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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » PC in Spielhalle » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen PC in Spielhalle 2 Bewertungen - Durchschnitt: 9,502 Bewertungen - Durchschnitt: 9,502 Bewertungen - Durchschnitt: 9,502 Bewertungen - Durchschnitt: 9,502 Bewertungen - Durchschnitt: 9,50
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C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
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PC in Spielhalle

In einer Spielhalle fanden wir 2 Geräte vor, die ich nicht einordnen kann. Es handelt sich um Geräte ohne jegliche Namen. Sie verfügen über eine normale PC Tastatur und einen Bildschirm. Auf Befragen, was das für Geräte seien, konnte mir der Betreiber keine Auskunft geben. Er hätte sie neu (waren auch noch nicht angeschlossen) und eine Betriebsbeschreibung hätte er auch nicht. Er sprach was von Internet, von Anschauen von Erotikfilmen und von "Gewinnen".

Kann sich jemand vorstellen, um was es sich hier handelt?
1 07.12.2006 14:07 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Solon
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anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
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RE: PC in Spielhalle

Nein, aber ...

Ökonomisch bedenklich ist zunächst einmal, dass der "Betreiber" nicht weiß, was er gekauft hat bzw. was er in seinen Räumen vorrätig hält!

Unterstellung oder Möglichkeit:"Erotikfilme" sind doch sehr reizvoll, wenn sie dann nicht unverhofft auf z. B. "Sportwetten", etc. springen. Macht momentan allerdings keinen Sinn.

Hier sind doch ganz klar und vorsorglich die Forderungen nach einem qualifizierten, schriftlichen Produkt-Nachweis vor Inbetriebnahme entweder durch den:
a) Gerätehersteller und/oder
b) Gerätehändler und/oder
c) Spielhallenbetreiber zu erbringen und die "Erotikfilme" in der Parxis mit allen möglichen Programmen vorzuführen.

Wenn die Erklärungen dann mit der Vorführung übereinstimmen, dann sollte ein Erfahrungsbericht in diesem Forum zu dem Thema "Piepshow oder Spielhalle" folgen.

Geräte ohne nähere Produkt-Bezeichnung sind nicht (so) interessant, weil keine positive Zuordnung auf den Kunden ausstrahlen.
2 07.12.2006 16:29 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Solon
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Meike
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Guten Abend,

möchte nicht unken, aber hört sich nach einem Internet-Wettterminal an.

- Die Dinger sehen immer wie Marke Eigenbau, Zwitter aus PC und Spielgerät, aus.-

Ob das Gerät angeschlossen ist oder nicht sollte Ihnen erstmal egal sein, da das Gewerberecht ja vom "Aufstellen" spricht.

Also lassen Sie es sich im Rahmen §29 GewO einfach mal vorführen.
Nehmen Sie sich eine Kamera mit, lassen Sie das Gerät öffnen, machen ein paar gute Bilder vom Innen- und Außenleben und stellen Sie diese in den internen Bereich ins Forum.

Dann schauen wir mal.

Gruß aus Düsseldorf
3 07.12.2006 19:44 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
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Wenn ich den Betreiber richtig verstanden habe, heißt das Gerät Annicart. Nie gehört.

Aber ich habe so einen ganz negatives Gefühl: In das Gerät kommen verschiedene CDs - je nach Wunsch. Pokerspiel mit Personen in einer anderen Spielhalle. Wer gewinnt bekommt den Euro, Roulette, Lotto, Fußball, Erotik, dass waren so die Aussagen heute morgen.

Weg damit!
4 08.12.2006 08:33 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
der_vollstrecker   Zeige der_vollstrecker auf Karte der_vollstrecker ist männlich
Haudegen


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Ich hatte gestern zu solch einem Gerät einen Anruf von einem Spielhallenbetreiber meines Vertrauens.

Dies Gerät "AnyCard" sind im Vormarsch und der nächste Versuch, uns zu ärgern.

Er hat mir kurz beschrieben, wie die funktionieren. Man kann direkt mit Geldkarte spielen, und zwar Roulette, Poker u.ä. Es ist eine Art Internetspiel. Eventuelle Gewinne werden aber in den Spielhallen selbst ausgezahlt. Es geht vom Prinzip in eine ähnliche Richtung wie die Sportwettenterminals.

Der Spielhallenbetreiber kann diese Geräte auch noch nicht richtig einordnen. Er besorgt mir aber entsprechendes Info-Material.

Jedenfalls klingt es im ersten Moment nicht ganz sauber. Sobald ich neue Informationen habe, werde ich diese zur Verfügung stellen
5 08.12.2006 09:11 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
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Das Gerät soll durch die Firma (darf ich hier eigentlich den Namen nennen?) am Mittwoch in der Spielhalle in Betrieb genommen werden. Ich habe mich angekündigt und lasse es mir vorführen.
6 08.12.2006 09:15 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
der_vollstrecker   Zeige der_vollstrecker auf Karte der_vollstrecker ist männlich
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Na dann halten Sie uns mal auf den laufenden, Frau Komnick.

Und lassen sie sich nichts vom Pferd erzählen großes Grinsen
7 08.12.2006 09:24 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
tapier
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Es handelt sich um "Online-Geldspielgeräte" mit mehreren tausend Euro Höchstgewinnen.

Getarnt als Internetterminal, wenn der Spieler auf ein bestimmtes Icon klickt landet er in eine Art Online-Casino.
Evtl. muss noch ein Passwort eingegeben werden.

Dort können die u.a. bekannten, nicht mehr erlaubten Spielgeräte, gespielt werden.
Die Einsätze werden direkt am Gerät getätigt oder über eine Art Sim-Card die an der Kasse "aufgeladen".

