Geldwäsche und Glücksspiel |
Meike
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Hallo lodermulch,
richtig, was man "hochtickern" kann, kann man natürlich auch "runtertickern", d.h. entweder wenig Gewinne für den angeblichen "Spieler" oder viele und hohe Gewinne für den angeblichen "Spieler".
- was wer hinterher im Rahmen einer Konzernbuchhaltung damit machen könnte, steht doch auf einem ganz anderen Blatt-
Das Grundproblem, die Möglichkeit muss doch erstmal verstanden werden und dann muss diese Möglichkeit von der Wurzel gekappt werden.
Deswegen ist es auch absolutes politisches Schaulaufen, wenn die Aufzeichnungen des aktuellen "Kontrollmoduls" manipulationssicher erfasst werden, denn das erfasst keinen einzigen Geschäftsvorfall eines Glücksspielautomaten, sondern nur Geschäftsvorfälle von "Wechselautomaten", könnte man also auch für Geldautomaten einsetzen oder an der Kasse von Bekleidungsläden, zum Zweck der Kaufsuchtprävention, weil der Kaufsüchtige dann länger warten muss, bis er das Geld oder Ware (je nach Tauschvorgang) in der Hand hat.
Nun wir mussten ind diesem Bereich schon vieles lernen, so auch "Suchtprävention für Wirtschaftsförderer" = "Schauen Sie sich noch ein paar Stunden im Gewerbebetrieb um, wenn Sie dann das Geld in Händen haben, können Sie es vernünftig einsetzen." und "Wenn Sie dann zu viel ausgegeben haben, nehmen wir Sie gerne an die Hand und führen Sie raus, damit Sie nicht stolpern."
Back to topic:
Um tatsächlich einen Schutz vor Steuerverkürzung oder Geldwäsche zu gewährleisten müssten die tatsächlichen "Geschäftsvorfälle" manipulationssicher erfasst werden und die finden alle im Punktspiel / dem Spiel mit dem Surrogat statt.
VG
Meike
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81
07.11.2012 05:38 |
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Solon
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gmg
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Hallo Meike,
Dun wolltest ja wissen, warum die Spielhallen letztlich nicht im GWG aufgeführt worden sind.
Dazu gab es im Bundestag die folgende Erläuterung:
Zitat on
Abschließend möchte ich noch auf den in den Medien sowie im öffentlichen Fachgespräch angesprochenen Sachverhalt der Nichtaufnahme von Spielhallen in das Geldwäschegesetz ansprechen. Die CDU/CSU- und die FDP-Fraktion haben sich hier zu einer Klarstellung im Bericht der Berichterstatter entschieden: Der Vorschlag der Aufnahme in das GwG wurde im Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht weiterverfolgt, weil verfassungsrechtliche Zweifel bestehen, ob eine ausreichende Bundeskompetenz für diese spielhallenrechtlich konzipierte Regelung vorhanden ist. Um das Geldwäscherisiko weiter zu reduzieren, hat sich die Bundesregierung stattdessen auf die Änderung der Spielverordnung geeinigt. Wir fordern die Länder jedoch auf, eine flächendeckende gewerberechtliche Beaufsichtigung im Bereich der Spielhallen sicherzustellen, bei der auch die Ausübung eines Gewerbes von der zuständigen Behörde untersagt werden kann, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Spielhallenbetreibers oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Person in Bezug auf dieses Gewerbe dartun. Darüber hinaus werden die Länder aufgefordert, die Umsetzung des Geldwäschegesetzes weiterhin zu verbessern, um eine effektive Beaufsichtigung und Verhinderung von Geldwäsche im Nichtfinanzbereich zu gewährleisten. Damit bewegen wir uns in unseren rechtlichen Möglichkeiten. Nun ist es an den Ländern, eine kompetente Vollziehung des Gesetzes sowie eine funktionierende Aufsicht sicherzustellen..........
..............Im aktuellen Gesetzgebungsprozess wurde keine rechtlich wasserdichte Lösung für das Geldwäscherisiko der Spielhallen gefunden, die als allgemein befriedigend empfunden wird. Der im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vorgeschlagene Paragraf zur geldwäscherechtlichen Aufsicht über Spielhallen wurde laut Bundesregierung aus verfassungsrechtlichen Gründen fallen gelassen, da ein Eingriff in Länderkompetenzen vorliege und außerdem die Kompetenzen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ausgehöhlt werden würden. Die Tatsache, dass der Finanzausschuss des Bundesrats den vorgeschlagenen Paragrafen jedoch befürwortete, sollte als Anlass genommen werden, schnellstmöglich eine wirksame Lösung zu erarbeiten. Auch hier müssen Bund und Länder koordiniert von den gesetzlichen Grundlagen bis zu einem praktikablen Vollzug zusammenarbeiten. Der Verweis auf Gesetzgebungskompetenzen der Länder ist noch lange keine Lösung des Problems. Vor allem aber reicht der Verweis auf den neuen Entwurf der Spielverordnung nicht aus. Zum einen liegt uns dieser Entwurf nicht vor. Ich weiß also nicht, ob er die Problematik der Zulassung manipulierbarer Geräte und manipulierbaren Zubehörs wirklich löst. Zum anderen reicht der Fokus auf die Geräte allein nicht aus. Notwendig sind deswegen, wenn die bundesgesetzliche Regelung nicht funktioniert, landesgesetzliche Regelungen.....
