Das Ende des Glücksspielstaatsvertrages? |
Claire
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Das Ende des Glücksspielstaatsvertrages? |
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http://ostholstein.mediaquell.com:
Schleswig-Holstein lehnt eine Fortgeltung des Glücksspielstaatsvertrages ab. Eine entsprechende Ankündigung hat Ministerpräsident Peter Harry Carstensen heute (22. Dezember) an die Regierungschefs aller Länder geschickt. Der Staatsvertrag ist befristet bis zum 31. Dezember 2011 und tritt danach außer Kraft, sofern die Ministerpräsidenten nicht mit mindestens 13 Stimmen eine Fortsetzung beschließen.
“Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, das bestehende staatliche Glücksspielmonopol zu beenden”, sagte Carstensen. In einem Konzessionsmodell sieht er die Chance, einerseits auch in Zukunft den notwendigen Spieler- und Jugendschutz sicher zu stellen. Andererseits seien auch die Einnahmen der Länder zur Förderung des Sports und für andere gemeinnützige Zwecke weiterhin gewährleistet. Der Regierungschef sprach sich auch für eine Aufhebung des Glücksspielverbots im Internet aus.
Trotz aller Bemühungen der Aufsichtsbehörden sei es bislang nicht gelungen, unerlaubte Internetangebote aus dem Ausland wirksam zu unterbinden. “Diesen unkontrollierten Angeboten aus dem Ausland sollen wieder staatlich kontrollierte Angebote im Internet auf der Grundlage von in Deutschland erteilten Erlaubnissen entgegengesetzt werden”, so Carstensen. Der notwendige Spieler- und Jugendschutz könne durch entsprechende technische Vorkehrungen sichergestellt werden. Eine Arbeitsgruppe der Chefin und Chefs der Staatskanzleien der Länder solle nun Alternativen zum geltenden Glücksspielstaatsvertrag erarbeiten.
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03.01.2010 12:47 |
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Solon
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gmg
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Das Ende des Glücksspielstaatsvertrages? |
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Ich wünsche allen Lesern eine frohes Jahr 2010 !
Deine Nachricht ist nicht mehr ganz aktuell, Claire.
Hier kommt die aktuelle Fassung:
Schon Ende Oktober 2009 hat sich Schleswig-Holstein gegen den bestehenden Glücksspielstaatsvertrag ausgesprochen.
Jetzt folgen dem Bundesland auch Bremen, das Saarland, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Berlin.
Das würde heißen, dass die Verlängerung des Glücksspielstaatsvertrages ab 2011 nicht mehr gewährleistet ist – denn stimmen weniger als 13 Länder für die Fortsetzung der Gesetzesnovelle, wird diese nicht weitergeführt. Es käme zu neuen Bestimmungen.
Nachricht komplett:
Es ist ja immer moniert worden, dass in den Glücksspielstaatsvertrag das gewerbliche Spiel nicht einbezogen worden ist.....
Nun denn:
Die Evaluation der Spielverordnung steht ja für das Jahr 2010 an !
Grüße
__________________ gmg
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2
03.01.2010 18:02 |
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Solon
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Claire
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RE: Das Ende des Glücksspielstaatsvertrages? |
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Hallo gmg,
danke für deine Ergänzung. Ich wusste nicht, dass das bereits seit Oktober aktuell ist. Der Artikel stammt vom 22.12., ist damit sicherlich auch nicht mehr ganz taufrisch, aber ich hatte dazu bisher noch nichts im Forum gefunden.
Dennoch viele Grüße (und selbstverständlich auch alles Gute für 2010),
Claire
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3
04.01.2010 15:03 |
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gmg
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Beschluss der 82. Gesundheitsministerkonferenz der Länder |
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Eventuell war ja auch der Beschluss der 82. Gesundheitsministerkonferenz der Länder vom 25. 06. 2009 für die Entschlussfindung nicht ganz unwichtig ?