Kleinere Gewinne werden von der Aufsicht ausgezahlt, grössere überwiesen.

Das Gerät selbst ist nur ein PC, es werden keinerlei statistische Daten lokal gespeichert, alles nur online, damit im Falle einer Beschlagnahmung keine Beweise gefunden werden können.

Vieleicht würde es helfen wenn die Meisten von euch mal eure klimatisierten Büros verlassen würden und mal eure Arbeit tun würdet.

Diese Geräte sind mittlerweile in den meisten Internetcafes und Spielhallen anzutreffen, jedenfalls bei den kleinen Ketten und Betreibern.
Wundert Ihr euch eigentlich nicht wie diese Läden, insbesondere die Intenetcafees, sich halten ?

Ich betreibe selbst eine kleine Spielhalle seit einigen Monaten, und versuche mich an die Vorschriften weitgehend zu halten, mit dem Ergebniss kurz vor der Insolvenz zu stehen weil ich solches nicht anbiete.

Letztens hat solch ein "Aufsteller" bei mir vorgesprochen, wir sind so verblieben das er ein Gerät bringt, und mir 40% zahlt.
Leider ist er nicht wiedergekommen, schade aber auch.

Durch das Verbot der UHG's wurde solchen Machenschaften Tür und Tor geöffnet, mit dem Ergebniss das nun noch mehr Gelder ins Ausland abfließen werden.
Bis 2005 habt ihr noch die Pauschaleinahmen für diese Geräte gehabt, nun gibt es nichts mehr.

Das Spielhallensterben hat begonnen, die Stadtkassen werden es bald zu spüren bekommen.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von tapier: 12.12.2006 22:30.

8 12.12.2006 22:27 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Frank
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Zitat:
Original von tapier
Es handelt sich um "Online-Geldspielgeräte" mit mehreren tausend Euro Höchstgewinnen.
(...)

Getarnt als Internetterminal, wenn der Spieler auf ein bestimmtes Icon klickt landet er in eine Art Online-Casino.
Evtl. muss noch ein Passwort eingegeben werden.

(...)
Vieleicht würde es helfen wenn die Meisten von euch mal eure klimatisierten Büros verlassen würden und mal eure Arbeit tun würdet.



Vielen Dank,
mein lieber tapier, für diese Informationen.
Aber leider kann ich deinen Vorschlag, Beamte oder auch Angestellte zur Arbeit aufzufordern, nicht als besonders höflich empfinden!

Ich werde mir allerdings, auch im geschlossenen Bereich, ohne Beiträge,
ieinen Überblick verschaffen.
Ich habe in der Tat den Eindruck, dass einige Kollegen über die Stränge schlagen,
das sage ich auch ganz bewusst, im öffentlich zugänglichen Bereich!
9 13.12.2006 16:56 Frank ist offline E-Mail an Frank senden Beiträge von Frank suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! .... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

@Tapier und Frank: Erstmal Willkommen im Forum!

Die Hinweise, dass wir unsere Arbeit tun sollten, sind so schlecht nicht, wissen wir aber auch selbst. Um hier konkret ansetzen zu können, folgender Vorschlag an Tapier:

Bitte eine kurze Email mit Telefonnummer und Adresse an mich oder an ein anderes Mitglied, z. B. in der Nähe Ihres Wohnortes oder an die Kollegin Meike von der Polizei, so dass ein Ortstermin in einer solchen Spielhalle, die entsprechende Geräte aufgestellt hat, stattfinden kann. Mit Ihren Kenntnissen und Ihrer Hilfe werden wir (die Kollegen vor Ort) dann auch sicherlich in der Lage sein, die für uns wichtigen Punkte zu erkennen und die versteckten Knöpfe und Schalter zu finden.

Denn das diejenigen, die immer noch illegale Geräte aufstellen, uns dieses nicht zeigen und erläutern und versuchen, die Behördenvertreter dumm zu halten, ist ja wohl klar.

Nur wenn die ehrlichen Spielhallenbetreiber und Aufsteller mit den Behörden zusammenarbeiten und ihr Wissen weitergeben und unterstützend tätig werden, besteht auch die gute Chance, derartige wettbewerbsverzerrende und illegalen Praktiken zu unterbinden.

Wie schwer es uns vielfach gemacht wird, sieht man doch alleine am Eingangspost der Kollegin aus Löhne. Hieran sieht man aber auch, dass wir "die klimatisierten Büros" verlassen und draußen sind.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
10 13.12.2006 17:25 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Meike
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Hallo Tapier,

wie der Kollege Kramer es schon sagte, nehme ich alles an Hinweisen gerne auf.

- Habe übrigens kein klimatisiertes Büro. Bin auch gerne draußen. Schaue mir auch sehr gerne jedes neue "Spielzeug" selber an.-

Schreiben Sie mir einfach eine mail, ich kümmer mich drum.

Und wegen Ihrem Problem mit den unlauteren Mittbewerbern versuchen Sie es doch auch mal mit dem Klageweg wegen Verstoß § 1 UWG.

Letztlich muss man immer sehen, dass viele Wege parallel laufen, d.h. der zivilrechtliche, der ordnungsrechtliche und der strafrechtliche.

Den besten und schnellsten Erfolg erzielen wir, wenn wir da alle an einem Strang ziehen.

Die Polizei hat leider oft das Problem, dass selbst die Betreiber, die nachhaltig wirtschaftlich geschädigt werden durch ihre unlauteren Mitbewerber, keine Aussage machen wollen.
"Man will ja niemanden verpfeifen."

Im Strafrecht bin ich aber auf konkrete Angaben angewiesen.

