DRS 16/3456 vom 15.09.2010: Gesetz über die Erlaubnis und den Betrieb von Spielhallen im Land Berlin |
gmg
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DRS 16/3456 vom 15.09.2010: Gesetz über die Erlaubnis und den Betrieb von Spielhallen im Land Berlin |
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Die erste Initiative auf Landesebene liegt vor:
DRS 16/3456 Abgeordnetenhaus Berlin vom 15. 09. 2010
Gesetz über die Erlaubnis und den Betrieb von Spielhallen im Land Berlin (Spielhallengesetz Berlin)
Einige Zitate:
Dieses Gesetz regelt die Zulassung und den Betrieb von Spielhallen mit dem Ziel, deren Bestand und Erscheinungsbild in Berlin so zu begrenzen, dass von ihnen keine besonde-ren Anreize zu ihrem Besuch ausgehen und der Betrieb im Sinne der Bekämpfung der Spielsucht ausgestaltet ist.
Die Erlaubnis wird befristet, höchstens für einen Zeitraum von 15 Jahren, erteilt.
Die Erlaubnis von Spielhallen im Land Berlin ist nur zulässig, solange das Verhältnis von 1 Spielhalle je angefangener 50.000 Einwohner nicht überschritten ist. Dabei ist mit der Erteilung der Erlaubnisse auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung im Stadtgebiet sicher zu stellen.
Für die Erteilung der Erlaubnis ist eine Gebühr in Höhe von 25.000 Euro zu entrichten.
Der Inhaber der Erlaubnis oder die von ihm beschäftigten Personen dürfen zum Zweck des Spieles keinen Kredit gewähren oder durch andere gewähren lassen.
Begründung:
Seit 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für Angelegen der Spielhallen nach Art. 125 a GG in Verbindung mit Art. 74 GG bei den Ländern. So lange die Länder keine Regelungen treffen, gilt weiterhin Bundesrecht.
Vollständig nachlesbar in der Anlage.
Grüße
__________________ gmg
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1
21.09.2010 16:13 |
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Solon
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gmg
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DRS 16/3456 vom 15.09.2010: Gesetz über die Erlaubnis und den Betrieb von Spielhallen im Land Berlin |
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1. Lesung am 23. 09. 2010.
Grüße
__________________ gmg
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2
21.09.2010 16:19 |
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Solon
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gmg
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DRS 16/3456 vom 15.09.2010: Gesetz über die Erlaubnis und den Betrieb von Spielhallen im Land Berlin |
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schon gelesen ?
Die CDU-Fraktion legt heute im Abgeordnetenhaus ein Anti-Spielhallen-Gesetz vor.
Vollständige Meldung
Grüße
__________________ gmg
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3
23.09.2010 06:49 |
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gmg
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DRS 16/3456 vom 15.09.2010: Gesetz über die Erlaubnis und den Betrieb von Spielhallen im Land Berlin |
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Wenn ich den Evaluationsbericht des BMWi richtig gelesen habe, könnte es in Zukunft passieren, dass es in jedem Bundesland solch ein Gesetz über die Erlaubnis und den Betrieb von Spielhallen geben wird.
Insofern lade ich ein, den weiteren Fortgang der Berliner DRS 16/3456 - quasi als Vorläufer für andere Bundesländer - zu verfolgen.
Am 22. November 2010 hat eine Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Frauen stattgefunden.
Der Ausschuss vereinbarte die Anfertigung eines Wortprotokolls.
Anbei das Wortprotokoll z. K.
Am 24. 01. 2011 wird neu getagt:
Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Frauen, 24.01.2011, 14.00 Uhr / Abgeordnetenhaus, Raum 376
Es soll die Auswertung der Anhörung aus der Sitzung vom 22.11.2010 erfolgen.
