Finanzgericht Berlin-Brandenburg: Erhöhung der Vergnügungsteuer von 11% auf 20 % verfassungsgemäß |
gmg
Foren Gott
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Finanzgericht Berlin-Brandenburg: Erhöhung der Vergnügungsteuer von 11% auf 20 % verfassungsgemäß |
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Wie ich der Pressemitteilung der vorgenannten Gerichtsbarkeit Nr. 1/2012 vom 18.01.2012 entnehmen konnte, ist die Erhöhung der Vergnügungsteuer von 11% auf 20 % verfassungsgemäß.
Einzelheiten kann man unter dem o. a. Link nachlesen.
Was mich erstaunt hat, ist die Feststellung des Gerichtes, daß "der Spielhallenbetreiber die Spieleinsätze erhöhen oder die Mindestquote der auszuschüttenden Gewinne mindern könne."
Meine Frage:
Habe ich da irgendeine - nach meiner bescheidenen Auffassung - sehr wichtige Änderung nicht mitbekommen??
Grüße
__________________ gmg
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1
25.01.2012 21:48 |
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Solon
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Edu1
Jungspund
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Ja da glauben anscheinend immer noch einige das unsere Gerichte objektiv und unvoreingenommen Recht sprechen.
Entlarfend ist doch alleine schon der Hinweis des Gerichtes auf die Notwendigkeit der "Eindämmung der Spielsucht" und das damit die Erhöhung der Vergnügnugssteuer schon (subejtiv) alleine gerechtfertigt sei.
Irgentwie kommt mir doch diese Argumentation sehr bekannt vor...^^
Und die Zahlen würden das ja auch hergeben....
Bin ja kein Jurist.....aber das sieht mir ja rein nach einem Gefälligkeitsurteil aus. Eine sachliche juristische Urteilsgegründung sieht normalerweise nach meinem subjektiven Empfinden anders aus denke ich.
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2
26.01.2012 09:48 |
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Solon
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Otten
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RE: Finanzgericht Berlin-Brandenburg: Erhöhung der Vergnügungsteuer von 11% auf 20 % verfassungsgemä |
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Zitat: |
Original von gmg
Wie ich der Pressemitteilung der vorgenannten Gerichtsbarkeit Nr. 1/2012 vom 18.01.2012 entnehmen konnte, ist die Erhöhung der Vergnügungsteuer von 11% auf 20 % verfassungsgemäß.
Einzelheiten kann man unter dem o. a. Link nachlesen.
Was mich erstaunt hat, ist die Feststellung des Gerichtes, daß "der Spielhallenbetreiber die Spieleinsätze erhöhen oder die Mindestquote der auszuschüttenden Gewinne mindern könne."
Meine Frage:
Habe ich da irgendeine - nach meiner bescheidenen Auffassung - sehr wichtige Änderung nicht mitbekommen??
Grüße |
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Die Entscheidungsgründe dieses Urteils kann ich nur als lächerlich bezeichnen!
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3
26.01.2012 14:45 |
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Thomas
Mitglied
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Momentan fällt mir hierzu keine plausible Erklärung ein, außer dass beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg keine Kenntnisse über die Spielverordnung vorhanden sind. Es wäre doch notwendig gewesen, sich bei dieser Materie mit den Grundlagen (nein, ich sage nicht "Basics"!!) auseinanderzusetzen!? Bin fassungslos.
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4
26.01.2012 17:20 |
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gmg
Foren Gott
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Ob sich das FG überhaupt nicht mit der vorhandenen Gerätetechnik auseinander gesetzt hat??
- Spieleinsätze erhöhen
- Quote verändern
Ein Blick in die seit dem Jahr 2006 geltende Spielverordnung sollte entsprechendes Grundwissen bringen...
Grüße
__________________ gmg
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5
27.01.2012 08:59 |
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novocheatr
Eroberer
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Richtig eszet, sehe ich auch so.
Ich nehme mal an die Richter sind von einer gesunden Mischung an GSG ausgegangen und haben nicht bedacht das sich mache Aufsteller nur Novoline, Gaminator und Merkur Monopoly in die Aufstellung stellen, es gibt auch noch genug neue Geräte die sich in der GQ (Gewinn Quote) einstellen lassen. Leider werden diese nur wenig geordert.
zu Punkt 1. Die erste Auslieferung der Crown Slant Top waren auf 20 Cent Mindesteinsatz eingestellt, Plakate hingen ja genug rum.
Neue Gaminator II 21 Zoll Monitore, habe ich mit folgender Einstellung gefunden, von 10 Cent, 20 Cent, 50 Cent, 1 Euro, 2 Euro !
So kann man auch Umsatz generieren.
Gruß Novo
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7
27.01.2012 15:30 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von novocheatr
Richtig eszet, sehe ich auch so.
Ich nehme mal an die Richter sind von einer gesunden Mischung an GSG ausgegangen und haben nicht bedacht das sich mache Aufsteller nur Novoline, Gaminator und Merkur Monopoly in die Aufstellung stellen, es gibt auch noch genug neue Geräte die sich in der GQ (Gewinn Quote) einstellen lassen. Leider werden diese nur wenig geordert.
zu Punkt 1. Die erste Auslieferung der Crown Slant Top waren auf 20 Cent Mindesteinsatz eingestellt, Plakate hingen ja genug rum.
Neue Gaminator II 21 Zoll Monitore, habe ich mit folgender Einstellung gefunden, von 10 Cent, 20 Cent, 50 Cent, 1 Euro, 2 Euro !
