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Zum Ende der Seite springen Zuständigkeit bei Verdacht auf illegalem Glücksspiel
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Horstmann Horstmann ist weiblich
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Zuständigkeit bei Verdacht auf illegalem Glücksspiel

Hallo Zusammen,

ich bin relativ neu im Glücksspielrecht und habe gestern konkrete Hinweise auf illegales Glücksspiel in einer verlassenen Gaststätte bekommen.

Wer ist in diesem Verfahren federführend verantwortlich? Das Ordnungsamt oder die Polizei, da es sich um eine Straftat nach § 285 StGB handelt?

Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen!

L. G.
D. Horstmann
1 01.10.2020 08:49 Horstmann ist offline E-Mail an Horstmann senden Beiträge von Horstmann suchen
Solon
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sunrise sunrise ist männlich
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RE: Zuständigkeit bei Verdacht auf illegalem Glücksspiel

Zitat:
Original von Horstmann


Wer ist in diesem Verfahren federführend verantwortlich? Das Ordnungsamt oder die Polizei, da es sich um eine Straftat nach § 285 StGB handelt?


Eine solche Frage von einem "Beamten" ist doch nicht ernst gemeint, oder?

es grüßt sunrise
2 02.10.2020 15:16 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
Solon
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Meike
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Hallo Horstmann,

die Frage ist sehr berechtigt, denn die "Zuständigkeiten" sind zu unterscheiden
- Aufsichts- und Untersagungsbehörde des illegalen terrestrischen Glücksspiels ist in NRW die örtliche Ordnungsbehörde
- Strafverfolgungsbehörde ist die Polizei

Da es beim §284 StGB keinen Versuchstatbestand gibt, kommt es tatsächlich sehr auf den vorliegenden Sachverhalt, die Informationen an, ob hier die Ordnungsbehörde ausschließlich zuständig ist.

VG
Meike
3 06.10.2020 14:37 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Stresstest Stresstest ist männlich
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Zitat:
Original von Meike
Hallo Horstmann,

die Frage ist sehr berechtigt, denn die "Zuständigkeiten" sind zu unterscheiden
- Aufsichts- und Untersagungsbehörde des illegalen terrestrischen Glücksspiels ist in NRW die örtliche Ordnungsbehörde
- Strafverfolgungsbehörde ist die Polizei

Da es beim §284 StGB keinen Versuchstatbestand gibt, kommt es tatsächlich sehr auf den vorliegenden Sachverhalt, die Informationen an, ob hier die Ordnungsbehörde ausschließlich zuständig ist.

VG
Meike


... @Meike, und wenn die illegalen Glücksspieler keinen Nasen-Mundschutz trugen oder den Mindestabstand nicht einhielten, dann könnte man auch das zuständige Gesundheitsamt informieren. Ja, aber es ist schon irgendwie doof, wenn man denunzieren will und weiß nicht - wohin damit?

__________________
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4 06.10.2020 19:42 Stresstest ist offline E-Mail an Stresstest senden Beiträge von Stresstest suchen
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