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Zum Ende der Seite springen Glücksspielgesetz SH - Denn sie wissen nicht was sie tun! 10 Bewertungen - Durchschnitt: 8,2010 Bewertungen - Durchschnitt: 8,2010 Bewertungen - Durchschnitt: 8,20
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bandick bandick ist weiblich
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ein anderes problem ist doch, dass bundesländer wie schleswig-holstein, bremen oder berlin so klein sind, dass es eigentlich sinn machen würde, sie in andere länder zu integrieren. was man dadurch allein an verwaltungs- und reglementierungsausgaben sparen könnte wäre immens und könnte binnen kürzester zeit die schulden drücken. es gibt hierzulande einfach zu viele verwaltungsebenen, die nicht nur geld und zeit kosten, sondern auch unproduktiv und "unnütz" sind: gemeinden, kreise, regierungsbezirke, länder, brd...und über allem thront noch die eu - alles unproduktiv und teuer.
21 23.10.2011 16:21 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
Solon
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Meike
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Themenstarter Thema begonnen von Meike


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Hallo zusammen,

heute hat der Landtag in Schleswig Holstein die Gelegenheit seinen Fehler aus September wieder gut zu machen.


http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...che-17-1956.pdf



VG
Meike

Dateianhang:
pdf 16112011.pdf (110,33 KB, 184 mal heruntergeladen)
22 16.11.2011 12:18 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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jasper
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Wie soll man denn das

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...che-17-1956.pdf

verstehen?
23 16.11.2011 15:51 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Denn sie wissen nicht was sie tun!

Schleswig-Holstein will Neubau von Spielhallen begrenzen

16.11.2011, 13:49 Uhr | dapd

Mit einem eigenen Spielhallengesetz will Schleswig-Holstein diese Einrichtungen im Norden künftig stärker regulieren. Das Land habe damit künftig zusammen mit dem Glücksspielgesetz ein "vernünftiges und in sich schlüssiges Spielrecht", sagte Wirtschaftsminister Jost de Jager (CDU) am Mittwoch bei der ersten Lesung des Entwurfs im Kieler Landtag. Die SPD warf der Regierung dagegen vor, von ihrem umstrittenen Alleingang beim Glücksspiel ablenken zu wollen.

Im nördlichsten Bundesland gibt es derzeit rund 520 Spielhallen, die laut CDU 110 Millionen Euro Umsatz machen. Neue Einrichtungen sollen nicht mehr in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen entstehen. Große Komplexe mit zwei und mehr Spielhallen will die Koalition nach einer Übergangszeit von fünf Jahren schließen. Zudem sind nächtliche Sperrzeiten von 3.00 Uhr bis 10.00 Uhr geplant.

Außenwerbung durch eine auffällige Gestaltung der Spielhalle soll es nicht mehr geben. Das Gesetz gehe "gegen den Wildwuchs bei den Spielhallen vor" und schütze zudem das Ortsbild, sagte de Jager. FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki verwies darauf, dass die Koalition damit mehr für die Bekämpfung der Glücksspielsucht tue, als es der Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages vorsehe.

Die Grünen signalisierten bereits grundsätzliche Zustimmung. Die parlamentarische Geschäftsführerin Monika Heinold sprach von einer guten Grundlage zur Regulierung. Allerdings beklagte sie das Fehlen einer Sperrdatei wie es sie beispielsweise in Hessen gebe.

Unterstützung für den Entwurf kam auch von der Linken. "Alles in allem ist der Landesregierung ein ordentliches Gesetz gelungen", sagte der Linken-Abgeordnete Heinz-Werner Jezewski. Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) bemängelte, dass der Entwurf den Zugang zu Glücksspielen erleichtere. Der Jugendschutz sei in dem Entwurf nicht streng genug, sagte der Abgeordnete Lars Harms.

Scharfe Kritik kam dagegen von der SPD. Der Abgeordnete Andreas Beran sprach von einem "Ablassbrief". Der Gesetzentwurf solle den Deckmantel über das missratene Glücksspielgesetz legen.

Schleswig-Holstein hat derzeit noch kein eigenes Spielhallen-Gesetz. Es soll voraussichtlich Mitte 2012 in Kraft treten und das Glücksspielgesetz ergänzen. Im September hatte das Land einen umstrittenen Alleingang bei der Neuordnung des Glücksspiels gestartet. Ab kommenden Jahres können private Anbieter von Sportwetten Lizenzen in unbegrenzter Zahl im Norden beantragen.

