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--- Glücksspieländerungsstaatsvertrag DRS 18/146 vom 29. 11. 2011 (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=9345)


Geschrieben von gmg am 30.11.2011 um 17:38:

  Glücksspieländerungsstaatsvertrag DRS 18/146 vom 29. 11. 2011

Erster Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Erster GlüÄndStV)

Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 29. November 2011
Erster Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag – Erster GlüÄndStV)

Der Senat überreicht der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) den Entwurf des Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glückspieländerungsstaatsvertrag – Erster GlüÄndStV) und die „Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit der Länder bei der Glückspielaufsicht nach § 9 Abs. 3, die ländereinheitlichen Verfahren nach § 9a und die Einrichtung des Fachbeirats nach § 10 Abs. 1 Satz Glücksspielstaatsvertrag – Verwaltungsvereinbarung Glückspielstaatsvertrag – (VwVGlüStV)“ mit der Bitte um Kenntnisnahme......


Grüße



Geschrieben von Rosewood am 30.11.2011 um 20:02:

  RE: Glücksspieländerungsstaatsvertrag DRS 18/146 vom 29. 11. 2011

Das Dokument der Heuchelei und der staatlichen Doppelmoral, sowie der staatlichen Rechtsbeugung!



Geschrieben von koeppx am 30.11.2011 um 20:05:

 

Bisher hab ich ihn nur überflogen. Muss sagen sind ein paar gute aber auch paar nicht durchsetzbare regeln drin.



Geschrieben von Otten am 01.12.2011 um 02:52:

 

Zitat:
Original von koeppx
Bisher hab ich ihn nur überflogen. Muss sagen sind ein paar gute aber auch paar nicht durchsetzbare regeln drin.


Nenne doch mal die guten und die schlechten Regeln.



Geschrieben von LKKS am 01.12.2011 um 07:03:

  RE: Glücksspieländerungsstaatsvertrag DRS 18/146 vom 29. 11. 2011

Zitat:
Original von Rosewood
Das Dokument der Heuchelei und der staatlichen Doppelmoral, sowie der staatlichen Rechtsbeugung!


Hallo,

ich verstehe ehrlich gesagt die ganze Aufregung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr.

Hat nicht alle Welt der Entscheidung des EUGH Beifall gezollt, mit welcher dieser das deutsche Lottomonopol in Frage gestellt hatte?

War den gewerblichen Spieleanbietern nicht bereits damals klar, in welche Richtung (ausser in diesem unsäglichen Bundesland im Norden) sich der Markt weiterentwickeln würde?

Hat tatsächlich irgendjemand gedacht die Auflösung des Widerspruchs zwische dem Ziel Spielsuchtbekämpfung einerseits und staatlichem Lotteriemonopol andererseits ginge zugunsten des gewerblichen Spiels aus?

Und das womöglich noch zu einer Zeit, in welcher die Fastdreiprozent-Partei um ihr eigenens Überleben kämpft?

Ich kann durchaus die Verärgerung der gewerblichen Spieleanbieter nachvollziehen, aber verstehen kann ich nicht, warum man jetzt noch Energie verschwenden will.

Ein Beispiel:
Da werden dieser Tage also just zu diesem Zeitpunkt an welchem die Eindämmung des gewerblichen Spiels (außer in S-H, aber die wissen eh nicht was sie wollen) bereits beschlossene Sache zu sein scheint, noch Mehrfachkonzessionen beantragt, obwohl allen Beteiligten klar ist, dass die gesamte Geschichte innerhalb eines Jahres wieder vom Netz geht, bzw. nach den Planungen des Hess. Spielhallengesetzes vom Netz gehen muß, weil bereits eine Altkonzession innerhalb der Sperrzone existiert.

Natürlich werden die Kämpfe erst dann richtig losgehen, wenn es an die Schließung geht, aber, das ist nur Routine, das macht man in der Verwaltung doch fast jeden Tag, irgendetwas was sich die Politik hat einbfallen lassen, so gut es geht durchzusetzen.

Es wird jetzt ein paar Monate evtl. sogar noch ein paar Jahre dauern, bis alles so geordnet ist, wie es der Bundesgesetzgeber mag. Aber glaubt irgendjemand daran, dass er jetzt noch was aufhalten kann?



Geschrieben von Rosewood am 01.12.2011 um 10:40:

  RE: Glücksspieländerungsstaatsvertrag DRS 18/146 vom 29. 11. 2011

Wie soll man denn den Beitrag verstehen? Das es egal ist, ob der Staat etwas ungesetzliches macht, dass man das dann einfach hinnehmen muss?? Wir sind doch keine Bananenrepublik! Die Länder können sich doch nicht mit dem vorgeschobenen Argument der Spielsucht einfach vermeintliche Konkurrenten vom Hals schaffen und gleichzeitig ihr Spiel und die Werbung dafür ausbauen.

