2010-07 Aktuelle WM-Werbung des Media-Marktes |
gmg
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2010-07 Aktuelle WM-Werbung des Media-Marktes |
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Wenn ich das im Radio richtig verstanden habe, wirbt der Media-Markt momentan damit, dass, wenn man sich einen Beamer über 500 € Anschaffungskosten zulegt, und wenn Deutschland den Pott holt, man den Kaufpreis komplett zurückerstattet bekommt.
Ist das eigentlich eine Sportwette ??
Grüße
__________________ gmg
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1
02.07.2010 09:19 |
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Solon
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rosebud
Routinier
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hi,
nein illegales Glücksspiel !
grüße
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2
02.07.2010 09:42 |
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Solon
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MaLa
Eroberer
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Ich bin zwar kein Glücksspiel-Fachmann aber ich sehe das anders.
Nach § 33 GewO sind das Werbemaßnahmen deren Zulässigkeit ggfs. nach § 1 UWG überprüft werden müsste.
__________________ Schöne Grüße,
M. Lapp
Ich mache zur Zeit 3 Diäten. Von einer werde ich nicht satt.
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3
02.07.2010 10:49 |
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foerster
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Die Aktion gab es doch bereits vor dem Start der WM auch schon mal. Wenn das rechtlich tatsächlich irgendwie zu beanstanden gewesen wäre, wäre da sicherlich bereits etwas passiert und die hätten die Aktion bestimmt nicht noch einmal gemacht.
Aber wenn man keinen Skrupel vor dem Mehraufwand hat, kann man sich ja eigentlich erstmal so ein Ding kaufen und bei Nichtgewinn der deutschen Nationalmannschaft innerhalb der Rückgabefrist wieder eintauschen. Denn im Gegensatz zu "richtigen Sportwetten" kann man so doch eigentlich nichts verlieren.
foerster
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4
03.07.2010 09:13 |
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Corleis
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Zitat: |
Original von foerster
Die Aktion gab es doch bereits vor dem Start der WM auch schon mal. Wenn das rechtlich tatsächlich irgendwie zu beanstanden gewesen wäre, wäre da sicherlich bereits etwas passiert und die hätten die Aktion bestimmt nicht noch einmal gemacht.
Aber wenn man keinen Skrupel vor dem Mehraufwand hat, kann man sich ja eigentlich erstmal so ein Ding kaufen und bei Nichtgewinn der deutschen Nationalmannschaft innerhalb der Rückgabefrist wieder eintauschen. Denn im Gegensatz zu "richtigen Sportwetten" kann man so doch eigentlich nichts verlieren.
foerster |
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Ich glaube es gab vor der WM eine Aktion mit 0% Zinsen.
Diese Aktion, für über 500€ einen Beamer kaufen und beim Sieg der deutschen Elf den ganzen Kaufpreis zurückerhalten, halte ich für eine unzulässige Sportwette.
Schliesslich kaufen viele in der Erwartung das Deutschland gewinnt...
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5
03.07.2010 15:20 |
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Meike
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Gruß an alle,
ob man bei der Bezahlung eines Beamers von einem "verdeckten Einsatz" bei einer Sportwette sprechen kann, betrachte ich als äußerst fragwürdig.
Wäre der Beamer das einzige Produkt des Händlers, bzw. würde sonst niemand einen Beamer kaufen, wenn er nicht die Möglichkeit der Einsatzrückgewähr erhalten würde, wäre ein direketer Zusammenhang zwischen dem Kauf des Beamers und dem Glücksspiel als solches zu sehen, wie beim "Eintritt" zu einem Pokerturnier bei dem man die Jetons mit Kauf der Eintrittskarte erhält, mit denen man sich am eigentlich Spiel beteiligt, könnte man sicherlich noch darüber nachdenken,
aber so, würde ich auf die Urteilslage des BGH 4. Strafsenat, vom 29.09.1986, 4 StR 148/86 schauen, in der es hieß:
"Hier wird vielmehr - im Fall des entgeltlichen Erwerbs eines Kettenbriefes- nur an den "Verkäufer" ein in jedem Fall verlorener Betrag gezahlt, der mit dem eigentlichen Spiel nicht zu tun hat..."
Gruß
Meike
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6
04.07.2010 05:00 |
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