Fundstelle Suchbegriff: Spielverordnung
Grüße
__________________ gmg
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82
09.11.2012 16:43 |
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Solon
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Meike
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Hallo gmg,
wie heißt es dann so schön : "Das Spiel ist noch nicht zu Ende."
Dann können wir ja guter Hoffnung sein, dass die Kriminalprävention doch noch Einzug findet in die neue Spielverordnung,
- die bis jetzt vorgelegten Entwürfe waren schließlich in diesem Sinne überhaupt nicht "hilfreich" -
denn nun wurde offensichtlich die Vormachtstellung des BMWI gekippt.
Die müssen sich nach dieser Aussage nun
tatsächlich mit der Geldwäscheprävention und der Verhütung von Steuerverkürzungsmöglichkeiten und der Verhütung von Manipulationsmöglichkeiten auseinander setzen.
Vielleicht bekommt die Rechtssicherheit doch noch eine Lobby.
Mir persönlich ist es vollkommen egal, in welches Gestze es gepackt wird, dass die PTB nur noch Glücksspielautomaten zulassen darf, die die Grunderfordernisse an die Kriminalprävention zu erfüllen hat.
D.h. Abstimmung mit denen, die das dann auch tatsächlich beurteilen können aus dem Resort Innen und Finanzen und nicht weiterhin die "einsamen" Besprechungsrunden mit irgendwelchen Verbänden und Herstellern.
Hätten wir in den letzten Jahren nicht den UAVD e.V. mit seinen Veröffentlichungen dazu gehabt, hätten wir von diesen "Kaffeefahrten" ja gar nichts mitbekommen.
Bin sehr gespannt.
VG
Meike
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83
10.11.2012 06:20 |
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gmg
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Während wir gespannt sind, können wir uns vllt. auch mal eine etwas lustig dargestellte Version ansehen, wie es gewesen sein könnte, dass die Spielhallen nicht im GWG aufgeführt worden sind.
heute show vom 05. 10. 2012
Zeitstrahl 20:45 - 26:00
Grüße
__________________ gmg
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84
10.11.2012 15:05 |
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gmg
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85
10.11.2012 16:08 |
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petergaukler
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86
13.11.2012 13:52 |
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pumuckelIV
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Hallo gmg
lustig lustig ...
... man möcht sich vor Vergnügen in die Hose schiffen
die trilaterale Kommission.....
hier eine kleine Darstellung der internationalen Finanzmafia
Neues aus de Anstalt:
http://www.youtube.com/watch?v=c1qoVEsWs_s
auch Paul hätte daran seine Freu(n)de
munter bleiben
debra
__________________ debra
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87
15.11.2012 16:05 |
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gmg
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Bundesrat Drucksache 701/1/12 |
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Der Bundesrat ist zumindest in der Empfehlung der Ausschüsse für die 904. Sitzung am 14. Dezember 2012 der Meinung, dass die folgende Entschließung für die nächste Änderung des GWG (Geldwäschegesetzes) zu fassen sei:
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der nächsten Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) die Zuständigkeit der Länder für die Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor für Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 3, 5, 9, 10 und 13 GwG aus Gründen eines bundeseinheitlichen Vollzugs und einer effektiven Aufsichtswahrnehmung in eine zentrale Aufgabenwahrnehmung durch den Bund zu überführen.
Begründung:
Der Prüfbitte des Bundesrates in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf (BR-Drucksache 459/12 (Beschluss)) ist die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung vom 26. September 2012 umgehend nachgekommen. Der Bundesrat bedauert die Ablehnung, ist aber auch der Auffassung, dass die Begründung der Bundesregierung hinsichtlich der Aspekte Effizienz und zweckmäßigkeit nicht zielführend ist. In Anerkennung der Bedeutung des vorliegenden Gesetzentwurfes für Verbesserungen der Geldwäscheprävention im Glücksspielmarkt beabsichtigt der Bundesrat zur Vermeidung von Verzögerungen keine Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Unverändert hält der Bundesrat im Bereich der Geldwäscheaufsicht jedoch eine zentrale Aufgabenwahrnehmung durch den Bund sowohl aus Gründen der Effizienz als auch aus fachlichen Gründen für angezeigt....
