Verwendung von Führungszeugnis / Auskunft aus dem Gewerbezentralregister |
Solon
|
|
|
|
Thorsten Bäumer
Routinier
Dabei seit: 20.08.2007
Beiträge: 305
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.860.470
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Sind Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem GZR nicht nur 3 Monate gültig?!
|
|
2
20.10.2010 09:58 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Anni Weiler
Routinier
Dabei seit: 19.10.2010
Beiträge: 443
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.190.192
Nächster Level: 2.530.022
|
|
RE: Verwendung von Führungszeugnis / Auskunft aus dem Gewerbezentralregister |
|
Hi,
laut der Internetseite des Bundesjustizamtes sind Führungszeugnis und GZR-Auszug überlicherweise drei Monate gültig. Schau mal unter www.bundesjustizamt.de nach.
Liebe Grüße - Anni
__________________ "Und Du stehst im Regen und Du wirst nicht nass, denn es regnet an Dir vorbei"
|
|
3
20.10.2010 10:12 |
|
|
Renate Jacob
Routinier
Dabei seit: 18.10.2007
Beiträge: 333
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.011.652
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Hallo an Alle,
die besagten Unterlagen werden nicht nach drei Monaten ungültig, sondern sie sind mehr aktuell genug.
In verscheidenen V0 und Richtlinien steht, zur Überprüfung der gewerblichen Zuverlässigkeit ist ein aktuellen Auszug aus dem GZR vorzulegen.
Behördenpraxis ist - dass die Unterlagen nach drei Monaten nicht mehr aktuell genug sind.
Das hab ich vor 20 Jahren mal so gelernt, wo es steht und ob es irgendwo steht, weiß ich nicht.
Renate Jacob
|
|
4
20.10.2010 14:21 |
|
|
Steffen Balzer
Haudegen
Dabei seit: 28.08.2008
Beiträge: 580
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.321.062
Nächster Level: 3.609.430
|
|
Hallo,
Zitat: |
laut der Internetseite des Bundesjustizamtes sind Führungszeugnis und GZR-Auszug überlicherweise drei Monate gültig |
|
@ Anni Weiler - Der genaue link würde mich mal interessieren.
Ich sehe das wie Kollegin Jacob, die "drei-Monate-Regelung ist eine alt eingesessene Behördenpraxis. Ich habe bis heute in keinem Gesetz oder Kommentar gelesen, dass aktuell drei Monate bedeutet.
Hier liegt ein Ermessensspielraum der Verwaltung vor, der verhätnisgemäß ausgeübt werden sollte.
Mfg, Steffen Balzer
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
|
|
5
21.10.2010 07:54 |
|
|
*knecht*
Foren As
Dabei seit: 17.06.2010
Beiträge: 79
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 400.376
Nächster Level: 453.790
|
|
|
6
22.10.2010 07:46 |
|
|
Steffen Balzer
Haudegen
Dabei seit: 28.08.2008
Beiträge: 580
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.321.062
Nächster Level: 3.609.430
|
|
Ah...
Danke für den link!
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
|
|
7
22.10.2010 08:56 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 241.332 | Views gestern: 367.177 | Views gesamt: 893.155.198
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|