Wenn Sie und andere Ihrer Kollegen Angaben machen, dann können wir handeln.

Gruß
Meike
11 13.12.2006 18:59 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo tapier,

durch die vielen neuen Hinweise und Infos wohl etwas zu spät. Aber dennoch:

Kann man oder muss man davon ausgehen, dass die Automatenaufsteller von der Automatenindustrie zur Aufnahme der fraglichen Geräte genötigt werden, weil ein "Nachbar" bereits über ein gleichwertiges Gerät verfügt?

Wenn nicht, kann man das Problem vielleicht auch so sehen?

Die Automatenindustrie hat sich zur Monopolerhaltung und damit im Eigeninteresse besonders stark für die Spielverordnung und nicht für ein „nationales Glückspielrecht ohne Ausnahmeregelungen“ eingesetzt.

Ein Grund für mögliche oder viele Insolvenzen liegen damit doch auf der Hand, denn die Ausspielergebnisse der neuen Gerätegeneration wurden so hoch vereinbart und vorgenommen, dass oft noch nicht einmal mehr die Fixkosten geschweige der Break-Even erwirtschaftet werden kann. Die neue Spielverordnung ist damit der sicherste Türöffner zur Marktbereinigung und Schaffung weiterer unkontrollierbarer Monopolisten.

Wenn jetzt neue, bei einem Automatenaufsteller nicht näher erklärbare Gerätetypen auftauchen, stammen sie ja in der Regel von der gleichen Automatenindustrie/Automatenhändlern, die die Spielverordnung im Wesentlichen mitgeprägt und dafür gesorgt haben, dass das Anbieten und in den Verkehr bringen möglicher rechtswidriger Geräte für sie nicht strafbar ist.

Während der Karnevalzeit gibt es nur eine begrenzte Zeit der „Narrenfreiheit“. Bei der Automatenindustrie/Automatenhandel gibt es eine „gesetzlich geregelte Narrenfreiheit“, die in der Spielverordnung als „gesetzlich geregelter Täterschutz“ mit unbegrenzter Laufzeit enthalten ist.

Warum sollen und müssen sich Behörden immer nur mit dem kleinen Gewerbetreibenden auseinandersetzen? Wem dient das eigentlich? Wer hat eigentlich ein Interesse daran und damit einen Vorteil? Warum kann man nicht im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit als gleichberechtigte Partner nach dem Gewerberecht auftreten?

Ein Automatenaufsteller muss doch im Rahmen geltenden Rechts und zu seinem persönlichen Schutz davon ausgehen können, dass die Automatenindustrie/Automatenhandel in Deutschland ausschließlich rechtmäßig zugelassene Geräte anbietet und in den Verkehr bringt. Sollte dann Widererwarten ein nicht zugelassenes Gerät auftauchen und der Automatenaufsteller kann über eine Rechnung den Hersteller und/oder Händler nachweisen, dann müsste doch im Rahmen einer uneingeschränkten Hersteller- und/oder Händlerhaftung nach dem Verursacherprinzip vorgegangen werden. Bei einem nationalen Verkaufsangebot muss sogar der Konzessionsentzug folgen!

Es kann doch nicht sein, dass die Automatenindustrie/Automatenhandel durch Gesetze uneingeschränkt geschützt und damit ungestraft jeden „Schrott“ in Deutschland anbieten oder auf den Markt bringen können.

Oder sollen durch die Spielverordnung, die Automatenaufsteller jetzt auch noch mit der „Gammelfleisch-Industrie“ auf einen Nenner gebracht werden?
12 13.12.2006 20:17 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
jasper
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Ist das hier so ein Gerät:

ebay

Gleiche Möglichkeiten gibt es aber auch an ganz normalen Internett-Plätzen! – Keiner sieht etwas von der Illegalität.

@anders
Deine Stellungnahme bringt es auf den Punkt! Nicht der kleine Automatenaufsteller trägt die Schuld an der ganzen Undurchsichtigkeit, sondern die Gerätehersteller, welche gleichzeitig noch bundesweit Spielhallen betreiben und darüber solche „illegalen“ Geräte verbreiten.
Oder auch die Gerätehersteller, welche Spielhallenkettenbetreiber ihre Geräte zu ganz besonderen Sonderkonditionen aufdrängen und somit den gleichen Effekt erreichen.

Etwa 5.000 neue „Spiel-Casinogeräte“ mit PTB-Zulassung wurden innerhalb von 3 Wochen bundesweit aufgestellt. Bei 3 Geräten pro Spielhalle wurden mit dieser Aktion über 1.600 Spielhallen abgedeckt. – Der kleine Automatenaufsteller muss nachziehen.

Die Gerätehersteller sind die „Totengräber mit PTB-Zulassung“ der kleinen Automatenaufsteller.
wut
13 13.12.2006 20:46 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
tapier
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Wie ich schon geschrieben habe, leider ist dieser "Aufsteller" mit seinem Gerät nicht aufgetaucht, ansonsten hätte ich im schon sein "Geschäft" versaut.
Seinen Ausagen nach handelt es sich um umgebaute ehemalige TV-Geräte wie PhotoPlay oder Megatouch.
Zu erkennen wären diese an den Gelscheinakzeptoren.

In jedem Fall kommen sie nicht von den drei großen Herstellern.

Das Anycard-Gerät scheint aber eher mit s.g. ID-Cards zu arbeiten, da der Spieler auch von jedem Computer aus teilnehmen kann.
Es dürfte schwierig werden hier illegales Glückspiel nachzuweisen, da die entsprechenden Server auf denen die "Spiele" ablaufen garantiert im Ausland stehen.
Hier wird dem Spielgast nur ein Online-Casino "vermittelt". In wie weit das in einer Spielhalle/Internetcaffe zulässig ist müssen Sie und Ihre Kollegen entscheiden.

