Sperrzeitverkürzung Spielcasino Hoyerswerda - in welchem Zeitalter Leben Beamte in Sachsen |
eszet
Tripel-As
Dabei seit: 28.08.2009
Beiträge: 242
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.296.529
Nächster Level: 1.460.206
|
|
@michi
Dann haben wir vergleichbare Kriterien
z.B.:
Verspiel nicht dein Leben
Wenn man diese Kriterien ansetzt wieviele Spieler werden dann bei Euch gesperrt?
Übrigens, ein beeindruckender Werbespot zur Kampagne.
Spot
|
|
61
15.09.2010 20:44 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Michi344
Doppel-As
Dabei seit: 14.07.2010
Beiträge: 106
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 533.962
Nächster Level: 555.345
Themenstarter
|
|
Nur mal zum aktuellen Stand wie die Bearbeitung des Antrages aussieht.
Nachdem der Antrag bei der Stadt Hoyerswerda eingereicht wurde, und dort niemand in der Lage ist, Verantwortung zu übernehmen, wurde eine Stellungnahme beim Landkreis in Kamenz eingeholt.
Nachdem nach langer langer langer Beamtenzeit die Stellungnahme aus Kamenz vor lag, waren die zuständigen Mitarbeiter im Amt der Stadt Hoyerswerda, wieder nicht in der Lage eine Entscheidung zu treffen.
Gestern ging das Possenspiel weiter, es kam ein Schreiben von der Stadt Hoyerswerda / Bürgeramt, das das Antragsverfahren wieder an Kamenz übergeben wurde.
Da braucht sich doch keiner mehr über Beamtenwitze zu wundern. Weder die Stadt Hoyerswerda speziell die dort zuständigen Mitarbeiterinnen wollten bisher die Verantwortung für eine Ablehnung oder Zustimmung übernehmen, jetzt liegt es wieder in Kamenz.
Ich gehe mal davon aus, da ja die Stadt Kamenz Ihren Spielhallen die Sperrzeitverkürzung gewährt hat, dass Sie uns diese verweigern wird. Wir sind ja in Hoyerswerda.
Das wird wohl wieder in einem Klageverfahren enden, kostet ja nicht das Beamtengehalt, sondern nur das Geld der Steuerzahler.
Den beiden arbeitslosen Damen habe ich nun erst einmal wieder mitgeteilt, das Sie noch eine Weile arbeitslos bleiben werden.
Ebenso haben sich die Hobbypolitiker und Stadtverordneten der Stadt Hoyerswerda ein Armutszeugnis ausgestellt. Nachdem wir alle zur Eröffnung eingeladen hatten, bekamen wir leider nur von den drei Oberbürgermeistern ein Absage, wegen Terminschwierigkeiten, muss ich so akzeptieren.
Die Stadtverordneten aller Franktionen hielten es nicht für nötig, auf die Einladung zur Eröffnung zu reagieren. Weder eine Absage, erschienen ist auch keiner, einfach 0 Reaktion. Lieber gar nicht reagieren, dann kann den Herren in der Politik auch nichts passieren.
Diese Hobbypolitiker sollten Ihr Verhalten mal überdenken, traurig genug wenn man so als Stadtverordneter auftritt.
Michael
Dass man mit Dienst nach Vorschrift die Urheber der Vorschriften lächerlich machen kann, ist eine herrliche Pointe der Bürokratie.
(Cyril Northcote Parkinson)
Was ein Beamter nicht begreift, wird von ihm untersagt.
(Spanische Volksweisheit)
Kleinstlebewesen vermehren sich durch Zellteilung, Bürokraten durch Arbeitsteilung.
(Jerry Lewis)
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.
|
|
62
24.09.2010 18:10 |
|
|
Solon
|
|
|
|
sunrise
Routinier
Dabei seit: 05.04.2006
Beiträge: 435
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.870.240
Nächster Level: 3.025.107
|
|
gehts noch [size=36]größer[/size]?
|
|
63
24.09.2010 23:43 |
|
|
Kay Löffler
König
Dabei seit: 08.05.2006
Beiträge: 916
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 6.013.914
Nächster Level: 6.058.010
|
|
Mist! Und ich schraub hier die ganze Zeit an meiner Grafikkarte rum ...
