immer mehr illegale wettbüros |
bandick
Kaiser
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In der Presseerklärung des BayVGH zu seiner Grundsatzentscheidung zur rechtswidrigkeit der untersagung von sportwettenvermittlung vom 12.01.2012 (Az. 10 BV 10.2505) führt der Senat aus:
"Der BayVGH stellt nun auch im Hauptsacheverfahren fest, dass die Vermittlung von Sportwetten nicht unter Hinweis auf das staatliche Sportwettenmonopol untersagt werden kann. Denn das - derzeit noch - geltende Glücksspielrecht genüge insoweit den europarechtlichen Anforderungen nicht. Wegen der kontinuierlich steigenden Zahl zugelassener Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten, die ein deutlich größeres Suchtpotential als Sportwetten hätten, werde das Ziel einer systematischen und kohärenten Politik der Begrenzung der Spiel- und Wetttätigkeit verfehlt. Das staatliche Sportwettenmonopol beschränke daher die europarechtliche Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in unverhältnismäßiger Weise und könne nicht als Grundlage für Untersagungsverfügungen herangezogen werden.
Wenn die Behörde bisher ihre Untersagungsverfügung zu Unrecht auf das Argument des staatlichen Monopols gestützt habe, könne sie die Untersagung nun im gerichtlichen Verfahren nicht mit der Begründung aufrecht erhalten, dass der Sportwettenvermittler eine erforderliche Erlaubnis weder besitze noch beanspruchen könne. Von seiner hierzu im Eilverfahren (vgl. Pressemitteilung vom 23.3.2011) vertretenen Auffassung ist der BayVGH im Anschluss an neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgerückt. Zum einen könnten nämlich diese Erwägungen aus prozessrechtlichen Gründen im Gerichtsverfahren nicht "nachgeschoben" werden. Zum anderen müsste zunächst die zuständige Behörde (hier: Regierung der Oberpfalz) die Frage der Erlaubnisfähigkeit in einem ordnungsgemäßen Antragsverfahren prüfen. Erst deren abschließende behördliche Entscheidung sei gegebenenfalls wieder vor Gericht anfechtbar.
Der BayVGH hat die Revision gegen diese Urteile nicht zugelassen."
Vor allem auch das gerade in Bayern in den vergangenen Jahren massive Vorgehen nicht nur der Ordnungsbehörden, sondern vor allem auch der Staatsanwaltschaften und Polizei, wird damit nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten auch in Bayern höchstrichterlich als Verstoß gegen geltendes Recht und damit für rechtswidrig erklärt. Neben dem OVG NRW hatte zuvor auch der Hessische VGH in einem weiteren Verfahren der Kanzlei Bongers innerhalb des einstweiligen Rechtsschutzes die sofortige Vollziehbarkeit von Untersagungsanordnungen aufgehoben und entschieden, dass die privaten Vermittler bis sechs Monate nach in Kraft treten einer neuen Gesetzeslage ihre Tätigkeit weiter ausüben können und die durch eine Hessische Behörde erlassene Verfügung für (nach aller Wahrscheinlichkeit offensichtlich) rechtswidrig befunden.
Bisher hat nur das Land Schleswig-Holstein ein neues Gesetz beschlossen, welches seit diesem Jahr den Sportwettenmarkt inklusive des Internetmarktes auch für Private öffnet. Die anderen 15 Bundesländer haben zwar durch die Länderminister einen Gesetzesentwurf unterzeichnet, der aber erst nach der Freigabe durch die EU-Kommission auch durch die Länderparlamente verabschiedet werden soll. Eine für die Länder positive Reaktion aus Brüssel ist aber bei dem aktuell vorgelegten Entwurf sehr unwahrscheinlich, da eine Aufhebung des Monopol nur "auf dem Papier" vorgenommen wurde. Eine wirtschaftlich sinnvolle, auch den Zielen der Glückspielpolitik gerecht werdende Regelung liegt nach unserer Einschätzung nicht vor. Vor allem die Dienst- und Niederlassungsfreiheit nach Unionsrecht wird auch im neuesten Entwurf der 15 Bundesländer in rechtswidriger Weise eingeschränkt.
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21
16.01.2012 07:02 |
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Solon
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anders
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Hallo bandick,
geht es hier nicht um Sportwetten?
Um einen rechtswidrigen Vorgang?
Was hat da der widersinnige Vergleich mit Automaten zu suchen?
Scheinheilig? Strafrechtliche Maßnahmen enden mit einem Märchenurteil.
Das Glücksspiel ist auch vor Gericht ein Glücksspiel!
