Glücksspieländerungsstaatsvertrag DRS 18/146 vom 29. 11. 2011 |
gmg
Foren Gott
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Glücksspieländerungsstaatsvertrag DRS 18/146 vom 29. 11. 2011 |
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Erster Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Erster GlüÄndStV)
Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 29. November 2011
Erster Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag – Erster GlüÄndStV)
Der Senat überreicht der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) den Entwurf des Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glückspieländerungsstaatsvertrag – Erster GlüÄndStV) und die „Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit der Länder bei der Glückspielaufsicht nach § 9 Abs. 3, die ländereinheitlichen Verfahren nach § 9a und die Einrichtung des Fachbeirats nach § 10 Abs. 1 Satz Glücksspielstaatsvertrag – Verwaltungsvereinbarung Glückspielstaatsvertrag – (VwVGlüStV)“ mit der Bitte um Kenntnisnahme......
Grüße
__________________ gmg
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1
30.11.2011 17:38 |
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Solon
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Rosewood
Haudegen
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RE: Glücksspieländerungsstaatsvertrag DRS 18/146 vom 29. 11. 2011 |
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Das Dokument der Heuchelei und der staatlichen Doppelmoral, sowie der staatlichen Rechtsbeugung!
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2
30.11.2011 20:02 |
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Solon
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koeppx
Eroberer
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Bisher hab ich ihn nur überflogen. Muss sagen sind ein paar gute aber auch paar nicht durchsetzbare regeln drin.
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3
30.11.2011 20:05 |
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Otten
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Zitat: |
Original von koeppx
Bisher hab ich ihn nur überflogen. Muss sagen sind ein paar gute aber auch paar nicht durchsetzbare regeln drin. |
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Nenne doch mal die guten und die schlechten Regeln.
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4
01.12.2011 02:52 |
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LKKS
Kaiser
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RE: Glücksspieländerungsstaatsvertrag DRS 18/146 vom 29. 11. 2011 |
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Zitat: |
Original von Rosewood
Das Dokument der Heuchelei und der staatlichen Doppelmoral, sowie der staatlichen Rechtsbeugung! |
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Hallo,
ich verstehe ehrlich gesagt die ganze Aufregung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr.
Hat nicht alle Welt der Entscheidung des EUGH Beifall gezollt, mit welcher dieser das deutsche Lottomonopol in Frage gestellt hatte?
War den gewerblichen Spieleanbietern nicht bereits damals klar, in welche Richtung (ausser in diesem unsäglichen Bundesland im Norden) sich der Markt weiterentwickeln würde?
Hat tatsächlich irgendjemand gedacht die Auflösung des Widerspruchs zwische dem Ziel Spielsuchtbekämpfung einerseits und staatlichem Lotteriemonopol andererseits ginge zugunsten des gewerblichen Spiels aus?
Und das womöglich noch zu einer Zeit, in welcher die Fastdreiprozent-Partei um ihr eigenens Überleben kämpft?
Ich kann durchaus die Verärgerung der gewerblichen Spieleanbieter nachvollziehen, aber verstehen kann ich nicht, warum man jetzt noch Energie verschwenden will.
Ein Beispiel:
Da werden dieser Tage also just zu diesem Zeitpunkt an welchem die Eindämmung des gewerblichen Spiels (außer in S-H, aber die wissen eh nicht was sie wollen) bereits beschlossene Sache zu sein scheint, noch Mehrfachkonzessionen beantragt, obwohl allen Beteiligten klar ist, dass die gesamte Geschichte innerhalb eines Jahres wieder vom Netz geht, bzw. nach den Planungen des Hess. Spielhallengesetzes vom Netz gehen muß, weil bereits eine Altkonzession innerhalb der Sperrzone existiert.
Natürlich werden die Kämpfe erst dann richtig losgehen, wenn es an die Schließung geht, aber, das ist nur Routine, das macht man in der Verwaltung doch fast jeden Tag, irgendetwas was sich die Politik hat einbfallen lassen, so gut es geht durchzusetzen.
Es wird jetzt ein paar Monate evtl. sogar noch ein paar Jahre dauern, bis alles so geordnet ist, wie es der Bundesgesetzgeber mag. Aber glaubt irgendjemand daran, dass er jetzt noch was aufhalten kann?
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5
01.12.2011 07:03 |
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Rosewood
Haudegen
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RE: Glücksspieländerungsstaatsvertrag DRS 18/146 vom 29. 11. 2011 |
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Wie soll man denn den Beitrag verstehen? Das es egal ist, ob der Staat etwas ungesetzliches macht, dass man das dann einfach hinnehmen muss?? Wir sind doch keine Bananenrepublik! Die Länder können sich doch nicht mit dem vorgeschobenen Argument der Spielsucht einfach vermeintliche Konkurrenten vom Hals schaffen und gleichzeitig ihr Spiel und die Werbung dafür ausbauen.