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
|
|
64
24.09.2010 23:45 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.559.606
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Michael,
offensichtlich kennst Du Dich nicht mit Zuständigkeitsverordnungen aus.
Innerhalb eines Landkreises kann im Rahmen spezieller Zuständigkeistregelungen ein Landkreis die Aufgaben der Kommune übernehmen.
Manchmal übernimmt auch eine Sadt die Aufgaben von anderen Städten.
Die Interkommunale Zusammenarbeit ist absolut sinnvoll und hilfreich und das hat nichts mit dem Abschieben von Entscheidungen zu tun.
Dass Du dich hier nun zum x-ten Mal darüber aufregst, dass ein Kommunalpolitiker nicht zu einer Eröffnung einer Spielhalle kommt und
sich nicht dafür bei dir in angemessener Form entschuldigt, ist schon sehr speziell.
Hattest Du denn den üblichen netten Spruch auf die Einladung geschrieben,
"wenn Sie nicht kommen können, bitten wir um Mitteilung"
oder lag ein Antwortkärtchen dabei?
Ein Kommunalpolitiker erhält wöchentlich Einladungen zu Ausstellungen und Hinweise auf Neueröffnungen. Und wie Du treffend angemerkt hattest, ist ein Kommunalpolitiker ehernamtlich tätig.
Gruß
Meike
|
|
65
25.09.2010 08:15 |
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.212.253
Nächster Level: 8.476.240
|
|
|
66
25.09.2010 09:13 |
|
|
Michi344
Doppel-As
Dabei seit: 14.07.2010
Beiträge: 106
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 533.962
Nächster Level: 555.345
Themenstarter
|
|
Hallo Meike,
schön das Du Dich wieder zu Wort meldest, da muss ich Dir gleich widersprechen.
Nichts gegen Zuständigkeiten, die sind bei mir im Unternehmen genauso geregelt. Allerdings hat das nichts mehr mit Zuständigkeiten zu tun, wenn die Stadt die Entscheidung 2 x zum Landkreis zurück gibt. Wenn ich mir von der Stadt Hoyerswerda anhören darf, das Sie Angst vor Probleme mit der höheren Aufsichtsbehörde dem Landkreis haben, wenn man der Sperrzeitverkürzung zustimmt, hat das nichts mehr mit deinen sogenannten "Zuständigkeiten" zu tun. Nachdem der Antrag dann wieder bei der Stadt landete, und diese Ihn wieder zum Landkreis zurück gibt, ist das schon um es mal vorsichtig auszudrücken, ein schlechter Schildbürgerstreich.
Zumal das Antragsverfahren ja schon seit Anfang Juli läuft, jetzt haben wir fast Oktober, das sogenannte Beamtenmikado kann ich da nur sagen, traurig genug.
Um noch einmal auf deinen Kommentar mit den Kommunalpolitikern zurück zu kommen, lese Bitte meinen Text richtig.
Ich hatte nicht um eine Entschuldigung gebeten, wie Du es wieder einmal Fälschlicherweise ausdrückst, ich erwarte einfach eine Reaktion wenn man als Kommunalpolitiker eine Einladung von einem Unternehmer bekommt.
Wenn grosse Unternehmen Ihre Zweigstelle in Hoyerswerda eröffnen, schmücken sich die Kommunalpolitiker sehr gern mit Ihrer Anwesenheit.
Ebenso ist es einfach eine Form der Höflichkeit, auf eine Einladung
( es war eine persönliche Einladung und kein Hinweis wie Du es Formulierst )
zu reagieren, oder Meike kennst Du diese Form der Höflichkeit nicht.
Kann mir nicht vorstellen, das Du auf eine persönliche Einladung nicht reagierst, sei es zum Geburstag, oder zu einer Unternehmensveranstaltúng, etc.
Noch einmal ganz gross,
ES HAT ETWAS MIT HÖFLICHKEIT ZU TUN.