Sie sollen aber erst ab März gelten. Anders als der Entwurf des Glücksspielsstaatsvertrages der übrigen 15 Länder erlaubt Schleswig-Holstein künftig auch Online-Poker und erhebt eine niedrigere Abgabe. dapd

Alles unter: http://nachrichten.t-online.de/schleswig-holstein-will-neubau-von-spielhall
en-begrenzen/id_51511698/index?news
24 16.11.2011 18:07 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat in seinem letztwöchigen Debattenbeitrag zur Neuorientierung des Glücksspiels noch einmal die zentralen Unterschiede zwischen der Position Schleswig-Holsteins und derjenigen der anderen 15 Bundesländer heraus gearbeitet:

"Die anderen 15 Bundesländer halten im Gegensatz zu uns für das Lotteriemonopol an der Suchtbegründung fest", betonte Arp. Dies habe – wie bereits rechtkräftige Gerichtsurteile eindeutig festgestellt hätten – zwingend ein Verbot der Werbung für Lotto 6 aus 49 und weitere Soziallotterien zur Folge:

"Das bedeutet, dass die Länderhaushalte und die durch die Lotterieabgabe finanzierten sozialen Projekte massive finanzielle Einbußen erleiden würden. Und das, obwohl die Suchtbegründung bei Lotterien keiner wissenschaftlicher Betrachtung standhält", so Arp. Schleswig-Holstein setzt im Gegensatz dazu auf die als Monopolbegründung bewährte hohe Manipulationsgefahr bei Lotterieausspielungen.

Weiterhin wollten die 15 Bundesländer die Anzahl der Casinos deutlich begrenzen, was zu einer Schließung schleswig-holsteinischer Einrichtungen und damit dem Verlust von Arbeitsplätzen führen würde.

Die von den 15 Bundesländern beabsichtigte Begrenzung auf 20 Konzessionen im Sportwettenbereich würde dazu führen, dass die 20 großen europäischen Anbieter den Markt unter sich aufteilten: "Damit hätten kleine und regionale Anbieter, die sich bereits jetzt bei uns beworben haben, keine Chance. Das ist nicht unser Verständnis von Wirtschaftspolitik", so Arp. Auch den Sportvereinen im Land werde dadurch die Möglichkeit genommen, regionale Sponsoren zu gewinnen.

Der zentrale Fehler der 15 Bundesländer liege jedoch darin, dass der unregulierte Markt im Internet völlig ignoriert werde. "Das Internet kann man nicht abschalten. Nur, wer das Internet wahrnimmt und dort ein ordnungsrechtlich einwandfreies Angebot macht, der ist in der Lage, auch einen angemessenen Spielerschutz sicher zu stellen", betonte Arp.

Da SPD-Fraktionschef Stegner sich den Antrag der 15 zu Eigen mache, forderte Arp diesen auf, sich eindeutig zu den Folgen zu bekennen: "Sagen Sie den Menschen, dass Sie einen unregulierten Markt befürworten und die Soziallotterien schwächen wollen. Und sagen Sie den Casinomitarbeitern, dass Sie Ihre Arbeitsplätze abschaffen wollen", betonte der CDU-Abgeordnete.

Quelle: CDU Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag
25 21.11.2011 16:29 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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Anno 2006, anno 2008 und nun auch 2012, stückchenweise wird der Volksbesitz auf Kosten der Bürger verscherbelt!

„Denn sie wissen nicht was sie tun“ ist speziell für das deutsche Glücksspielwesen doch noch sehr sehr human ausgedrückt!

Beängstigend dabei aber ist, dass sie offenbar selber noch nicht einmal an ihre eigenen Worte glauben. So war es zumindest bisher, wenn man die Diskussionen um und über die beiden „alten“ Verträge mit einbezieht.

Eins steht jetzt aber schon unwiderruflich fest, die vielen Erklärungsversuche der MDL und ihrer Mitläufer haben den unkontrollierbaren Ausverkauf des deutschen Glückspiels ab 2012 auf Dauer eingeläutet.

Ein unermesslicher finanzieller und volkswirtschaftlicher Schaden nicht nur für das Land Schleswig-Holstein.

Erschwerend dabei ist, dass die Stümpereien mit den vielen Ausnahmen von anno 2012 auch wieder einmal keine Ordnung und Sicherheit ins deutsche Glückspiel bringen werden. Inzwischen muss man sich schon sehr ernsthaft fragen, ob eine Sicherheit und Ordnung im deutschen Glücksspiel überhaupt gewollt ist?

In Hameln gab es einmal eine Person, die so ähnlich wie die Herren Arp und Kubicki ihres Zeichen MDL in Schleswig-Holstein vorgegangen ist. Das Ergebnis ist ja allen bekannt. Diese Person ist sehr berühmt geworden, jedenfalls in dem Märchen.

Zur Erinnerung anno 2006 : http://www.forum-gewerberecht.de/thread,...eadid-1428.html

Zur Erinnerung anno 2008: http://by.juris.de/by/gesamt/GlueStVtr_B...lueStVtr_BY_P29

Man achte bitte auf die nachfolgenden Argumente gegen den "alten Staatsvertrag"!
Zitat:
Top18:
Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 17/885
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/FDP – Drs. 17/941
zum Plenarprotokoll Zukunft der Glücksspiellandschaft spaltet den Landtag Kiel (SHL/08.10.) Die schwarz-gelbe Regierungskoalition setzt im Poker ums Glücksspiel weiter auf die Öffnung des Marktes für private Anbieter. Noch in diesem Jahr werde die Koalition einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, kündigte Hans-Jörn Arp (CDU) an. Demnach soll es weiterhin ein staatliches Lotteriemonopol bei liberalisiertem Vertrieb und lizenzierten privaten Wettanbietern unter staatlicher Aufsicht geben. Keine Mehrheit fand dagegen ein Vorstoß der SPD, die die emotional geführte Debatte angestoßen hatte. Die Sozialdemokraten wollen grundsätzlich am Staatsmonopol festhalten und setzten sich für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag mit den Vorgaben der Luxemburger Richter ein. Nur Linke und SSW schlossen sich dieser Haltung an.

