unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Genie und Wahnsinn - Schleswig-Holstein » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Genie und Wahnsinn - Schleswig-Holstein 3 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Rosewood Rosewood ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-345.jpg

Dabei seit: 31.01.2008
Beiträge: 719
Bundesland:
Bremen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 4.265.622
Nächster Level: 4.297.834

32.212 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Genie und Wahnsinn - Schleswig-Holstein

Das Genie und Wahnsinn meist dicht beieinander liegen zeigt aktuell Schlewig Holstein. Die Sportwetten liberalisieren wollen und das gewerbliche Spiel zerstören wollen. Da soll man noch mitkommen.....

Zitat:
[Hans-Jörn Arp, Werner Kalinka und Wolfgang Kubicki zum Glücksspielgesetzentwurf Veröffentlicht am 06.09.2011 17:35 Uhr In ihren heutigen (06. September 2011) Sitzungen haben die Fraktionen von CDU und FDP Änderungen an ihrem für den in der Septembersitzung des Landtages (14.-16. September 2011) zur Verabschiedung anstehenden Entwurf eines Glücksspielgesetzes beschlossen. "CDU und FDP sind sich einig, dass die abschließende dritte Lesung des Entwurfs für ein Glücksspielgesetz in der Septembersitzung stattfinden wird", erklärten Arp, Kalinka und Kubicki heute (06. September 2011) in Kiel. Der aktuell geltende Glücksspielstaatsvertrag endet zum Jahreswechsel. Die von den 15 anderen Bundesländern im Entwurf vorgelegte Nachfolgeregelung wurde im Notifizierungsverfahren von der EU-Kommission scharf kritisiert, während der zur Beschlussfassung anstehende schleswig-holsteinische Entwurf wettbewerbsrechtlich notifiziert wurde. "Unsere Landesbehörden können sich damit auf das Ende des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages der 16 Bundesländer einstellen und die nötigen Weichenstellungen für eine verfassungs- und europarechtskonforme Regelung vornehmen", erklärte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki. CDU und FDP in Schleswig-Holstein lassen die Tür jedoch bis März 2012 weiterhin für eine länderübergreifende Lösung geöffnet: "Wir haben immer gesagt, dass eine schleswig-holsteinische Einzellösung in Zeiten zunehmender internationaler Zusammenarbeit und einer weltweiten Vernetzung nicht unserebevorzugte Lösung ist. Und wir nehmen nach der eindeutigen begründeten Stellungnahme der EU zum Entwurf der anderen 15 Bundesländer durchaus Bewegung wahr. Deshalb geben wir die Hoffnung nicht auf, dass es doch noch zu einer gemeinsamen Lösung kommen wird", betonte der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp. Konzessionen, die auf der Grundlage des neuen schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes erteilt werden, gelten deshalb erst ab März 2012. Kubicki: "Bis dahin ist eine länderübergreifende Lösung möglich." Darüber hinaus wollen CDU und FDP dem Landtag eine Resolution vorlegen, nach der bereits in der Novembersitzung des Landtages ein erster Entwurf für ein eigenes Spielhallengesetz eingebracht werden soll. Die Eckpunkte sind in einem Antrag enthalten, der in der Septembersitzung des Landtages zur Verabschiedung vorgelegt wird. (siehe nachstehend) Werner Kalinka (CDU): "Dem ausufernden Automatenspiel - das nach Meinung aller Experten ein hohes Suchtpotential hat - muss und wird Einhalt geboten werden." Auch in anderen Bereichen der Suchtprävention seien noch weitere Verbesserungen vorgenommen worden, betonten die Abgeordneten. "Wir stärken die Kontrolle, werden über eine Verordnung die Zuverlässigkeitskriterien präzisieren, nehmen Berichtspflichten über die Wirksamkeit des Spielerschutzes auf und sorgen über einen Fachbeirat für den Ausschluss anstößiger Wetten", so Kalinka. Kalinka: "Zudem ist von Wichtigkeit: Es wird keine Anstalt gegründet, wie ursprünglich im Entwurf der Koalitionsfraktionen vorgesehen, sondern die Landesregierung wird über die Vergabe der Lizenzen entscheiden. Diese werden zeitlich begrenzt.Lizenzen aus anderen EU-Ländern gelten nicht automatisch in Schleswig-Holstein." Darüber hinaus sollen Online-Konzessionen für Spielbanken nur für die in Schleswig-Holstein ansässigen Spielbanken erteilt werden. Der Sport erhielte eine feste Zusage zur Förderung, und auch der Verbraucherschutz werde finanziell gestärkt. Kubicki: "Die Glücksspielaufsicht wird durch die bewährten Behörden im Innenministerium erfolgen - und das kostendeckend durch die erhobenen Gebühren. Damit können wir auf die ursprünglich geplante neue Aufsichtsbehörde verzichten." Die Resolution hat folgenden Wortlaut: Eckpunkte für ein Spielhallengesetz Zu TOP 2 in der 20. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages Der Landtag wolle beschließen: In den letzten Jahren hat die Zahl der Spielhallen in einer Weise zugenommen, die teilweise besorgniserregende Ausmaße angenommen hat. Insbesondere auch aus Gründen des Spieler- und Jugendschutzes sowie der Suchtprävention ist ein ordnungsrechtlicher Rahmen für die Errichtung und den Betrieb von Spielhallen erforderlich, der Fehlentwicklungen verhindert und helfen kann, die Zunahme von Spielhallen zu verhindern, die Entwicklung zu ordnen und in maßvolle Bahnen zu führen. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, bis zur Plenartagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages im November 2011 den Entwurf eines Spielhallengesetzes vorzulegen, der folgende Eckpunkte umfasst: 1. Einführung von Mindestabständen zu bereits bestehenden Spielhallen, 2. Verbot von Mehrfachkonzessionen (d.h. pro Gebäude ist nur noch eine Spielhalle erlaubt), 3. Keine Erlaubnis für Spielhallen in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen, 4. Keine Zulässigkeit von Sportwetten in Spielhallen, 5. Einführung einer täglichen Sperrzeit von mindestens 7 Stunden und Einschränkungen des Spiels an Feiertagen, 6. Verbot der Verabreichung von Speisen in Spielhallen, 7. Ausweispflicht für Spieler, 8. Keine Schaffung zusätzlicher Anreize durch die äußere Gestaltung einer Spielhalle. Zusammen mit dem Glücksspielgesetz für Schleswig-Holstein wird damit ein rechtlicher Rahmen für das Glücksspielwesen geschaffen, der alle Aspekte des Glücksspiels und des gewerblichen Spiels umfasst. Damit ist Schleswig-Holsein das einzige Bundesland, das sich umfassend sowohl für eine europarechtliche Vereinbarkeit des Glücksspielrechts als auch in gleicher Weise konsequent für den Spieler- und Jugendschutz einsetzt.[/SIZE]

Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zum letzten Mal von Rosewood: 06.09.2011 19:59.

1 06.09.2011 19:56 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

96er 96er ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 20.01.2011
Beiträge: 124
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 601.089
Nächster Level: 677.567

76.478 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Den Arp kann man doch schon lange nicht mehr ernst nehmen. Was der da veranstaltet, ist doch wirklich lachhaft.
2 07.09.2011 11:15 96er ist offline E-Mail an 96er senden Beiträge von 96er suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.561.234
Nächster Level: 41.283.177

2.721.943 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Rosewood,

der Begriff "Genie" hat bei diesen Herren doch nun wirklich nichts zu suchen.

Das sind reine Lobbyvertreter, die sich wie die Fähnchen im Wind drehen und daher passt diese Arbeitsweise ins Gesamtbild.

VG
Meike
3 07.09.2011 18:31 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Rosewood Rosewood ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-345.jpg

Dabei seit: 31.01.2008
Beiträge: 719
Bundesland:
Bremen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 4.265.622
Nächster Level: 4.297.834

32.212 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Rosewood


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Meike,

da kann ich in diesem Fall kaum widersprechen anbeten

Ich kann ja durchaus verstehen, wenn man wie du, gegen die Liberalisierung von Sportwetten und auch kritisch dem gewerblichen Spiel gegenübersteht. Aber das eine fast komplett freigeben und das andere fast komplett einschränken entzieht sich meiner beschränkten Logik.

Grüße

Rosewood
4 07.09.2011 23:18 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
bandick bandick ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 12.01.2011
Beiträge: 1.312
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.370.488
Nächster Level: 7.172.237

801.749 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Arp: "Wir haben immer gesagt, dass eine schleswig-holsteinische Einzellösung in Zeiten zunehmender internationaler Zusammenarbeit und einer weltweiten Vernetzung nicht unserebevorzugte Lösung ist. Und wir nehmen nach der eindeutigen begründeten Stellungnahme der EU zum Entwurf der anderen 15 Bundesländer durchaus Bewegung wahr. Deshalb geben wir die Hoffnung nicht auf, dass es doch noch zu einer gemeinsamen Lösung kommen wird."

Schön. Applaus Danke Respekt
5 08.09.2011 12:08 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
k.osdorf k.osdorf ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 19.01.2011
Beiträge: 160
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 775.733
Nächster Level: 824.290

48.557 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







"Die Kieler Koalition zieht ihr Glücksspielsolo durch" - so die Welt von heute:

http://www.welt.de/print/die_welt/hambur...Solo-durch.html

Und wie hat ein User doch so schön geschrieben:

"Allen Lobbyismus-Vorwürfen zum Trotz ..." wird dies wohl das erste Glücksspielgesetz seit Jahren sein, das konform ist mit EU-Recht und der Verfassung der BRD."