Mehr nicht.
Gruss Michael
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Michi344: 25.09.2010 15:35.
|
|
67
25.09.2010 15:34 |
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.212.253
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Hallo Micha,
warum wilst Du aus diesem thread eine Never ending Story machen? Es dürfte doch klar sein, dass
das nicht nur eine Frage von "Höflichkeit" ist, sondern auch eine Frage des Preises.
Kann es evtl. sein, dass Du es versäumt hast, innerhalb Deiner Einladung auf die wesentlichen Dinge hinzuweisen? -„Was Politik und Unternehmen gleichermaßen freut“!
In Monheim z.B., ist der Bürgermeister zur Grundsteinlegung eines Entertainmentcenter sogar persönlich vorbeigekommen. Hier ging es um ein Investitionsvolumen von 8,8 Millionen Euro und um 20 neue Arbeitsplätze in einem modernen Entertainmentcenter.
Ist vielleicht alles nur eine Frage der Größe und/oder der Formulierung der Einladung.
So profane "Zauberworte" wie Einladung , Spielhalle etc. ziehen wohl nicht mehr!
Die richtigen "Zauberworte" lauten heute:
8,8 Millionen Euro
20 neue Arbeitsplätze
Entertainmentcenter.
„Was Politik und Unternehmen gleichermaßen freut“ findest Du hier:
http://www.isa-casinos.de/gaming
.
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 26.09.2010 08:51.
|
|
68
26.09.2010 08:38 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.559.606
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Michael,
nun Hoyerswerda scheint eine "niedliche" Stadt zu sein, nachdem ich schon einiges von Dir über die sonderbare Arbeitsweise / Äußerungen von Arge-Mitarbeitern lesen durfte,
schreibst Du nun:
"Wenn ich mir von der Stadt Hoyerswerda anhören darf, das sie Angst vor Problemen mit der höheren Aufsichtsbehörde dem Landkreis haben,
wenn man der Sperrzeitverkürzung zustimmt...."
Wenn Mitarbeiter einer Behörde sich tatsächlich in dem Maße gegenüber dem Bürger äußern, sollte die Aufsichtsbehörde sich mal wirklich dringend im Rahmen von QS um diese Mitarbeiter kümmern.
Entweder die Kommune hat die Zuständigkeit oder der Landkreis - .-
Hallo Jasper,
hallo Michael,
wie vielen bekannt, habe ich auch so ein seltsames "Hobby" und muss daher strikt widersprechen.
Es gibt Verhaltensregeln an die sich alle halten und die man sogar nachlesen kann.
Wenn ihr beiden einen Knigge zur Hand habt, lest bitte nach wie eine "formelle offizielle Einladung" auszusehen hat:
Franziska von Au, Ausgabe 2000, S.74
Zitat: ....................... Wohin eine Antwort gerichtet sein muss.
Welche Form die Antwort haben soll.....................
Nur wenn die Einladung derartige Kriterien erfüllt, dann sage ich auch ab, wenn ich eine Einladung erhalte, die ich nicht wahrnehmen will
oder wahrnehmen kann. Sonst nicht.
Das ist allgemein üblich und wird sogar bei Einladungen zum Kindergeburtstag eingehalten!
Bei "Streueinladungen" wie : "Neueröffnung am........., um..............., wir würden uns über ihr Erscheinen freuen."
darf man nicht mit irgend einer Reaktion rechnen, da dies nach den üblichen Verhaltensregeln gar nicht vorgesehen ist.
D.h. entweder es passt und man geht hin oder nicht.
Eine Grundsteinlegung ist eine höchst offizielle Einladung, zu der der Bürgermeister nicht nur namentlich eingeladen wird, sondern um Mitteilung gebeten
wird, wenn er nicht selbst, sondern "nur" seinen Vertreter schickt.
Auch wird dann über die Fraktionen eingeladen und in 99% aller Fälle um Rückmeldung gebeten, wer oder zumindest wie viele kommen.
