Glücksspielgesetz SH - Denn sie wissen nicht was sie tun! |
Solon
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Meike
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Hallo John,
wie kommst Du denn darauf? @rosewood Treffer versenkt -
Hier meine Antwort an Rosewood:
Hallo Rosewood,
gerne erkläre ich Dir die Worte "schlecht informiert".
Du z.B. liest in einem Jahresbericht 2010 und sämtlicher weiterer Informationsfluss geht spurlos an Dir vorbei.
Ignorant und verbohrt - Zitat Ende - ist der, dem dann neuere Informationen angeboten werden,
man ihm nicht nur links dazu einstellt, sondern diese Informationen sogar noch raus kopiert, aber der dann immer noch an seinen Altinformationen festhält.
Das hast Du allen wunderbar gezeigt, wie so etwas geht.
Da Du offenbar Altinformationen mit Neuinformationen nicht abgleichen kannst, schreibe ich es Dir gerne in einem
einfachen erklärenden Satz.
Dr. Petry hatte in 2011 sein Amt im Fachbeirat niedergelegt.
Du bist wirklich ein herausragendes Exemplar an Lobbyvertreter
feige, weil Du Dich hinter einem nickname versteckst, aber ständig Personen diskreditierst ohne persönlich dafür gerade zu stehen
schlecht informiert, weil Dir aktuelle Informationen nicht vorliegen
ignorant und verbohrt, weil Du neue Informationen negierst, obwohl diese in einfache dargebotenen Quellen nachlesbar waren
q.e.d. !
VG
Meike
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62
01.02.2012 16:09 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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, hier ist ja was los.
Hüstel... qed.....hüstel
hat jetzt aber nix mit rip zu tun, oder???
Ich wünsche Euch Beiden weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.....
Grüße
__________________ gmg
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63
01.02.2012 16:10 |
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Otten
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Ich bin auch sehr erstaunt, wie sich dieser Thread entwickelt.
Fest steht allerdings, nach googlen, dass das wohl der letzte Stand ist,
4nd den habe ich heute im öffentlichen Bereich vom Kizina-Forum gefunden:
http://kizina.de/viewtopic.php?t=6622
Diese geheimen, aber allen angeblich zugänglichen Bereiche, haben sich mir noch nicht eröffnet.
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64
01.02.2012 17:10 |
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John-Lautner
Tripel-As
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d.b.w.
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65
01.02.2012 17:11 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
q.e.d. = quod erat demonstrandum
Hallo Otten,
was wäre einfacher gewesen?
Wenn Du Dir die Beiträge von rosewood der letzten Jahre mal in Ruhe durchlesen möchtest, gehe auf den button "suchen" unter einem seiner Beiträge.
Du wirst sehr viele ähnliche Beiträge finden, in denen er Menschen hier in der Öffentlichkeit diskreditiert, Vetternwirtschaft, Hassszenarien u.a. unterstellt, sehr vieles tut, um das Ansehen dieser Menschen zu schädigen, wie hier ohne jeden Themenzusammenhang.
Und dies tut er immer versteckt hinter seinem nickname.
Glaubst Du etwa er würde es tun, wenn jeder mal eben durch einfaches googlen seine Verbindungen zur Automatenwirtschaft herausfinden könnte.
Das nenne ich feige. Oder wie siehst Du das ?
VG
Meike
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67
01.02.2012 17:48 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Otten,
ob ich so daneben liege, liegt im Auge des Betrachters. Bis jetzt haben sich meine Feststellungen und leider sogar meine Vermutungen immer wieder Bewahrheitet ( manchmal erst nach Monaten und Jahren, aber dann doch).
Und glaube mir, manchmal machte es gar keinen Spaß, dass ich recht behielt.
Vielen Dank für Deine persönliche Feststellung zum "Sendungsbewusstsein" von Rosewood
"Er wurde einfach nur auf dieses Forum angesetzt."
VG
Meike
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69
02.02.2012 05:04 |
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Rosewood
Haudegen
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Hallo
na endlich hast Du zugegeben, das Herr Petry dort Mitglied war und dafür so ein Geplänkel?
Schön finde ich auch Deine Vorwürfe:
Zitat: |
Du wirst sehr viele ähnliche Beiträge finden, in denen er Menschen hier in der Öffentlichkeit diskreditiert, Vetternwirtschaft, Hassszenarien u.a. unterstellt, sehr vieles tut, um das Ansehen dieser Menschen zu schädigen, wie hier ohne jeden Themenzusammenhang. |
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Wer andere hier im Forum als "Feigling" beleidigt und beschmipft, sollte sich doch mit solchen Aussagen sehr zurücknehmen. Und wenn ich mich recht erinnere warst wohl Du es, die Herrn Kauder irgendetwas "anhängen" wollte, man könnte es auch als diskreditieren bezeichnen.
Und auch Deine Selbstbeweihräucherung:
Zitat: |
ob ich so daneben liege, liegt im Auge des Betrachters. Bis jetzt haben sich meine Feststellungen und leider sogar meine Vermutungen immer wieder Bewahrheitet ( manchmal erst nach Monaten und Jahren, aber dann doch). |
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halte ich für sehr bedenklich. Denn Deine Behauptung:
Zitat: |
Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW, das ist eine Einrichtung des Landes NRW |
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stimmt ja so auch nicht!
