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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Anstehende Geldspielgeräteumstellung TR 3.3 auf TR 4.x » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Anstehende Geldspielgeräteumstellung TR 3.3 auf TR 4.x 6 Bewertungen - Durchschnitt: 10,006 Bewertungen - Durchschnitt: 10,006 Bewertungen - Durchschnitt: 10,006 Bewertungen - Durchschnitt: 10,006 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Anstehende Geldspielgeräteumstellung TR 3.3 auf TR 4.x

Mit Interesse konnte man die ersten öffentlichen Äußerungen zur Geldspielgeräteumstellung per 31. 12. 2010 lesen:

Faktenreich und für die Zuhörer sehr ergiebig war die Podiumsdiskussion „Von TR 3.3 zu TR 4.1“ auf der Jahreshauptversammlung des DAV in Essen. Bekanntlich sind Geldspielgeräte bis zum 31. Dezember 2010 an die neue technische Richtlinie anzupassen, so die klare Vorgabe des Bundeswirtschaftsministeriums.

DAV-Chef Karl Besse begrüßte in der Runde Helmut Besse, Gauselmann AG, Andreas Hingerl, NSM-Löwen Entertainment, Tim Wittenbecher, Bally Wulff Entertainment, außerdem Ralph Jansen, Automatenunternehmer aus Münster, und Moderator Stefan Dreizehnter.

Umstellung der Multigamer

Zunächst kreiste die Diskussion um die Umstellung der Multigamer auf die neue technische Richtlinie.

Andreas Hingerl, Löwen, betonte: „Wir haben insgesamt 14 Anschlusszulassungen eingereicht und können im Juli durchstarten. Bis zum 31. Dezember werden 98 Prozent unserer Geräte umgerüstet sein.“

Dies gelte für alle Novomatic-Bauartzulassungen, also auch für die Crown-Geräte. Geplante Kosten für den Kunden pro Gerät: 200 Euro. Dafür erhalte der Automatenunternehmer ein komplett neues Spielepaket und eine neue TÜV-Zulassung für zwei Jahre. So der Löwen-Vertriebsdirektor, der neugierig machte: „Wir präsentieren im September/Oktober ein komplett neues Gerät.“

20 bis 30 Minuten pro Gerät

Hingerl rechnet mit einer Umrüstzeit pro Gerät von nur 20 bis 30 Minuten. Die Manpower erfolge durch Löwen-Techniker und -Dienstleister, „insgesamt mehrere hundert Leute“. Der Automatenunternehmer müsse die Geräte nur zugänglich machen und aufsperren.

Eine Löwen- und Crown-Besonderheit: „Der Kunde entscheidet nach der Umrüstung selbst, wann er von 3.3 auf 4.1 umstellt.“ Allerdings müsse dies bis zum 31. Dezember 2010 in jedem Fall geschehen. Ansonsten „steht die Kiste still“, so die klare Botschaft.

Helmut Besse, Gauselmann AG, sprach von der erfolgreichen Aufholjagd seines Unternehmens. Mit Inkrafttreten der TR 4 zum 1. Juli 2008 habe man entsprechende Top-Produkte im Markt platzieren können.

„So entsprechen die Geräte unserer Kunden bereits jetzt zu 40 Prozent der neuen technischen Richtlinie. Zum Jahresende werden es 60 Prozent aller Geräte sein.“ Dies sei ein großer, erheblicher Gerätebestand, der nicht umgestellt werden müsse.

Nachtragszulassungen in Arbeit

Für TR 3.3-Geräte wie beispielsweise Merkur Multi und Multi Multi seien Nachtragszulassungen bei der PTB in Arbeit. Die Multigamer-Umstellung soll bei den Ostwestfalen 198 Euro kosten. Ein Betrag in der gleichen Höhe wie beim Aufspielen von neuen Spielepaketen.

Tim Wittenbecher, Bally Wulff, sieht sein Unternehmen auch in einer komfortablen Situation. „Unser hauseigenes Gerät, die Game Station, läuft von Anfang an auf 4.1“, und für Amatic-Geräte würden Umrüstkits angeboten. Oder die Geräte werden im Einvernehmen mit den Kunden komplett ausgetauscht.

