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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » In HH werden keine Wettbüros geschlossen! » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen In HH werden keine Wettbüros geschlossen! 2 Bewertungen - Durchschnitt: 9,502 Bewertungen - Durchschnitt: 9,502 Bewertungen - Durchschnitt: 9,502 Bewertungen - Durchschnitt: 9,502 Bewertungen - Durchschnitt: 9,50
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In HH werden keine Wettbüros geschlossen!

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluß vom 21.04.2006 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines privaten Sportwettvermittlungsbüros gegen die Schliessungsverfügung der Hansestadt Hamburg vom 27.02.06 wiederhergestellt.

Das Gericht führ folgende Begründung an:
Die Anordnung der sonstigen Vollziehung einer Verfügung, mit der die Vermittlung von Sportwetten in das EU Ausland untersagt wird, bedarf wegen erheblicher Zweifel an der gemeinschaftsrechtlichen Vereinbarkeit des §284StG der Benennung von über die strafbarkeit hinaúsgehender Gefahren für das Allgemeinwohl. Das Gericht bezieht sich dabei auch auf den Beschluß des BVerfG vom 27.04.2006.
1 04.05.2006 16:25 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
Solon
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RE: In HH werden keine Wettbüros geschlossen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Rechtsprechung bezüglich der Sportwetten war schon bisher sehr widersprüchlich. Nachdem offenbar jeder in der Lage ist, in das Urteil des BVerfG das hineinzulesen, was er lesen will, wird dies wohl auch bis zum Erlass neuer Gesetze, oder einem weiteren Urteil des EuGH so bleiben.

Bedenklich ist aber, das hier das allgemeine Rechtsverständnis untergraben wird. Dürfen künftig Gaststätten dann nicht mehr geschlossen werden, wenn diese (offiziell) von einer englischen Limited betrieben werden?. Gilt das Verbot von Fun-Games auch in Spielhallen ausländischer Betreibergesellschaften, wenn diese, z.B. in Belgien aufgestellt werden dürfen?

Dass Rechtsanwälte dafür bezahlt werden, das Recht im Sinne der Mandanten auszulegen ist normal. Aber die Verwaltungsrichter werden dafür bezahlt, sich mit der Sache vertraut zu machen und objektiv zu entscheiden. Bisher hat noch kein Verwaltungsgericht nachgefragt, ob die ausländischen Anbieter nach dem Recht der Heimatstaaten überhaupt berechtigt sind, ihre Leistungen in Deutschland über Vermittler anzubieten. Ist es nicht auch eine Vertragsverletzung, wenn Malta Konzessionen für Wettanbieter erteilt, die aber nur im Ausland, nicht aber in Malta gültig sind?

Es wird noch interessant, bin auf die Entscheidungen der bayerischen Gerichte gespannt.

__________________
Thomas Kirchhammer
2 04.05.2006 17:09 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
Solon
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RE: In HH werden keine Wettbüros geschlossen!

Liebe Corleis.

Sind Sie sicher, dass Ihre Aussage, "in HH werden keine Wettbüros geschlossen", so richtig ist?

Wenn ich mir den von Ihnen zitierten Beschluss des VG Hamburg so durchlese habe ich da so meine Zweifel.Kopfkratz smile

Ging es da tatsächlich um Wettbüros?Kopfkratz

Oder war der Sachverhalt nicht doch ein anderer?Kopfkratz

Ist es - insbesondere in Kenntnis des BVerfG-Urteils - vertretbar die Leute durch solche undifferenzierten Aussagen wie, (illegale) "Wettbüros werden nicht geschlossen", zu verunsichern??Kopfkratz
Gruß
Gewo
3 05.05.2006 10:17 Gewo ist offline E-Mail an Gewo senden Beiträge von Gewo suchen
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RE: In HH werden keine Wettbüros geschlossen!

Zitat:
Ist es - insbesondere in Kenntnis des BVerfG-Urteils - vertretbar die Leute durch solche undifferenzierten Aussagen wie, (illegale) "Wettbüros werden nicht geschlossen", zu verunsichern?

@corleis

Gibt es in HH eigentlich ein Sportwettengesetz?

Ansonsten weise ich darauf hin, dass eine Widerherstellung einer aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs noch nichts über den Ausgang des noch ausstehenden Hauptsacheverfahrens sagt.

Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
4 05.05.2006 10:50 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
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RE: In HH werden keine Wettbüros geschlossen!