Gruß
anders
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22
16.01.2012 08:03 |
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Solon
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bandick
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na, offensichtlich handelt es sich nach auffassung der bayvgh nicht um einen rechtswidrigen vorgang, denn "der BayVGH stellt im Hauptsacheverfahren fest, dass die Vermittlung von Sportwetten nicht unter Hinweis auf das staatliche Sportwettenmonopol untersagt werden kann."
tja, und ansonsten wird da "glücksspiel" eben komplett über einen kamm geschoren - was soll man dazu noch sagen?
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23
17.01.2012 09:11 |
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anders
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Hallo bandick,
immer wieder in die gleiche Wunde oder steter Tropfen höhlt den Stein!
Es reicht doch schon, wenn Du immer wieder auf die bestehenden Missstände und Diskrepanzen hinweist.
Wichtig dabei ist doch nur, dass das bereits in der Entwicklung erkannt werden muss, also die Früherkennung.
Mehr kann und sollte man auch gar nicht machen.
Zurzeit rottet sich ja nur die Politik mit dem Kapital zusammen, da spielen die wirklichen und bestehenden Probleme im Alltag einfach keine Rolle mehr.
Arp, Kubicki & Co spielen ja schon seit längerem in einer anderen Liga und es werden noch einige „vermeintlich Schlaue“ hinzukommen.
Nur frage ich mich, warum die fünfzehn verbleibenden Länder das so kritiklos hinnehmen. Sind die etwa noch nicht süchtig nach möglichen Posten oder gar Versorgungsposten?
Zitat: |
... na, offensichtlich handelt es sich nach auffassung der bayvgh nicht um einen rechtswidrigen vorgang, denn "der BayVGH stellt im Hauptsacheverfahren fest, dass die Vermittlung von Sportwetten nicht unter Hinweis auf das staatliche Sportwettenmonopol untersagt werden kann."
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Ist der Hinweis auf das Staatsmonopol nicht schon mit enormer Schwäche belegt?
Gruß
anders
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von anders: 17.01.2012 10:35.
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24
17.01.2012 10:34 |
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bandick
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tja, gute frage, warum die immensen finanziellen möglichkeiten von den anderen bundesländern einfach so in den wind geschlagen werden, obwohl jedes andere bundesland die gleichen möglichkeiten gehabt hätte. wenn wir mal irgendwelche verschwörungstheorien herbeiziehen wollen, könnte es auch sein, dass schleswig-holstein in wirklichkeit von allen anderen bewusst vorgeschickt wird, um die sportwette im land zu halten und den gewinn abzuschöpfen - denn wer will schon feststellen, ob nun tatsächlich auch sh oder nicht doch aus hh gespielt wurde - und am ende wird der gewinn durch 16 geteilt.
wundern würde mich da gar nichts mehr.
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25
19.01.2012 08:34 |
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anders
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Es ist doch wohl klar, dass Gewinne oder Sachpreise nur innerhalb des Veranstaltungsortes dem Bundeslandes Schleswig-Holstein ausgezahlt oder verteilt werden dürfen!
Wir sind doch nicht in einer Bananerepublik!
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26
19.01.2012 11:50 |
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bandick
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klar, aber für ein paar tausend euro würde sicherlich auch jemand die anreise aus einem bundesland auf sich nehmen.
aber nur, um das noch einmal klarzustellen: ich glaube auv´ch nicht an diese verschwörungstheorie. aber ganz undenkbar wäre es nicht.
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27
20.01.2012 08:57 |
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jasper
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Zitat: |
Original von anders
Wir sind doch nicht in einer Bananenrepublik! |
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Wie kommst Du denn darauf?
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28
20.01.2012 09:02 |
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anders
Kaiser
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Hallo bandick,
das ständige Abtreten der nationalen Verantwortung vom Bund auf die Länder bedeutet doch zwangsläufig, dass die unausgegorenen Landesgesetze auch räumlich nur in den Landesgrenzen zur Anwendung kommen können.
Man stelle sich nur einmal die Auswirkungen vor, wenn die vorsätzlich eingebauten Mängel und ständigen Fehler in der Gesetzgebung von SH wirklich nationale Bedeutung erlangen würden?
Die Rechtsstreitigkeiten? Das kann es ja wohl nicht sein.
Macht es unter den gegebenen Umständen nicht doch wieder einen Sinn, lieber über eine nationale Regelung ohne Ausnahmen (laut) nachzudenken?
Übrigens hätte das ja noch einen noch einen Vorteil.
Damit könnte man Arp, Kubicki & Co und den 46 Landtagsabgeordneten die enorme Verantwortung gegenüber den Bürgern von SH abnehmen und sie behalten darüber hinaus auch noch ihr Ansehen in den Wahlkreisen.