Zugeben muss ich allerdings, dass Deine oft subtile Vorgehensweise scheinbar sehr erfolgreich ist, da wird mal hier was in den Raum gestellt und mal hier eine Suggestivfrage gestellt usw.
Das Du beim Thema Füchenschnieder so überreagierst kann ich ja verstehen und im Prinzip kann ich auch Deine Aussage:
Zitat: |
was hört sich "übel" an? Zwei Menschen, die verheiratet sind und im gleichen Bereich arbeiten? |
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Aber z.B. darf kein Abgeordneter eine verwandte Person beschäftigen und daher halte ich es auch für gut und richtig, dienstliche und private Belange auseinander zuhalten.
Grüße
PS: Ich bin ein Feigling, weil ich mich nicht Meike offenbare
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rosewood: 02.02.2012 16:44.
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70
02.02.2012 16:27 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Rosewood,
Otten hat zu Deiner Person doch schon alles gesagt.
VG
Meike
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71
02.02.2012 17:15 |
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Rosewood
Haudegen
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Nur leider nichts richtiges....
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72
02.02.2012 17:34 |
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Otten
Doppel-As
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Zitat: |
Original von Rosewood
Nur leider nichts richtiges.... |
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Schade, aber Du hast schon Recht, knapp vorbei ist auch vorbei...
Quiz war noch nie meine Stärke.
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73
02.02.2012 18:03 |
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Rosewood
Haudegen
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So scheint es zu sein, hast aber Meike eine Vorlage geliefert, nicht auf ihre Falschinfos eingehen zu müssen, aber das ist man ja gewohnt...
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74
02.02.2012 20:48 |
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bandick
Kaiser
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75
20.02.2012 13:15 |
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räubertochter
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76
21.02.2012 07:54 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
was der "Sonderweg" von Schleswig-Holstein für bundesweite Problematiken aulösen kann, damit wird sich nun das Bundesverwaltungsgericht beschäftigen müssen, welches die Klage gegen die Nichtzulassungsbeschwerde des OVG NRW positiv beschieden hatte.
http://www.isa-guide.de/law/articles/35126.html
Das Bundesverwaltungsgericht gibt der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29.09.2011 (Az. OVG 4 A 17/08) durch Beschluss vom 16.02.2012 statt und lässt die Revision gegen die vorgenannte Entscheidung zu - Az.: BVerwG 8 B 91.11 (8 C 10.12)
.........................
In der Begründung des Beschlusses betont das BVerwG, es seien insbesondere folgende Fragen klärungsbedürftig:
"ob die Prüfung der tatsächlichen Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols hinsichtlich der Werbung am Maßstab des unionsrechtlichen Kohärenzerfordernisses bundeseinheitlich oder wegen der vom Grundgesetz gewährleisteten Eigenständigkeit der Länder (Art. 20 Abs. 1, Art. 79 Abs. 3 i.V.m. Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG) länderspezifisch zu erfolgen hat und"
"ob die Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit dem unionsrechtlichen Kohärenzerfordernis von einer Folgenabschätzung im Sinne einer Wanderbewegung hin zu liberaler geregelten anderen Glücksspielbereichen abhängt."
................................
Das Ergebnis des Revisionsverfahrens wird auch ausschlaggebende Bedeutung auf die Beurteilung der europarechtlichen Auswirkungen des von Schleswig-Holstein eingeschlagenen Sonderweges einer stärkeren Liberalisierung des Glücksspiels zeitigen. Insbesondere mit der Feststellung des Erfordernisses einer dritten Prüfungsstufe im Sinne der Folgenabschätzung dürfte nämlich auch die Diskussion um eine "territorial Inkohärenz" des Glücksspieländerungsstaatsvertrages in den 15 Signatarländern entschärft sein. Für das Vorliegen einer territorialen Inkohärenz (sofern es eine solche europarechtlich überhaupt geben sollte) käme es nämlich nicht mehr allein auf das faktische Nebeneinander unterschiedlich strenger Regelungsregime verschiedener Glücksspiele an. Vielmehr wäre Voraussetzung für dessen Vorliegen die Feststellung, dass die liberale Glücksspielpolitik in Schleswig-Holstein auch die mit den Beschränkungen des Glücksspieländerungsstaatsvertrages verfolgten Ziele in den anderen 15 Bundesländern konterkariert.
Die Entscheidung im vorliegenden Revisionsverfahren hat daher ausschlaggebende Bedeutung für die Feststellung der europarechtlichen Kohärenz sowohl des noch geltenden Glücksspielstaatsvertrages als auch des zukünftig in Kraft tretenden Glücksspieländerungsstaatsvertrages."
Das heißt, das Land Schleswig-Holstein kann mit seiner verfassungswidrigen Ein-Stimmen-Mehrheit einen bundesweiten rechtsfreien Raum geschaffen haben.
VG
Meike
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77
26.02.2012 06:36 |
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Beobachter
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Huhu liebe Meike,
ich wollte mal fragen ob du Schlafprobleme hast, da du sogar am heiligen Sonntag so früh schon auf der Matte stehst
Sehr beeindruckens so früh schon bei Verstand zu sein
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78
26.02.2012 12:27 |
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räubertochter
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79
23.03.2012 07:51 |
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petergaukler
Kaiser
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neues spielhallengesetz rheinlandpfalz |
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kann jemand den genauen gesetzestext
des neuen spielhallengesetzes rheinland pfalz einstellen?
kann ich nicht abrufen !
gruss pg.
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80
25.03.2012 09:09 |
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