Liebe Kolleginen und Kollegen,

die Eilentscheidung bezieht sich nicht auf die Untersagung der Annahme von Sportwetten und den Verstoß gegen die Erlaubnispflicht nach § 284 StGB, sondern auf die Frage, ob in einer Spielhalle neben den Spielgeräten auch noch Sportwetten angeboten werden dürfen.

Zur Problematik Spielhallen und Sportwetten habe ich mich bereits geäußert. Vielleicht müssten hier im Hauptsacheverfahren noch einige Argumente, z.B. Eindämmung des Spieltriebes etc. nachgeschoben werden.

Die Untersagung der reinen Wettbüros erfolgt nach anderen Rechtsvorschriften, hierüber sagt das VG Hamburg aber nichts aus.

__________________
Thomas Kirchhammer
5 05.05.2006 11:38 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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RE: In HH werden keine Wettbüros geschlossen!

Vielleicht sollte der Thread-Titel besser lauten: "In HH werden keine Spielhallen geschlossen!"Augen rollen

__________________
Gruß
nette.tante
6 05.05.2006 11:41 nette.tante ist offline E-Mail an nette.tante senden Beiträge von nette.tante suchen
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RE: In HH werden keine Wettbüros geschlossen!

Wie immer Herr KirchhammerRespekt

Vieleicht an dieser Stelle auch nochmal der Hinweis auf den Thread "Beschluss Hamburg..." im geschlossenen Bereich.großes Grinsen

Gruß aus Frankfurt
7 05.05.2006 11:42 Gewo ist offline E-Mail an Gewo senden Beiträge von Gewo suchen
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RE: In HH werden keine Wettbüros geschlossen!

@ corleis:

dein Festhalten an Sportwetten kann ich nicht nachvollziehen.

Zum Ersten ist das BverfG-Urteil eindeutig.
des weiteren nehmen die illegalen Wettbüros mit ihren illegalen Fungames doch dir als Aufsteller die Gäste weg. - oder hast du auch noch Fungames ?
Und auserdem werden dir das Sportwettenpublikum langsam aber sicher mit ihrem lauten Gebahren (Geschrei) vor,während und nach den Wetten dein Stammpublikum verunsichern und mittelfristig vertreiben.

Also betreib dein Geschäft legal - ohne Fungames, Jackpot und Sportwetten.
8 07.05.2006 22:51 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
Corleis   Zeige Corleis auf Karte Corleis ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von Corleis


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Hallo Sunrise.

Wie kommst Du darauf, dass ich Wettbüros betreibe???
Ich habe einen Versuchsballon und der kostet nur Geld.
Ich beabsichtige auch z.Zt. nicht weitere zu öffnen.

Aber trotzdem ist es doch einmalig wie unterschiedlich die Verfahrensweise, Gerichtsurteile und Anwendung ist...

Eine nett gemeinte Kritik an GEWO:
Urteile, die zu ungunsten der Aufsteller erlassen werden, werden hier gerne zitiert und von der Aussage her verzerrt. Urteile, die von Aufstellerseite gewonnen werden, werden gerne im geschlossenen Bereich diskutiert. Ich würde zu gerne mal Mäuschen spielen...
Im Ernst: Mich würde die Reaktion der Ämter hier schon mal interessieren.

Viel Spass bei der Arbeit großes Grinsen
Gruß David.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Corleis: 08.05.2006 00:09.

9 08.05.2006 00:03 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
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Lieb Frau Corleisverwirrt Kopfkratz

(oder doch vieleicht lieber)

Werter Herr Davidverwirrt Kopfkratz


Die Frage, ob, und wenn ja von wem hier bisweilen Urteile o.ä. selektiv, oder gar verzerrt dargestellt werden stellt sich gelegentlich in der Tat.

Ich darf Ihnen allerdings versichern, dass mir solche Unterfangen im geschlossenen Forumsbereich noch nicht untergekommen sind.

Wie Sie mit einem kurzen Blick in die Forumregeln feststellen könnten dient dieses Forum "in erster Linie dem Informationsaustausch der mit dem Gewerberecht beschäftigten Angestellten und Beamten in Behörden, steht aber ebenso allen anderen interessierten Bürgern offen".

