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» Änderung der Hauptniederlassung «

Hallo :-)

eine Firma, die ihre Hauptniederlassung in einem anderen Zuständigkeitsbereich hat, hat bei mir eine unselbständige Zweigstelle gemeldet.
Nun hat die Firma den Sitz ihrer Hauptniederlassung in einen noch anderen Zuständigkeitsbereich verlegt.

Meine Frage dazu:
Muss die Firma mir melden, dass sie ihren Sitz der Hauptniederlassung verlegt hat?  Weißnicht   In diesem Zusammenhang ändert sich ja dann auch die Handelsregisternummer.

Vielen Dank für eure Hilfe.  Danke  

Liebe Grüße
Melanie



Gepostet am 29.09.2010 um 15:22 von:
Benutzer: Melanie
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=52482#post52482


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