Recht hat er.
6 12.09.2011 13:38 k.osdorf ist offline E-Mail an k.osdorf senden Beiträge von k.osdorf suchen
Kay Löffler   Zeige Kay Löffler auf Karte Kay Löffler ist männlich
König


Dabei seit: 08.05.2006
Beiträge: 916
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 6.014.160
Nächster Level: 6.058.010

43.850 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Die Maßnahmen für Spielhallen halte ich durchaus für sinnig, aber ganz offensichtlich sitzt da ein Vertreter der Sportwettenfirmen ... wie soll ich sagen?... näher am politischen Entscheidungsträger?
Vielleicht sehen wir in einigen Monaten einige Partybilder.

__________________
Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
7 13.09.2011 08:35 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.561.234
Nächster Level: 41.283.177

2.721.943 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wie wenig Herr Arp das deutsche Rechtssystem verstanden hat, zeigt sich sehr gut an seiner Aussage

Zitat:"Außerdem schaffen wir Rechtssicherheit für Unternehmen und Spieler", betont Arp.


Und auch die Kommentierer, die behaupten, dass dieses Gesetz verfassungskonform sei, sollten in dieselbe mal reinschauen.

Da gibt es nämlich den Art. 103 Abs.2 GG

Nulla poena sine lege certa !

Das Bestimmtheitsgebot verlangt für Straftatbestände, die das Fehlen einer verwaltungsrechtlichen Erlaubnis vorsehen, einen eindeutigen Auslegungsmaßstab in Bezug auf ihre verwaltungsrechtlichen Vorgaben.
BGH, 2 StR 457/04, Urteil v. 27.04.2005, HRRS 2005 Nr. 459


D.h. einen bundesweiten "eindeutigen Auslegungsmaßstab".


Und wenn die Herren Arp, Kubicki & Co. nun eins geschafft haben, dann das, dass es diesen nicht geben wird, wenn das Land Schleswig Holstein einen Alleingang bestimmt.


Und das mal abgesehen von den vielen Mängeln des Gesetzes, dem nicht eingehaltenen Willkürverbot der Europäischen Kommission bei der Bewertung des Gesetezs, den völlig außen vor gelassenen Richtlinien 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.10.2005 u.a. Kleinigkeiten.


Kurz um, wer dieses Gesetz lobt, muss offenbar selbst wirtschaftlich erheblich profitieren, denn rechtlich ist es nicht nachvollziehbar!


VG
Meike
8 13.09.2011 09:28 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
rosebud rosebud ist männlich
Routinier


Dabei seit: 18.08.2009
Beiträge: 428
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.297.291
Nächster Level: 2.530.022

232.731 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







hi,

dieses Gesetz ist immer noch besser als das, was die restlichen 15 Bundesländer zuwege gebracht haben.

grüsse
9 13.09.2011 11:06 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.212.553
Nächster Level: 8.476.240

1.263.687 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von rosebud

hi,

dieses Gesetz ist immer noch besser als das, was die restlichen 15 Bundesländer zuwege gebracht haben.

grüsse



@rosebud

"Kurz um, wer dieses Gesetz lobt, muss offenbar selbst wirtschaftlich erheblich profitieren, denn rechtlich ist es nicht nachvollziehbar!"

(zitat Meike Respekt Treffer)
10 13.09.2011 16:21 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
bandick bandick ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 12.01.2011
Beiträge: 1.312
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.370.488
Nächster Level: 7.172.237

801.749 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







jetzt schaltet sich auch mal wieder der stracke von ver.di ein: "Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft und die Betriebs- und Personalräte der Spielbanken und von Lotto Schleswig-Holstein lehnen die Absicht des Bundeslandes Schleswig-Holstein ab, in Konkurrenz zu den anderen 15 Bundesländern ein eigenes Glücksspielgesetzes zu schaffen."

http://isa-guide.de/gaming/articles/33884.html
11 13.09.2011 18:14 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Genie und Wahnsinn - Schleswig-Holstein


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     26.04.2024 05:49 von Puz_zle   Views: 29.253
Antworten: 1
Psychologische Beratung und Hypnose Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.03.2024 17:11 von Speedy007     10.04.2024 09:15 von Speedy007   Views: 7.365
Antworten: 3
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 795.475
Antworten: 27
Führungszeugnis und GZR von Amts wegen Gewerberecht   20.02.2024 10:02 von A.Romppel     22.02.2024 08:11 von Pitti81   Views: 18.331
Antworten: 11
Änderung GZRVwV und BZRGVwV Stehendes Gewerbe (allgemein)   17.01.2024 13:06 von Puz_zle     17.01.2024 13:06 von Puz_zle   Views: 55.874
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 106.007 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 891.884.671


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 153 | Gesamt: 0.219s | PHP: 99.54% | SQL: 0.46%