Wie verhält es sich bei den klassischen Walzengeräten und Punktegeldspielgeräten? Tim Wittenbecher: „Wir haben eine Marktanalyse gemacht und uns entschlossen, für den Daxx, den Neon und höchstwahrscheinlich zwei weitere Geräte Nachtragszulassungen anzubieten.“

Logistischer Kraftakt
Geplante Kosten pro Gerät „unter 500 Euro“. Die Umrüstung sei ein großer logistischer Kraftakt, betonen die Berliner.

Auch beim Gauselmann Großhandel können klassische Geräte wie der New Winner umgerüstet werden. Geplante Kosten „je nach Aufwand zwischen 300 und 500 Euro“. Man werde den Umbau vor Ort („wenn keine Scheiben getauscht werden müssen“), aber auch einen Gerätetausch anbieten.

„Mit individuellen, großzügigen Angeboten, auf ein Neugerät umzusteigen“, so Helmut Besse. Auf den in Kürze stattfindenden Hausmessen des Gauselmann Großhandels werde man die Kunden über alle Details informieren.

Bei den Löwen spricht man von einer „überschaubaren Quantität“ klassischer Geräte im Markt. „Wir werden diese Geräte vom Markt kaufen beziehungsweise großzügige, alternative Angebote machen“, weiß Andreas Hingerl.

Aufruf an die Unternehmer

Abschließend dankte DAV-Vorsitzender Karl Besse den Podiumsteilnehmern für ihr Kommen und „die schlüssigen, sachlichen, positiven Informationen“. Sein ausdrückliches Lob: „Die Umstellung auf die TR 4.1 ist von der Industrie auf einen guten Weg gebracht worden.“

Man vertraue jetzt der Innovationskraft der Industrie. Gleichzeitig sind alle Automatenunternehmer aufgerufen, die Umstellung von der TR 3.3 auf die TR 4.1 maximal zu unterstützen.


Fundstelle:
Automatenmarkt
Nachricht vom 16. 04. 2010

Grüße

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gmg
1 16.04.2010 15:18 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Wilde Irene Wilde Irene ist männlich
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Schönes Erwachen für alle die die Rechnung ohne die Gerätehersteller machen wollten!

Magic Deluxe etc. erhalten nur noch Freischaltcodes die bis 31.01.2011 gültig sind.- Danach schalten sich die Geräte automatisch ab!!

Viele Grüße
2 12.05.2010 17:22 Wilde Irene ist offline E-Mail an Wilde Irene senden Beiträge von Wilde Irene suchen
Solon
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Anstehende Geldspielgeräteumstellung TR 3.3 auf TR 4.x

Ich bin gespannt, wie sich die anstehende Geräteumstellung auf TR 4.x GSG entwickeln wird.

Die seinerzeit angekündigten Anschlußzulassungen müssten ja demnächst auch auf der Web-Side der PTB veröffentlicht werden.

Grüße

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gmg
3 06.07.2010 09:23 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Anstehende Geldspielgeräteumstellung TR 3.3 auf TR 4.x

In dem Zusammenhang wird noch einmal das Nachfolgende aus der Landtagsdrucksache Baden-Württemberg 14/4936 in Erinnerung gerufen:

Frage:
II. 7. Wie beurteilt sie Geldspielgeräte, die Geldeinsätze in Punkte umrechnen,und hält sie es aufgrund der von Geldspielgeräten ausgehenden hohen Suchtgefahren für erforderlich, die Spielverordnung dahin gehend zu ändern, dass diese Geldspielgeräte nicht mehr betrieben werden dürfen?