Das gewerbliche Spiel mit Gewinnmöglichkeiten mit den Zielen des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vereinbaren
Zitat on:
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt mehrheitlich:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Ländern fordern die Bundesregierung dazu auf, aus den Feststellungen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 für das gewerbliche Spiel in Spielhallen und Gaststätten die Konsequenzen zu ziehen und die Gewerbeordnung und die damit in Verbindung stehenden Gesetze und Verordnungen so zu ändern, dass das hohe Suchtpotential von Geldspielgeräten unterbunden wird. Dazu ist es unter anderem erforderlich, die Mindestspieldauer zu verlängern, den Einsatz, den Verlust, aber auch den Gewinn zu verringern und die Möglichkeit der freiwilligen Spielersperre zu schaffen. Durch die Änderung der bundesgesetzlichen Regelungen ist die einheitliche und systematische Prävention der Glücksspielsucht weiter zu verbessern.
Zitat off
Fundstelle
Grüße
__________________ gmg
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4
04.01.2010 16:19 |
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gmg
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Rede des Staatssekretärs Habermann am 29. 06. 2009 |
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Oder die Ausführungen des Staatssekretärs Christoph Habermann vom 29. 06. 2009 ?
Zitat on
Im Sinne einer kohärenten Politik der Prävention von Spielsucht, die die Europäische Union zu Recht fordert, ist es auch nötig, die gewerblichen Spiele mit Gewinnmöglichkeiten auf den Prüfstand zu stellen.
und weiter:
Für das Spiel an Geldspielgeräten sind die Regeln dagegen in den vergangenen Jahren gelockert worden. Das ist kein Beitrag zur Prävention von Spielsucht, das dürfte Spielsucht sogar eher fördern.
In Gaststätten und Spielhallen dürfen mehr Geräte aufgestellt werden.
Das Spiel ist viel schneller geworden und der maximal zulässige Verlust in einer Stunde höher.
Die Zahl der Geldspielgeräte in Deutschland hat von 2005 bis 2008 um fast ein Viertel zugenommen, von 183.000 auf 225.000.
Dazu kommt, dass nach Aussagen von Fachleuten Beschränkungen, die von der Spielverordnung festgelegt sind, umgangen werden.
Man hält sich offenbar an den Buchstaben der Verordnung, aber nicht an den Sinn.
Deshalb müssen wir uns mit der Frage beschäftigen, zu welchen Ergebnissen die Verordnung in der Praxis führt und was das für das Suchtpotential der Geldspielautomaten bedeutet.
Dann geht es darum, welche Regelungen nötig sind, damit beim gewerblichen Spiel an Geldspielautomaten das Suchtpotential und die
Suchtgefährdung für Spielerinnen und Spieler deutlich verringert werden kann.
Zitat off
Komplett nachzulesen
Grüße
__________________ gmg
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04.01.2010 16:32 |
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gmg
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Spielautomaten sind das Hauptproblem |
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Ja Anna,
dieser Artikel ist ausgezeichnet !
Und die Verlinkungen fassen viele wichtige Ereignisse des letzten Jahres zusammen !
Grüße
__________________ gmg
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7
04.01.2010 20:35 |
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gmg
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BupriS vom 07. 12. 2009 ---- Handlungsbedarf beim Recht der Spielhallen |
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Sicherlich ebenfalls nicht unwichtig sind die Äußerungen des BupriS (Bundesverband privater Spielbanken) vom 07. 12. 2009.
Bekämpfung der Glücksspielsucht
Handlungsbedarf beim Recht der Spielhallen
In diesem Schriftsatz wird auf die für das Jahr 2011 anstehende Evaluation des Glüksspielstaatsvertrages der Länder, und auf die im Jahr 2010 anstehende Evaluation der liberalisierten Spielverordnung hingewiesen.
Beide Regelwerke betreffen den Spielerschutz und sind somit miteinander verknüpft.