Link
Grüße
__________________ gmg
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4
12.01.2011 11:50 |
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gmg
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DRS 16/3456 vom 15.09.2010: Gesetz über die Erlaubnis und den Betrieb von Spielhallen im Land Berlin |
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Jetzt meldet sich auch die Berliner SPD mit einem Gesetztesentwurf
Zitat on
Rot-Rot will weniger Spielhallen
20. 01. 2011
Geschätzte 34 000 Spielsüchtige leben in Berlin. Die Koalition will nun, nach langem Zögern, möglichst noch vor der Sommerpause ein Gesetz erlassen, das die weitere Ausbreitung der Automatencasinos eindämmen soll.
Die Zahl der Spielhallen in Berlin steigt ständig, und in den Bezirksämtern stapeln sich weitere Anträge. Lange nach der CDU hat nun auch die SPD „dringenden Handlungsbedarf“ erkannt. Der SPD-Abgeordnete Daniel Buchholz stellte am Mittwoch ein neues „Gesamtkonzept zur Eindämmung von Spielhallen und Spielsucht“ vor. Von Teilen der Opposition erntete er dafür allerdings Kritik.
Zitat off
Vollständig nachlesbar:
Zusätzlich kam die Sache in der rbb Abendschau:
Link
Grüße
__________________ gmg
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5
21.01.2011 11:52 |
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L.Duke
Eroberer
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Trümper Studie 2010: Seite 18, Abschnitt 4.2:
Zitat:
4.2 Länder mit über- bzw. unterdurchschnittlich ausgelasteten Märkten
Der Index für den Auslastungsgrad der Länder ist das Verhältnis „Einwohner pro Spielhallengerät (SH)“. Die durchschnittliche Auslastung (=100,00%) ist der Durchschnitts-Wert „Einwohner pro Spielhallengerät in Deutschland“. Länder mit mehr als 100,00% weisen überdurchschnittlich ausgelastete Märkte auf. Dementsprechend sind die Märkte der Länder unter dieser Marke als unterdurchschnittlich ausgelastet zu bewerten. Je weniger Einwohner sich ein Spielhallengerät „teilen“ müssen, desto ausgelasteter der Markt.
weiterlesen inter:
http://www.ak-spielsucht.de/pdf/Vorwort.pdf
Demnach ist Berlin der Markt mit den wenigsten Geldspielgeräten je Einwohner!
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6
24.01.2011 16:35 |
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gmg
Foren Gott
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Gleich drei Anträge!
DRS 3778 als Bundesratsinitiative zur Verschärfung der Spielverordnung und der Baunutzungsverordnung....
Grüße
__________________ gmg
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7
31.01.2011 13:12 |
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gmg
Foren Gott
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08. 02. 2011 Berliner Senat beschliesst Spielhallengesetz |
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Das Land Berlin geht verstärkt gegen die weitere Ausbreitung von Automatencasinos und Spielsucht vor. Der Senat hat jetzt als erstes deutsches Bundesland ein eigenes Spielhallengesetz beschlossen.
Zitat on
So sollen der Mindestabstand zwischen Hallen und eine Obergrenze für die Gerätezahl festgeschrieben werden. Auffällige Werbung ist verboten. Außerdem müssen die Mitarbeiter den Nachweis erbringen, Spielsucht erkennen zu können. Zugleich soll eine Bundesratsinitiative zur Begrenzung von Spielhallen gestartet werden.
Berlin nutzt mit dem Gesetz nach Angaben der Wirtschaftsverwaltung als erstes Bundesland die vom Bund auf die Länder übertragene Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich.
Zitat off
Vollständig nachlesbar
Grüße
__________________ gmg
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8
08.02.2011 15:45 |
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96er
Doppel-As
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Ich finde das ratsam, zumal Berlin damit als erstes Bundesland die auf die Länder übertragene Gesetzgebungskompetenz nutzt. Ob es tatsächlich funktionieren wird, ist natürlich eine andere Sache. Gerade in Berlin gibt es so viele Spielhallen, dass Kontrollen schwierig werden dürften. Den Ordnungsämtern fehlt es schlichtweg an Personal. Ich bin auch mal auf die Auswirkungen der Vergnügungssteuererhöhung gespannt. Weiß denn jemand, wie die Bundesratsinitiative konkret aussehen soll?
