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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Verwendung von Führungszeugnis / Auskunft aus dem Gewerbezentralregister » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Verwendung von Führungszeugnis / Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
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Jannes   Zeige Jannes auf Karte Jannes ist männlich
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Verwendung von Führungszeugnis / Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Hallo zusammen!!! Moin


Bei einer Überprüfung der Zuverlässigkeit oder bei einem überwachungsbedürftigem Gewerbe verlangen wir von den Bürgern die o.g. Unterlagen. Das diese dann keine 2 Jahren alt sein dürfen versteht sich von allein.

Aber wie alt dürfen diese Unterlagen eigentlich sein und wo ist dies geregelt?

__________________
Gewerbeamt Zweibrücken

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Jannes: 20.10.2010 11:51.

1 20.10.2010 07:57 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
Solon
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Thorsten Bäumer   Zeige Thorsten Bäumer auf Karte Thorsten Bäumer ist männlich
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Sind Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem GZR nicht nur 3 Monate gültig?!
2 20.10.2010 09:58 Thorsten Bäumer ist offline E-Mail an Thorsten Bäumer senden Homepage von Thorsten Bäumer Beiträge von Thorsten Bäumer suchen
Solon
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Anni Weiler   Zeige Anni Weiler auf Karte Anni Weiler ist weiblich
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RE: Verwendung von Führungszeugnis / Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Hi,

laut der Internetseite des Bundesjustizamtes sind Führungszeugnis und GZR-Auszug überlicherweise drei Monate gültig. Schau mal unter www.bundesjustizamt.de nach.

Liebe Grüße - Anni

__________________
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3 20.10.2010 10:12 Anni Weiler ist offline E-Mail an Anni Weiler senden Beiträge von Anni Weiler suchen
Renate Jacob   Zeige Renate Jacob auf Karte Renate Jacob ist weiblich
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Hallo an Alle,
die besagten Unterlagen werden nicht nach drei Monaten ungültig, sondern sie sind mehr aktuell genug.

In verscheidenen V0 und Richtlinien steht, zur Überprüfung der gewerblichen Zuverlässigkeit ist ein aktuellen Auszug aus dem GZR vorzulegen.

Behördenpraxis ist - dass die Unterlagen nach drei Monaten nicht mehr aktuell genug sind.

Das hab ich vor 20 Jahren mal so gelernt, wo es steht und ob es irgendwo steht, weiß ich nicht.



Renate Jacob
4 20.10.2010 14:21 Renate Jacob ist offline E-Mail an Renate Jacob senden Homepage von Renate Jacob Beiträge von Renate Jacob suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Hallo,

Zitat:
laut der Internetseite des Bundesjustizamtes sind Führungszeugnis und GZR-Auszug überlicherweise drei Monate gültig


@ Anni Weiler - Der genaue link würde mich mal interessieren.

Ich sehe das wie Kollegin Jacob, die "drei-Monate-Regelung ist eine alt eingesessene Behördenpraxis. Ich habe bis heute in keinem Gesetz oder Kommentar gelesen, dass aktuell drei Monate bedeutet.

Hier liegt ein Ermessensspielraum der Verwaltung vor, der verhätnisgemäß ausgeübt werden sollte.

Mfg, Steffen Balzer

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5 21.10.2010 07:54 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
*knecht* *knecht* ist weiblich
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http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn...257952bodyText7

Wie man sieht heißt es dort: "Üblicherweise werden aber..."

Somit ist es wohl nicht gesetzlich festgelegt, sondern gängige Verwaltungspraxis.
6 22.10.2010 07:46 *knecht* ist offline E-Mail an *knecht* senden Beiträge von *knecht* suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Ah...

Danke für den link! smile

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7 22.10.2010 08:56 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
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