Fundstelle
Also dann demnächst....????
Grüße
__________________ gmg
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88
10.12.2012 09:36 |
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Meike
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Wir müssen dem Bundesrat in vielen Bereichen aktuell dankbar sein,
wenn es um Rechtssicherheit geht, damit die Möglichkeit der tatsächlichen Kontrolle und Strafverfolgung erhalten bleibt / gestärkt wird.
http://www.wiwo.de/politik/deutschland/b...rt/7513830.html
".......Das Steuerabkommen mit der Schweiz ist endgültig gescheitert. Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat lehnten die Vertreter von SPD und Grünen Nachverhandlungen am Mittwoch ab..............Sie kritisierten vor allem, dass Steuerhinterzieher bis zum 1. Januar 2013 Zeit bekommen hätten, ihr Schwarzgeld aus der Schweiz zu verbringen. Es gehe nicht an, Steuerbetrüger nachträglich noch zu belohnen, hieß es. ........."
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89
14.12.2012 07:14 |
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gmg
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Online-Glücksspiel: Wie die Mafia Geld wäscht |
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Die Mafia nutzt Glücksspiele in Deutschland zur Geldwäsche. Die Polizei ist faktisch machtlos. Denn die Gesetzeslage ist unübersichtlich. Der Europäische Gerichtshof soll nun deutsches Recht prüfen.......
Internet-Glücksspiele in den Händen der Mafia
Ingo Fiedler: Ohne Geldwäsche gäbe es keine Mafia
Dreckiges Geld setzen. Sauberes gewinnen. Mit solchen "Einzel-Geldwaschaktionen" gibt sich die organisierte Kriminalität kaum mehr zufrieden. Ingo Fiedler zufolge gibt es Hinweise darauf, dass kriminelle Vereinigungen mittlerweile ganz gezielt Online-Spielbörsen aufkaufen oder selber gründen. Der Sitz dieser Glücksspielfirmen liege meist in Steuer- und Rechtsoasen. Nimmt ein Online-Casino dann angeblich Millionenbeträge ein, können deutsche Behörden das kaum nachprüfen. "Ein Informationsaustausch zwischen den Ländern findet nicht statt", erklärt Fiedler. "Niemand kann nachprüfen, woher das Geld kommt. Aber an die Eigentümer des Unternehmens kann es ganz legal ausgezahlt werden.".....
Mittlerweile gibt es Anzeichen dafür, dass die italienische Mafia im Online-Glücksspiel gerade in Deutschland besonders aktiv ist. Im November 2012 wurde in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses auch der Oberstaatsanwalt und Mafia-Jäger Roberto Scarpinato zu diesem Thema befragt. Seinen Ermittlungen zufolge sind es "unglaubliche Geldströme", die zwischen Italien und Deutschland hin- und herfließen. 45 Mafiakronzeugen hätten im Verhör ausgesagt, dass Deutschland eines der von der Mafia ausgesuchten Länder zur Geldwäsche sei. Besonders intensiv genutzt würden dabei Spielhallen und Online-Spielbanken.
Vollständiger Artikel:
Grüße
__________________ gmg
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90
28.01.2013 10:13 |
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Meike
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Danke gmg,
wirklich interessanter Artikel und bemerkenswerte Zusammenfassung von Herrn Fiedler
"..Diese Schockstarre der Polizei sei politisch gewollt.."
VG
Meike
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91
29.01.2013 05:05 |
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Meike
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Hallo zusammen,
zufällig las ich dies
http://www.lds.sachsen.de/geldwaesche/
"Auf unserer Webseite finden Sie Informationen zum Glückspielrecht und zur Geldwäscheprävention im Freistaat Sachsen.
.................
Bei Fragen und Informationen zum Glückspielrecht und zum Geldwäschegesetz steht Ihnen die Landesdirektion Sachsen jederzeit gerne zur Verfügung."
freute mich schon und dachte, "ENDLICH" jemand, der versucht auch das geänderte GWG zu kontrollieren und durchzusetzen als ich diese Überschrift las
"Landesdirektion Sachsen kontrolliert Wettbüros "
und war dann etwas irritiert als ich den Text zur Überschrift lesen musste
http://www.lds.sachsen.de/geldwaesche/in...2&art_param=429
"Am 1. April 2014 führte die Landesdirektion Sachsen im Rahmen ihrer glücksspielrechtlichen Aufsichtstätigkeit Kontrollen während der laufenden Spiele der Champions League in Wettbüros der Stadt Leipzig durch. Weitere Kontrollen werden – insbesondere während der Fußball-WM 2014 – folgen.