Bei "richtigen" Einladungen zu Grundsteinlegungen, Richtfesten, Neueröffnungen etc. ist auch ein Programm vorhanden,
so dass der Eingeladene weiß, wann der offizielle Top ist und er abschätzen kann, ob er dies eventuell mit anderen Terminen
zeitlich koordinieren kann. Denn oftmals ( Murphys Gesetz) hat man an einem Tag mehrere Termine und das teilweise mit starken Überschneidungen.
Das ist zwar jetzt etwas off-topic gewesen, aber vielleicht hilft es etwas, wenn demnächst mal wieder jmd. offiziell einladen will.
Gruß
Meike
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 26.09.2010 10:51.
|
|
69
26.09.2010 10:16 |
|
|
Michi344
Doppel-As
Dabei seit: 14.07.2010
Beiträge: 106
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 533.962
Nächster Level: 555.345
Themenstarter
|
|
Hallo jasper,
vielen Dank für deinen Hinweis, da lag ich mit meiner Vermutung und den grossen Unternehmen wahrscheinlich gar nicht so daneben. Scheint zumindest bei Gauselmann zu funktionieren.
@Meike,
danke für den Hinweis mit dem Knigge, kann mir aber nicht vorstellen, das Du diesen beim Schreiben und Verschicken von Einladungen verwendest.
Da ja der Oberbürgermeister inkl. seiner Mitarbeiter die ich eingeladen hatte, es für nötig hielten uns zumindest eine Absage zu schicken, scheint meine Einladung wohl gar nicht so schlecht und so formlos gewesen zu sein.
Zumindest haben diese Herren die Höflichkeit besessen, wegen Terminproblemen ( es war ja Tag der Sachsen an dem Wochenende ) abzusagen.
Aber Meike, bei Dir scheint ja alles zu funktionieren, Beamte machen alles richtig, Stadtverordnete machen alles richtig, Meike macht alles richtig, es sind immer die Bösen Automatenaufsteller und deren Suchtbringenden Spielautomaten.
Tut mir nun Leid Meike, aber eine Realitätsfremdere Einstellung wie Du Sie zum Thema Spielautomaten hast, kann man gar nicht haben.
Woher hast Du nur deinen Hass und deine Antisympathie gegen unsere Branche.
Mit dieser Einstellung und deinem lückenhaften Wissen über unsere Branche, solltest Du Dich aus Diskussionen einfach raushalten.
Zumal Du Dich hier ja schon einmal verabschiedet hast, wäre es Besser, Du bleibst diesem Thema fern.
Gruss Michael
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Michi344: 26.09.2010 14:03.
|
|
70
26.09.2010 14:02 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.559.606
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo zusammen,
zum Thema beantragte und abgelehnte Sperrzeitverkürzung gibt es ein aktuelles Urteil, welches von der Begründung sehr ausführlich und ich denke, sehr gut verständlich ist.
Urteil des VG Münster 9. Kammer, 25.05.2011, 9 K 483/10
Der Kläger hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Sperrzeitverkürzung; der angefochtene Bescheid ist rechtmäßig (vgl. § 113 Abs. 5 VwGO).
Danach kann die Sperrzeit bei Vorliegen eines öffentliches Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse für einzelne Betriebe verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden. Der Zweck der Sperrzeitregelung umfasst u.a. den Schutz der Nachtruhe,darüber hinaus auch den Schutz einer Vielzahl anderer öffentlicher Belange, etwa der Volksgesundheit, der Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs oder auch der Eindämmung des Spieltriebs.Besondere örtliche Verhältnisse liegen vor, wenn die Verhältnisse im örtlichen Bereich sich so von den Verhältnissen anderer örtlicher Bereiche unterscheiden, dass eine Abweichung von der allgemeinen Sperrzeit gerechtfertigt erscheint. Sie setzten atypische Gebietsverhältnisse voraus, die insgesamt positiv für eine Verkürzung oder Verlängerung der Sperrzeit sprechen.