Verfassungsbruch bleibt Verfassungsbruch, auch wenn der von staatlichen Organen begangen wird!



Geschrieben von LKKS am 01.12.2011 um 11:40:

 

Zitat:
Verfassungsbruch bleibt Verfassungsbruch, auch wenn der von staatlichen Organen begangen wird!


Verfassungsbruch wird es doch erst dann, wen ein Verfassungsgericht festgestellt hat, dass es einer ist.



Geschrieben von Otten am 01.12.2011 um 12:32:

 

Zitat:
Original von LKKS
Zitat:
Verfassungsbruch bleibt Verfassungsbruch, auch wenn der von staatlichen Organen begangen wird!


Verfassungsbruch wird es doch erst dann, wen ein Verfassungsgericht festgestellt hat, dass es einer ist.


Klarer Fall,
denn wenn ich mein Auto vor einer roten Ampel in Deinem Kofferraum parke, ist das ja auch erst ein Auffahrunfall, wenn der Richter das festgestellt hat.



Geschrieben von LKKS am 01.12.2011 um 18:56:

 

Muß ja nicht jeder wissen:

Der Auffahrunfall (nicht die Schuldfrage) ist eine Tatsache, die Beule ist da und Ottens Schrottkarre steht in meinem Rolls.

Der von Rosewood voreilig so bezeichnte Verfassungsbruch ist zunächst mal nur eine unbewiesene Behauptung.

---


Den Unterschied zu erkennen, das ist was die Werbung sagen will wenn sie meint:

Separates the Men from the Boys. großes Grinsen



Geschrieben von Meike am 04.12.2011 um 07:47:

 

Hallo zusammen,

JEDER der diesen Änderungsvertrag zum Glücksspielstaatsvertrag gelesen hat, sollte sich hinsetzen und dagegen schreiben, gem. seiner persönlichen Möglichkeiten, d.h. auf dem Dienstweg, über seine Verbände oder per Leserbrief an irgend eine Zeitung.

Ich möchte hier nur auf diese "Experimentierklausel" eingehen, obwohl es hier noch viele andere Punkte gibt.

Es sollen nun 20 Lizenzen verkauft werden ohne zahlenmäßige Begrenzung von Annahmestelle für dann "konzessionierte Buchmacher".

- Herzlichen Glückwunsch an die Lobbyvertreter der Automatenhersteller, eine wahnsinnig gute Arbeit die sie für Ihre Branche geleistet haben, denn gem. §3 SpielV gibt das mal eben die Möglichkeit 3 Automaten pro Annahmestelle aufzustellen. In ca. einem Jahr merken die Auswirkungen auch die Letzten Politiker und sprechen dann mal wieder von "Fehlentwicklungen", es wird wieder viel Geld für Gutachten und Evaluierungen in die Hand genommen. Die Zeche bezahlen die Bürger und die Ordnungsbehörden und Polizei. Einige wenige sprechen dann von hervorragenden Marktzuwächsen.




Hinzu kommt, dass diese Lizenzen auch maßgeblich an zuvor illegal in Deutschland tätige Glücksspielanbieter verkauft werden können, denn da gibt es keine Einschränkung, dass die Firmen, die zuvor Beschuldigte in Strafverfahren waren, ausgeschlossen würden.

- Herzlichen Glückwunsch an die Lobbyvertreter der Illegalität, der vielen Beteiligten an Staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, die es nun geschafft haben, dass sie ihre inkriminierten Gelder im Rahmen von Lizenzverträgen nutzen können. - Da muss jeder Ordner in einem Fußballspiel "durchleuchtet" werden, ob von ihm keine Gefahr ausgeht, aber beim "Glücksspiel" ist es offenbar egal.





Hinzu kommt, dass die Geldwäscherichtlinien der EU auch mit diesem Staatsvertrag und freundlicher Unterstützung des Bundestags,- der nun am 01.12.2011 Änderungen zum GWG verabschiedet hatte, die wieder nur die Spielbanken von Seiten der Glücksspielanbieter aufgenommen hatte-, wieder nicht umsetzt. Und dies obwohl die Financial Action Tarsk Force im Januar wieder mit der Prüfung beginnt.

- Herzlichen Glückwunsch an die Lobbyvertreter der Geldwäscher!


Wie stand vor wenigen Tagen so nett in der FAZ, dass die ’Ndrangheta ca. 80 % ihrer Einnahmen in Deutschland "wäscht".
Und wer die aktuellen Verhandlungen in Italien zu den Lizenzen i.S. Glücksspiel kennt, weiß wer Abends den Schampus köpft, sobald die Bundesländer diesen Ausverkauf der inneren Sicherheit unterschrieben haben.


