Verkauf von Lebensmittel in einer Mehrzweckhalle |
BürgerbüroAm

Eroberer
  
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Verkauf von Lebensmittel in einer Mehrzweckhalle |
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Guten Morgen Zusammen,
wir haben eine Mehrzweckhalle in der Gemeinde in der es eine offene Küche gibt. Bei Spieltagen (Volleyball, Fußball) wird über den Verein z.B. Sportverein Abteilung Volleyball an die Zuschauer Kaffee und Wurststemmel usw. verkauft.
Muss der Verein bei mir jedes mal eine Genehmigung einholen, damit er Lebensmittel verkaufen darf? Wie handhabt Ihr das?
Liebe Grüße
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1
10.02.2012 08:20 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
 

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Das Verabreichen von Getränken und zubereiteten Speisen zum sofortigen Verzehr ist Ausübung des Gaststättengewerbes. Hier müsste eine Gestattung erteilt werden. Möglicherweise kann dem Verein aber auch eine normale Gaststättenerlaubnis erteilt werden.
In jedem Fall würde ich einmal dafür sorgen, dass das Veterinäramt sich die Sache ansieht.
Gruß aus Mittelhessen
Frank Schuster
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2
10.02.2012 08:31 |
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Solon
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Sonnenblume

Mitglied
 
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Hallo!
Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis muss nur beantragt werden, wenn
alkoholische Getränke zum Trinken an Ort und Stelle verabreicht werden Falls es wirklich nur Kaffee und ähnliches gibt, ist eine Gaststättenerlaubnis bzw. Gestattung nicht nötig (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 GastG).
Gruß Sonnenblume
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3
10.02.2012 08:49 |
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Hartmut Fries
König
   
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Hi aus Herzogenrath,
@ Frank
wieso muss der Verein eine Gestattung beantragen, da nur alkolholfreie Getränek und Speisen verabreicht werden?
Die Lebensmittelüberwachung würde ich auf jeden Fall mit ins Boot nehmen, wie werden die Semmel dargeboten? Ist ein "Spuckschutz" übe den Brötchen? Belehrung nach InfSchG?
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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4
10.02.2012 08:51 |
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Civil Servant
Foren Gott
 

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Ihr habr natürlich Recht: Ohne Alk keine Gestattungspflicht. Ich habe einfach Mal unterstellt, dass die Aufzählung der Speisen/Getränke nicht abschließend war.
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5
10.02.2012 12:20 |
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