Vorliegend liegt die Spielhalle des Klägers in einem ausgewiesenen Kerngebiet gemäß § 7 Baunutzungsverordnung - BauNVO -. Zulässig sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO u.a. Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten. Zu den Vergnügungsstätten zählen auch die Spielhallen. Es handelt sich danach also um eine für ein Kerngebiet absolut typische Nutzung durch die unterschiedlichen Betriebe, wie Gaststätten, Imbissbuden, Bars und eben auch die Spielhalle des Klägers. Von atypischen Gebietsverhältnissen ist daher gerade nicht auszugehen. Demgegenüber ist aber zu berücksichtigen, dass gerade die Unterscheidung in der allgemeinen Sperrzeitregelung zwischen Gaststätten und Vergnügungsstätten wie Spielhallen, zur Eindämmung des Spieltriebs führen soll. Ein Abweichen von dieser grundsätzlichen Entscheidung des Verordnungsgebers würde dem zuwiderlaufen, obwohl gerade keine besonderen örtlichen Verhältnisse im Sinne der Vorschrift des § 3 Abs. 6 GewRVO gegeben sind. Eine Verkürzung der Sperrzeit für die Spielhalle des Klägers würde nämlich zusätzliche Besucher anziehen und die Möglichkeit einer übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebs eröffnen. Auch die Tatsache, dass ein Drogenumschlagplatz in der Nähe liegt, führt nicht zu einer anderen Beurteilung. Vielmehr wird lediglich ein weiterer möglicher Interessentenkreis an einer zeitlich zusätzlichen Ausnutzung des Spieltriebs gehindert; dies entspricht gerade der Zielsetzung des § 3 Abs. 6 GewRVO.Auch ein öffentliches Bedürfnis für eine von der allgemeinen Sperrzeit abweichende Festsetzung der Sperrzeit ist nicht erkennbar. Dies erforderte die Feststellung von Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen, dass die Leistungen des in Rede stehenden Betriebes während der allgemeinen Sperrzeit in erheblichem Maße in Anspruch genommen werden. Aus der Sicht der Allgemeinheit - nicht aus der des an der Verkürzung interessierten Gewerbebetreibenden - muss eine Bedarfslücke bestehen. An der erstrebten individuellen Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit muss ein öffentliches Interesse bestehen. Hinreichende Gründe müssen ein Abweichen von der Regel im Interesse der Allgemeinheit rechtfertigen.Es kommt darauf an, ob im lokalen Einzugsbereich eine erhebliche Zahl von Interessenten ihr Bedürfnis nach dem Besuch von Spielhallen ohne die Verkürzung der Sperrzeit nicht befriedigen könnte.
Da nach allem bereits die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Sperrzeitverkürzung nicht vorliegen, kommt es auf die Frage der Ermessensausübung nicht entscheidend an.
|
|
71
25.06.2011 06:32 |
|
|
Michi344
Doppel-As
Dabei seit: 14.07.2010
Beiträge: 106
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 533.962
Nächster Level: 555.345
Themenstarter
|
|
Hallo Meike,
nachdem ich eine Weile nur in allen Themen nur sporadisch mit gelesen habe, um mich auf unsere Geschäfte ( für Dich die Geschäfte eines Bösen Automatenaufstellers der nur süchtige Menschen produziert ) zu konzentrieren, kurz ein paar Worte zu deinem hier veröffentlichten Urteil.
Wenn Du dieses Urteil welches mir auch schon bekannt war ansprichst, solltest Du nicht Birnen mit Äpfeln vergleichen.
Wie in unserem konkreten Fall,
1. Wenn nicht einmal ein Dezernent der die Entscheidung nochmals prüfen wollte, zwischen einem Mischgebiet und einem Wohngebiet unterscheiden kann ( siehe Planungsrecht der Stadt ), ist das wohl schon ein Armutszeugnis genug.
Im Übrigen befindet sich die Spielstätte um die es hier geht, direkt am Ortsausgang in einem Einkaufszentrum, wobei in der Strasse zu 90% Gewerbebetriebe ansässig sind, und noch ein zum Abriss geplanter Plattenbau in ca. 100 Meter Entfernung steht.
