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Zum Ende der Seite springen Verkauf von Lebensmittel in einer Mehrzweckhalle
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BürgerbüroAm   Zeige BürgerbüroAm auf Karte BürgerbüroAm ist weiblich
Eroberer


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Verkauf von Lebensmittel in einer Mehrzweckhalle

Guten Morgen Zusammen,

wir haben eine Mehrzweckhalle in der Gemeinde in der es eine offene Küche gibt. Bei Spieltagen (Volleyball, Fußball) wird über den Verein z.B. Sportverein Abteilung Volleyball an die Zuschauer Kaffee und Wurststemmel usw. verkauft.

Muss der Verein bei mir jedes mal eine Genehmigung einholen, damit er Lebensmittel verkaufen darf? Wie handhabt Ihr das?

Liebe Grüße
1 10.02.2012 08:20 BürgerbüroAm ist offline E-Mail an BürgerbüroAm senden Beiträge von BürgerbüroAm suchen
Solon
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Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
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Das Verabreichen von Getränken und zubereiteten Speisen zum sofortigen Verzehr ist Ausübung des Gaststättengewerbes. Hier müsste eine Gestattung erteilt werden. Möglicherweise kann dem Verein aber auch eine normale Gaststättenerlaubnis erteilt werden.

In jedem Fall würde ich einmal dafür sorgen, dass das Veterinäramt sich die Sache ansieht.

Gruß aus Mittelhessen

Frank Schuster
2 10.02.2012 08:31 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Solon
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Sonnenblume Sonnenblume ist weiblich
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Hallo!

Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis muss nur beantragt werden, wenn
alkoholische Getränke zum Trinken an Ort und Stelle verabreicht werden Falls es wirklich nur Kaffee und ähnliches gibt, ist eine Gaststättenerlaubnis bzw. Gestattung nicht nötig (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 GastG).


Gruß Sonnenblume
3 10.02.2012 08:49 Sonnenblume ist offline Beiträge von Sonnenblume suchen
Hartmut Fries   Zeige Hartmut Fries auf Karte Hartmut Fries ist männlich
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Hi aus Herzogenrath,

@ Frank
wieso muss der Verein eine Gestattung beantragen, da nur alkolholfreie Getränek und Speisen verabreicht werden?

Die Lebensmittelüberwachung würde ich auf jeden Fall mit ins Boot nehmen, wie werden die Semmel dargeboten? Ist ein "Spuckschutz" übe den Brötchen? Belehrung nach InfSchG?

__________________
Grüße vom Westzipfel

Hartmut Fries
4 10.02.2012 08:51 Hartmut Fries ist offline E-Mail an Hartmut Fries senden Homepage von Hartmut Fries Beiträge von Hartmut Fries suchen
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Ihr habr natürlich Recht: Ohne Alk keine Gestattungspflicht. Ich habe einfach Mal unterstellt, dass die Aufzählung der Speisen/Getränke nicht abschließend war.
5 10.02.2012 12:20 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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