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Lieber Zeuss,

Ihr Eindruck täuscht.

Gegenstand der Begeisterung ist die gerichtliche Bestätigung der eingeschlagenen Richtung im Umgang mit der neuen Spielverordnung.

In keiner Weise kommt hier ein persönliches Interesse zum Ausdruck, den Spielhallenbetreibern "einen reinwürgen" zu wollen.

Verkennen Sie bitte nicht, dass die Behördenvertreter bei der Durchsetzung unpopulärer Maßnahmen immer als erste ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Da tut eine solche Bestätigung durch die Gerichte einfach gut.

Grüße aus Neuss



Jürgen Schmitz



Gepostet am 23.07.2006 um 22:28 von:
Benutzer: OJ Neuss
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=6953#post6953


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