Zumindestens könnten Sie diese "Terminals" als Unterhaltungsgeräte ohne Gewinnmöglichkeit einstufen, da sie ja hauptsächlich zum Spielen aufgestellt werden.
Am besten wäre aber soche Aufstellungen konzequent zu unterbinden.

Eine Wettbewerbsverzerrung anzuzeigen halte ich für aussichtslos solange der Zugang zu Online-Casinos vom Gesetzgeber nicht untersagt wird.
14 13.12.2006 21:57 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Meike
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Hallo Tapier,

schreiben Sie mir nur wo die Geräte, wie genau im Einsatz sind und dann kümmer ich mich drum.

- Wie sieht z.B. der "bestimmte Icon " aus?

Der §284 StGB ist sehr weitreichend. Das wissen viele aber nicht.

Z.B. - wenn Sie als Spielhallenbetreiber zu bestimmten Zeiten ihre Räumlichkeiten fürs illegale Spiel vermieten, dann machen Sie sich auch strafbar
- wenn jemand illegales Glücksspiel vermittelt, macht dieser sich auch strafbar

Der § unterscheidet zwischen Betreiben, Halten, Bereithalten und Veranstalten.

Gerade Ihr Hinweis, dass Ihnen eine Beteiligung von 40% am Gewinn angeboten wurde, ist ein schöner Hinweis. Der Spielhallenbetreiber partzipiert also direkt am illegalen Glücksspiel.

Auch der Hinweis, dass kleinere Gewinne durch die Aufsicht ausgezahlt werden, ist ausreichend.Da ist mir egal auf welcher Kanalinsel der Server steht.

Natürlich haben Sie alle recht, dass es viel leichter wäre, wenn der blose Verkauf von Spielgeräten, die dem illegalen Glücksspiel dienen, verboten würde. - Dies liegt jetzt leider nicht in unserer Hand.-

Bei dem o.a. "PC-Spielgerät" wäre das natürlich ein Problem, denn Sie können ja nicht PCs verbieten.

Und wenn Sie sich alle beschweren, dass die Polizei ja nur an die Kleinen ran geht, so muss ich den Ball zurückwerfen. Wenn Sie alle keine Aussagen über die internen Abläufe und Strukturen machen, dann kommen wir an die Großen nicht ran. Wir sind schließlich in der Beweispflicht.

Gruß aus Düsseldorf
15 14.12.2006 08:15 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

ich erlaube mir auf Ihre Hinweise meine Gedanken zu übermitteln.

1. Persönlich
Nach meinem Eindruck sind Sie mit Sicherheit eine sehr offene, überzeugte, kämpferische und gute Beamtin. Das Sie unter diesen Voraussetzungen nicht nur loyal, lobenswert und mutig sind, lässt Ihr Rechtsverständnis und Ihre klare Vorgehensweise schon erahnen. Dennoch gehe ich davon aus, dass auch Sie wohl an der unrealistischen und praxisfremden Gesetzgebung scheitern werden oder zum Scheitern verurteilt sind.

2. Allgemein
Es fehlt, wenn es um Glücksspielrecht geht, ganz einfach an einem „nationalen Glücksspielgesetz ohne Ausnahmereglungen gleich welcher Art unter Berücksichtigung bestehender EU-Richtlinien“. Es kann doch nicht sein, das man sich schon vor Jahrzehnten für „ein Europa“ entschieden hat und dann weiter in die Kleinstaaterei der verschuldeten Bundesländer investiert. Diese Entwicklung hat ja auch zu der gegenwärtigen Situation der Rechtsunsicherheit in vielen Bereichen geführt, weil fast jede „Gemeinde“, etc. sich für ausreichend qualifiziert hält und eigene Gesetze erlässt, die weder in der Realität, Praxis und dem Verwaltungsrecht standhalten, von den nationalen Grundanforderungen ganz zu schweigen. Die Gerichte haben dieses Fehlentwicklung ja auch nach anfänglichem Zögern erkannt und inzwischen die entsprechenden Urteile zu vielen Änderungen geschaffen. Der Nachteil dabei aber ist, dass die Gerichte in den sechzehn Bundesländern zu sechzehn verschiednen Bewertungen kommen können!

3. Glücksspiel - Automatenaufsteller
Präambel: Der Staat hat schon vom Grundgesetz her die Pflicht, eine Gleichbehandlung zu garantieren. Leider fehlt das in vielen Bereichen, aber besonders im Glücksspiel. Und damit zum eigentlichen Thema:

In Rahmen von Recherchen wurde ein Bericht gefunden, der momentan genau in die laufende Diskussion passt und deshalb an jeglicher Vernunft zweifeln lässt. Eine Spielverordnung, die die Bezeichnung wohl doch nicht verdient hat und damit gezwungenermaßen und zwangsläufig zu weiteren Prozessen führen wird.

Ich bin wirklich nicht zimperlich, aber das hat mir zunächst einmal die Sprache verschlagen!

Kann es so etwas in Deutschland überhaupt geben?

Wenn es denn so ist, dann kann ein Automatenaufsteller künftig nicht mehr nach § 284 bestraft werden!

Viele Grüße nach Düsseldorf
@anders

Bilden Sie sich deshalb bitte Ihre eigene Meinung.

Zitat:
Schreiben vom UAVD e.V. vom 08.12.2006

An den Präsidenten
der Physikalisch- Technischen Bundesanstalt (PTB)
Herrn Prof. Dr. Ernst Otto Göbel

Zusammenfassung der Korrespondenz 2006 zwischen der PTB u. dem UAVD

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Göbel!