Ein weiterer Blick in genannte Regeln, aber auch in verschiedene einschlägige (öffentliche) Threads dieses Forums könnte dann die erhellende Erkenntnis erzeugen, dass es bspw. aus rechtlichen Gründen notwendig sein könnte, bestimmte Diskussionsthemen (Stichworte Urheberrecht, Rechtsberatungsgesetz u.a.) nicht im öffentlichen Bereich zu behandeln.

In jedem Fall dürfen Sie davon ausgehen, dass die im geschlossenen Bereich zwischen den Behördenvertretern geführten Diskussionen zu Urteilen und anderen Dingen grundsätzlich immer dem Zweck dienen eine möglichst objektive (rechtliche) Beurteilung oder Sichtweise der diskutierten Sachverhalte zu ermöglichen.

Das geschieht bisweilen durchaus recht kontrovers, führt im Ergebnis aber sicher dazu, dass auch andere Sichtweisen in das Behördenhandeln mit einfließen können und dient letztlich der Rechtsklarheit.

Um noch einmal auf Ihre "nett gemeinte Kritik zurückzukommen:

Wenn ich mir die Themenüberschrift dieses von Ihnen eröffneten Threads anschaue kann ich meine Fragen eigentlich nur wiederholen:
Ging es in Hamburg wirklich um Wettbüros???verwirrt
Oder wars nicht doch ein anderer Sachverhalt???verwirrt

Ist Ihre Themenüberschrift insoweit zutreffendverwirrt
Oder "verzerrt" die von Ihnen gewählte Überschrift nicht ein wenigverwirrt

Nichts für Ungut

Gruß
Gewo
10 08.05.2006 09:15 Gewo ist offline E-Mail an Gewo senden Beiträge von Gewo suchen
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Zitat:
Original von Corleis
Urteile, die zu ungunsten der Aufsteller erlassen werden, werden hier gerne zitiert und von der Aussage her verzerrt.


Wieso sollten wir Urteile, die zu ungunsten der Aufsteller ausgefallen sind verzerren? Kopfkratz

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Gruß
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11 08.05.2006 09:36 nette.tante ist offline E-Mail an nette.tante senden Beiträge von nette.tante suchen
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Wettbüros

Liebe Forumsteilnehmer,

wenn jemand wissen will, wie man ein Urteil "verzerren" kann sollte das Urteil des BVerfG lesen und dann die dazu ergangenen Schriftsätze der Sportwettanwälte.

Entweder haben die Anwälte ein anderes Urteil bekommen, oder ich bin zu blöd zum Lesen.

Ein Urteil ist dann verzerrt, wenn nur die Teile gelesen werden, die einem in die eigene Vorstellungswelt passen. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind darauf vereidigt, sachlich und unparteiisch zu agieren. Rechtsanwälte haben zwar auch einen Ehrenkodex, aber wenn der Mandant gut zahlt......

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Thomas Kirchhammer
12 08.05.2006 09:47 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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RE: Wettbüros

Wie sagt man so schön: Wer zoid schafft o!

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13 08.05.2006 09:53 nette.tante ist offline E-Mail an nette.tante senden Beiträge von nette.tante suchen
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Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Also, ich habe mir in dem von Corleis zitierten Urteil einen Wolf gesucht und kann auch keinerlei Hinweis darauf finden, das die dort zitierte Spielhalle nun auf einmal ein Wettbüro sein soll. Dieses wurde in der Entscheidung zumindest an keiner Stelle so ausgeführt, sondern der Richter hat sich lediglich damit auseindandergesetzt, ob die Anordnung der sofortigen Vollziehung allein aufgrund es Verstoßes gegen § 284 StGB zum Verbot des Wettterminals ausreicht.

Also, auch ich komme zu dem Ergebnis, dass die Überschrift so nicht passt, sondern es hier in der Tat, wie auch von verschiedenen Kollegen ausgeführt, um das Aufstellen eines Wetterminals in einer Spielhalle ging.

Aber, wie von einem hessischen Kollegen schon an anderer Stelle ausgeführt, gibt es zwischenzeitlich auch klarstellendere Entscheidungen zu den illegalen Wettbüros, guckst Du etwa hier:

Uuuuuupppppsssss! - hätte ich fast vergessen!