---------------------------------------------------------------------------
-------------------------
original Mail des Dezernenten:
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
in obiger Sache habe ich noch mal mit der Stadt XXXXXXXXX Rücksprache genommen.
Die im Ortsteil XXXXXX genehmigte Sperrzeitverkürzung begründet sich mit dem dort vorliegenden Gebietscharakter (Gewerbegebiet), der doch wesentlich anders als in Ihrem Fall ist (Wohngebiet).
Ich sehe deshalb zurzeit keine Veranlassung den Widerspruchsbescheid zu ändern bzw. aufzuheben, da aufgrund des unterschiedlichen Gebietscharakters eine Ungleichbehandlung für mich nicht offensichtlich ist.
Ich bedaure Ihnen keine andere Nachricht geben zu können und weise ausdrücklich auf die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung des Ausgangsbescheids hin.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX
Dezernent
Landratsamt XXXXXX
Dezernat X
---------------------------------------------------------------------------
-------------------------
2. Die zuständige Leiterin vom Amt hatte mir in Ihrer ersten Ablehnung noch bei einem Gespräch mitgeteilt, wenn ich mit der Spielstätte in die Leerstehende MC Donalds Filiale die sich unweit von dem Einkaufszentrum befindet gegangen wäre, hätte Sie kein Problem damit die Sperrzeitverkürzung zu genehmigen.
3. Wie von der zuständigen Polizeibehörde bestätigt, das Amt hat auch dort nachgefragt, gibt es bei uns kein Problem mit Kriminalität, du musst nicht immer davon ausgehen, das nur "Böse" Menschen eine Spielstätte aufsuchen, die Ihr Geld mit Drogen, etc. beschaffen müssen.
4. Da die Stadt das vom Gericht vorgeschlagene Güteverfahren abgelehnt hat, der Oberbürgermeister im Gegensatz zum Landrat jegliches persönliches Gespräch verweigert, und unsere Mitarbeiterin von der Staatsmacht darauf hingewiesen wurde, das die Stadt uns auf den Kicker hat, muss ich davon ausgehen, das man an einer einvernehmlichen Lösung gar kein Interesse hat, sondern die Stadt nur auf Streit aus ist. Ob das an den verlorenen Verfahren in Bezug auf die VGS zurück zu führen ist, kann ich nicht nachvollziehen, wäre zumindest denkbar.
-------------------------------------------------------
original Mail:
Sehr geehrte Herr XXXXXX,
nach Vorlage und Prüfung der Unterlagen teilen wir Ihnen folgende Entscheidung mit:
Durch die Einlegung der Klage beim Verwaltungsgericht am XXXXXX gegen den Bescheid der Stadt XXXXXXXX vom XXXXXXX wegen Ablehnung der Sperrzeitverkürzung wurden durch Sie Verfahrensschritte eingeleitet, die durch den Oberbürgermeister bzw. die Stadtverwaltung nicht mehr beeinflussbar sind.
Ihrer Bitte auf ein Gesprächstermin beim Oberbürgermeister kann aufgrund des laufenden Verfahrens (mögliche Rechtsfolgen) somit nicht entsprochen werden..
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXX
XXXXX Büro Oberbürgermeister
--------------------------------------------------------------------
Darf ich mal lachen, der Dezernent hat uns darauf hingewiesen die Bescheide gerichtlich prüfen zu lassen und Klage einzureichen, jetzt versteckt sich der OB hinter dem laufenden Verfahren, traurig. Wir hatten zu jeder Zeit darauf hingewiesen, die Klage zurück zu ziehen, aber dann müßte man ja auf uns zugehen, auf einen Automatenaufsteller, wie peinlich.
Noch ein Wort zum OB;
ich zitiere aus seiner Antrittsrede als OB:
Zitat Anfang:
Seite 6
Das Wichtigste ist und bleibt jedoch, alles zu tun, um der unerträglichen Arbeitslosigkeit in unserer Stadt kontinuierlich entgegenzuwirken.