Hintergrund: Anfang September hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das deutsche Glücksspielmonopol in der bisherigen Form gekippt. Die Richter urteilten, ein EU-Land dürfe zwar den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit grundsätzlich beschränken, wenn dies dem Allgemeinwohl diene. Deutschland unterlaufe dieses Ziel jedoch unter anderem durch zu viel Werbung für Glücksspiele. Auch die Genehmigung einer Vielzahl von privaten Spielhallen steigere die Suchtgefährdung.

CDU: Glücksspielmonopol lässt sich mit Suchtprävention nicht mehr begründen In der knapp 90-minütigen Diskussion ging es in erster Linie um die Kontrolle des Marktes und um das Thema Spielsucht.

Klar sei, dass sich das Glücksspielmonopol mit der Suchtprävention nicht mehr begründen ließe, meinte Hans-Jörn Arp (CDU). Stattdessen müsse auf die hohe Manipulationsgefahr bei Lotterien, beispielsweise durch ausländische Anbieter, zurückgegriffen werden. „Liberalisierung heißt für uns mehr staatlichen Einfluss über einen Markt, der heute überhaupt nicht kontrolliert wird", so Arp.

Katharina Loedige (FDP) sagte: „Der alte Glücksspielstaatsvertrag hat sich sowohl sozialpolitisch wie auch wirtschafts- und sportpolitisch als einziger großer Flop für Deutschland herausgestellt." Sie wies auf die finanziellen Auswirkungen hin: „Bis zu eine Milliarde Euro Steuermehreinnahmen entgehen der Bundesrepublik, sollte das Monopol beibehalten werden."

Monika Heinold (Grüne) nannte die CDU/FDP-Pläne „durchaus interessant". Es sei aber keine Lösung, dass sich Schleswig-Holstein isoliert aus dem Glücksspielstaatsvertrag verabschiedet. „Unser Land darf nicht zum Las Vegas des Nordens werden", so Heinold zu der Absicht der Koalition, gegebenenfalls einen bundesweiten Alleingang zu wagen.

SPD: Koalition betreibt Klientelpolitik

Andreas Beran (SPD) warf der Koalition dagegen vor, sie verfolge die Interessen der Glücksspielindustrie: „Sie betreiben unter dem Deckmantel der Wirtschaftsförderung mal wieder Klientelpolitik."

Der EuGH habe sehr wohl in seiner Rechtsprechung entschieden, dass ein Glücksspielmonopol des Staates möglich sei. „Eine Freigabe des Glücksspielmonopols birgt erhebliche und zum Teil kaum absehbare Risiken", mahnte Lars Harms vom SSW. Die Suchtprävention und der Spielerschutz würden damit aufgeweicht.

Und Linken-Fraktionschef Heinz-Werner Jezewski (Linke) meinte, Deutschland solle die bestehende Monopol-Regelung erst einmal konsequent umsetzen.

Innenminister Klaus Schlie (CDU) betonte, dass zurzeit 95 Prozent aller Sportwetten über ausländische Internetanbieter an staatlichen Stellen vorbeiliefen. Damit entgingen den Ländern nicht nur Einnahmen, sondern auch Möglichkeiten, Spielschutz zu verbessern. „Wir müssen das rechtliche Chaos beseitigen und neue Einnahmen für den Haushalt generieren", sagte er.