Die angesprochenen Bus - Werbefahrten in das Glücksspielland Schleswig-Holstein können sich nicht entwickeln und erhalten auch keinen Bestandsschutz für Busunternehmen, wenn in dem Glücksspielgesetz der Wohnort der Spieler mit aufgeführt werden muss. So wie es früher auch beim Lotto war.
Hallo jasper,
es geht hier ja ganz eindeutig um die ständigen Probleme bei der Verteilung von staatlichen Ressourcen und die Diskreditierung von bestehenden, gewerblichen Unternehmen über die Politiker, Lobbyisten und Nutznießer.
Unter den gegebenen Umständen ist das Thema „Bananenrepublik“ doch gar nicht so abwegig.
Gruß
anders
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29
20.01.2012 10:48 |
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jasper
Kaiser
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@anders
ich hatte eigentlich nachgefragt, wie Du darauf kommst, dass wir nicht in einer Bananenrepublik leben würden.
Schlag die Zeitung auf oder schalte den Fernseher oder das Radio ein, egal wer was wo über Politik – in allen Bereichen - berichtet, eins wir doch immer deutlicher, wir leben in einer lobbyistisch verseuchten Diktatur.
Also Bananenrepublik in Vollendung!
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30
20.01.2012 14:31 |
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räubertochter
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Na ja - ich kann schon verstehen, was dich da stört, denn das dürfte den meisten von uns so gehen. Aber der Bananenrepublik-Vorwurf ist dann wohl doch ein kleines bisschen übertrieben, meinst du nicht?
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23.01.2012 10:59 |
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anders
Kaiser
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Was ist schlecht an einer Bananenrepublik? Da weiß man doch wenigstens wo man steht.
Die Banane ist doch ein Grundnahrungsmittel und es ist das Produkt, das uns mit ganz großer Sicherheit voll erhalten bleibt!
Die Lobbyisten und Nutznießer brauchen doch nun wirklich keine Bananen mehr, sie beglücken sich inzwischen doch mit unserem Volksvermögen!
Ist der Break Even da nicht auch, schon sehr lange erreicht?
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32
23.01.2012 17:10 |
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räubertochter
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An einer Bananenrepublik ist so ziemlich alles schlecht, zumal sie im kompletten Widerspruch zum demokratischen Gedanken steht. Jeder weiß natürlich auch hierzulande, dass Korruption stattfindet aber man hat hier zumindest die potenzielle Möglichkeit, dagegen vorzugehen - und diese Möglichkeit sollte man sich erhalten.
Dass der Break Even irgendwann kommt, halte ich aber für unwahrscheinlich. Dafür ist im Glücksspielbereich dermaßen viel Geld im Spiel, dass die Kosten niemals an die Erlöse herankommen werden.
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33
24.01.2012 08:48 |
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bandick
Kaiser
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auch im beschwerdeverfahren hat...
"...der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 23.01.2012, Az. 10 CS 11.923, entschieden, dass sich die Untersagungsverfügung der Stadt Landshut im Hauptverfahren als rechtswidrig erweisen wird. Unter Abänderung der negativen Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichtes, VG Regensburg, wurde die aufschiebende Wirkung der anhängigen Klage wieder angeordnet.
Der Bayerische VGH stützt seine Entscheidung im Wesentlichen darauf, dass der Staat die Vermittlung von Sportwetten nicht nur wegen einer fehlenden formellen Erlaubnis untersagen darf. Zwar bestehe der Erlaubnisvorbehalt neben dem rechtswidrigen staatlichen Sportwettenmonopol fort, jedoch sei eine pauschale Untersagung von Sportwetten ermessensfehlerhaft. Dies gelte insofern als die Behörde von einer Anwendbarkeit des staatlichen Sportwettemonopols ausgegangen ist. Ferner schreibt das Gericht: "Ermessensfehlerhaft ist die Untersagungsverfügung aber auch, soweit die Antragsgegnerin sie auf das Fehlen der erforderlichen Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV und die daraus resultierende formelle Rechtswidrigkeit der Vermittlungstätigkeit des Antragstellers stützt, weil das Erlaubnisverfahren sicherstelle, dass die im Einzelnen in Art. 2 AGGlüStV normiertem Erteilungsvoraussetzungen eingehalten seien und die Untersagung verhindere, dass dem Ergebnis dieses Verfahrens durch die vorherige Aufnahme der Vermittlungstätigkeit vorgegriffen werde" (S. 11 f.). Da jedoch die Bestimmungen des staatlichen Sportwettenmonopols rechtswidrig sind, könne eine Untersagung nicht auf das rein formale Fehlen der erforderlichen Erlaubnis gestützt werden. Insbesondere hätte sich nichts ergeben, was die Zuverlässigkeit des privaten Betreibers und somit die Erlaubnisfähigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Frage stellt. Demnach ist eine Untersagung der Sportwettenvermittlung auch dann nicht rechtmäßig, wenn kein Erlaubnisverfahren in dem Freistaat Bayern anhängig ist.