Ich bin allerdings mal gespannt, wie der Punkt umgesetzt werden soll, dass die Mitarbeiter den Nachweis erbringen müssen, Spielsucht zu erkennen - denn gemäß dem Lieblingsthema hier im Forum, hat die gute Frau Füchtenschnieder ja etwas dagegen. Und vor allem: Wie weist man so etwas nach?
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9
09.02.2011 07:13 |
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k.osdorf
Tripel-As
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Die AWI sieht durch das verabschiedete Spielhallengesetz den falschen Gegner bekämpft. GF Lamprecht wirft der Landesregierung vor, mit dem Gesetz die legalen Geschäfte der Automatenwirtschaft massiv zu behindern, zugleich aber das illegale Glücksspiel gewähren zu lassen. In seinen Augen liegt das eigentliche Problem nicht in den ordentlich angemeldeten Betrieben, sondern in den illegalen Spielen in den Hinterzimmern mancher Sportwettbüros, Spätkauf-Läden, Telefon-Shops oder Klubräumen.
http://www.berlinonline.de/berliner-zeit...0295/330296.php
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10
09.02.2011 10:27 |
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gmg
Foren Gott
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Berliner Morgenpost vom 17. 02. 2011 |
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Verfassungsrechtler Scholz:
Gegen Spielhallenflut gibt es rechtliche Mittel
Der Verfassungsrechtler Rupert Scholz hält ein rückwirkendes Verbot von Spielhallen rechtlich für möglich. Am Montag will die Regierungskoalition über das weitere Vorgehen gegen die Spielhallenflut entscheiden.
In einer gutachterlichen Stellungnahme für die CDU schreibt Scholz, dass Spielhallenbetreibern die Genehmigung entzogen werden kann, wenn es um die Bekämpfung akuter Missstände in der Berufswelt gehe. In Stadtteilen, in denen die ungeliebten Spielhallen andere Gewerbe verdrängen, besteht demnach kein unbeschränkter Bestandschutz, schreibt Scholz in seiner Stellungnahme. Der Widerruf der Genehmigung sei daher möglich, wenn den Betreibern eine Frist zur Schließung ihrer Geschäfte eingeräumt wird. „Eine solche Regelung läge voll auf der Linie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, wäre also verfassungsgemäß“, heißt es in der Stellungnahme von Scholz abschließend.
Vollständig nachlesbar:
Bereich Aktuelles
Nachricht vom 17. 02. 2011
Grüße
__________________ gmg
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18.02.2011 08:31 |
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Meike
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http://www.morgenpost.de/printarchiv/ber...ngesetz-ab.html
„In einem Beschluss heißt es: "Der Rat der Bürgermeister hält Regelungen zur Erschwerung von Spielhallenansiedlungen grundsätzlich für begrüßenswert. Der vorliegende Entwurf des Berliner Spielhallengesetzes mit seinen unbestimmten Rechtsbegriffen ist jedoch derart unkonkret, dass eine rechtssichere und Berlin-einheitliche Umsetzung nicht möglich, hingegen eine Flut gerichtlicher Auseinandersetzungen wahrscheinlich erscheint." Der Rat der Bürgermeister hält den Gesetzentwurf insgesamt für "nicht wirklich geeignet, den unerwünschten Erscheinungen des übermäßigen Spielhallenaufkommens wirksam begegnen zu können".
…………………..