Der umfangreiche Schriftverkehr innerhalb des ersten Jahres, nach dem Inkrafttreten der SpielV, aber auch innerhalb des Jahres in dem tausende werksseitig illegal bauartveränderte Geldspielgeräte gem. dem „Staatsvertrag“ zwischen der BRD und der adp Gauselmann GmbH, Kaiser Spieler GmbH, Mega Spielgeräte Entwicklungs- u. Vertriebs- GmbH & Co. KG, sowie der Firma Stella International Electronic Spielgeräte GmbH, nachträglich gemäß der Bauart-Zulassung umgerüstet werden müssen, nehmen wir hiermit zum Anlass einer klärenden Zusammenfassung.

Mit Schreiben vom 24.07.2006 teilten Sie uns folgendes mit:
„2. An dieser Stelle Ihres Schreibens, z.B. im ersten Satz zu Ziffer 5, stellen Sie die „4 Gerätehersteller der Gauselmann-Gruppe“ als Verursacher einer „illegalen Bauartenveränderung dar. Die PTB verfügt über keine Informationen, die Ihre Behauptung bestätigt.“

Dem Anschein nach wurde Ihnen nicht der entsprechende Prüfbericht Ihres Hauses vorgelegt. Damit Ihnen nicht länger die tatsächliche Arbeitsweise Ihres Hauses vorenthalten bleibt, erhalten Sie in der Anlage die 42 Seiten des PTB-Prüfberichts zu Nr. PTB-8.54-GTA-1/05 vom 2. Juni 2005, welche unsere „Behauptung“ mehr als bestätigen sollten. (vgl. u. A. Prüfbericht Seite 34 u. 35, Nr. 4.2.1)

Da uns der Prüfbericht lediglich in Kopie vorliegt, bitten wir um Ihre Bestätigung, dass der Inhalt dieser Kopie dem Original entspricht. Sollte uns bis zum 14.12.06 keine gegenteilige Mitteilung vorliegen, sehen wir dies als Bestätigung an.

Mit Schreiben vom 3.11.2006 teilt uns die PTB über Herrn Dr. Richter mit:
„Bei Chipkarten und Schnittstellen von Spielgeräten in der zugelassenen Form gibt es nach hiesiger Erkenntnis keine Anhaltspunkte für eine Verwendung, die der Zulassung entgegensteht. Sollten Sie über allgemeine Vermutungen hinaus gehende konkrete Erkenntnisse verfügen, die auf missbräuchliche Verwendungen schließen lassen, wären wir Ihnen für die Übersendung der entsprechenden Informationen dankbar.“

Diese Stellungnahme von Herrn Dr. Richter bezog sich auf unsere konkrete Anfrage, wodurch technisch sichergestellt wird, dass die „zugelassene Form“ der sog. „Technikerkarten“ und/oder „Jugendschutzkarten“ nicht als „Player-Tracking-Karten“ missbraucht werden können. Des Weiteren zweifeln wir weiterhin grundsätzlich die Notwendigkeit solcher Kartenlesesysteme an und zwar solange, bis die PTB dafür garantieren kann, dass der Programmstand eines Geldspielgerätes beim Öffnen des Gerätes mit oder ohne „Technikerkarte“ gleich ist. Das Herr Dr. Richter auf fehlende Informationen über den evtl. möglichen Missbrauch von solchen Systemen hinweist, lässt Zweifel an seiner Kompetenz aufkommen, ganz besonders dann, wenn der Inhalt des 42-seitigen PTB-Prüfberichts bekannt ist. Ein von außen zu bedienendes Kartenlesesystem in Verbindung mit einer „Ferneinstellung via Netzanbindung“ und einem im Geldspielgerät integrierten Jackpot, stellt förmlich eine Einladung zur Spielerbeeinflussung durch „Player-Tracking“ dar. – Es geht uns nicht darum ob „allgemeine Vermutungen“ bewiesen werden können, es geht uns allein darum, dass bereits im Ansatz verhindert wird, dass PTB-zugelassene Geldspielgeräte – aufgrund ihrer werksseitigen Ausstattung - ohne großartigen technischen Eingriffe in ferngesteuerte illegale Glücksspielgeräte umgerüstet werden könnten.

Die angesagten Ziele der Novellierung der SpielV waren, dass die sog. „Token-Geräte“ bzw. „Fun Games“ vom Markt kommen, dass die sog. Jackpotsysteme – ob gekoppelt oder entkoppelt – vom Markt kommen, dass sog. Hinterlegungsspeicher nicht mehr zum Einsatz kommen und das jeglicher Export oder Import von Informationen, die zur Identifikation eines Spielers geeignet sein könnten ausgeschlossen wird (vgl. PTB-RL 2.9).

All diese aufgeführten Attribute finden sich heute konzentriert im größten Teil der aktuellen Geldspielgeräte mit PTB-Zulassung wieder. Der bisherige externe Spiel-Hallen-Jackpot wurde durch einen internen Geräte-Jackpot ausgetauscht, das bisherige externe „Kartenlesesystem“ ist nun eine Einheit mit dem Münzeinwurf, die Möglichkeit einer „Ferneinstellungen via Netzanbindung“ ist ein fester Bestandteil der PTB-Bauartzulassung geworden, das bislang auf den Geräte aufgesetzt sog. „Toplicht“, welches laut Prüfbericht und „Staatsvertrag“ zu entfernend war, ist heute durch ein halbkreisförmige-mehrfabig-LED-beleuchtete „Toplichter“ ersetzt werden. (vgl. PTB-Prüfbericht Seite 16 u. 17) - „Der Jackpot ist tot, es lebe der Jackpot“ (vgl. Werbung der Industriegroßspielhallen)

