Kramer-Cloppenburg
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Hallo! .... und ein freundliches
von meiner Terrasse!
In der Medienecke hat der User anders die Veröffentlichung von zwei m. E. sehr wichtige Gerichtsentscheidungen gepostet.
So hat das VG Lüneburg am 18.07.2006 das Verbot des Aufstellens von Jackpot-Systemen (konkret Merkur Entertainment) bestätigt. Zu näheren Infos:
Die nächste Entscheidung stammt vom OVG und betrifft eine Auflage in einer Spielhallenerlaubnis, eine Teilnahme an Gewinnspielen weder selbst noch durch Dritte zu ermöglichen. Hier geht das Gericht u. a. auch auf elektronische Medien (Internet!!) ein. Zu näheren Infos hierzu
@ anders:
Und nu, was ist das? - Waaaaaauuuuuuuu!!!! Endlich Regen, und dann auch noch schön gleichmäßig!! Spitze!!!!
Jetzt aber runter von der Terrasse!!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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1
22.07.2006 19:30 |
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Solon
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Zeuss
Eroberer
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Lieber Herr Kramer
Ich habe so manchmal das Gefühl das sich Behörden seher freuen wenn man(Gerichte) gegen die Spielhallenbetreiber entscheiden egal ob Sportwetten oder Spielrecht.
Es ist mir jedesmal ein Rätsel wieso, und wieso die Behörden immer mehr versuchen den Spielhallenbetreibern ans eingemachte zu gehen
__________________ Da ich aus Russland stamme, kann es gelegentlich zu Rechtschreibfehlern kommen bzw. vertauschten Buchstaben. Ich Bitte dies zu entschuldigen.
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2
23.07.2006 14:36 |
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Solon
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OJ Neuss
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Lieber Zeuss,
Ihr Eindruck täuscht.
Gegenstand der Begeisterung ist die gerichtliche Bestätigung der eingeschlagenen Richtung im Umgang mit der neuen Spielverordnung.
In keiner Weise kommt hier ein persönliches Interesse zum Ausdruck, den Spielhallenbetreibern "einen reinwürgen" zu wollen.
Verkennen Sie bitte nicht, dass die Behördenvertreter bei der Durchsetzung unpopulärer Maßnahmen immer als erste ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Da tut eine solche Bestätigung durch die Gerichte einfach gut.
Grüße aus Neuss
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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3
23.07.2006 22:28 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
@Zeuss:
Warum unterstellen Sie mir und anderen Behördenvertreter eigentlich, dass wir uns freuen, wenn gegen Spielhallenbetreiber entschieden wird??
Solche, allein stimmungsmachenden Beiträge wie der Ihrige tragen leider nicht dazu bei, dass Kolleginnen und Kollegen weiterhin noch bereit sind, im öffentlichen Bereich zu posten und damit zu einer umfangreichen Information auch der Gewerbetreibenden, egal ob Spielhallenbetreiber oder Gastwirt, Gartenzwerghersteller oder Schnapsbrenner etc. beizutragen. Und nur dadurch, dass im öffentlichen Teil gepostet wird, findet man die entsprechenden Informationen über die Suchmaschinen!
Wenn Sie meinen Beitrag richtig gelesen haben, steht da nichts von Freude oder sonstiges. Hier ist allein der Hinweis darauf, dass der User anders, der im übrigen eher dem Bereich der Spielhallenbetreiber zuzurechnen ist, in seinem Beitrag in der Medienecke zwei aktuelle Verwaltungsgerichtsentscheidungen gepostet hat. Und dass solche Entscheidungen auch und insbesondere für Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller von Bedeutung sind, wollen Sie doch wohl nicht wirklich bestreiten.
Und wie der Kollege aus Neuss auch schon schreibt, die Behördenvertreter sind immer diejenigen, die als erste ins Kreuzfeuer geraten, wenn unpopuläre Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Und wenn dann Behördenvertreter, die versuchen, durch entsprechende Hinweise und Informationen über Gerichtsentscheidungen pp. auch die sog. "Gegenseite" zu informieren und hierfür zum Großteil ihre Freizeit opfern, dann auch noch dumm angemacht werden, erhält deren Motivation leider unnötige Dämpfer.
