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Hallo! ..... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

@Zeuss:

Warum unterstellen Sie mir und anderen Behördenvertreter eigentlich, dass wir uns freuen, wenn gegen Spielhallenbetreiber entschieden wird??  verwirrt  

Solche, allein stimmungsmachenden Beiträge wie der Ihrige tragen leider nicht dazu bei, dass Kolleginnen und Kollegen weiterhin noch bereit sind, im öffentlichen Bereich zu posten und damit zu einer umfangreichen Information auch der Gewerbetreibenden, egal ob Spielhallenbetreiber oder Gastwirt, Gartenzwerghersteller oder Schnapsbrenner etc. beizutragen. Und nur dadurch, dass im öffentlichen Teil gepostet wird, findet man die entsprechenden Informationen über die Suchmaschinen!  smile  

Wenn Sie meinen Beitrag richtig gelesen haben, steht da nichts von Freude oder sonstiges. Hier ist allein der Hinweis darauf, dass der User [I]anders[/I], der im übrigen eher dem Bereich der Spielhallenbetreiber zuzurechnen ist, in seinem Beitrag in der Medienecke zwei aktuelle Verwaltungsgerichtsentscheidungen gepostet hat. Und dass solche Entscheidungen auch und insbesondere für Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller von Bedeutung sind, wollen Sie doch wohl nicht wirklich bestreiten.

Und wie der Kollege aus Neuss auch schon schreibt, die Behördenvertreter sind immer diejenigen, die als erste ins Kreuzfeuer geraten, wenn unpopuläre Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Und wenn dann Behördenvertreter, die versuchen, durch entsprechende Hinweise und Informationen über Gerichtsentscheidungen pp. auch die sog. "Gegenseite" zu informieren und hierfür zum Großteil ihre Freizeit opfern, dann auch noch dumm angemacht werden, erhält deren Motivation leider unnötige Dämpfer.

Aber glücklicherweise, dieses wird mir auch immer wieder aus Telefonaten und Gesprächen mit der sog. "Gegenseite" bestätigt, ist der größte Teil der Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller froh darüber, weitergehende Informationen zu erhalten, da sie dann auch über die gerichtlichen Entscheidungen informiert sind und ihre künftigen Aktivitäten entsprechend planen und umsetzen können.

Und eigentlich sollten auch Sie sich über die entsprechenden Informationen freuen, denn an [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=883&sid=]anderer Stelle[/URL] beklagen Sie sich darüber, dass Sie als Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller viel zu spät über die entsprechenden Änderungen informiert worden sind. Also, was wollen Sie eigentlich?? Informiert sein oder lieber nicht??  verwirrt  



Gepostet am 24.07.2006 um 07:57 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=6955#post6955


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