Der CDU geht der Gesetzentwurf des Senats zu den Spielhallen in Berlin nicht weit genug. Sie hat ein Gutachten durch den Verfassungsrechtler Rupert Scholz erstellen lassen. Danach ist auch eine Schließung bestehender Spielhallen möglich, wenn es um die Bekämpfung akuter Missstände in der Berufswelt geht. In Stadtteilen, in denen die Spielhallen andere Gewerbe verdrängen, besteht laut Scholz kein Bestandsschutz. Der Widerruf der Genehmigung sei rechtlich möglich, wenn den Betreibern eine Frist zur Schließung ihrer Geschäfte gegeben würde. Eine solche Regelung entspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und sei damit rechtmäßig, so Scholz.“
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12
18.03.2011 15:41 |
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bandick
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diese unkonkretheit (gibt es das wort eigentlich?) ist mal wieder typisch. bekommt man das in der politik eigentlich irgendwo gelehrt? oder ist das ein virus, der einen in der politik irgendwann automatisch befällt?
man sollte doch erwarten können, dass ein senat in der lage ist, gesetzestexte zu formulieren (oder formulieren zu lassen), an denen es juristisch nichts zu rütteln gibt und die konkret vorschreiben, was legitim ist und was nicht? es kann doch nicht sein, dass dort gesetze formuliert werden,die so schwammig sind, dass eine umsetzung unmöglich ist und gleichzeitig eine flut an klagen (und damit eine überlastung der gerichte) wahrscheinlich sind.
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13
19.03.2011 08:34 |
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k.osdorf
Tripel-As
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14
23.03.2011 17:42 |
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gmg
Foren Gott
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Spielhallengesetz Berlin 13. 05. 2011 |
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Das Abgeordnetenhaus Berlin hat auf seiner gestrigen Plenarsitzung das vom Senat eingebrachte Gesetz „Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Berlin (Spielhallengesetz Berlin – SpielhG Bln)angenommen.
Zitat Web-Side BA Berlin - Nachricht vom 13. 05. 2011:
Der 1. Vorsitzende des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e.V., Herr Thomas Breitkopf, zeigt sich entsetzt über die Ignoranz sowohl der Senatsverwaltung als auch der Abgeordneten gegenüber einer ganzen Branche. Trotz einer eigehenden Stellungnahme eines renommierten Anwaltsbüros, das erhebliche verfassungs- und europarechtliche Ungereimtheiten des Gesetzentwurfs aufgezeigt hat, haben insbesondere die Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE die massiven rechtlichen Bedenken ignoriert. Im Ergebnis wirken sich verschiedene Gesetzesvorschriften wie eine Enteignung aus, die zudem noch entschädigungslos hinzunehmen ist.
Grüße
__________________ gmg
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15
13.05.2011 17:18 |
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bandick
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oje. das macht nicht den eindruck, als ob da das letzte wort schon gesprochen sei...
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16
14.05.2011 08:18 |
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gmg
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IHK Berlin -Zusammenfassung |
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Jetzt gibt es eine aktuelle Zusammenfassung der IHK Berlin zum Thema:
Betrieb einer Spielhalle in Berlin
Bermerkenswert finde ich den sog. Sachkundenachweis für Inhaber und Personal.
Dieser muss bis zum 31. 05. 2012 erlangt und das Zertifikat bei der Behörde vorgelegt werden.
Es gibt nur ein "kleines Problem":
Der Sackundenachweis wird durch Schulungen erlangt.
Zitat on
Die Inhalte und die Dauer der Schulungen sowie der Anbieter werden von der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft in einer gesonderten Rechtsverordnung festgelegt. Aktuell liegt noch keine Rechtsverordnung vor und es werden noch keine Schulungen angeboten. Nachfragen diesbezüglich können an die Senatsverwaltung für Wirtschaft gerichtet werden.
Zitat off
Oh weh !
Grüße
__________________ gmg
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17
27.07.2011 12:34 |
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bandick
Kaiser
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18
28.07.2011 09:32 |
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gmg
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Verordnung zur Ausführung des Spielhallengesetzes Berlin |
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Ich hatte ja schon berichtet, dass da noch etwas fehlte:
Die sog. "Verordnung zur Ausführung des Spielhallengesetzes Berlin" ist am 08. 02. 2012 erlassen worden.
Wen es interessiert, wie die Sachkundenachweise für Betreiber und Beschäftigte erlangt werden können, kann dieses nur detailliert nachlesen...
Grüße
__________________ gmg
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19
26.03.2012 14:00 |
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