Es wird festgestellt, dass das gewerbliche Spielrecht mit seinen geringen Anforderungen an den Spielerschutz von Teilen der Rechtsprechung auf nationaler Ebene als unvereinbar mit den Anforderungen an ein kohärentes Glücksspielregime angesehen wird. Eine Entscheidung des EuGH stehe für das Jahr 2010 an.
Im Bereich des gewerblichen Automatenspiels sei es in den letzten Jahren zu einer Expansion der Spielhallen gekommen.
Dort werden nicht mehr Unterhaltungsspiele angeboten, sondern Glücksspiele mit erheblichem Gefährungspotential, aber ohne ausreichende Regulierung.
Die Bundesländer werden auch auf ihre eigenen Gesetzgebungsmöglichkeiten beim Spielhallenrecht hingewiesen, da im Rahmen der Förderalismusreform 2006 durch Änderung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG die Gesetzgebungskompetenz beim Recht der Spielhallen auf die Bundesländer übertragen worden ist, und sie somit über direkte Einflussmöglichkeiten, wie z. B.
- Verschärfung der Anforderungen an die Zulassung von mehreren Spielhallen in einem Gebäudekomplex
- Verschärfung der personalen Voraussetzungen für den Betrieb einer Spielhalle und
- die Festlegung einer Verbreitungsdichte von Spielhallen
verfügen würden.
Diesem Schreiben des BupriS beigefügt ist ein von Prof. Dr. Johannes Dietlein ( Uni Düsseldorf) erstelltes mehrseitiges Arbeitspapier, dem man nähere Überlegungen für ein Spielhallengesetz auf Landeseebene entnehmen kann.
Thesenpapier zur Zukunft des gewerblichen Spielrechts / Spielhallenrechts im Rahmen einer abgestimmten Glücksspielregulierung in Deutschland
Auszug:
Anpassung der Spielverordnung / Gewerbeordnung
Moniert wird u. a. die Streichung der Definition des Begriffs des Spiels (§ 13 SpielV). Damit würden die verordnungsgeberischen Vorgaben zur Mindestspieldauer oder zum Spieleinsatz leerlaufen.
Die Möglichkeit einer Umwandlung von Geldeinsätzen in Punkte sei nicht akzeptabel und unterlaufe die gesetzlich intendierte Trennung zwischen Unterhaltungs- und Glücksspielen.
Grüße
__________________ gmg
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8
05.01.2010 07:28 |
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gmg
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33. Sportministerkonferenz vom 19. 11. / 20. 11. 2009 |
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Auch die 33. Sportministerkonferenz vom 19. 11. / 20. 11. 2009 hat sich mit dem Thema beschäftigt:
Thema:
Zukunft der Finanzierung des Sports
Die öffentliche Finanzierung des Sports durch Kommunen, Länder und Bund ist im internationalen Vergleich ausreichend. Es gilt, diese Förderung des Sports auch für die Zukunft zu sichern und, wo erforderlich, auszubauen.
Vor diesem Hintergrund sind folgende absehbaren Herausforderungen zu bewältigen:
- Unwägbarkeiten bei der Entwicklung der für den Sport wichtigen Finanzierungssäule Glückspiele und Wetten.
Die Evaluierung des derzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrages wird im Dezember 2010 vorliegen.
Erst dann wird entschieden werden, ob dieser fortgesetzt wird oder ob eine begrenzte Liberalisierung des Glücksspiel- und Wettmarktes stattfindet.
Beim Weiterbestehen eines Glücksspielmonopols muss der Sport vor dem Hintergrund ggf. zurückgehender Staatseinnahmen sich als Destinatär Bündnispartner suchen und verhindern, dass sportliche Förderbelange nicht überproportional gekürzt werden. Bei neuen Abschöpfungsmodalitäten in einem ggf. liberalisierten Wett- und Glücksspielmarkt über Konzessionen, Lizenzen und Steuern müssen Sportpolitik und Sportorganisationen bei den zu erwartenden Verteilungskämpfen für die Erhaltung des traditionellen Prozentanteiles für den Sport kämpfen.