@Corleis: Warum unterstellen Sie uns Foren-Mitgliedern aus den Verwaltungen eigentlich

Zitat:
Urteile, die zu ungunsten der Aufsteller erlassen werden, werden hier gerne zitiert und von der Aussage her verzerrt. Urteile, die von Aufstellerseite gewonnen werden, werden gerne im geschlossenen Bereich diskutiert. Ich würde zu gerne mal Mäuschen spielen...


dass wir etwas zu verstecken haben oder Tatsachen verzerren oder verdrehen wollen?? Wir unterstellen Ihnen doch auch nicht, dass Sie grundsätzlich lügen, oder?? Kopfkratz verwirrt Kopfkratz

Denn es gibt doch sicherlich einen guten Grund, weshalb Sie sich im Forum als weiblich bezeichnen, tatsächlich aber mit einem männlichen Vornamen freundlich grüßen, oder?? Kopfkratz

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14 08.05.2006 13:14 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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Zitat:
Original von Kramer-Cloppenburg
Also, auch ich komme zu dem Ergebnis, dass die Überschrift so nicht passt, sondern es hier in der Tat, wie auch von verschiedenen Kollegen ausgeführt, um das Aufstellen eines Wetterminals in einer Spielhalle ging.


Stimmt, konnte ich aber nicht mehr ändern, da das System Änderungen nur innerhalb von 30Min.zulässt.

Zitat:
Original von Kramer-Cloppenburg
@Corleis: Warum unterstellen Sie uns Foren-Mitgliedern aus den Verwaltungen eigentlich


Bitte nicht zu stark verallgemeinern... Aber leider, bei differenzierter Betrachtung, kommt bei mir bei einigen Beiträgen genau dieser Eindruck auf.

Zitat:
Urteile, die zu ungunsten der Aufsteller erlassen werden, werden hier gerne zitiert und von der Aussage her verzerrt. Urteile, die von Aufstellerseite gewonnen werden, werden gerne im geschlossenen Bereich diskutiert. Ich würde zu gerne mal Mäuschen spielen


Das mit dem Mäuschen spielen geht sicher vielen so.

Zitat:
Original von Kramer-Cloppenburg
dass wir etwas zu verstecken haben oder Tatsachen verzerren oder verdrehen wollen?? Wir unterstellen Ihnen doch auch nicht, dass Sie grundsätzlich lügen, oder?? Kopfkratz verwirrt Kopfkratz


Auf diesem Niveau wollen wir doch hier nicht komunizieren. Respekt
Tatsächlich habe ich nichts falsches geschrieben sondern nur meinen Eindruck wiedergegeben. Sorry, aber den Schuh muß sich hier nicht jeder anziehen.
Ein Beispiel: BVG Kassel sagt, dass FG mit Auszahlung und/oder Hinterlegungsspeicher genehmigungspflichtige GSG sind und keine PTB Zulassung haben. - Somit Illegal.
Hieraus wird abgeleitet: FG ohne Auszahlung und/oder Hinterlegungsspeicher benötigen eine PTB Bescheinigung, dass sie keine GSG sind. - Wo steht das??? wut

Zitat:
Original von Kramer-Cloppenburg
Denn es gibt doch sicherlich einen guten Grund, weshalb Sie sich im Forum als weiblich bezeichnen, tatsächlich aber mit einem männlichen Vornamen freundlich grüßen, oder?? Kopfkratz


Sorry, Eingabefehler. Hab ich geändert.
Jetzt konnte ich auch meinen Beruf auswählen...
15 09.05.2006 02:19 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
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Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Nachdem nun einige Unklarheiten offensichtlich beseitigt sind und auch das Thema "Unterstellungen" geklärt sein dürfte (mit meinen Worten wollte ich deutlich machen, dass auch ich das versteckte "Pieksen" durchaus beherrsche!) bleibt m. E. noch ein Punkt offen:

Zitat:
Ein Beispiel: BVG Kassel sagt, dass FG mit Auszahlung und/oder Hinterlegungsspeicher genehmigungspflichtige GSG sind und keine PTB Zulassung haben. - Somit Illegal. Hieraus wird abgeleitet: FG ohne Auszahlung und/oder Hinterlegungsspeicher benötigen eine PTB Bescheinigung, dass sie keine GSG sind. - Wo steht das??? wut


Gerade dieser Punkt ist hier doch auch im öffentlichen Teil des Forums (nachdem er u. a. im geschlossenen Beereich intensiv von den Verwaltungsmitarbeitern durchgearbeitet worden ist) z. B. durch die Stellungnahmen (u. a. auch von mir) zum Gerät "Photo-Play" klar gestellt worden.