Seite 7
Meine Unternehmercharta für ein unternehmerfreundliches Hoyerswerda setzt auf neue Impulse in der Mitbestimmung der Industrie und Dienstleistung an der städtischen Entwicklung. Mein wichtigstes Anliegen darin ist, die Verwaltung so zu vereinfachen, dass es für Unternehmer einen konkreten Ansprechpartner für alle Belange Dieser Ansprechpartner im Rathaus, koordiniert allein die Ansiedelungspolitik für neue Unternehmen und widmet sich der Pflege der Kontakte und der Information über Anforderungen von bereits ansässigen Firmen. So wird der Verwaltungsablauf schneller und effektiver. und damit attraktiver für potentielle Neuansiedlungen.
Seite 8
Wichtig in diesem Zusammenhang ist natürlich auch, bestehende Unternehmen zu fördern. Das kann nur gelingen, wenn die Stadt immer ein offenes Ohr für deren Anliegen hat von der so genannten Bestandspflege zum vertrauensvollen Gespräch miteinander- Wirtschaftstammtisch pur, und Vertrauen, da der Oberbürgermeister sich selbst die Zeit nimmt, zuhört, aufnimmt und mit dem Stadtrat reagiert.
Zitat Ende.
Wie würde der Durchschnittsbürger sagen, die typischen Politikerfloskeln, erst viel versprechen, den Mund voll nehmen, dann sich an seine eigenen Worte nicht mehr erinnern. Wahrscheinlich vollkommen abgehoben, wie so viele Politiker. Das dieses Denken und tun schon in der Provinz angekommen ist, hätte ich natürlich nicht gedacht, zumal ich es in anderen Städten anders erlebt habe.
Gruss
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.
Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Michi344: 21.09.2011 14:41.
|
|
72
21.09.2011 14:29 |
|
|
Monarch
Mitglied
Dabei seit: 11.11.2010
Beiträge: 41
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 201.635
Nächster Level: 242.754
|
|
|
73
22.09.2011 01:18 |
|
|
Michi344
Doppel-As
Dabei seit: 14.07.2010
Beiträge: 106
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 533.962
Nächster Level: 555.345
Themenstarter
|
|
Hallo Monarch,
eine Sperrzeit bis 02:00 Uhr täglich wäre ja wie Weihnachten und Ostern für uns. Wir müssen die Schotten um 23:00 Uhr schliessen, nicht einmal bis 01:00 Uhr wurde akzeptiert, auch nicht am Wochenende.
Um der Krone noch eins drauf zu setzen, neben der Spielstätte auf der anderen Strassenseite befindet sich eine Diskothek, in der sich die jugendlichen unter 18 Jahren bis 24:00 Uhr, die Birne zuschütten, und zukiffen. Wenn Sie dann so voll gedröhnt vor der Tür stehen, müssen sich unsere Gäste noch Dumme Sprüche anhören, wenn die Türen um 23:00 schliessen.
Sprüche wie;
- "macht der Kindergarten wieder pünktlich zu"
- "heute nur Ausgang bis zum Sandmann"
- etc.
Was Denken sich eigentlich die Herren und Damen Stadtbeamten, wenn Sie Ihre Ermessen nicht ausschöpfen, die sitzen bestimmt in Ihr Kämmerlein, und sind noch Stolz, wie Sie es wieder geschafft haben, einen Antrag abzulehnen.
Wahrscheinlich gehen die alle nach dem Sandmann zu Bett.
- übrigens stattliche Glücksspiel wegen der hohen Suchtgefahr;
"Spielbank Dresden, tägl. bis 01:00 Uhr und am WE bis 02:00 Uhr geöffnet"
Das VOLLJÄHRIGE junge und auch ältere Bürger dieser Stadt ( wir haben auch Gäste die aus einem unweit entfernten Altersheim zu uns kommen ), gern mal nach 23:00 Uhr Ihre Freizeit im Casino verbringen möchten, soweit können die zuständigen Mitarbeiter der Stadt wahrscheinlich nicht Denken.
Grüsse
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Michi344: 22.09.2011 07:24.
|
|
74
22.09.2011 07:23 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 382.478 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.774.091
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|