eine Firma, die ihre Hauptniederlassung in einem anderen Zuständigkeitsbereich hat, hat bei mir eine unselbständige Zweigstelle gemeldet.
Nun hat die Firma den Sitz ihrer Hauptniederlassung in einen noch anderen Zuständigkeitsbereich verlegt.
Meine Frage dazu:
Muss die Firma mir melden, dass sie ihren Sitz der Hauptniederlassung verlegt hat?
In diesem Zusammenhang ändert sich ja dann auch die Handelsregisternummer.
Ich möchte das Thema gerne noch einmal aufgreifen:
Eine GmbH hat in meinem Zuständigkeitsbereich eine Hauptniederlassung und mehrere unselbstständige Zweigstellen.
Nun hat sich die Anschrift der Hauptniederlassung geändert und eine der anderen unselbstständigen Zweigstellen wird nun zur Hauptniederlassung.
Wie gehe ich gewerberechtlich vor? Mache ich für die Hauptniederlassung eine Ummeldung und melde dann die separat angemeldete Zweigstelle ab? Andernfalls wäre ja die Hauptniederlassung und eine unselbstständige Zweigstelle unter der gleichen Anschrift gemeldet, was in meinen Augen aber keinen Sinn ergibt. Oder melde ich die unselbstständige Zweigstelle zur Hauptniederlassung um und melde die bisherige Hauptniederlassung ab?
Müssen die anderen Zweigstellen auch umgemeldet werden, da dort ja die Anschrift der Hauptniederlassung vermerkt ist (welche sich ja geändert hat)?
Vielen Dank für eure Mithilfe.
__________________ Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen
Marcel Fromm
"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Marcel Fromm: 03.02.2020 13:16.
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