Aber glücklicherweise, dieses wird mir auch immer wieder aus Telefonaten und Gesprächen mit der sog. "Gegenseite" bestätigt, ist der größte Teil der Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller froh darüber, weitergehende Informationen zu erhalten, da sie dann auch über die gerichtlichen Entscheidungen informiert sind und ihre künftigen Aktivitäten entsprechend planen und umsetzen können.
Und eigentlich sollten auch Sie sich über die entsprechenden Informationen freuen, denn an anderer Stelle beklagen Sie sich darüber, dass Sie als Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller viel zu spät über die entsprechenden Änderungen informiert worden sind. Also, was wollen Sie eigentlich?? Informiert sein oder lieber nicht??
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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4
24.07.2006 07:57 |
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anders
Kaiser
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Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am 18.07.2006 über den Antrag eines Spielhallenbetreibers in Seevetal-Meckelfeld auf Aussetzung der Vollziehung eines Jackpot-Verbots entschieden (Az. 5 B 21/06), zu finden in der Rechtssprechungsdatenbank des Niedersächsischen OVG oder direkt im "gewerbliches Spielrecht"
Der Antrag wurde (leider) abgewiesen. Leider schon deshalb, weil die vorgebrachten Argumente in der Begründung gar nicht oder wenn aber doch, nur sehr sehr schwach Berücksichtigung finden. Wieder einmal eine sehr rücksichtsvolle Richterentscheidung!
Ich weiß aber aus gut informierter Quelle, dass gegen den Beschluss des VG Beschwerde zum OVG eingelegt wird.
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5
24.07.2006 08:24 |
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Corleis
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Dank der Föderalismusreform wird es ab dem 01.01.07 richtig lustig!?!
Das kann ja heiter werden, wenn die geistigen Brüder und Schwestern der neuen SpVO Landeszusätze erlassen dürfen.
Armes Deutschland und arme Beamte die diesen ... umsetzen müssen.
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24.07.2006 08:40 |
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Zeuss
Eroberer
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Lieber Herr Kramer
Sie täuschen sich wenn Sie denken ich sei absolut gegen Beamte/Behörden eingestellt,nein dem ist nicht so, ich selber habe einige/viele Bekannte in diversen Ämtern und kann nur sagen die Leute machen Ihrem Job.
Ich habe manchmal nur das Gefühl das einige Beamte sich freuen wenn es anderen/Gewerbetreibenden schlechter geht, jedoch ist es nur meine Persönliche Meinung, ich finde es absolut Schade das es immernoch nicht alle Behörden im Stande sind endlich mal eine gemeinsame Linie zu fahren und entweder in allen Bundesländern am selben Strick zu ziehen oder es sein lassen.
Eine klärung bezüglich der Verwaltungsvorschriften wäre auch mal angebracht, die einzelnen Verfahren die derzeit angestrebt werden bezüglich der neuen Spielverordnung sollten auch endlich enden und dann könnten wir alle unseren geregelten Ablauf weiter nachgehen.
Nur wissen Sie was mich einfach manchmal stört, das Behörden einfach ein Gesetz teilweise auslegen können wie die es verstehen und nicht wie es meist gemeint ist (siehe neuste Entscheidungen der Gerichte in den letzen 2 Monaten).
Und Ja es ist wirklich so der BEamte bekommt immer die schuld, aber ist das nicht in allen Berufen so?
Der Automatentechnicker bekommt die schuld wenn ein Kunde zuviel Geld verloren hatsagte alles ist Manipuliert usw.. und die Behörde, wenn sie dem Automatenunternehmer etwas Untersagt.
Also Lieber Herr Kramer und Kollegen
Nehmt es Bitte nicht böse nur manchmal hat man/ich solch ein Eindruck das es einige Leute/Behörden freut, vor allem bei Vorortkontrollen.
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24.07.2006 11:19 |
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