Mit dieser Entscheidung setzt der Bayerische VGH seine mit dem Urteil vom 12.01.2012, Az. 10 BV 10.2505, geänderte Rechtsprechung konsequent um und schließt sich von der Argumentation her und im Ergebnis den bisherigen zweitinstanzlichen Verwaltungsgerichten aus den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen an. Nach dieser Entscheidung haben insbesondere die Landratsämter in dem Freistaat Bayern ihre bisher teilweise willkürlich harte Vollzugspraxis zu überdenken, da diesen andernfalls verlustreiche Verwaltungs- und Schadenersatzprozesse bevorstehen.
http://isa-guide.de/law/articles/34913.html
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26.01.2012 08:30 |
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messi11
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo zusammen,
es wird in 2012 noch schlimmer werden, denn aufgrund des Glücksspielgesetzes des Landes Schleswig Holstein und denen am 15.12. von den übrigen Bundesländern unterzeichneten Änderungsstaatsvertrag zum Glücksspielstaatsvertrag ist das Monopol ohnehin tod.
Das sind nur einige wenige Lobbyvertreter, die noch Sand in die Augen von Politikern streuen, dass alles gut wird und sie die richtige Entscheidung getroffen hätten.
Ich persönlich kenne keine einzige Stadt, die z.Zt. mit Schließungsverfügungen oder ähnlich gegen illegale Glücksspielanbieter vorgeht.
Solltet Ihr eine kennen, bitte posten. - Vielleicht kennen die einen verwaltungsrechtlichen Kniff, den andere und ich noch nicht kennen.
Dank der Politiker und ihrer Gesetzes- / Staatsvertragsfindung haben wir z.Zt. einen unglaublichen Wildwuchs auf den Straßen.
In einschlägigen Internetportalen wird gepostet, dass angeblich "ab 01.01.2012 wieder Sportwetten in Deutschland erlaubt seien"
und auch die konzessionierten Buchmacher hatten nachdem auch das letzte "Bollwerk", das OVG NRW gekippt ist, Transparente an die
Außenscheibe - so selbst gesehen - geklebt mit der Aufschrift "jetzt wieder mit Sportwetten".
Jeder Politiker, der das nicht glaubt, mit dem mache ich gerne eine Führung in meiner Freizeit durch seine Stadt
und zeige es ihm.
VG
Meike |
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doch es gibt es sie, Niedersachsen geht Schließungsverfügungen gegen Wetbüros vor.
In niedersachsen darf man immer noch keine psortwetten Vermitteln.
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20.07.2012 03:18 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo messi,
werden die Schließungsverfügungen auch durchgesetzt?
VG
Meike
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36
26.07.2012 09:06 |
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james
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Hallo Meike,
die Schliessungsverfügungen würden bestimmt vollzogen werden. Zunächst kommt die Aufforderung das Gerät zu entfernen, dann wird versiegelt und Beschlagnahmt.
Es gibt aber trotzdem noch Betreiber. Die haben keine Terminals, sondern nur das Kassensystem. Solltest du aber gezielt jemanden anzeigen, wird sofort reagiert.
LG
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37
27.07.2012 07:58 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo James,
Du antwortest im Konjunktiv.
IST denn irgendeine Schließungsverfügung oder Abbauverfügung in Niedersachsen vollzogen worden?
Was sagte Euer VG oder OVG dazu?
VG
Meike
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38
27.07.2012 08:01 |
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james
Mitglied
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Ja reichlich. Und wenn du ein Gewerbe anmeldest, wo es z.B. "Internet Cafe" oder "Sportsbar" heisst, geht gleich eine Meldung an das Ministerium heraus. Die überprüfen den Standort. Ich kenne einige Standorte, bei denen die Abräumverfügung vollzogen wurde.
Im vergangenem Jahr war es das Ministerium für Inneres und Sport und seit Januar kümmert sich das Wirtschaftsministerium darum.
LG
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39
30.07.2012 04:55 |
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bandick
Kaiser
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in zürich wurde bei einer razzia ein illegales wettbüro in einem restaurant ausgehoben. beute: 4 computer-terminals und 60.000 franken.
aber wie kommt es eigentlich, dass sich die spieler im gegensatz zum anbieter nicht strafbar machen? illegales glücksspiel ist schließlich illegales glücksspiel. oder?
http://www.zol.ch/blaulicht/standard/Pol.../story/29614362
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40
02.02.2013 15:17 |
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