Forum-Gewerberecht

» Änderung der Hauptniederlassung «

... gehört nicht zu den anzeigepflichtigen Tatbeständen des § 14 I GewO.

Wenn Du die geänderten Daten trotzdem erhältst - umso besser. Aber eine Mitteilungspflicht besteht nicht.

MfG - Ingo Hupens



Gepostet am 29.09.2010 um 15:35 von:
Benutzer: Ingo Hupens
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=52483#post52483


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