Nur leider ist es auch so, dass es sich bei dem größten Teil (über 90 %) der sog. Fun-Games (FG??) eben um solche handelt, die aufgrund ihrer Bau- und Betriebsart als genehmigungspflichtigen "GSG" (gemeint sind vermutlich die Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit und nicht die Geldspielgeräte = GSG) einzustufen sind oder waren. Wenn diese Geräte nunmehr durch Software-Updates o. a. um-, ab- oder aufgerüstet werden, werden sie eben nicht aufgrund der Entscheidung des OVG Kassel automatisch reine Unterhaltungsgeräte, sondern benötigen hierfür die Bescheinigung der PTB, dass sie keine Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit mehr sind. Gleichzeitig hat das OVG Kassel ausgeführt, dass die Mitarbeiter der Überwachungsbehörden nicht befugt sind, entsprechende Feststellungen zu den einzelnen Geräten zu treffen, sondern dieses ausschließlich der PTB vorbehalten ist.

Und aus diesem Sachverhalt ergibt sich halt die Problematik, dass für umgerüstete ehemalige Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (s. auch die hierzu ergangene Rechtsprechung bis hin zum BVerwG) entweder die entsprechende Bescheinigung der PTB vorzulegen ist oder diese abzuräumen sind.

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16 09.05.2006 08:36 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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Sehr geehrter Herr Kramer,

"Und aus diesem Sachverhalt ergibt sich halt die Problematik, dass für umgerüstete ehemalige Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (s. auch die hierzu ergangene Rechtsprechung bis hin zum BVerwG) entweder die entsprechende Bescheinigung der PTB vorzulegen ist oder diese abzuräumen sind."

Die Antwort der PTB
Am 30-01-06 erhielt ich die Aussage von der PTB „Fun Games unterliegen nicht der Zulassungspflicht der PTB nach § 33 GewO. Trotzdem wird immer wieder auf die PTB-Zulassung verwiesen.
Selbst nach dem Urteil Neustadt a.d. Weinstrasse gab mir die PTB am 30-03-06 die Auskunft „für Fungames gab es bislang keine Bauartvorgaben. Sie sind definitionsgemäß keine Geräte nach § 33c GewO und also auch nicht rückwirkend auf dieser Basis zu beurteilen.“

Gruß
Peter Schreiber
17 10.05.2006 22:01 ASS-Automaten ist offline E-Mail an ASS-Automaten senden Beiträge von ASS-Automaten suchen
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Nur leider ist es auch so, dass es sich bei dem größten Teil (über 90 %) der sog. Fun-Games (FG??) eben um solche handelt, die aufgrund ihrer Bau- und Betriebsart als genehmigungspflichtigen "GSG" (gemeint sind vermutlich die Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit und nicht die Geldspielgeräte = GSG) einzustufen sind oder waren. Wenn diese Geräte nunmehr durch Software-Updates o. a. um-, ab- oder aufgerüstet werden, werden sie eben nicht aufgrund der Entscheidung des OVG Kassel automatisch reine Unterhaltungsgeräte, sondern benötigen hierfür die Bescheinigung der PTB, dass sie keine Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit mehr sind. Gleichzeitig hat das OVG Kassel ausgeführt, dass die Mitarbeiter der Überwachungsbehörden nicht befugt sind, entsprechende Feststellungen zu den einzelnen Geräten zu treffen, sondern dieses ausschließlich der PTB vorbehalten ist.

Und aus diesem Sachverhalt ergibt sich halt die Problematik, dass für umgerüstete ehemalige Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (s. auch die hierzu ergangene Rechtsprechung bis hin zum BVerwG) entweder die entsprechende Bescheinigung der PTB vorzulegen ist oder diese abzuräumen sind.


Ich habe trotz nochmaligem lesen des Urteils eine solche Aussage nicht gefunden.
Bitte helfen Sie mir und zitieren Sie die entsprechende Passage.
Danke.
18 10.05.2006 23:32 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

back to topic , es geht um Sportwetten, nicht Fun-Games.

In Bayern werden die Wettbüros geschlossen, siehe das Urteil des VG Bayreuth im geschlossenen Forum .

Die Oberfranken waren schneller als die Münchener, mal sehen, ob ich nächste Woche eine Nachricht vom Gericht in meinem Briefkasten finde.