Hinzu kommt, dass heute ein Spiel bis zu 5,--(!) EURO kostet und innerhalb eines Spiels 2.000 EURO gewonnen werden können (vgl. die aktuelle Gerätewerbung). Das der Spieleinsatz und der Spielgewinn dabei in „Spielpunkte“ angezeigt wird, kann nicht über den geldwerten Vorteil eines jeden Spielpunkts hinwegtäuschen. – Einer fast unkontrollierbaren Möglichkeit der Manipulation per Netzanbindung und Ferneinstellungen wurden von der PTB Tür und Tor geöffnet. – Der Hinweis, dass dies verboten und ein Missbrauch bislang nicht nachgewiesen wurde, kann nur ein schwacher Trost sein. – Es ist die gleiche Situation, als wären die Rouletttische innerhalb der Casinos mit „Bremsen“ zum gezielten Stoppen des Kessels ausgerüstet – nur das Betätigen dieser Bremse ist verboten …………!

Mit Schreiben vom 13.11.2006 baten wir die PTB um Auskunft darüber, warum es für eine Gerätezulassungsurkunde unterschiedliche Zulassungsinhaber gibt. Als Beispiel führten wir die Bauart-Zulassung Nr. 2012 für das Geldspielgerät „LAOLA“ an. Laut veröffentlichter Zulassung auf der PTB-HOMEPAGE, ist der Zulassungsinhaber die Firma: Spiel Tech 66 GmbH. Diese Angabe weicht jedoch von der „Gerätezulassungskarte“ ab. Hier wird als Zulassungsinhaber die Firma Kaiser Spiele GmbH benannt. Gleiche Abweichungen befinden sich auch z.B. auf den Zulassungen der Nr. 2005 (NEW WINNER). Laut PTB-Bauart-Zulassung wird als Zulassungsinhaber die Firma Spiel Tech 21 GmbH bezeichnet und laut „Gerätezulassungskarte“ ist es jedoch die Firma Mega Spielgeräte GmbH. – Da eine Kontrolle der Arbeitsweise der PTB nicht die vorrangige Aufgabe des UAVD ist, beschränken wir uns auf diese beiden Beispiele.

Mit Schreiben vom 21.11.2006 erhielten wir hierzu von der PTB über Herrn Axel Lubinus folgende Erklärung:
„Zu Ihren weiteren Fragen kann ich zunächst mitzuteilen, dass es normalerweise nur einen Inhaber einer PTB-Bauartzulassung gibt. Aufgrund eines internen Fehlers wurde auf einigen Zulassungsbelegen und Zulassungszeichen der Name des abrufenden Unternehmens eingetragen. Ich hoffe derartige Fehler für die Zukunft ausschließen zu können.“

Das „derartige interne Fehler“ genau in dem Jahr gleich mehrfach passieren, in dem sich die 4 o.g. Firmen zum Zurückrüsten ihrer illegal bauartveränderten Geldspielgeräte vertraglich verpflichten mussten, ist mehr als anrüchig, zumal diese „derartigen internen Fehler“ genau jene Firmen innerhalb des „Staatsvertrag“ betreffen.

Noch brisanter wird der angebliche „interne Fehler“, wenn man die zitierte Erklärung von Herrn Axel Lubinus mit dem „Staatsvertrag“ zwischen der BRD (PTB) und diesen Geräte-Hersteller-Firmen vergleicht: Zitat „Staatsvertrag“:
„Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Prüfbericht wurden neue Zulassungsanträge, die Verlängerungen von Bauartenzulassungen und die Erteilung von Zulassungsbelegen zurückgestellt.“

Für uns bedeutet diese vertragliche Regelung soviel, dass die „Gauselmann-Gruppe“ bzw. die 4 vom Vertrag betroffenen Firmen innerhalb der Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2006 keine neuen Zulassungsanträge stellen kann bzw. können und Verlängerungen von Bauartenanträgen und Erteilungen von Zulassungsbelegen zurückgestellt worden sind. Das nun gerade in diesem Jahr gleich mehrere „Spiel Tech (Nr.??) GmbH´s“ Bauart-Zulassungen erhalten aber aufgrund eines „derartigen internen Fehlers“ nicht auf dem Zulassungsschein genannt werden, sondern genau die Firmen auf den Zulassungsbelegen als „Zulassungsinhaber“ angeben werden, welche laut „Staatsvertrag“ vom Zulassungsprozedere ausgeschlossen wurden, kann nicht einfach nur als ein „derartiger interner Fehler“ abgetan werden. – Wer hier kein System dahinter vermutet, dem ist auch die bisherige „besondere Nähe“ dieser betroffenen Geräte-Hersteller zur PTB fremd geblieben. – Sollten wir diese Zusammenhänge falsch deuten, bitten wir auch hier um Richtigstellung bis zum 14.12.2006.

In jedem Fall fordern wir von Ihnen, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Göbel, in Ihrer Eigenschaft als Präsident der PTB eine allumfassende Untersuchung dieser undurchsichtigen Vorkommnisse und Arbeitsweisen innerhalb der PTB. - Insbesondere auch aufgrund der folgenden Darstellung von Herrn Axel Lubinus mit Schreiben vom Datum vom 21.11.2006:
„Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich eine Veröffentlichung der Bauarten, die mit veränderter Software betrieben werden, nicht für erforderlich.“

Hier stellt sich die Frage: Wann sollten die betroffenen Automaten-Aufsteller laut Ihrer Meinung über diese ungeheuerlichen Vorkommnisse unterrichtet werden?
Zitat Axel Lubinus mit Schreiben vom Datum vom 21.11.2006:
„Die betroffenen Nachbaugeräte werden laufend auf aktuelle Software umgerüstet, ein Risiko für die Spieler besteht nicht.“

Welche unabhängige Institution kontrolliert diese „laufende Software Umrüstung“? – Wer garantiert dafür, dass ein Großteil der Automaten-Aufsteller – außerhalb der „Gauselmann-Gruppe“ – nicht einem unkontrollierbaren Wettbewerbsnachteil ausgesetzt ist?