Verfassungsbruch bleibt Verfassungsbruch, auch wenn der von staatlichen Organen begangen wird!
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6
01.12.2011 10:40 |
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LKKS
Kaiser
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Zitat: |
Verfassungsbruch bleibt Verfassungsbruch, auch wenn der von staatlichen Organen begangen wird! |
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Verfassungsbruch wird es doch erst dann, wen ein Verfassungsgericht festgestellt hat, dass es einer ist.
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7
01.12.2011 11:40 |
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Otten
Doppel-As
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Zitat: |
Original von LKKS
Zitat: |
Verfassungsbruch bleibt Verfassungsbruch, auch wenn der von staatlichen Organen begangen wird! |
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Verfassungsbruch wird es doch erst dann, wen ein Verfassungsgericht festgestellt hat, dass es einer ist. |
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Klarer Fall,
denn wenn ich mein Auto vor einer roten Ampel in Deinem Kofferraum parke, ist das ja auch erst ein Auffahrunfall, wenn der Richter das festgestellt hat.
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8
01.12.2011 12:32 |
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LKKS
Kaiser
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Muß ja nicht jeder wissen:
Der Auffahrunfall (nicht die Schuldfrage) ist eine Tatsache, die Beule ist da und Ottens Schrottkarre steht in meinem Rolls.
Der von Rosewood voreilig so bezeichnte Verfassungsbruch ist zunächst mal nur eine unbewiesene Behauptung.
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Den Unterschied zu erkennen, das ist was die Werbung sagen will wenn sie meint:
Separates the Men from the Boys.
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9
01.12.2011 18:56 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
JEDER der diesen Änderungsvertrag zum Glücksspielstaatsvertrag gelesen hat, sollte sich hinsetzen und dagegen schreiben, gem. seiner persönlichen Möglichkeiten, d.h. auf dem Dienstweg, über seine Verbände oder per Leserbrief an irgend eine Zeitung.
Ich möchte hier nur auf diese "Experimentierklausel" eingehen, obwohl es hier noch viele andere Punkte gibt.
Es sollen nun 20 Lizenzen verkauft werden ohne zahlenmäßige Begrenzung von Annahmestelle für dann "konzessionierte Buchmacher".
- Herzlichen Glückwunsch an die Lobbyvertreter der Automatenhersteller, eine wahnsinnig gute Arbeit die sie für Ihre Branche geleistet haben, denn gem. §3 SpielV gibt das mal eben die Möglichkeit 3 Automaten pro Annahmestelle aufzustellen. In ca. einem Jahr merken die Auswirkungen auch die Letzten Politiker und sprechen dann mal wieder von "Fehlentwicklungen", es wird wieder viel Geld für Gutachten und Evaluierungen in die Hand genommen. Die Zeche bezahlen die Bürger und die Ordnungsbehörden und Polizei. Einige wenige sprechen dann von hervorragenden Marktzuwächsen.
Hinzu kommt, dass diese Lizenzen auch maßgeblich an zuvor illegal in Deutschland tätige Glücksspielanbieter verkauft werden können, denn da gibt es keine Einschränkung, dass die Firmen, die zuvor Beschuldigte in Strafverfahren waren, ausgeschlossen würden.
- Herzlichen Glückwunsch an die Lobbyvertreter der Illegalität, der vielen Beteiligten an Staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, die es nun geschafft haben, dass sie ihre inkriminierten Gelder im Rahmen von Lizenzverträgen nutzen können. - Da muss jeder Ordner in einem Fußballspiel "durchleuchtet" werden, ob von ihm keine Gefahr ausgeht, aber beim "Glücksspiel" ist es offenbar egal.
Hinzu kommt, dass die Geldwäscherichtlinien der EU auch mit diesem Staatsvertrag und freundlicher Unterstützung des Bundestags,- der nun am 01.12.2011 Änderungen zum GWG verabschiedet hatte, die wieder nur die Spielbanken von Seiten der Glücksspielanbieter aufgenommen hatte-, wieder nicht umsetzt. Und dies obwohl die Financial Action Tarsk Force im Januar wieder mit der Prüfung beginnt.
- Herzlichen Glückwunsch an die Lobbyvertreter der Geldwäscher!
Wie stand vor wenigen Tagen so nett in der FAZ, dass die ’Ndrangheta ca. 80 % ihrer Einnahmen in Deutschland "wäscht".