Druckversion – zurück zum Textanfang Hintergrund: Anfang September hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das deutsche Glücksspielmonopol in der bisherigen Form gekippt – dennoch hält die SPD am Staatsmonopol grundsätzlich fest. Die Landesregierung soll sich nach Willen der Sozialdemokraten auf Bundesebene für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag einsetzen, der die Vorgaben der Luxemburger Richter aufnimmt, etwa durch ein noch strikteres Werbeverbot zum Schutz vor Spielsucht.
Die schwarz-gelbe Koalition zieht jedoch in eine ganz andere Richtung und will den Markt für Sportwetten liberalisieren. Zwei Änderungen streben Christdemokraten und Liberale an:
Koalition will notfalls auch Alleingang starten
Ziel sei eine bundeseinheitliche Regelung, ließen Vertreter von CDU und FDP verlauten. Wenn das aber nicht gelinge, werde Schleswig-Holstein einen Alleingang starten. Noch in diesem Jahr will Schwarz-Gelb einen Entwurf in Erster Lesung in den Landtag einbringen. Die Koalition erhofft sich Mehreinnahmen für den Landeshaushalt, dem Vernehmen nach bis zu 60 Millionen Euro jährlich. Kritiker befürchten hingegen, dass die Unternehmen das Geld der Spieler in Steueroasen ableiten. Zudem könne Schleswig-Holstein bei einem Alleingang aus dem deutschen Lotto-Block ausgeschlossen werden, heißt es. Der EuGH war von vier deutschen Gerichten angerufen worden, denen zahlreiche Klagen von privaten Wettanbietern gegen den deutschen Glücksspielstaatsvertrag vorlagen, unter anderem auch aus Schleswig-Holstein. Der Tenor des Urteils: Ein EU-Land dürfe zwar den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit grundsätzlich beschränken, wenn dies dem Allgemeinwohl diene, etwa der Bekämpfung von Spielsucht. Deutschland unterlaufe dieses Ziel jedoch unter anderem durch zu viel Werbung für Glücksspiele. Auch könne der Gesetzgeber nicht durch eine Vielzahl von privaten Spielhallen eine Suchtgefährdung einfach hinnehmen. „Unter diesen Umständen ist ein staatliches Monopol nicht mehr gerechtfertigt", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Immer weniger Menschen nehmen an öffentlichen Glücksspielen teil

Der jetzt vom EuGH verworfene Glücksspielstaatsvertrag ist Anfang 2008 in Kraft getreten und hat die Werbung für Glücksspiel - zum Beispiel für Lotto-Jackpots - bereits stark eingeschränkt. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Folgen dieser Entscheidung der Bundesländer hat die Landesregierung im vergangenen Jahr in einem Bericht dargestellt: Immer weniger Menschen machen bei den verschiedenen öffentlichen Glücksspielen mit. Das NordwestLotto Schleswig-Holstein verzeichnete demnach zwischen 2006 und 2008 einen Umsatzrückgang von 314 auf 241 Millionen Euro. Beispielsweise brachen die Umsätze beim Samstagslotto von 138 auf 108 Millionen ein. Die Landesregierung erklärt sich diesen Trend auch dadurch, dass die Spiel-Vermittlung im Internet nicht mehr erlaubt ist. Die Einbrüche haben negative Auswirkungen auf die Landeskasse. So sanken die Einnahmen aus der Lotteriesteuer von 2006 bis 2008 von 56 auf 47 Millionen Euro. Die Zweckabgaben, mit denen zum Beispiel der Sport, der Naturschutz, Kultur- und Jugendprojekte oder der Kampf gegen Spielsucht finanziert werden, brachen ebenfalls ein: von 68 auf 59 Millionen Euro.

Wird fortgeführt
26 21.11.2011 20:59 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Der wissenschaftliche Dienst bezweifelt nun auf einmal die Rechtmäßigkeit des Glücksspielgesetzes in Schleswig-Holsteins. "Gegen das von der CDU-FDP-Mehrheit im Landtag beschlossene Glücksspielgesetz bestehen verfassungsrechtliche Bedenken", sagte Grünen-Finanzexpertin Monika Heinold. Sie stützt sich dabei auf ein von den Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Kieler Landtags.

Demnach erscheint es "äußerst zweifelhaft, ob die Einordnung der Glücksspielabgabe als nichtsteuerliche, lenkende Sonderabgabe im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung Bestand haben würde". Vielmehr erfülle die Abgabe ihrem materiellen Gehalt nach alle Begriffsmerkmale einer Steuer.

Der Dienst hat Zweifel daran, dass es sich bei der Glücksspielabgabe um eine Sonderabgabe ohne Finanzierungszweck handelt. "Vielmehr ist die Glücksspielabgabe ihrer Ausgestaltung nach als spezielle Verkehrssteuer einzuordnen." Hierfür sei das Land aber nicht regelungskompetent.

Heinold forderte die schwarz-gelbe Koalition auf, das zum 1. Januar in Kraft tretende Gesetz noch in diesem Monat aufzuheben. Dazu müsse sie Mitte Dezember im Parlament nur einem entsprechenden Antrag der SPD zustimmen. Anderenfalls könnten andere Länder vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Regelung klagen.

Jetzt geht es also in die nächste Runde. Ein unendliche Geschichte dürfte folgen.

http://www.isa-guide.eu/gaming/articles/34548.html
27 06.12.2011 09:28 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
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Wieder ohne eine Rechtssicherheit?.

Die Arp & Kubicki-Show hat uns erneut gezeigt, was für ein Schildbürgerstreich in Schleswig-Holstein wieder einmal geschaffen wurde.

Die JA-Sager und Befürworter aus dem Landtages können sich für ihre erbrachten Leistungen wieder einmal voller Stolz auf die Brust klopfen.

Eine richtige Meisterleistung gegen die Bürger?