Antwort:
Zu II. 7.:
Der neu gefasste § 13 SpielV enthält keine abschließende Definition des Begriffs „Spiel“. Hintergrund dafür ist (s. a. Begründung zur Änderung der Spielverordnung, BR-Drs. 655/05), dass bei den heutigen computergesteuerten Spielsystemen anders als bei den früheren mechanischen Beginn und Ende eines Spiels nicht mehr eindeutig feststellbar sind, da im Hintergrund Aktionen stattfinden können, die von außen zwar nicht wahrnehmbar, aber dennoch Bestandteil einer Spielsequenz sind. Reglementiert sind nur die unmittelbaren Geldübergabeprozesse.
Diese Änderung hat dazu geführt, dass auf der sog. Punkteebene sehr hohe „Gewinne“ angeboten werden können. Die Umrechnung von Geldeinsätzen in Punkte in Verbindung mit großen Anzeigen für die Punktwerte und kleinen Anzeigen für die eingesetzten Geldbeträge können eine als kritisch zu bewertende Bindung des Spielers bewirken. Eine derartige Gestaltung des Geldspielgeräts suggeriert dem Spieler höhere Gewinnmöglichkeiten als nach der Spielverordnung möglich und kann damit einen erheblich höheren Spielanreiz verursachen. Daher sollten nur Geldspielgeräte betrieben werden dürfen, bei denen die Einsätze und Gewinne in Euro angezeigt werden.
Dies sollte insbesondere auch im Rahmen der Evaluierung der Spielverordnung geprüft werden. Das Problem, dass beim Spieler dadurch gegebenenfalls falsche Erwartungen geweckt und eine als kritisch zu bewertende Bindung des Spielers und ein erhöhter Spielanreiz bewirkt werden können, wurde auch von den Länderwirtschaftsressorts gegenüber Bundeswirtschaftsministerium und Physikalisch-Technischer Bundesanstalt bereits angemahnt. Ob eine Änderung der Spielverordnung erforderlich ist, um die Umrechnung in Punkte zu unterbinden, oder ob hierfür eine Änderung der sog. Technischen Richtlinien (TR) – der Verwaltungsvorschrift, die für die Lizenzierung von Geldgewinnspielgeräten einschlägig ist – genügt, bedarf noch der näheren Abstimmung.

Grüße

__________________
gmg
4 06.07.2010 09:51 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Anstehende Geldspielgeräteumstellung TR 3.3 auf TR 4.x

Infos von NSM Löwen zum Thema Umsetzung der Anschlusszulassung

gibt es hier:

Grüße

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5 07.07.2010 10:44 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Anstehende Geldspielgeräteumstellung TR 3.3 auf TR 4.x

Zitat:
Original von gmg
Ob eine Änderung der Spielverordnung erforderlich ist, um die Umrechnung in Punkte zu unterbinden, oder ob hierfür eine Änderung der sog. Technischen Richtlinien (TR) – der Verwaltungsvorschrift, die für die Lizenzierung von Geldgewinnspielgeräten einschlägig ist – genügt, bedarf noch der näheren Abstimmung.

Grüße


Wer will hier was mit wem auf welcher Grundlage Abstimmen?

Zitat:
Original von Oliver Bagus, Leiter Supply Chain Management und Projektverantwortlicher für die Anschlusszulassung bei LÖWEN.

Noch zu den Kosten. Was kostet die Installation der Anschlusszulassung?
Grundsätzlich kostet die Installation pauschal 200 € pro Gerät. Wir bieten aber eine Reihe von Möglichkeiten wie zum Beispiel Frühbucherrabatt oder das Einlösen von speziellen Optionsscheinen und anderes mehr. Die Kunden sollten sich hier von ihrem Gebiets-verkaufsleiter beraten lassen, etwa beim Boxenstop in den Niederlassungen. Quelle: http://www.loewen.de/meta-menu/aktuelle-meldungen


Warum sind die Kosten vom Aufsteller zu tragen? - Das sind doch alles Mietgeräte!! Eigentümer ist daher doch weiterhin LÖWEN und aus meiner Sicht hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass der Mietgegenstand den techn. Anforderungen entspricht!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Carlo: 07.07.2010 13:10.

6 07.07.2010 13:04 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
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Bei 200,-- Euro platzt mir der Kragen! Wand

Dieser Geräteherstelle kassiert von uns pro Gerät 200,-- Euro und im AM auf Seite 71 erklärt der Vertreter vom BMWi, U. Schönleiter, dass ein Wideruf von Bauartzulassungen denkar wäre.