Und wer die aktuellen Verhandlungen in Italien zu den Lizenzen i.S. Glücksspiel kennt, weiß wer Abends den Schampus köpft, sobald die Bundesländer diesen Ausverkauf der inneren Sicherheit unterschrieben haben.
VG
Meike
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10
04.12.2011 07:47 |
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Jürgen Lantermann
Eroberer
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo zusammen,
JEDER der diesen Änderungsvertrag zum Glücksspielstaatsvertrag gelesen hat, sollte sich hinsetzen und dagegen schreiben, gem. seiner persönlichen Möglichkeiten, d.h. auf dem Dienstweg, über seine Verbände oder per Leserbrief an irgend eine Zeitung.
Ich möchte hier nur auf diese "Experimentierklausel" eingehen, obwohl es hier noch viele andere Punkte gibt.
Es sollen nun 20 Lizenzen verkauft werden ohne zahlenmäßige Begrenzung von Annahmestelle für dann "konzessionierte Buchmacher".
- Herzlichen Glückwunsch an die Lobbyvertreter der Automatenhersteller, eine wahnsinnig gute Arbeit die sie für Ihre Branche geleistet haben, denn gem. §3 SpielV gibt das mal eben die Möglichkeit 3 Automaten pro Annahmestelle aufzustellen. In ca. einem Jahr merken die Auswirkungen auch die Letzten Politiker und sprechen dann mal wieder von "Fehlentwicklungen", es wird wieder viel Geld für Gutachten und Evaluierungen in die Hand genommen. Die Zeche bezahlen die Bürger und die Ordnungsbehörden und Polizei. Einige wenige sprechen dann von hervorragenden Marktzuwächsen.
Hinzu kommt, dass diese Lizenzen auch maßgeblich an zuvor illegal in Deutschland tätige Glücksspielanbieter verkauft werden können, denn da gibt es keine Einschränkung, dass die Firmen, die zuvor Beschuldigte in Strafverfahren waren, ausgeschlossen würden.
- Herzlichen Glückwunsch an die Lobbyvertreter der Illegalität, der vielen Beteiligten an Staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, die es nun geschafft haben, dass sie ihre inkriminierten Gelder im Rahmen von Lizenzverträgen nutzen können. - Da muss jeder Ordner in einem Fußballspiel "durchleuchtet" werden, ob von ihm keine Gefahr ausgeht, aber beim "Glücksspiel" ist es offenbar egal.
Hinzu kommt, dass die Geldwäscherichtlinien der EU auch mit diesem Staatsvertrag und freundlicher Unterstützung des Bundestags,- der nun am 01.12.2011 Änderungen zum GWG verabschiedet hatte, die wieder nur die Spielbanken von Seiten der Glücksspielanbieter aufgenommen hatte-, wieder nicht umsetzt. Und dies obwohl die Financial Action Tarsk Force im Januar wieder mit der Prüfung beginnt.
- Herzlichen Glückwunsch an die Lobbyvertreter der Geldwäscher!
Wie stand vor wenigen Tagen so nett in der FAZ, dass die ’Ndrangheta ca. 80 % ihrer Einnahmen in Deutschland "wäscht".
Und wer die aktuellen Verhandlungen in Italien zu den Lizenzen i.S. Glücksspiel kennt, weiß wer Abends den Schampus köpft, sobald die Bundesländer diesen Ausverkauf der inneren Sicherheit unterschrieben haben.
VG
Meike |
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@Meike
Wie kommste drauf, wo steht dat, dass die Betreiber der Annahmestellen für Sportwetten "konzessonierte Buchmacher" sind.
Hab ich WAS überlesen?!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Jürgen Lantermann: 14.12.2011 12:36.
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14.12.2011 12:33 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß nach Voerde,
gem. der sogenannten Experimentierklausel §4 a sollen Konzessionen für Sportwetten verkauft werden.
Die Sportwetten sollen dann in terrestrischen Annahmestellen vermittelt werden.
Menschen, die Wetten zu festen oder variablen Quoten anbieten, nennt man Buchmacher http://de.wikipedia.org/wiki/Buchmacher
Und wenn jemand eine Erlaubnis hat dieser Tätigkeit nachzugehen, nennt man ihn "konzessionierten Buchmacher".
VG
Meike
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12
14.12.2011 17:19 |
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Jürgen Lantermann
Eroberer
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Hallo Meike!
Vielen Dank für Deine Antwort!
Mal sehen wie es DA weiter geht, die Minsterpäsidenten sollen ja heute den (aktuellen) Entwurf beraten/unterzeichnen!?
Ist evtl. eine Änderung der SpielV (z.B. § 3) in der "Diskussion"? Gibts dazu irgendwelche Infos ????
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15.12.2011 11:07 |
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