Auf unsere Nachfrage warum von Seiten der PTB nicht auf eine offizielle „Rückrufaktion“ der betroffenen ausgelieferten Geldspielbauarten bestanden wurde, antwortete Herr Lubinus mit Schreiben vom Datum vom 21.11.2006:
"Öffentliche Mitteilungen würden nur zur Verunsicherung der Aufsteller und der Ordnungsämter führen."

Zunächst sind da die Automaten-Aufsteller, welche wohl einen rechtlichen Anspruch haben zu erfahren, dass sie evtl. illegal bauartveränderte Geldspielgeräte ihres direkten Mitbewerbers betreiben und somit evtl. durch „aktivierte“ Geldspielgeräte einem illegalen Wettbewerbsnachteil ausgesetzt sind. Weiterhin wären da die Ordnungsämter, welche in jedem Fall darüber zu unterrichten sind, mit welcher technischen Raffinesse und -Aufwand tausende von Geldspielgeräte betrieben werden, welche nicht der PTB-Bauart-Zulassung entsprechen. Zu guter Letzt wäre da noch der Spielerschutz, welcher u.U. durch illegal veränderte Geldspielgeräte in Verbindung mit Player-Tracking und gezielten Jackpotauslösungen aufs Gröbste missachtet wird. – Ist es nicht die Pflicht einer unabhängigen und in diesem Bereich verantwortlichen Behörde, für Recht und Ordnung zu sorgen, und sei es „nur“ durch unmissverständliche Aufklärung gegenüber allen Betroffenen? – Das zurückhalten von technischen Informationen über werksseitige Manipulationsmöglichkeiten ist sicherlich auch eine Erklärung dafür, warum sich die zuständigen Ordnungsämter beim Überprüfen der Einhaltung der SpielV überwiegend auf das Vorhandensein des Zulassungszeichens und den Zentimeter genauen Abstand der Geldspielgeräte zueinander beschränken. – Wobei durch „derartige interne PTB-Fehler“ selbst die Überprüfung der Zulassungszeichen keinen waren Nutzen mehr haben dürfte.

Auch würde uns das Motiv interessieren, warum die PTB heute Geldspielgeräte zulässt, welche aus unserer Sicht ohne nennenswerten technischen Aufwand, aufgrund der werksseitig und PTB-zugelassenen technischen Ausstattungen wie Netzanbindung, Kartenlesevorrichtung, Toplicht, integriertem hoch auszahlendem Jackpotsystem, in ein Player-Tracking gesteuertes illegales Glücksspielgerät verwandelt werden können, ohne das ein Ordnungsamt – auch aufgrund von fehlender Aufklärung von Seiten der PTB - nur den Hauch einer Chance hätte dieses illegale Glücksspiel zu erkennen.

Abschießend bitten wir noch um eine Erklärung darüber, warum gerade die Person innerhalb des PTB-Fachbereichs 8.5 nicht mehr namentlich in Erscheinung tritt, welche mit dem o.g. PTB-Prüfbericht über die Machenschaften der betroffenen Geräte-Hersteller und Personen für die notwenige Transparenz gesorgt hat? Oder wurde hier von einer Person etwas zu Papier gebracht, was in dieser Deutlichkeit staatlich nicht gewollt war? – Dies würde evtl. auch die heutige zurückhaltende Haltung der PTB erklären. – Immerhin werden unter demselben „AG-Mantel“ technisch gleichwertige Glücksspielgeräte produziert, welche innerhalb der staatlichen Spiel-Banken betrieben werden.

Evtl. fragen Sie sich jetzt, warum interveniert bei Ihnen nur unser unabhängige Verband und nicht die „etablierten abhängigen Automatenverbände(*)“? – Ein Grund hier hierfür könnte sein, dass diese Verbände sich über die Geräte-Hersteller/Händler mit jedem ausgelieferten Gerät mitfinanzieren. Pro Gerät werden 32,-- EURO zzgl. MwSt. vom Geräte-Hersteller/Händler dem Automaten-Aufsteller in Rechnung gestellt und an den BA e.V.(*) weitergeleitet. Bei etwa 100.000 Geräten pro Jahr, könnte diese „Abhängigkeit“ sicherlich ein guter Grund sein, warum man sich „etwas zurück hält“.

Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest. Uns wünschen wir für das Jahr 2006, dass die PTB ausreichende Transparenz erbringt, damit die notwenige Unabhängigkeit von den organisierten Geräte-Herstellern deutlich wird und somit die zuständigen Ordnungsbehörden mit dem entsprechenden Fachwissen ausgerüstet werden um den Anforderungen der neuen SpielV gerecht werden zu können.

Mit freundlichen Grüßen Unabhängiger Automatenaufsteller Verband Deutschland

ANLAGEN (per email):
Programmliste 1 u. 2
PTB-Prüfbericht vom 02.06.05 Player-Tracking-Vernetzungsgrafik
*) Verbandsnetzwerk: vgl.: http://www.uavd.de/Server/Schreiben/Verbandsnetzwerk.pdf
16 16.12.2006 14:28 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Meike
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Hallo anders,

vielen Dank für den ausführlichen Beitrag und die Blumen.

ad 1.
Es gibt keine Probleme, sondern nur neue Aufgaben.
Scheitern wird der, der aufgibt und nicht die Wege geht, die möglich sind.