Ich verabschiede mich bis Mittwoch vom Forum, da ich bei einem Gewerbe- und Gaststätten Workshop der Bayer. Verwaltungsschule versuche, meine Weisheiten direkt an Frau und Mann zu bringen.

Bis dahin Bye! , alles Gute und nicht aufhalten lasssen

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Thomas Kirchhammer
19 12.05.2006 14:37 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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Hallo

Ich weiss ja nicht will auch keinen Behörden Wiedersprehen, nur kann ich sage das in Bayern teilweise die geschlossenen Wettbüros die es gab auch wieder offen sind, und das weiss ich zu 100 %, da ich dort auch drinne war und ab und zu bin, bei einem Kollegen von mir.
Nachdem einige Anbieter eine Schadensersatzklage an die jeweiligen Ordnungsämter geschickt haben und das auch dann per Beschluss durchsetzen sind einige wieder offen....

Und zum Thema Hamburg ja da haben wir auch 2 "Sportwettvermittlungen", und diese kosten und auch nur Geld, jedoch hat man nunmal Mietverträge.

Was ein Lieber Beamter vor mir weiter oben sagte, das "wir" dort den Spielhallen Kunden wegnehmen durch illegale Fungames, kann ich nur sagen, er sollte von Seinem Bundesland/Gemeinde/stadt nicht auf andere schliessen, da in Hamburg es generell kaum/keine Fun games gibt und das schon seit einigen Jahren.
Also wir betreiben in unseren Wettbüros , 2 Gelspielgeräte der Marke Gauselmann, wobei ich ja ncoh was tolles darüber erzählen könnte wie gut Beamte infomiert sind und mir ein Egyp Fun beschlagnahmen wollten, der seit ca. Februar aufgehängt war und die vom LKa und Ordnungsamt dachten es sei ein Fungame da es zu diesem Zeitpunkt nur einige wenige zu Testzwecken und an gute Kunden gab. Jedoch ist es eine andere Geschichte.

Mit den Sportwetten sind wir uns doch einig, es geht nicht um irgendein Schutzd des Bürgers sondern das die Länder mehr Geld haben wollen udn versuchen ein Monopol aufrecht zu erhalten , was auch verständlich ist, nur dann sollte man nciht so öffentlich und agressiv Werbung machen, ob und inwie weit eine Vermittlung unzulässig ist, ist eine Sache die nicht wir Disutieren sollten sondern einfach mal die EU Kommision mit der Bundesregierung/Bundesverwaltungsgericht, denn immerhin Liebe Beamte wollte nicht der einfache Bürger die EU sondern unsere werten Abgeordneten, uns hat niemnd gefragt schimpf .

Das viel unsinn mit Wettbüro betreiben wird, wie in Berlin da ist ein Wettbüro im Bezirk Schöneberg, das 14 Magic Games sowie ein Alpha Street Roulette stehen hat und fröhlich vor sich hin areitet und es immer gut besucht ist, ist klar aber da sollte mal dann die Behörde reagieren.
Es gibt aber auch andere Wettbüros/SPortwettvermittlungen die vernüftig versuchen zu arbeiten, mit evtl 2 Geldspielern und evtl 1-2 Fungames. Aber was ist daran anders als wenn ein Türke eine Dönerbude aufmacht und dort 4-6 Samurais und MAgics drinnehat und kein Geldspieler dann ist es doch klar was da passiert oder?

Es ist einfach eine Schande das unsere Gesetgebung nicht überall gleich durchgreift bei Sportwetten sowie bei Fungames, dies Thema ist zwar ein Sportwettenthema hier, aber irgendwie gehören Fun Games grösstenteils auch zu diesem Bereich, aber nicht überall das wollte ich nur klarstellen.

Ansonsten wenn es falsch rübergekommen ist habe ich nur noch ein zu sagen für einige Behörden die sich wirklich gut machen und fair allen gegenüber sind Respekt , aber leider nur einige von den 6 Bundesländern/Stadtstaaten und Gemeinden wo wir unsere Spielhallen und Aufstellungen haben.

Es grüsst
Ein kleiner Aufsteller aus Ostdeutschland

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Da ich aus Russland stamme, kann es gelegentlich zu Rechtschreibfehlern kommen bzw. vertauschten Buchstaben. Ich Bitte dies zu entschuldigen.
20 26.06.2006 14:18 Zeuss ist offline E-Mail an Zeuss senden Beiträge von Zeuss suchen
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