Beschluss
Vor dem Hintergrund der zukünftigen Herausforderungen für die öffentlichen Haushalte und einer derzeit nicht absehbaren Entwicklung des Glücksspielmarktes in Deutschland hält die Sportministerkonferenz (SMK) folgende Schritte für dringend notwendig:
....
4. Lotterien und Sportwetten sind aus ordnungspolitischen Grundüberlegungen in Deutschland staatlich organisiert. Ihre Erträge stellen in den meisten Ländern eine wichtige Finanzierungsquelle für die Sportorganisationen, insbesondere im Bereich des Breitensports, dar. Der derzeit geltende Glücksspielstaatsvertrag wird im Jahr 2010 evaluiert.
Sowohl bei einer - ggf. modifizierten - Fortführung des staatlichen Glücksspielmonopols als auch bei einer möglichen Liberalisierung des Glücksspiel- oder Wettmarktes ab 2012 appelliert die SMK schon heute an alle Verantwortlichen, auch zukünftig sicherzustellen, dass der Sport als wichtiger gemeinnütziger Destinatär in bisherigem Umfang erhalten bleibt oder dass - bei einer Liberalisierung des Marktes - alle notwendigen steuerrechtlichen, abgabenrechtlichen und technischen Vorkehrungen getroffen werden, dass über Konzessionsabgaben oder Gemeinwohlorientierte Zweckabgaben auch in Zukunft die Erträge für die gemeinnützigen Destinatäre gesichert werden können.
Die unterschiedlichen Auffassungen der Sportminister der einzelnen Bundesländer werden durch folgende Protokollnotizen dokumentiert:
Protokollnotiz der Länder Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt
Die Länder Bremen, Saarland und Sachsen-Anhalt halten die Beibehaltung des Glücksspielmonopols mit staatlichen und staatlich kontrollierten Veranstaltern unbedingt für erforderlich, um insbesondere im Glücksspielbereich sicherzustellen, dass die Spiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spielteilnehmer vor betrügerischen Machenschaften geschützt werden, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt wird und eine erfolgreiche Suchtprävention erfolgt. Sie halten es für richtig, dass die Abschöpfungen aus dem sozial unerwünschten Glücksspiel für gemeinwohlorientierte Zwecke, insbesondere für den Sport, eingesetzt werden.
Die Länder Bremen, Saarland und Sachsen-Anhalt sind der Auffassung, dass es vor dem Hintergrund geltender Rechtslage in der EU und in Deutschland und aufgrund ökonomischer Erwägungen nicht gelingen wird, im Falle einer Liberalisierung abgabenrechtliche und technische Vorkehrungen zu treffen, um Erträge für gemeinnützige Destinatäre zu sichern.
Protokollnotiz der Länder Baden-Württemberg und Berlin
Es besteht kein rechtlich zwingender Grund, das Wettspielmonopol ganz oder teilweise aufzuheben.
Bei einer Abkehr vom Monopol ist die bisherige Förderung des Sports in Art und Umfang gefährdet. Erst wenn gesicherte Alternativen zur Finanzierung des Sports im derzeitigen Umfang erarbeitet sind, kann die Veränderung des Monopols verhandelt werden.
Fundstelle
Grüße
__________________ gmg
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9
05.01.2010 07:59 |
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Anna
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RE: 33. Sportministerkonferenz vom 19. 11. / 20. 11. 2009 |
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Hallo Gmg,
wo finde ich das Thesenpapier von Bupris samt Arbeitspapier von Prof. Dietlein?
viele Grüße Anna
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10
05.01.2010 09:56 |
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gmg
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Hallo Anna,
die vollständige Information kann man sicherlich bei BupriS erhalten.
Einen Link kann ich nicht anbieten.