Ich frage mich ehrlich: „Was macht eigentlich ein Ministerpräsident in Schleswig-Holstein den ganzen Tag?“


Hallo Räubertochter,

ich habe vorsorglich und ergänzend noch einmal das "Gutachten zur Glücksspielabgabe" eingebracht, damit die wirklichen Ausmaße auch erkennbar sind

Zitat:
Glücksspielabgabe

Eine Anfrage vom 20.09.2011 und telefonisch vom 14.11.2011 von der parlamentarischen Geschäftsführerin Frau Monika Heinold MdL Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages Wissenschaftlicher Dienst wird von Frau Dr. Sonja Riedinger wie folgt beantwortet:

Sehr geehrte Frau Heinold,

mit Schreiben vom 20.09.2011 und telefonisch am 14.11.2011 haben Sie um Beantwortung von Fragen zur Glücksspielabgabe nach §§ 35 ff. Glücksspielgesetz1 gebeten. Dem kommen wir gerne nach und nehmen wie folgt Stellung:

1. Ist die in § 35 des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) verankerte Abgabe in ihrer Form und in Verbindung mit ihrer Zweckbestimmung nach § 41 Glücksspielgesetz vor dem Hintergrund der Gesetzesbegründung rechtmäßig?

Die Glücksspielabgabe wird in der Begründung des zugrundeliegenden Gesetzentwurfs als „nichtsteuerliche, lenkende Sonderabgabe“ bezeichnet (Drs. 17/1100, S. 52; ebenso: Begründung des Änderungsantrags der Fraktionen von CDU und FDP, Umdruck 17/2689, S. 26).

1 Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels vom 20.10.2011, GVOBl. S. 280. 1.1 Eingrenzung von Sonderabgaben Zwecks einer rechtlichen Einordnung der Glücksspielabgabe wird zunächst die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Abgrenzung und Eingrenzung von Steuern und Sonderabgaben dargestellt.

1.1.1 Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion Die deutsche Rechtsordnung kennt als ‚klassische’ Abgabenarten nur Steuern, Gebühren und Beiträge. Daneben hat das Bundesverfassungsgericht unter bestimmten Voraussetzungen auch parafiskalische Sonderabgaben für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die Finanzverfassung gehe allerdings grundsätzlich davon aus, dass Gemeinlasten aus Steuern finanziert werden. Parafiskalische Sonderabgaben würden zwangsläufig in Konkurrenz zur Steuer treten, weil sie einerseits wie diese ‚voraussetzungslos’ seien, also ohne Rücksicht auf eine korrespondierende Gegenleistung der öffentlichen Hand auferlegt würden, andererseits aber Angehörige einer bestimmten Gruppe – in Abkehr vom Grundsatz der Steuergleichheit – besonders belasteten (BVerfGE 92, 91, 113).

Das Bundesverfassungsgericht weist in ständiger Rechtsprechung darauf hin, dass der Gesetzgeber von drei grundlegenden Prinzipien der Finanzverfassung abweicht, wenn er als Finanzierungsmittel für eine öffentliche Aufgabe die Sonderabgabe wählt. Er beanspruche zur Auferlegung von Abgaben eine Gesetzgebungskompetenz außerhalb der Finanzverfassung und stelle damit einen der tragenden Eckpfeiler der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes in Frage (vgl. BVerfGE 55, 274, 300 f.). Er gefährde durch den haushaltsflüchtigen Ertrag der Sonderabgabe das Budgetrecht des Parlaments und berühre damit auch die an den Staatshaushalt anknüpfenden Regelungen für den Finanzausgleich, die Stabilitätspolitik, die Verschuldensgrenze, Rechnungslegung und Rechnungsprüfung. Schließlich verschiebe er die Belastung der Abgabepflichtigen von der Gemeinlast zu einer die Belastungsgleichheit der Bürger in Frage stellenden besonderen Finanzierungsverantwortlichkeit für eine Sachaufgabe. Zwar führe die Abweichung von den genannten Prinzipien nicht ausnahmslos zur Verfassungswidrigkeit einer Abgabe. Doch müsse, um die bundesstaatliche Finanzverfassung wie auch die Budgethoheit des Parlaments vor Störungen zu schützen und den Erfordernissen des Individualschutzes der Steuerpflichtigen im Blick auf die Belastungsgleichheit Rechnung zu tragen, die Sonderabgabe engen Grenzenunterliegen; sie müsse deshalb eine seltene Ausnahme bleiben........
Al les unter: http://www.sh.gruene-fraktion.de/cms/fil...hen_dienste.pdf
28 06.12.2011 11:38 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Hallo anders,

vielen Dank fürs Einstellen. Eine "nichtsteuerliche, lenkende Sonderabgabe" ist die Glücksspielabgabe also. Hmm. Das klingt in der Tat, sagen wir mal, merkwürdig.
29 09.12.2011 09:29 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
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Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart hat die geplanten Änderungen des Glücksspielstaatsvertrages als verfassungswidrig kritisiert. Diese führten dazu, dass einzelne Länder oder eine Minderheit von Ländern von der Mehrheit verpflichtet würden, Maßnahmen zu treffen oder hinzunehmen, denen sie nicht zugestimmt hätten, schreibt der Jurist in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt" (Dienstagausgabe). "Dieser Regelungsvorschlag ist verfassungswidrig", schreibt Degenhart.

http://www.net-tribune.de/nt/node/86110/...rfassungswidrig
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Hallo zusammen,

wer das Glücksspielgesetz SH bejubelt, da es das Notifizierungsverfahren der EU ohne Beanstandung durchlaufen hat,
dem möchte ich den Auszug aus einer mit vorliegenden Antwort nicht vorenthalten.