So kann man auch Umsatz generieren.
Gruß Novo |
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Umsatz generieren durch variable Sspieleinsatzhöhe? - Ich bitte Dich!!
Der Kuchen bleibt immer gleich groß!
Nur die Verzehrzeit verkürzt/verlängert sich und/oder die Stücke werde kleiner.
Wo bitte schön gibt es "genug" neue Geräte die sich in der AQ (Auszahlquote) überprüfbar - und einheitlich je Bauart - einstellen lassen??
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8
27.01.2012 19:29 |
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jasper
Kaiser
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Zunächst scheint das ja ein Schritt in die richtige Richtung zu sein!
Aber:
Was bedeutet:
„Die Angaben sind Erfahrungsgemäß über eine große Anzahl von Geräten mit einer Abweichung von +/- 2 % zu bewerten. „
Es fehlen die Angaben der Berechnungsgrundlage“
1. Anzahl der Geräte -
2. Anzahl der bezahlten Spiele.
Und
Solange der überprüfbare amtlicher Nachweis darüber fehlt, dass keine „Spieler-Gewinne“ verschoben werden können, solange bringt die Alibifunktion einer scheinbar variablen AQ nur eine temporäre Beruhigung der nicht wissenden Massen!!
Der Kuchen bleibt nach wie vor gleich groß.
Es bleibt die Frage, ob alle über die gleichen Werkzeuge zur Aufteilung des Kuches verfügen?
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10
28.01.2012 09:36 |
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Otten
Doppel-As
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Natürlich bleibt der Kuchen gleich groß, jasper!
Da hast Du völlig Recht!
Aber wie könnte man einen Exoten, das ist nämlich dieses Gerät, zur Urteilsbegründung heranziehen!
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11
28.01.2012 15:25 |
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novocheatr
Eroberer
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Jasper:
Zunächst scheint das ja ein Schritt in die richtige Richtung zu sein!
Aber:
Was bedeutet:
„Die Angaben sind Erfahrungsgemäß über eine große Anzahl von Geräten mit einer Abweichung von +/- 2 % zu bewerten. „
Es fehlen die Angaben der Berechnungsgrundlage“
1. Anzahl der Geräte -
2. Anzahl der bezahlten Spiele.
Und
Solange der überprüfbare amtlicher Nachweis darüber fehlt, dass keine „Spieler-Gewinne“ verschoben werden können, solange bringt die Alibifunktion einer scheinbar variablen AQ nur eine temporäre Beruhigung der nicht wissenden Massen!!
Der Kuchen bleibt nach wie vor gleich groß.
Es bleibt die Frage, ob alle über die gleichen Werkzeuge zur Aufteilung des Kuches verfügen?
Hallo Jasper, dazu sollte man dir Eigentlich auf IMA mehr sagen können.
Das Problem ist die PTB die dieses wohl nicht explizit fordert.
Zum Kuchen: Ein 5 Cent Spieler blockiert aber länger das Gerät als wenn er mit 20 Cent spielt, sollten alle Geräte belegt sein, müssen neue Gäste die nicht spielen können gehen (wer nicht spielt hat zu gehen)
Eigentlich ist es doch egal ob am 2 oder am 15 das Geld den Besitzer wechselt. Es kommt darauf an ob man nur von Stammkunden lebt oder eben auch viel Laufkundschaft hat (von Halle zu Halle)
Wenn ein High Roller 20 Euro mit 10 Drehungen versenkt, spielt ein 5 Cent Spieler damit einen halben Tag, oder?
Gruß Novo
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12
29.01.2012 21:26 |
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Otten
Doppel-As
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Zitat: |
Original von novocheatr
Gruß Novo |
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Hier ist unser novocheatr immer als Automatentrickser unterwegs gewesen.
Hier seine homepage:
http://www.slot-tech.ru/
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13
30.01.2012 19:04 |
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novocheatr
Eroberer
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Zitat: |
Original von Otten
Natürlich bleibt der Kuchen gleich groß, jasper!
Da hast Du völlig Recht!
Aber wie könnte man einen Exoten, das ist nämlich dieses Gerät, zur Urteilsbegründung heranziehen! |
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!Wo steht geschrieben das dieses Gerät zur Urteilsfindung herangezogen worden ist, Otten?
Automatentrickser, lol den Namen hat eigentlich "Walther" mir gegeben.
Wenn ich böse währe würde ich sagen Otten und Walther sind eine Person.
"Slot Tech" ist eine Firma für den Vertrieb von Gaminator Slots, Reparaturen und Ersatzteil-Service für Ost Europa zuständig.
Was das mit "Tricksen" zu tun hat wird mir "Otten" sicher mitteilen.
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Jasper Zitat:Solange der überprüfbare amtlicher Nachweis darüber fehlt, dass keine „Spieler-Gewinne“ verschoben werden können, solange bringt die Alibifunktion einer scheinbar variablen AQ nur eine temporäre Beruhigung der nicht wissenden Massen!! Zitat Ende
Diesen Nachweis wirst du von niemanden bekommen!
Das einzige was mir einfallen würde währe die Mietverträge zu kündigen, das währe konsequent. Aber wohl nicht durchführbar.
Verstehe aber nicht warum das mit den Quoten einstellen, geht geht nicht, beim Verkaufsgespräch angesprochen wurde.
Genauso könnte man fordern, beweise bitte das es zwei verschiedene Auslieferungszustände gibt, usw.
Gruss Novo
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31.01.2012 20:48 |
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