Die Betreiber haben bestimmte Pflichten nach dem Glücksspielstaatsvertrag einzuhalten: So müssen Minderjährige von der Teilnahme an Sportwetten ausgeschlossen bleiben. Informationen über Suchtrisiken sind bereitzulegen. Sozialkonzepte sind zu erstellen und die Mitarbeiter müssen sich schulen lassen.
Nach Angaben der Landesdirektion achten einige Betreiber sehr auf die Einhaltung dieser Vorschriften, während in anderen Wettbüros noch ein erheblicher Nachholbedarf besteht. Werden die Mängel trotz mehrfacher Aufforderung nicht abgestellt, droht die Schließung des Wettbüros sowie die Festsetzung einer erheblichen Geldbuße. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR geahndet werden.
Problematisch bleiben insbesondere auch die Angebote zu sog. Livewetten. Hier dürfen Wetten auf Ereignisse (z.B. erstes/nächstes Foul) während des laufenden Fußballspiels nicht gesetzt werden.
Weitergehende Informationen sowie einschlägige Urteile können im Glücksspiel- und Servicebereich unserer Homepage eingesehen werden."
WAS SOLL DAS DENN?
haben die in Sachsen
a) eine Genehmigung nach GlüStV
und
b) warum wurde nichts zu http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2008/__9b.html
oder
http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2008/__9c.html
geschrieben?
Kontrolliert dies die Aufsichtsbehörde etwa nicht?
Angeblich hat man es doch vor Ort NUR mit dem VERMITTLER zu tun.
Gab es dazu schon mal in irgend einem Bundesland Kontrollen?
VG
Meike
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02.07.2014 05:40 |
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Meike
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Hallo zusammen,
am 20.Mai 2015 wurde veröffentlicht
RICHTLINIE (EU) 2015/849 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/D...ELEX:32015L0849
(21)
Die Nutzung der Dienstleistungen des Glücksspielsektors zum Waschen von Erträgen aus kriminellen Tätigkeiten gibt Anlass zur Sorge. Um die mit Glücksspieldienstleistungen verbundenen Risiken zu mindern, sollte diese Richtlinie eine Verpflichtung für Anbieter von Glücksspieldiensten, bei denen höhere Risiken bestehen, vorsehen, bei Transaktionen von 2 000 EUR oder mehr die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden anzuwenden. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Verpflichteten denselben Schwellenwert auf Gewinne, auf Einsätze, einschließlich des Kaufs und Verkaufs von Spielmarken, oder beides anwenden. Anbieter von Glücksspieldienstleistungen mit physischen Räumlichkeiten wie Kasinos und Spielbanken sollten sicherstellen, dass zwischen den Kundendaten, die in Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden bei Betreten der Räumlichkeiten erhoben wurden, und den von diesen Kunden in diesen Räumlichkeiten vollzogenen Transaktionen eine Zuordnung möglich ist. Allerdings sollten die Mitgliedstaaten unter gewissen Umständen, in denen erwiesenermaßen ein geringes Risiko besteht, bestimmte Glücksspieldienste von einigen oder allen in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen ausnehmen können. Sie sollten eine Ausnahmeregelung nur in ganz bestimmten und begründeten Fällen ins Auge fassen, wenn das Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gering ist. Die Ausnahmen sollten einer konkreten Risikobewertung unterzogen werden, bei der auch der Anfälligkeitsgrad der betreffenden Transaktionen berücksichtigt wird. Die Ausnahmen sollten der Kommission mitgeteilt werden. Bei der Risikobewertung sollten die Mitgliedstaaten angeben, wie sie relevante Feststellungen in den von der Kommission im Rahmen der supranationalen Risikobewertung erstellten Berichten berücksichtigt haben.
Und was bei "Glücksspieldienstleistern", so auch den Spielhallen alles möglich ist, konnte man dann einen guten Monat später hier lesen
http://www.rp-online.de/panorama/ausland...o-aid-1.5256026
"..........Wie die Staatsanwaltschaft von Reggio Calabria am Mittwoch mitteilte, wurden etwa 1500 Spielhallen und Wettbüros sowie 60 Unternehmen geschlossen............................Die Beschuldigten gehörten der N'drangheta an, der kalabrischen Mafia, hieß es. Ihnen wird demnach vorgeworfen, mit Hilfe der Spielstätten und der nach maltesischem Recht agierenden Unternehmen "größere Summen aus illegalen Quellen stammendes Geld" gewaschen zu haben.............."
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93
24.11.2015 14:58 |
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petergaukler
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94
15.02.2016 10:14 |
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