Da die EU Geldwäscherichtlinien immer noch nicht - und durch das Glücksspielgesetz Schleswig-Holstein im Besonderen NICHT - eingehalten werden, hatte ich bei der EU Kommission hinterfragt, auf was sich die Prüfung in Gänze bezieht.

Anbei die Antwort:

"............Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens analysiert die Kommission den notifizierten Text darauf hin, ob die geplante Maßnahme Elemente enthält, die den freien Verkehr von Dienstleistungen oder die Niederlassungsfreiheit der Betreiber im Rahmen des Binnenmarktes beeinträchtigen könnten. Eine darüber hinausgehende Bewertung der Gesetzesentwürfe findet nicht statt. ......."


Mit anderen Worten. Da kann ein Gesetz gegen eine Fülle von Gesetzen und Richtlinien verstoßen und das prüft die Kommission nicht einmal, solange das von jedermann gemacht werden darf.


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Zitat:
Original von Meike

... hatte ich bei der EU Kommission hinterfragt, auf was sich die Prüfung in Gänze bezieht.

Anbei die Antwort:

"............Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens analysiert die Kommission den notifizierten Text darauf hin, ob die geplante Maßnahme Elemente enthält, die den freien Verkehr von Dienstleistungen oder die Niederlassungsfreiheit der Betreiber im Rahmen des Binnenmarktes beeinträchtigen könnten. Eine darüber hinausgehende Bewertung der Gesetzesentwürfe findet nicht statt. ......."

Hallo Meike,

vielen Dank für Deine unermüdliche Tätigkeit.


Hier ist mein Beitrag zu Deinen Erkenntnissen und Informationen:

Was ist das denn?

Und alle schauen gelassen zu?

Glücksspielsuchtvereine, Presse, etc., die hätten es zumindest wissen müssen!!!

Eine tolle Klientel, eine tolle Branche, ein toller Verein wie Pott (Topf) und Deckel!

Da helfen sich Parteifreunde aus Land, Bund und EU untereinander und verscherbeln nationale Interessen völlig legal!

Ganz schön schlau die Herren Arp, Kubicki, & Co!

Glücksspielsuchtvereine: Von Vereine die nur im Rahmen ihrer Interessen ständig nach Lust, Laune und im Bedarfsfall von Anstand predigen, nur um so wieder an schnelle Gelder zukommen, kann man wohl nicht erwarten, dass sie sich mit der Problematik und dem Schwachsinn von Notifizierungsverfahren der EU schon einmal auseinandergesetzt haben.

Warum auch, es lebt sich als Mitläufer und Handlanger der Politik Lobbyisten und Nutznießer offenbar viel einfacher und sorgenloser.

Presse: Ein Branche die aus Bequemlichkeit und ohne qualifizierte Recherchen einfach alles veröffentlicht, was ihr die Politik, Lobbyismus und Nutznießer so hinwerfen.

Schon viel Jahre plappern sie alle grob fahrlässig den Unfug der Nutznießer nach.


Da hätte ich mir von allen doch eine höhere Qualifikation erwartet.

Man lernt aber immer noch dazu.

Gruß
anders
32 28.01.2012 11:09 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Meike
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Hallo anders,

Dein ständiges Schimpfen über "Glücksspielsuchtvereine" solltest Du nicht so allgemein darstellen.

Ich "schimpfe" auch, z.B. über die IFT-Studie, die eine Chckliste verwandt hatte, welche erkennen ließ, dass die Verstösse gegen die SpielV in Gänze gar nicht bekannt sind, wie auch die Fragebogenaktion der "Forschungsstelle Glücksspiel", aber derartige Kritik sollte man nicht verallgemeinern und mit konkreten Sachverhalten belegen.


Für NRW muss ich ganz klar sagen, wenn hier allen voran der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. und die Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW nicht seit Jahrzehnten für viele Polizeidienststellen und Kommunen als Ansprechpartner fungiert hätten, würde hier der Informationsfluss, die Fortbildung und die Analyse völlig verheerend aussehen.

Als ich damals mit dem Thema angefangen hatte, fand ich beim AK z.B. nach bundesweiter Suche die ersten Ansprechpartner, die mir dann wiederum Spielautomaten mit Technikern vermitteln konnten, die mir auf alle meine oft quälenden Fragen prüfbare und nachvollziehbare Antworten gegeben hatten.
Und damit meine ich nicht irgendwelche PR-Aktionen, die dann mit Foto im Internet wiedr zu finden sind.