Sollten nicht die selben Herrschafter zur Kasse gebeten werden, die die Inhaber dieser fragwürdigen Bauartzulassungen sind und für diesen ganzen Bockmist verantwortlich sind?

Es ist immer das gleiche, die Hersteller bauen den Bockmist und wir Aufsteller müssen zahlen!

@BMWI

Ruft diese linken Bauartzulassungen zurück und wir Aufsteller können die Gerätehersteller/Geräteinhaber zur Rechenschaft ziehen und die wiederrum die für die Zulassung verantwortliche PTB!

So einfach ist das!

Statt dessen schaft das BMWI einen künstlichen Markt im Wert von etwa 100.000 Geräte x 200,-- Euro, also 10.000.000 Euro (zehn Millionern Euro) die von der Aufstellerschaft zu zahlen ist und zwar an die für diesen Bockmist verantwortlichen Gerätehersteller
.


Kopfkratz Oder ist schlussendlich doch nur die PTB für alles verantwortlich??? Kopfkratz

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von alfi1950: 07.07.2010 15:23.

7 07.07.2010 15:20 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
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Gruß an alle,

hatte denn jmd. bei der Podiumsdiskussion gefragt,
nach welcher Rechtsgrundlage "die Vorgabe des Bundeswirtschaftsministeriums" so "klar" ist?


Gruß
Meike
8 07.07.2010 17:38 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
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Gruß an alle,

kürzlich las ich ein schönes Zitat von Albert Einstein zum Thema Anpassung

"Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können,
muß man vor allem ein Schaf sein."






Und nun back to topic

Zahlt ihr nun alle brav ohne Nachfrage Euren Obulus oder hat das mal jmd. rechtlich prüfen lassen?


Was sagt das Bundeskartellamt? - Jasper, NRT News u.a. hatten hier im Forum bereits mehrfach von Anzeigen gesprochen. Gab es dazu Rückmeldungen.



Gruß
Meike
9 09.07.2010 19:43 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Kann mir ein einziger Aufsteller bitte erklären, wie sich das Auszahlverhalten nach der "Umstellung" verändert?

Mein Händler hat davon leider keine Ahnung!

Diese einseitige Ungewissheit über das Verhalten dieser Kisten macht mich langsam aber sicher krank. Wand
10 23.07.2010 13:06 jochen B. ist offline Beiträge von jochen B. suchen
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Geldspielgeräteumstellung TR 3.3 auf TR 4.x

gleich
durch die Glücksspielindustrie!

Die gesammelten Umsatzdaten pro Gerät und Aufstellort werden dann auf CD gebrannt und meistbietend an die Finanzverwaltung der Länder versteigert. Applaus

und zur hausinternen Standortanalyse verwendet wut
11 30.08.2010 15:36 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
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Zitat:
Original von alfi1950

Die gesammelten Umsatzdaten pro Gerät und Aufstellort werden dann auf CD gebrannt und meistbietend an die Finanzverwaltung der Länder versteigert. Applaus


Ach ! Ist es jetzt soweit ?

Meinst Du, es würde sich lohnen, zu bieten ? Weißnicht


Grüße

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gmg
12 30.08.2010 15:48 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von jochen B.
Kann mir ein einziger Aufsteller bitte erklären, wie sich das Auszahlverhalten nach der "Umstellung" verändert?

Mein Händler hat davon leider keine Ahnung!

Diese einseitige Ungewissheit über das Verhalten dieser Kisten macht mich langsam aber sicher krank. Wand


"Punkt"gewinne in der Höhe gem. beigefügter Aufnahme (mehr als 1,3 Millionen Punkte = mehr als 13.000 €) sind dann wohl nicht mehr möglich. Applaus

Grüße

gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
Novo Super Star TR 3.3 hoher Punktgewinn.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



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13 14.09.2010 15:14 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo gmg,

wenn man die Mussvorschrift §33 e GewO frühzeitig eingehalten hätte, wäre so vieles
nicht möglich gewesen und dies ohne Übergangszeiten von 3 Jahren.


Gruß
Meike
14 17.09.2010 17:44 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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