Grüße
__________________ gmg
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11
05.01.2010 10:04 |
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gmg
Foren Gott
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Rechnungshof warnt: Gemeinden – Verlierer im Glücksspiel |
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München - Goldgräberstimmung in oberbayerischen Kommunen: Die Ansiedlung von Spielhallen nimmt inflationäre Ausmaße an – und die Kommunen haben kaum Handhabe, das zu verhindern.
In Erding gibt es derzeit 18 Spielhallen – und laufend neue Anfragen. In Freising gibt es sechs Standorte mit jeweils zwei bis drei Spielhallen – zähneknirschend hat der Stadtrat gerade den Weg für vier weitere derartige Betriebe im Stadtteil Attaching freigemacht – „nur unter Protest“ stimme er zu, sagte der Planungsreferent betrübt.
Das Glücksspiel am Daddelautomaten boomt. Während die Umsätze der neun staatlichen Spielbanken eingebrochen sind, steigt die Zahl gewerblicher Spielhallen – der Bayerische Oberste Rechnungshof spricht von „deutlichen Umsatzsteigerungen“.
„Wie eine Landplage“ überziehen Konzerne wie etwa die Gauselmann-Gruppe die Städte mit ihren „Spielhöllen“, klagt der Freisinger Stadtdirektor Gerhard Koch.
Den Einrichtungen eilt ein verheerender Ruf voraus. Die Ansiedlung einer Spielhalle sei „ein deutliches Zeichen, dass in dieser Straße nichts mehr los ist“, heißt es beim Bayerischen Gemeindetag.
Abhilfe fällt schwer. Nach bayerischem Baurecht sind Spielhallen in Misch-, Kern- und Gewerbegebieten grundsätzlich zulässig.
Auch der Rechnungshof empfiehlt eine Gesetzesinitiative „zur Eindämmung der gewerblichen Spielhallen“. Ihre Zunahme konterkariere das Ziel der Suchtprävention.
Fundstelle
Wie äußerte sich noch BupriS ?
Zitat on
Die Bundesländer werden auch auf ihre eigenen Gesetzgebungsmöglichkeiten beim Spielhallenrecht hingewiesen, da im Rahmen der Förderalismusreform 2006 durch Änderung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG die Gesetzgebungskompetenz beim Recht der Spielhallen auf die Bundesländer übertragen worden ist, und sie somit über direkte Einflussmöglichkeiten, wie z. B.
- Verschärfung der Anforderungen an die Zulassung von mehreren Spielhallen in einem Gebäudekomplex
- Verschärfung der personalen Voraussetzungen für den Betrieb einer Spielhalle und
- die Festlegung einer Verbreitungsdichte von Spielhallen
verfügen würden.
Zitat off
Grüße
__________________ gmg
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12
08.01.2010 07:01 |
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gmg
Foren Gott
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Freiburg - aktuell Januar 2010 |
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Die Stadtverwaltung prüft derzeit, inwiefern sie es unterbinden kann, dass es noch mehr Spielhallen in Freiburg gibt. Denn seit einigen Jahren hat deren Zahl extrem zugenommen.
Spielhallenbetreiber zahlen horrende Mieten und vertreiben dadurch andere Geschäfte. Außerdem ziehen sie ein zwielichtiges Publikum an, was dazu führt, dass es zu Problemen mit Anwohnern kommt: So stellt sich für die Stadtverwaltung ein Problem da, dass es vor einigen Jahren noch gar nicht gab. In Baden-Württemberg ist die Zahl der Spielhallen seit dem Jahr 2000 um satte 70 Prozent gestiegen, in Freiburg gibt es inzwischen 30 Automatenhöllen.
Komplett nachzulesen
Grüße
__________________ gmg
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13
11.01.2010 06:53 |
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Schadulke
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RE: Freiburg - aktuell Januar 2010 |
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Hallo,
ich frage mich, wie es kommen kann, dass auf der einen Seite angeblich die Zahl der Automatencasinos und Spielhallen drastisch zugenommen hat, auf der anderen Seite im letzten Jahr jedoch auch zum ersten Mal mehr Menschen an Online-Spielautomaten gespielt haben als an denen in der Spielhalle.
