine Meinung prüfbar belegt?
Hattest Du Dich mit "Frank" unterhalten, ob er anstatt 12, vielleicht 15 oder dann erst 16 Jahre war?
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ganz alberne Antwort, warum weisst Du und jeder andere selber, ist mir echt zu blöd darauf argumentativ einzugehen.
Die ganze Diskussion in diesem Forum hat sich eh komplett verselbständigt, es geht doch gar nicht mehr um den Spielerschutz, sondern den meisten geht es nur noch darum, eine maximal mögliche Einschränken des gewerblichen Automatenspieles zu erreichen - aus welchen Gründen auch immer.
Es ist schon beinahe nicht mehr auszuhalten wieviel Energie, Zeit etc. verwendet werden, erwachsene Menschen davor zu "schützen" an einem Automaten zu spielen.
Wenn ich mir den armen Frank so anschaue, dann sieht der mir übrigens nicht sonderlich schützenswert aus - denn immerhin ist der ja anscheinend schon 40 Jahre spielsüchtig und dafür macht er einen recht fidelen Eindruck. Wenn ich mir da Leute anschaue, die seit 40 Jahren alkoholkrank sind oder Kette rauchen, dann sehen die meist in der Tat nicht mehr so dolle aus - so man denn noch lebende Exemplare findet.
Und nochmal zurück zu dem Beitrag und seiner unlauteren Berichterstattung: 640 € innerhalb einer Stunde nach dem Betreten einer Spielhalle von seinem eigenen, mitgebrachten Geld an acht Automaten zu verlieren mag zwar gesetzlich erlaubt sein, in der Realität jedoch wohl genauso unwahrscheinlich sein, wie dass einen der Blitz beim Verlassen der Spielhalle trifft.
Und auch wenn der Merkur Chef dämlich und ungeschickt argumentiert und wohl von allen guten Geistern verlassen wurde, so etwas momentan öffentlich zu sagen - er hat recht! Wer sein Geld in mehr als einen Automaten steckt ist nicht automatisch spielsüchtig, selbst wenn er alle Automaten einer Konzession alleine bespielt, ist das weder verboten noch automatisch der Beweis dafür, dass er unkontrolliert spielt und davor geschützt werden muss.
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07.03.2012 10:19 |
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Sandy
Eroberer
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11
07.03.2012 13:36 |
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gmg
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Die Automatenwirtschaft kontert.... |
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Da gibt es doch zum Thema eine Verlautbarung der Automatenwirtschaft.
ZDF-WISO - Automatenwirtschaft weist Vorwürfe zurück
In der Sendung WISO des ZDF vom 05.03.2012 werden Vorwürfe gegen die Deutsche Automatenwirtschaft erhoben. Dort wird unter anderem behauptet, dass die geltenden Gesetze (Spielverordnung) von der Automatenwirtschaft systematisch umgangen würden. Dazu stellen wir fest: Die Spielverordnung wird eingehalten.
Ein- und Auszahlungen entsprechenden den geltenden Vorschriften und der Bauartzulassung der PTB.
Durch die Äußerung, "Spielhallen schießen wie Pilze aus dem Boden", wird der Eindruck erweckt, dass es keine baurechtlichen oder raumordnungsrechtlichen Restriktionen gegen gewerbliche Vergnügungsstätten gäbe. Das Gegenteil ist der Fall: Baugenehmigungen werden immer noch durch Kommunen und Behörden erteilt, Baurecht wird von Kommunalparlamenten geschaffen – nicht vom Spielhallenbetreiber. Eine Spielhalle kann also nicht ohne behördliche Erlaubnis betrieben werden.
Ein kostenloses Angebot von Getränken und kleinen Speisen (Snacks) entspricht auch in anderen Branchen der gängigen Geschäftspraxis (vgl. Friseursalons u. a.). Es ist ein Zeichen von Gastfreundschaft und Wertschätzung einem Kunden gegenüber, welche nicht nur in der Automatenbranche entgegengebracht wird.
Es wird behauptet, dass das Innere von Spielhallen abgedunkelt sei. Die abgedunkelte Atmosphäre ist der geltenden Jugendschutzgesetzgebung, welche aus den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammt, geschuldet. Dort wird im Prinzip eine blickdichte Verklebung gewerblicher Spielstätten nach Außen gefordert. Dies widerspricht auch nach unserer Auffassung einem transparenten Eindruck und der Möglichkeit einer sozialen Kontrolle. Zudem wird die Möglichkeit, das Tageslicht in die Spielstätte zu lassen, weitestgehend ausgeschlossen. Ändern kann dies nur der Gesetzgeber.