So wurde vielen das Laufen durch den Arbeitskreis beigebracht, damit man einen Einstieg ins Thema bekommt


VG
Meike
33 29.01.2012 08:31 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

stimmt. Geht es wenn es um Glücksspiel geht inzwischen nicht um vielmehr?

Mir ist schon klar das die Glücksspielsuchtvereine sich irgendwo und irgendwie beteiligen. Das bringt aber genauso wenig, wie der ständige Kleinkrieg der Automatenaufsteller, die auch nur ihr Gewerbe ohne ständigen Stress ausüben wollen. Erst wenn man sich im Lotto, Oddset, privaten und staatliche Spielbanken, Pferdewetten, Sportwetten, Poker, Lotterien, Internet-, Fernseh- und Telefonglücksspielen, etc. engagiert, dann spielt die Sucht keine so große Rolle mehr. Das ist doch logisch, oder?

Wo sind die jährlichen, regionalen und wissenschaftlich nachprüfbaren Suchtstatistiken?

Welche Vorgaben hat man sich da gegeben?

Warum gibt es keine detaillierten frei zugängigen Statistiken nach Gemeinde, Stadt, Region, Land und Bund, etc., von Geschlecht und Alter ganz zu schweigen?

Warum gibt es keine frei zugängige Erfolgstatistik?

Warum wird nicht schon aufgrund des Kenntnisstandes ein greifender Verbraucherschutz gefordert?

Auf Grund der negativen liberalen Entwicklung in der Glücksspiellandschaft hat sich doch gezeigt, dass von den Glücksspielsuchtvereinen keine Reaktionen auf die umstrittenen Entscheidungen folgten.

Es reicht eben nicht mehr aus, wenn man immer am bisherigen und alten Standpunkt festhält. Zu einer ernst genommenen und erfolgreichen Arbeit gehört auch, die ständige Anpassung an Veränderungen und das „laute Denken“, wenn es um Missstände geht. Hier sehe ich den gravierenden Mangel. Man tut einfach nichts oder nicht genug!

Es reicht eben nicht aus, wenn sich in z. B. NRW eine kleine Gruppe vorbildlich und allumfassend bemüht.

Die Verallgemeinerung ist deshalb notwendig, weil es keine klaren Strukturen bei den Glückspielsuchtvereinen gibt. Wenn man die jeweiligen so genannten Dachvereinigungen einmal außen vor lässt, dann kämpft jeder Verein im regionalen Bereich erfolgreich oder erfolglos für sich.

Wem bringt das denn nun wirklich etwas? Die engagierten Mitarbeiter müssen sich inzwischen doch mehr als nur veräppelt vorkommen.

Auf Grund der gegenwärtigen Situation, die sich ja schon in naher Zeit noch weiter zu verkomplizieren scheint, fehlt einfach eine gradlinige und konsequente Vorgehensweise ohne Ausnahmen.

Wenn ich mir die Öffentlichkeitsarbeit ansehe, dann habe ich den Eindruck, dass sich die verantwortlichen der Suchtvereine mit den vorhandenen und auftretenden Themen überhaupt nicht mehr befassen. Sie gehen nur global gegen die Automatenaufsteller vor und hätten doch viel mehr zu beanstanden. Warum tun sie da nichts?

Für mich steht heute schon fest, dass es ohne eine nationale Regelung ohne Ausnahmen in der Suchtbekämpfung auch nicht mehr geht. Oder ist die Suchtbekämpfung etwa vergleichbar mit z. B. einem Kleingarten- oder Taubenzüchterverein?

Gruß
anders
34 29.01.2012 10:47 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Hallo anders,

schau mal hier unter "Empfehlungen"
http://www.fachbeirat-gluecksspielsucht.de/

Da gibt es also ein für alle Bundesländer gemeinsames Gremium, welches sich auch intensiv mit diversen Glücksspielprodukten u.a. auseinander gesetzt hat und was tun die Länder?

Schleswig-Holstein steigt ganz aus, die interessiert das gar nicht und die übrigen Länder "korrigieren" Empfehlungen (siehe Eurojackpot) indem Sie es in neue Vereinbarungen / Verträge einfach einführen.

Es nützt also auch nichts etwas "Gemeinsames" zu schaffen, wenn sich eh keiner dran halten muss.

Was nicht zu kontrollieren und zu sanktionieren ist und nur auf "freiwillige Selbstverpflichtungen" beruht, kann man sich schenken.

VG
Meike
35 30.01.2012 05:02 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Der Hinweis auf den Fachbeirat kann j awohl nur als Satire gemeint sein, oder??

Allein die Eigenbezeichnung ist wohl schon Hohn: FACHBEIRAT GLÜCKSSPIELSUCHT - EINE UNABHÄNGIGE EINRICHTUNG ZUR BERATUNG DER LÄNDER

Wie unabhängig dieser Beirat ist, zeigt sich schon bei der Zusammensetzung. Da ist der "Experte "Prof. Dr. Michael Adams,
Universitätsprofessor, Direktor des Instituts für Recht der Wirtschaft
der Universität Hamburg, Arbeitsbereich Zivilrecht, ein ausgewiesener "Freund" des gewerblichen Spiels, aber egal.