VG
Meike



Geschrieben von Jürgen Lantermann am 14.12.2011 um 12:33:

 

Zitat:
Original von Meike
Hallo zusammen,

JEDER der diesen Änderungsvertrag zum Glücksspielstaatsvertrag gelesen hat, sollte sich hinsetzen und dagegen schreiben, gem. seiner persönlichen Möglichkeiten, d.h. auf dem Dienstweg, über seine Verbände oder per Leserbrief an irgend eine Zeitung.

Ich möchte hier nur auf diese "Experimentierklausel" eingehen, obwohl es hier noch viele andere Punkte gibt.

Es sollen nun 20 Lizenzen verkauft werden ohne zahlenmäßige Begrenzung von Annahmestelle für dann "konzessionierte Buchmacher".

- Herzlichen Glückwunsch an die Lobbyvertreter der Automatenhersteller, eine wahnsinnig gute Arbeit die sie für Ihre Branche geleistet haben, denn gem. §3 SpielV gibt das mal eben die Möglichkeit 3 Automaten pro Annahmestelle aufzustellen. In ca. einem Jahr merken die Auswirkungen auch die Letzten Politiker und sprechen dann mal wieder von "Fehlentwicklungen", es wird wieder viel Geld für Gutachten und Evaluierungen in die Hand genommen. Die Zeche bezahlen die Bürger und die Ordnungsbehörden und Polizei. Einige wenige sprechen dann von hervorragenden Marktzuwächsen.






Hinzu kommt, dass diese Lizenzen auch maßgeblich an zuvor illegal in Deutschland tätige Glücksspielanbieter verkauft werden können, denn da gibt es keine Einschränkung, dass die Firmen, die zuvor Beschuldigte in Strafverfahren waren, ausgeschlossen würden.

- Herzlichen Glückwunsch an die Lobbyvertreter der Illegalität, der vielen Beteiligten an Staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, die es nun geschafft haben, dass sie ihre inkriminierten Gelder im Rahmen von Lizenzverträgen nutzen können. - Da muss jeder Ordner in einem Fußballspiel "durchleuchtet" werden, ob von ihm keine Gefahr ausgeht, aber beim "Glücksspiel" ist es offenbar egal.





Hinzu kommt, dass die Geldwäscherichtlinien der EU auch mit diesem Staatsvertrag und freundlicher Unterstützung des Bundestags,- der nun am 01.12.2011 Änderungen zum GWG verabschiedet hatte, die wieder nur die Spielbanken von Seiten der Glücksspielanbieter aufgenommen hatte-, wieder nicht umsetzt. Und dies obwohl die Financial Action Tarsk Force im Januar wieder mit der Prüfung beginnt.

- Herzlichen Glückwunsch an die Lobbyvertreter der Geldwäscher!


Wie stand vor wenigen Tagen so nett in der FAZ, dass die ’Ndrangheta ca. 80 % ihrer Einnahmen in Deutschland "wäscht".
Und wer die aktuellen Verhandlungen in Italien zu den Lizenzen i.S. Glücksspiel kennt, weiß wer Abends den Schampus köpft, sobald die Bundesländer diesen Ausverkauf der inneren Sicherheit unterschrieben haben.


VG
Meike





@Meike

Wie kommste drauf, wo steht dat, dass die Betreiber der Annahmestellen für Sportwetten "konzessonierte Buchmacher" sind.
Hab ich WAS überlesen?!



Geschrieben von Meike am 14.12.2011 um 17:19:

 

Gruß nach Voerde,

gem. der sogenannten Experimentierklausel §4 a sollen Konzessionen für Sportwetten verkauft werden.

Die Sportwetten sollen dann in terrestrischen Annahmestellen vermittelt werden.

Menschen, die Wetten zu festen oder variablen Quoten anbieten, nennt man Buchmacher http://de.wikipedia.org/wiki/Buchmacher
Und wenn jemand eine Erlaubnis hat dieser Tätigkeit nachzugehen, nennt man ihn "konzessionierten Buchmacher".

VG
Meike



Geschrieben von Jürgen Lantermann am 15.12.2011 um 11:07:

 

Hallo Meike!

Vielen Dank für Deine Antwort!

Mal sehen wie es DA weiter geht, die Minsterpäsidenten sollen ja heute den (aktuellen) Entwurf beraten/unterzeichnen!?
Ist evtl. eine Änderung der SpielV (z.B. § 3) in der "Diskussion"? Gibts dazu irgendwelche Infos ????


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