Die Behauptung, dass "Stammkunden" in der Regel "süchtige Spieler" seien, ist zurückzuweisen, da hier mehrere hunderttausend Menschen diffamiert werden, die regelmäßig ohne Probleme in gewerblichen für diese unhaltbare Aussage erbracht werden.
Es wird weiter behauptet, dass 56 % der Einnahmen gemäß "ökonomischer Studien" von pathologisch Spielenden generiert werden würden. Bis heute kann trotz Nachfragen kein seriöser, wissenschaftlicher Nachweis für diese Behauptung erbracht werden.
Durch den Film entsteht der Eindruck, dass das Spielen an mehr als zwei Geräten häufig vorkomme, wenn nicht sogar der Regelfall sei. Tatsächlich hat der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. in seiner Feldstudie 2010 festgestellt, dass durch die Novellierung der Spielverordnung von 2006 das mehrfache Bespielen von in der Regel 2,6 Geräten in 2004 auf nunmehr auf 1,4 Geräte verringert hat. Das gleichzeitige Bespielen mehrerer Geräte ist im Übrigen nicht gesetzlich untersagt.
Die Behauptung, durch das Punktespiel würde die Spielverordnung umgangen, trifft nicht zu. Denn durch die Bauartzulassung der PTB ist sichergestellt, dass die maximale Gewinnsumme pro Stunde von 500,00 Euro nicht überschritten wird (Kontrollmodul mit PTB-Zulassung, pro Stunde max. Einsatz € 80,--, max. Gewinn. € 500,--).
Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
__________________ gmg
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08.03.2012 07:35 |
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gelroy
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ui, mir wurde die höchste Ehre in diesem Forum zuteil. Meike antwortet mir nicht mehr.
Danke.
Noch eine letzte Bitte an dich: Bitte werfe mich nicht mit anderen in einen Topf und verschone mich mit diesem piefigen 2000, 3000 oder 5000 BA Mitglieder Nonsens. Es ist nicht nur völlig irrelevant, mit wie vielen Mitgliedern sich der BA brüstet, sondern ich habe auch nix mit denen zu tun oder werde gar von denen vertreten - im Gegenteil, einigen der dort engagierten Personen werfe ich eine deutliche Mitschuld an der momentanen Situation vor.
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13
08.03.2012 15:37 |
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Sandy
Eroberer
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weil die nicht mehr alle tassen im schrank haben
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08.03.2012 18:24 |
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Meike
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Hallo gelory,
nein, keine Ehre,
war gestern nur in ein paar Spielstätten und musste mir von dem "gut geschulten" Mitarbeiter - da hat die Caritas ja ganze Arbeit geleistet-
einer bundesweit tätigen Spielhallenkette erklären lassen.
"Bei uns muss jeder Gast spielen. Sie dürfen nicht zusammen an einem Automaten stehen."
Mein Einwand, dass wir uns aber gerne unterhalten und den Spaß zusammen erleben wollen, wurde mit einem verständnislosen Blick und dem monotonen Satz (den wir mehrfach hörten) beantwortet:
"Da gibt es bei uns Vorgaben. Jeder muss hier spielen."
In dieser Mehrfachkonzession war im Übrigen das gleichzeitige Bespielen der Automaten kein Problem. Da konnten wir mehrere Gäste sehen, die 3 und sogar 4 Automaten gleichzeitig bespielten.
Hektisch wurde es erst als es eine Jackpotauslösung gab. - da ging dann nix mehr -
Hallo Sandy,
Vorurteile und Märchen brauchte ich noch nie.
Ich schaue mir einfach selbst an, wie gearbeitet wird und wie Sachverhalte prüfbar belegt werden können oder sich als unwahr herausstellen.
Und ein paar Stunden, wie gestern Abend in bundesdeutschen Spielstätten sind da immer sehr hilfreich.
Hallo zusammen,
es ist auch klasse festzustellen, wie wenig die Einhaltung des ZAG bekannt ist - was eine Straftat ist und was nicht-
und wenn nochmal jemand etwas von gesetzestreuen Unternehmern erzählt,
mit Fingern auf die "schwarzen Schafe" zeigt,
ein Blick ins Gesetz hilft ganz ungemein!!