Da ist die Familie Füchtenschnieder-Petry, die als "Familienunternehmen" gleich zwei Sitze in diesem Gremium wahrnimmt, obwohl dem Fachverband Glücksspielsucht e.V. eigentlich nur ein Sitz zusteht. Da wird Herr Petry einfach mal zur DG Sucht ausgelagert - Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e.V. (DG Sucht; für zwei Sitze), obwohl er eigentlich auch im Vorstand des Fachverbandes Glücksspielsucht ist. Diese enge Verbundenheit, wenn sie denn sogar noch durch private Beziehungen verstärkt wird, kann man wohl nur Vetternwirtschaft nennen.

Man ist in diesem vom Glücksspielmonopol der Länder finanzierten Gremium so ziemlich alles, nur nicht unabhängig!

Grüße
36 30.01.2012 09:14 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
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Hallo Rosewood,

wie immer sind Dir Sachfragen, hier der Hinweis auf die "Empfehlungen", vollkommen egal.

Du greifst lieber Personen an und versuchst Feindbilder aufzubauen.

Es wäre schön, wenn Du Dich hier mal zu Deiner eigenen Person bekennst, damit hier alle besser einordnen können,
welches persönliche und/oder berufliche Interesse Du als Soziologe (so hattest Du hier mal geschrieben) hast, bestimmte
Personen zu diskreditieren.



VG
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37 30.01.2012 16:16 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Rosewood
Der Hinweis auf den Fachbeirat kann j awohl nur als Satire gemeint sein, oder??

Allein die Eigenbezeichnung ist wohl schon Hohn: FACHBEIRAT GLÜCKSSPIELSUCHT - EINE UNABHÄNGIGE EINRICHTUNG ZUR BERATUNG DER LÄNDER

Wie unabhängig dieser Beirat ist, zeigt sich schon bei der Zusammensetzung. Da ist der "Experte "Prof. Dr. Michael Adams,
Universitätsprofessor, Direktor des Instituts für Recht der Wirtschaft
der Universität Hamburg, Arbeitsbereich Zivilrecht, ein ausgewiesener "Freund" des gewerblichen Spiels, aber egal.

Da ist die Familie Füchtenschnieder-Petry, die als "Familienunternehmen" gleich zwei Sitze in diesem Gremium wahrnimmt, obwohl dem Fachverband Glücksspielsucht e.V. eigentlich nur ein Sitz zusteht. Da wird Herr Petry einfach mal zur DG Sucht ausgelagert - Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e.V. (DG Sucht; für zwei Sitze), obwohl er eigentlich auch im Vorstand des Fachverbandes Glücksspielsucht ist. Diese enge Verbundenheit, wenn sie denn sogar noch durch private Beziehungen verstärkt wird, kann man wohl nur Vetternwirtschaft nennen.

Man ist in diesem vom Glücksspielmonopol der Länder finanzierten Gremium so ziemlich alles, nur nicht unabhängig!

Grüße


Da muss man ja wirklich zweimal durchlesen....

Zitat

Da ist die Familie Füchtenschnieder-Petry, die als "Familienunternehmen" gleich zwei Sitze in diesem Gremium wahrnimmt, obwohl dem Fachverband Glücksspielsucht e.V. eigentlich nur ein Sitz zusteht. Da wird Herr Petry einfach mal zur DG Sucht ausgelagert - Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e.V. (DG Sucht; für zwei Sitze), obwohl er eigentlich auch im Vorstand des Fachverbandes Glücksspielsucht ist. Diese enge Verbundenheit, wenn sie denn sogar noch durch private Beziehungen verstärkt wird, kann man wohl nur Vetternwirtschaft nennen.
Zitat off

Woher weist Du das Rosewood?
Hört sich ja ansonsten ziemlich übel an!
38 30.01.2012 16:40 Otten ist offline E-Mail an Otten senden Beiträge von Otten suchen
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Hallo Otten,

was hört sich "übel" an? Zwei Menschen, die verheiratet sind und im gleichen Bereich arbeiten?



Ich bin sehr gespannt, ob Rosewood so viel Courage hat und zu seinen postings steht und hier seine eigene Person
vorstellt, damit man derartige Beiträge in einen Gesamtzusammenhang bringen kann.


VG
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39 30.01.2012 17:06 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo Otten,

was hört sich "übel" an? Zwei Menschen, die verheiratet sind und im gleichen Bereich arbeiten?



Ich bin sehr gespannt, ob Rosewood so viel Courage hat und zu seinen postings steht und hier seine eigene Person
vorstellt, damit man derartige Beiträge in einen Gesamtzusammenhang bringen kann.


VG
Meike


Dir ist die Familie sehr gut bekannt?
Dass viele Gelder in die Richtung laufen ist auch bekannt.
Wie diese Gelder verwandt werden, weis ich nicht.
40 30.01.2012 17:12 Otten ist offline E-Mail an Otten senden Beiträge von Otten suchen
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