Denn das hieße doch, dass entweder die generelle Zahl der Spieler zugenommen hat oder die Spielhallenspieler parallel auch noch online spielen (und umgekehrt). In jedem Fall aber heißt es: Es wird plötzlich unverhältnismäßig mehr gespielt als sonst.
Wo kommt diese Zunahme am Interesse an der Spielerei denn plötzlich her...falls all die Zahlen wirklich stimmen?
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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14
11.01.2010 22:43 |
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Meike
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Hallo Schadulke,
jede Art des Glücksspiels hat sein spezifisches "Anfütterprogramm" in den letzten Jahren entwickelt, daher kann man es nur beispielhaft erläutern:
der sogenannte "Pokerboom"
bereits in Vorbereitung auf den in 2006 durch die US Regierung verabschiedeten UIGEA haben viel online Anbieter Deutschland für sich entdeckt.
Nachdem die USA die ersten internationalen Haftbefehle gegen online-Anbieter vollstreckt hatte, begann ein Sponsooring von Pokerturnieren, Einkauf bei Fernsehsendern, um marketingtechnisch geschickt eine plötzliche "Begeisterung" für ein wirklich simples Kartenspiel zu inszenieren.
Viele Jugendliche und Heranwachsende lassen sich "erklären" von sogenannten "Pokerschulen" und kostenlos Angeboten im Internet, dass man viel üben muss, um das Spiel besser zu beherrschen.
So füttert man Spieler an.
Bei den Automatenspielern gibt es andere Anfüttermethoden, z.B.:
die kostenlos SMS-Spiele bei denen der Spieler immer mal wieder per Handy eine werthaltige PIN erhält, die er in der angeschlossenen Spielhalle seines Vertrauens dann in Form einer Freimünzung abspielen kann.
usw.
Gruß
Meike
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15
13.01.2010 05:57 |
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Schadulke
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Liebe Meike,
erst einmal vielen Dank für deine Antwort - aber sie beantwortet leider meine Frage nicht.
Ohne Frage gehören Werbe- und Promotionaktionen zu nahezu jedem um Wachstum bemühten Wirtschaftszweig, und das schließt die Glücksspielbranche selbstverständlich nicht auch.
Und sicherlich sind wir uns einig darüber, dass das allgemeine Interesse an Poker im Zuge des sogenannten "Pokerbooms" und der damit einhergehenden vermehrten medialen Berichterstattung, der Fernsehübertragung von Pokerturnieren und solchen Events wie mit Stefan Raab zugenommen hat.
Aber ein solcher Boom und die damit einhergehende mediale Mehrpräsenz kann für die Automatenspiele nicht ausgemacht werden, oder sehe ich das falsch?
Zumindest verläuft ein solcher nicht so offensichtlich, denn wenn die
Automatenspielhallen ständig mehr werden und auch das Online-Spielen einen solchen Anklang findet, wie es einige Medien behaupten, scheint es einen solchen Boom ja zu geben.
Doch die Frage bleibt weiterhin unbeantwortet:
Woher kommt das scheinbar permanent zunehmende Interesse an der
Automatenspielerei?
Grüße,
Gerd Schadulke
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Schadulke: 14.01.2010 08:20.
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16
14.01.2010 08:18 |
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gmg
Foren Gott
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Nichts geht mehr in Berlins Spielbanken 14. 01. 2010
Die Zocker wandern in Automatenhallen, Wettbüros und ins Internet ab. Das staatlich kontrollierte Glücksspiel rutscht 2010 erstmals in die roten Zahlen.
Wo bleiben die Spieler ?
Sie weichen seit Anfang 2008 in tausende Spielhallen und Kneipen, zu illegalen Pokerturnieren in Hinterzimmern oder ins Internet aus.
Leidtragende sind auch die Kultur, der Sport und gemeinnützige Träger, denn ein bestimmter Anteil an den Spielbankerträgen steht ihnen gesetzlich zu.