VG
Meike
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15
09.03.2012 05:14 |
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rosebud
Routinier
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hi,
.... und im Keller rasselt die Bartwickelmaschine !
Grüsse
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16
09.03.2012 09:59 |
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petergaukler
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Themenstarter
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es ist auch klasse festzustellen, wie wenig die Einhaltung des ZAG bekannt ist - was eine Straftat ist und was nicht-
und wenn nochmal jemand etwas von gesetzestreuen Unternehmern erzählt,
mit Fingern auf die "schwarzen Schafe" zeigt,
ein Blick ins Gesetz hilft ganz ungemein!!
re,
in unserer region hält sich praktisch auch niemand an die vorgaben ,
wo kein kläger --kein richter !!
p.s.
derzeit eröffnen wieder viele neue wettstuben !
sind die jetzt legal ,
oder kann man gegen diese vorgehen ?
bitte um info !
gruss pg.
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17
09.03.2012 10:18 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo pg,
auf Deine Frage:
"derzeit eröffnen wieder viele neue wettstuben !
sind die jetzt legal ,
oder kann man gegen diese vorgehen ?"
ist zu sagen:
Das BMWI und die PTB hatten die EUGH-Rechtsprechung in 2010 vollkommen konterkariert und
dann hatte das Land Schleswig-Holstein dem Strafrecht den Todesstoß versetzt.
Dass sich hier der ein oder andere Aufsteller / interessierte Bürger nicht mit dem Bestimmtheitsgebot des Strafrechts auskennt und den Erfordernissen an eine verwaltungsakzessorische Strafbestimmung kann ich verstehen, - das ist keine leichte Kost und recht speziell-, aber wie Politiker und Behördenmitarbeiter hier der Illegalität nun seit Jahren "zugearbeitet" haben, mit ihrer liberalen Haltung, das nehme ich richtig Übel.
Dort dürft ihr Euch "bedanken" , dass der Illegalität Tür und Scheunentor geöffnet wurde. - Jeder, der hier, in Werbespots der AWI oder an anderer Stelle mit dem Finger auf "die da" zeigt und gegen diese Illegalen soll die Polizei doch was tun, zeigt eindrucksvoll, dass er sich weder mit dem Strafrecht auskennt, noch die Gesamtzusammenhänge verstanden hat.
Jeder, der die letzte Kammerentscheidung Berlin in der Strafsache kennt, weiß was ich meine.
Wenn ich hier vom Ausverkauf der Inneren Sicherheit spreche, fangen einige an dumme Kommentare zu schreiben, aber laufen entweder
nur auf dem Dorf oder mit immer größer werdenden Scheuklappen draußen rum.
Es ist 5 min vor 12 und anstatt das Ruder rum zu reißen, versuchen hier einige nur ihre eigenen Pfründe zu sichern.
Wacht doch mal endlich auf!
Und jeder Schnittchenpolitiker, der sich bis jetzt nur auf Sylt hat "besprechen" lassen, ist herzlich eingeladen zu einer Tour durch Deutsche Spielstätten (und ich zeige alle Formen der Spielstätten - jede Form der Subkultur eingeschlossen), damit er weiß, was er verursacht.
VG
Meike
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18
10.03.2012 05:12 |
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Beobachter
Doppel-As
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Hallo Meike,
ich hätte da mal eine Frage die mich wirklich interessiert und wo ich auch bei Recherche nichts gefunden habe mit der Suchfunktion.
Ich merke ja bei deinen Beiträgen das du ein fundiertes Fachwissen hast und du dich auch außerhalb deines Berufes dich sehr mit dem gesamten Thema beschäftigst.
Ich möchte gerne mal wissen was du beruflich machst, inwieweit du dich auch einbringst Spielverordnung/Spielhallengesetz und du auch manchmal unangenehme Erfahrungen gemacht hast aufgrund deiner Beiträge.
LG
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19
10.03.2012 12:26 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: spielverordnung raffiniert umgangen -aktuell wiso vom 5.3.2012 |
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böse worte gegen merkur spielothek
Den Spielsüchtigen hilft nur ein bundesweites Sperrsystem. Zu viele Menschen können sich aus eigener Kraft nicht gegen die Psychofalle Automatenspielsucht wehren. Dass Menschen in den Merkur Spielhallen angesprochen werden, wenn sie "auffällig sind ist
aktuell siehe:
http://www.ad-hoc-news.de/den-spielsuech...e/News/22930594
gruss
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20
12.03.2012 18:22 |
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