Bingo-Veranstaltungen in Gaststätten ?? |
der_fragende
Doppel-As
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1
16.05.2006 12:30 |
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Solon
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Bingo-Veranstaltungen in Gaststätten ?? |
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Hej vom NdW!
MAchen Sie Ihrem Namen alle Ehre und fragen Sie in jedem Fall bei der Kripo nach. Wir nehmen hier regelmäßig Bingo-Veranstaltungen hops und lassen über die Kripo Strafanzeigen wegen illegalem Glücksspiel erstellen. Zwei liegen derzeit vor Gericht.
Ob die 60,-- € unbedenklich sind, weil der Betrag in der SpielV genannt ist, vermag ich nicht zu sagen.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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2
17.05.2006 07:56 |
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Solon
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Boshamer
Haudegen
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RE: Bingo-Veranstaltungen in Gaststätten ?? |
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Moin aus Kierspe,
wir hatten justamente im Januar diesen Fall und dort hat ein Gaststättenbetreiber einen anderen Betreiber angezeigt. Das Verfahren wurde von der Kripo aufgenommen und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet mit dem Ergebnis, dass der Sachpreiswert von 50 EURO nicht ausreichend sei, um ein illegales Glücksspiel zu bestätigen. Das Verfahren wurde eingestellt.
Hinzu kommt noch, dass der Gaststättenbetreiber keinen wirtschaftlichen Vorteil direkt aus dem Spiel gezogen hat. Er hat nur einen flauen Sonntagabend belebt, indem mehr Gäste kamen, um Bingo zu spielen.
Gruß Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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3
22.05.2006 08:57 |
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der_fragende
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Hallo ADMIN
der Thread kann glaube ich geschlossen werden ..... die Kollegin hat sicher alles mit gelesen. Danke
Gruß aus Thüringen
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4
24.05.2006 07:44 |
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webmaster
Administrator
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Moin nach Thüringen,
warum sollen wir den Thread schließen
?
Vielleicht gibt's ja noch die eine oder andere Meinung zum Thema
Viele Grüße
webmaster
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5
24.05.2006 07:54 |
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der_fragende
Doppel-As
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Naja ... weil doch das Problem für die Kollegin geklärt ist .... eindeutig ...
Aber falls doch noch jemand was weiß .. stimmt ..... dann laßt ihn offen.
Viele sonnige Grüße aus dem Land mit der wohl leckersten Bratwurst
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6
24.05.2006 07:57 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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RE: Bingo-Veranstaltungen in Gaststätten ?? |
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SOS aus Frankenthal (Pfalz),
wir haben auch einen Antrag für eine Bingo-Veranstaltung von einem Verein vorliegen. Unseren bisherigen Ermittlungen zufolge soll diese aber nach dem Lotteriewesen erlaubnisfähig sein und somit kein illegales Glücksspiel. Hat jemand zufälligerweise einen "Musterbescheid"?
Wäre super!
Danke!
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7
07.06.2006 09:07 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Bingo-Veranstaltungen in Gaststätten ?? |
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Tut mir leid, damit kann ich nicht dienen!
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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8
08.06.2006 01:55 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Bingo |
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Schade, gerade von Ihnen/Dir hätte ich eine super Musterverfügung erwartet....
vielleicht kann sonst jemand weiterhelfen????????????
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9
08.06.2006 10:01 |
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Ingolstadt
König
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Lieber Kollege,
ich bin zwar kein Bingo-Experte, aber meine Recherchen haben ergeben, dass es sich dabei um ein Glücksspiel mit Spielplan handelt. Die Veranstaltung einer Lotterie unterliegt nach § 33 h GewO nicht dem Gewerberecht, daher fallen Bingo Turniere auch nicht unter die Bestimmungen über unbedenkliche Spiele.
Sofern es die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen zulassen, können sog. "kleine Lotterien" von den zuständigen Landesbehörden genehmigt werden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 13 des Staatsvertrages über das Lotteriewesen zusammen mit dem jeweiligen Ausführungsgesetz.
Es wäre daher möglich, ein Bingo-Spiel zugunsten eines gemeinnützigen Zweckes als Lotterie zu genehmigen.
Einen Musterbescheid hierfür habe ich nicht, aber das beigefügte Muster für die Genehmigung einer Tombola (Lotterie mit Warengewinnen) könnte entsprechend abgewandelt werden.
__________________ Thomas Kirchhammer
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08.06.2006 14:44 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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vielen Dank auf Frankenthal (Pfalz)!
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11
08.06.2006 15:40 |
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