Niemand sollte an die komplette Thematik verbissen herangehen.
- Alles dreht sich, alles bewegt sich, neues Spiel, neues Glück.-

Ich betrachte es als Geschicklichkeitsspiel. Und wenn ich mal verliere, muss ich halt üben, damit ich beim nächsten mal gewinne.

ad 2.
An die Unabhängigkeit der Gerichte habe ich mich über die langen Jahre, in denen ich vom §185 - § 331 ff einiges bearbeitet habe, bereits gewöhnt, aber daher muss man diese nicht widerspruchslos hinnehmen.

Warum einige Verwaltungsgerichte glauben, dass sie mehr Ahnung haben als das Bundesverwaltungsgericht oder Bundesverfassungsgericht wird sich mir nie erschließen. Das macht nur Arbeit und wird hinterher, - leider meistens erst nach Jahren-, eh gekippt.

Dass es jemals zu einem EU-StGB kommen wird, glaube ich nicht und bin auch kein Befürworter. Das beste Beispiel hierfür ist die liberale strafrechtliche Haltung der Niederlande zum Betäubungsmittelgesetz, welches auch hier in Deutschland von einigen Fraktionen gerne eingeführt worden wäre,- Gott sei Dank aber nicht ist-, und mit dem die Niederlande sich selbst nun einem nicht mehr zu bewältigendem Problem gegenüber sehen.

ad 3.
- Starke Geschichte-

Muss gestehen, dass ich mich mit diesem Thema so nie auseinandergesetzt habe, denn wenn eine behördliche Erlaubnis vorliegt ( hier PtB-Zulassung ), ist das Glücksspiel strafrechtlich nicht relevant.

Mit diesen Geräten wird sich die Polizei, StA und das Gericht nicht auseinander setzen.

Nachdem ich mir eben beim Kaffee in Ruhe das Schreiben des UAVD e.V. durchgelesen habe, muss ich sagen, wenn das stimmt und die diese Vorgänge beweisen können, wäre das für einige sicherlich viel Arbeit.


Schönes Wochenende nach Hamburg!
17 17.12.2006 10:54 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
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Hallo Meike,

offensichtlich alles richtig angekommen.

Das ist wirklich ein heißes Thema!

Weil ich davon ausgehe, das viele Reaktionen in der kommenden Woche folgen werden, vorsorglich noch eine Nachlieferung für alle Interessierten!

Das Originalschreiben des UAVD e.V. vom 08.12.2006 ist einsehbar unter: http://www.uavd.de/eingang.htm

Spielverordnung - Skandal bei der PTB: „Mehrere tausend Geräte illegal“.

MfG
anders
18 17.12.2006 12:10 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Liebe Leute

Also ich als "kleiner" Aufsteller, der jedoch ein Sehr grosses Interesse daran hat, das es in diversen Gemeinden oder Bundesländern gleich/gerecht zugeht kann ich den Beamten oder Angestellten, des Öffentlichen Dienstes nur sagen, Raus mit den Dinger, das ist eine Absoute Verarsch......, das sind Geräte die Vor Ort Kassieren und auch Vor Ort ausbezahlt werden, Ob es nun Prepaid Karten oder Ec geräte oder auch zu Auszahlungen Ec geräte benutzt werden ist doch Egal es passiert eine Strafhandlung in dem Laden, und das Geld ist auch vor ort meist in den Scheinakzeptoren oder in den Kassen neben den Prepaidkarten.
Diese Geräte werden teilweise mit Provisionen betrieben, teilweise mit festpreise monatlich und sonstige Möglichkeiten. Es bestehen auch die Möglichkeiten das ein MAgic Games Computer eingebaut wird, oder ähnliche Sachen, wenn mal ein Internetausfall ist, Upsss, dan geht das Spiel weiter Augenzwinkern

Auch wenn mich nun einige Kollegen die mich kennen, lynchen wollen.
Ich kann euch nur sagen/empfehlen sagt den Ämtern das diese Geräte exestieren, redet mit den Ämtern und zeigt dneen Angebote, Bilder oder sonstiges.
Es ist zu eurem besten, da wir Spielhallenbetreiber (ob gross oder klein, deutsch oder Äusländisch) einen schlechten Ruf haben. Verschaukelt die Ämter nicht und arbeitet mit denen zusammen.
Ihr habt nichts davon wenn wieder Wettbuden (mit diversen "internet" und Fun Stations) oder Kulturvereine mit 10 Stück davon aufmachen, wie Ihr wisst liebe Kollegen werden wir als erstes Kontroliert. Ich habe nur gute Erfahrungen gemacht wenn man Legal sein Geschäft betreibt und mit den Ämtern zusammenarbeitet.

MfG

__________________
Da ich aus Russland stamme, kann es gelegentlich zu Rechtschreibfehlern kommen bzw. vertauschten Buchstaben. Ich Bitte dies zu entschuldigen.
19 19.12.2006 21:07 Zeuss ist offline E-Mail an Zeuss senden Beiträge von Zeuss suchen
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Guten Morgen Zeuss,

ich hoffe, dass Ihre Forderung ankommt.

Denn als erstes müssen OAs und Polizei halt wissen wo die Geräte stehen.

Besonders spannend sind auch die AGBs der Firma, die zwar im Impressum als deutsche GmbH steht, aber sich aufs britische Recht zurück zieht und dann beim Kreditzahlungsverkehr noch eine AG ins Rennen bringt, die angeblich im Impressum genannt wurde.

Gruß aus Düsseldorf
20 20.12.2006 08:21 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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