Nachzulesen
Grüße
__________________ gmg
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17
14.01.2010 21:10 |
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Meike
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Hallo gmg,
kennst Du ein von der PTB zugelassenes GSG mit "manipulationssicherem Zählwerk" ?
Gruß
Meike
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19
15.01.2010 05:47 |
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Meike
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Hallo gmg,
nun, da Du auch keins kennst und sonst auch niemand eine Bauartzulassung gepostet hat, dessen Zählwerk
manipulationssicher sei, kommen wir zum nächsten Punkt in der Pressemitteilung.
Gruß an alle,
nun neben dem Punkt mit der Buchhaltung wurde, glaube ich, auch der wirklich wichtige Punkt mit der Geldwäscheprävention nicht verstanden.
Gerade in den Bereichen, in denen nicht einmal die einzelnen Geschäftsvorfälle erfasst werden, wie bei Geldspielgeräten in Spielhallen,
kann nicht ansatzweise von einer Geldwäscheprävention gesprochen werden.
Und dass dieses Problem schon lange bekannt ist, hatte schon der Spiegel vor mehr als 10 Jahren veröffentlicht:
Der Spiegel 44/1997 "Wohliges Gruseln"
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8809721.html
"Nach Schätzungen des Landeskriminalamts sind schon 70 Prozent der Berliner Spielhallen im Besitz ehemaliger Sowjetbürger.
Die vom Betreiber der Daddelhallen ganz ordentlich gemeldeten Einnahmen, so stellte das Bezirksamt Kreuzberg fest,
stehen in keinem Verhältnis zum spärlichen Besuch dieser Etablissements: Ein klares Indiz für Geldwäsche, die jedoch kaum nachweisbar ist."
Dieser Artikel stand im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Roth
"Die Russenmafia: das gefährlichste Verbrechersyndikat der Welt"
S. 301
"...zwei Unternehmer, die dubiose Spielhallen besitzen.
Sie werden, so fand das BKA bereits vor drei Jahren heraus, überwiegend zur Geldwäsche benutzt."
Und wem das zu alt ist ein Zitat von Herrn Harnischmacher von der Tagung
"Alles OK - Der Kampf gegen das organisierte Verbrechen"
06.-08.02.2006
"Einfach ist es für Besitzer von Spielhallen, schwarzes Geld zu waschen. Obwohl ihre Läden meistens leer sind, sprudeln die Gewinne - dank fiktiver Spieler."
Nun, würden die Geldspielgeräte die Umsätze exakt aufzeichnen,
d.h. Geld in den Automaten werfen, Spiel wählen, Start drücken, gewonnen oder verloren = ein Geschäftsvorfall = eine Aufzeichnung, welche dann in der Buchhaltung exakt abgelegt würde, wäre es bei Weitem nicht mehr so einfach
Warum die PTB dies nicht von dem Antragsteller einfordert, obwohl es sich bereits um Vorgaben der Spielverordnung handelt,
konnte ich bis jetzt noch nirgendwo nachlesen.
Einige Aufsteller und Techniker sagten mir, dass sie sich eine exakte elektronische Buchhaltung der GSG sehr wünschen,
auch wegen der Betrugsprävention.
Da muss man sich fragen, warum die Industrie den Kundenwünschen und den gesetzlichen Vorgaben in diesem Punkt nicht nachkommt?
- Übrigens wieder ein Punkt, wo man im Rahmen der Evaluierung der SpielV klar sagen muss "Die SpielV wurde bis heute nicht umgesetzt." -
Gruß
Meike
P.S.: Falls jemand nicht mehr wissen sollte, wie es technisch möglich ist, bargeldlos Geldguthaben zu transferieren, d.h. von Geldspielgerät A
auf Geldspielgerät B und von Spielhalle A auf Spielhalle B, der sollte nochmal in den Prüfbericht der PTB vom Augsburger Strafverfahren schauen.
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20
16.01.2010 04:58 |
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