unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Makler, Bauträger, Baubetreuer » Keine Ausübung mehr im Sinne § 34c » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Keine Ausübung mehr im Sinne § 34c
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
domar   Zeige domar auf Karte domar ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 15.09.2010
Beiträge: 711
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 3.814.677
Nächster Level: 4.297.834

483.157 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Keine Ausübung mehr im Sinne § 34c

Servus,

hinsichtlich der Weiterbildungspflicht der Makler und Verwalter habe ich meine Makler angeschrieben und behutsam darauf hingewiesen. Die Antworten hierzu sind sehr facettenreich. Teils bekomme ich schon Zertifikate und auch Anfragen, ob man das Zertifikat anerkennen würde usw.

Mich interessieren jedoch die Inhaber eines Maklererlaubnis, die sich nun beruflich umorientiert haben. Zwar stehen die noch in unserer Datenbank mit der entsprechenden Erlaubnis, allerdings sind diese nicht mehr im entsprechenden Berufsbild laut ihren Aussagen tätig.

Reicht dazu eine schriftliche Erklärung in Verbindung mit der Ummeldung des Gewerbes aus oder muss da ein Bescheid erstellt bzw. die Erlaubnis geändert werden?

Wie könnte so ein Bescheid aussehen?

__________________
Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von domar: 25.10.2019 13:40.

1 25.10.2019 13:37 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.411
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 55 [?]
Erfahrungspunkte: 22.686.684
Nächster Level: 26.073.450

3.386.766 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Werter Kollege,

das Thema sollten wir zum Gegenstand der kommenden Dienstbesprechung machen. Ich werde das veranlassen.
2 25.10.2019 16:18 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.490
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.391.609
Nächster Level: 11.777.899

1.386.290 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Keine Ausübung mehr im Sinne des § 34 c

hallo Kollegen,
also wir haben dies ganz "pragmatisch" gelöst.... wer im Besitz der Erlaubnis ist muss sich weiterbilden... alleine eine Gewerbeum- oder Abmeldung reicht nicht aus.. daher haben wir entweder in der Erlaubnisurkunde eine kostenpflichtige Streichung vorgenommen oder uns die Originalerlaubnisurkunde geben lassen... hat bei uns gut funktioniert und unser Gewerberegister wurde bei dieser Gelegenheit ordentlich bereinigt...
3 28.10.2019 12:12 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Andreas   Zeige Andreas auf Karte Andreas ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 07.02.2011
Beiträge: 159
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 829.991
Nächster Level: 1.000.000

170.009 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

wie sieht es eigentlich mit den Zuständigkeitsregelungen aus? Unproblematisch dürfte sein, wenn Behörde A eine Erlaubnis erteilt hat, und der Inhaber (natürlich Person) noch in diesem Zuständigkeitsbereich seinen (Haupt-)Wohnsitz hat.

Wäre dann beim Umzug der natürlichen Person in den Bereich der Behörde B diese zuständig (wieder unterstellt, die Person geht keinen Gewerbe aktuell nach) oder in dieser Konstellation wiederum die erteilende Behörde?


Und wie sieht es mit einer juristischen Person aus, die Inhaber einer Erlaubnis ist, aktuell aber kein Gewerbe ausübt?
Kann hier gegebenenfalls der letzte Betriebssitz der jur. Person Kriterium sein oder der Wohnsitz des Geschäftsführers ... doch was ist, wenn es z.B. zwei GF gibt, die jeweils in einem anderen Zuständigkeitsbereich leben? Kann da ggfs. das Handelsregister (dort ist ja auch der -zuletzt bekannte - Betriebssitz der juristischen Person eingetragen) argumentativ weiterhelfen?

Ich weiss, die früheste "Fälligkeit" ist -gerechnet vom 01.01.2018 für die Makler- der 31.12.2020, aber das Datum ist schneller erreicht als man denkt, und davor noch einige Arbeit (z.B. Ermittlung, wo sich Inhaber von alten "Schubladenerlaubnissen" heute wohnen).

Grüße von Andreas

__________________
Andreas
4 29.10.2019 13:41 Andreas ist offline E-Mail an Andreas senden Beiträge von Andreas suchen
K.Eckhof   Zeige K.Eckhof auf Karte K.Eckhof ist weiblich
Routinier


Dabei seit: 13.10.2005
Beiträge: 265
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.898.270
Nächster Level: 2.111.327

213.057 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo in die Runde,

ich habe eine Gewerbeanmeldung vorliegen und die erforderliche Maklererlaubnis aus dem Jahr 1998.

Derr Herr hat das Gewerbe zum 1.3.2021 angemeldet und war bis Sept. 2020 die letzten 20 Jahre als angestellter Makler tätig.

Der Herr ist jetzt Rentner und möchte doch hier und da noch mal tätig werden.

Und genau jetzt kommt natürlich die Frage auf, wie es jetzt mit der Weiterbildungspflicht aussieht.
Da er ja nicht selbstständig tätig war, hat er natürlich auch keine Weiterbildung gemacht.

Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.

Sonnige Grüße aus Ahrensfelde
5 24.02.2021 13:59 K.Eckhof ist offline E-Mail an K.Eckhof senden Homepage von K.Eckhof Beiträge von K.Eckhof suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.411
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 55 [?]
Erfahrungspunkte: 22.686.684
Nächster Level: 26.073.450

3.386.766 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Bis Ende 2023 muss er den Nachweis führen.

Allerdings gibt es auch eine Weiterbildungspflicht für Beschäftigte (§ 34c Abs. 2a) zweiter Halbsatz GewO).
6 24.02.2021 14:48 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Makler, Bauträger, Baubetreuer » Keine Ausübung mehr im Sinne § 34c


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
§ 34c Abs.1 S. 1 Nr. 2 GewO wird zum § 34k GewO Makler, Bauträger, Baubetreuer   08.04.2025 16:09 von Adidas     09.04.2025 11:28 von Adidas   Views: 1.827
Antworten: 3
1 Dateianhänge enthalten Seminar "Vollzug der §§ 34c, 34f, 34g, 34h, 34i, 34j G [...] Seminare und Veranstaltungen   08.01.2025 22:28 von webmaster     24.03.2025 09:05 von Stadtverwaltung Frankenthal   Views: 35.145
Antworten: 2
1 Dateianhänge enthalten Seminar "Vollzug der §§ 34c, 34f, 34g, 34h, 34i, 34j G [...] Seminare und Veranstaltungen   21.10.2024 07:39 von webmaster     21.10.2024 07:39 von webmaster   Views: 22.431
Antworten: 0
Erlaubnis nach § 34c GewO für eGbR Makler, Bauträger, Baubetreuer   19.08.2024 10:18 von Peschi     21.08.2024 09:00 von Peschi   Views: 8.402
Antworten: 4
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 164.346
Antworten: 4

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 302.421 | Views gestern: 468.160 | Views gesamt: 1.114.407.172


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 126 | Gesamt: 0.194s | PHP: 99.48% | SQL: 0.52%