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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Bingo-Veranstaltungen in Gaststätten ?? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Bingo-Veranstaltungen in Gaststätten ?? 2 Bewertungen - Durchschnitt: 9,002 Bewertungen - Durchschnitt: 9,002 Bewertungen - Durchschnitt: 9,002 Bewertungen - Durchschnitt: 9,00
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der_fragende   Zeige der_fragende auf Karte der_fragende ist männlich
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Fragezeichen Bingo-Veranstaltungen in Gaststätten ??

Ich hatte eben einen Anruf einer netten Kollegin aus meinem näheren Umland --> mit folgender Frage an das Forum ... anbeten

- es ist angefragt worden, ob es möglich ist in einer Gaststätte sog. BINGO-Abende zu veranstalten ?
- Bingo-Lose/Tippzettel können käuflich erworben werden und dann kann damit gespielt werden
- geplant z.Z. nur Sachpreise max. 60,00 €
- eventuell auch Geldgewinne ?? geschockt

Wie sind die Erfahrungen dahingehend ??? genehmigungsfähig ?? wenn Ja ??? welche Auflagen ???
Wenn nicht ---> warum nicht ;-) Kopfkratz

Bin kein BINGO Experte ..... welche gesetzlichen Vorschriften greifen hier......



Danke schon mal im Voraus ..... auch im Namen der o.g. Kollegin.



Gruß aus dem thüringer Flachland ... --> dem der besten Bratwurst .... GastG

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von der_fragende: 16.05.2006 12:32.

1 16.05.2006 12:30 der_fragende ist offline E-Mail an der_fragende senden Beiträge von der_fragende suchen Fügen Sie der_fragende in Ihre Kontaktliste ein
Solon
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Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Bingo-Veranstaltungen in Gaststätten ??

Hej vom NdW!

MAchen Sie Ihrem Namen alle Ehre und fragen Sie in jedem Fall bei der Kripo nach. Wir nehmen hier regelmäßig Bingo-Veranstaltungen hops und lassen über die Kripo Strafanzeigen wegen illegalem Glücksspiel erstellen. Zwei liegen derzeit vor Gericht.

Ob die 60,-- € unbedenklich sind, weil der Betrag in der SpielV genannt ist, vermag ich nicht zu sagen.

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Jörg Wiesemeier
2 17.05.2006 07:56 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Solon
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Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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RE: Bingo-Veranstaltungen in Gaststätten ??

Moin aus Kierspe,

wir hatten justamente im Januar diesen Fall und dort hat ein Gaststättenbetreiber einen anderen Betreiber angezeigt. Das Verfahren wurde von der Kripo aufgenommen und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet mit dem Ergebnis, dass der Sachpreiswert von 50 EURO nicht ausreichend sei, um ein illegales Glücksspiel zu bestätigen. Das Verfahren wurde eingestellt.

Hinzu kommt noch, dass der Gaststättenbetreiber keinen wirtschaftlichen Vorteil direkt aus dem Spiel gezogen hat. Er hat nur einen flauen Sonntagabend belebt, indem mehr Gäste kamen, um Bingo zu spielen.

Gruß Boshamer

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3 22.05.2006 08:57 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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Hallo ADMIN


der Thread kann glaube ich geschlossen werden ..... die Kollegin hat sicher alles mit gelesen. Danke



Gruß aus Thüringen
4 24.05.2006 07:44 der_fragende ist offline E-Mail an der_fragende senden Beiträge von der_fragende suchen Fügen Sie der_fragende in Ihre Kontaktliste ein
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Moin nach Thüringen,

warum sollen wir den Thread schließen verwirrt Kopfkratz ?

Vielleicht gibt's ja noch die eine oder andere Meinung zum Thema

Viele Grüße

webmaster
5 24.05.2006 07:54 E-Mail an webmaster senden Beiträge von webmaster suchen
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Naja ... weil doch das Problem für die Kollegin geklärt ist .... eindeutig ...

Aber falls doch noch jemand was weiß .. stimmt ..... dann laßt ihn offen.




Viele sonnige Grüße aus dem Land mit der wohl leckersten Bratwurst GastG
6 24.05.2006 07:57 der_fragende ist offline E-Mail an der_fragende senden Beiträge von der_fragende suchen Fügen Sie der_fragende in Ihre Kontaktliste ein
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Fragezeichen RE: Bingo-Veranstaltungen in Gaststätten ??

SOS aus Frankenthal (Pfalz),
wir haben auch einen Antrag für eine Bingo-Veranstaltung von einem Verein vorliegen. Unseren bisherigen Ermittlungen zufolge soll diese aber nach dem Lotteriewesen erlaubnisfähig sein und somit kein illegales Glücksspiel. Hat jemand zufälligerweise einen "Musterbescheid"?

Wäre super!
Danke!
7 07.06.2006 09:07 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
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RE: Bingo-Veranstaltungen in Gaststätten ??

Tut mir leid, damit kann ich nicht dienen!

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8 08.06.2006 01:55 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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traurig Bingo

Schade, gerade von Ihnen/Dir hätte ich eine super Musterverfügung erwartet....

vielleicht kann sonst jemand weiterhelfen????????????
9 08.06.2006 10:01 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
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RE: Bingo

Lieber Kollege,

ich bin zwar kein Bingo-Experte, aber meine Recherchen haben ergeben, dass es sich dabei um ein Glücksspiel mit Spielplan handelt. Die Veranstaltung einer Lotterie unterliegt nach § 33 h GewO nicht dem Gewerberecht, daher fallen Bingo Turniere auch nicht unter die Bestimmungen über unbedenkliche Spiele.

Sofern es die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen zulassen, können sog. "kleine Lotterien" von den zuständigen Landesbehörden genehmigt werden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 13 des Staatsvertrages über das Lotteriewesen zusammen mit dem jeweiligen Ausführungsgesetz.

Es wäre daher möglich, ein Bingo-Spiel zugunsten eines gemeinnützigen Zweckes als Lotterie zu genehmigen.

Einen Musterbescheid hierfür habe ich nicht, aber das beigefügte Muster für die Genehmigung einer Tombola (Lotterie mit Warengewinnen) könnte entsprechend abgewandelt werden.

Dateianhang:
zip Erlaubnis-Ausspielung.zip (169,38 KB, 976 mal heruntergeladen)


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Thomas Kirchhammer
10 08.06.2006 14:44 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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RE: Bingo

Danke

vielen Dank auf Frankenthal (Pfalz)!
11 08.06.2006 15:40 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
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