MASTERARBEIT: Geldspielgeräte und die Spielverordnung / T. Noone 2008 |
r2d2
Tripel-As
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MASTERARBEIT: Geldspielgeräte und die Spielverordnung / T. Noone 2008 |
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Aus gegebenen Anlass, für alle diejenigen die diese - bis heute nicht widerlegte - einzigartige MASTERARBEIT noch nicht gelesen haben.
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28.07.2009 15:19 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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RE: MASTERARBEIT: Geldspielgeräte und die Spielverordnung / T. Noone 2008 |
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Empfehlung:
LESENSWERT !
( Betrifft nicht den "subjektiven Teil", sondern lediglich die Fakten).
Grüße
__________________ gmg
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2
28.07.2009 16:06 |
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Solon
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jasper
Kaiser
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Danke r2d2!
Nun braucht man nicht mehr lange zu suchen!
Nochmals mein
Herr Noone!
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3
28.07.2009 18:58 |
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Zeus
Tripel-As
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Hallo,
diese Masterarbeit ist recht interessant. Was mir jedoch dabei fehlt, ist der Risikofaktor "Herstelleraufsteller". Auch die einfachste Kontrolle, die Transparenz und verbindliche Angaben über die Auszahlquote, bzw./ Stundenverluste der Hersteller fehlen hier ganz!!
Dann könnte jeder einzelne Aufsteller überprüfen, ob das Gerät die angegebenen Werte einhält oder nicht!
Die einzelne "Schnittstelle", die uns allen zur Verfügung steht ist nunmal der Ausdruck!
Was bringt es Verschlüsselungstechnologien zu verwenden, wenn der Eigner der Gerätesoftware diese nach einer Prüfung durch eine komplett andere Software überspielt.
Die aktuelle Spielverordnung kann von jedem von uns per Stoppuhr geprüft werden.
Interessant wird es jedoch, wenn Ausdrucke über mehrere Monate von einer Herstellerspielo und von einem normalen Aufsteller macht!
Wir müssen eh die Hosen vor den Gemeinden runterziehen und unsere Ausdrucke monatlich abgeben. was mit diesen Daten letztentlich passiert wissen wir nicht.
Also, warum den ganzen technischen Aufwand betreiben, den jeder Hersteller ohne Probleme umgehen kann, wenn man sich einfach die Ausdrucke des letzten Jahres anschauen kann.
Und wie gesagt, die aktuellen Forderungen der PTB kann man einfach mit ner Stoppuhr überprüfen...
Grüße Zeus
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4
30.07.2009 01:50 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Zeus,
ob wirklich alle Aufsteller ihre Ausdrucke beim Stadtsteueramt einreichen, bezweifel ich,
da ich schon von Kommunen hörte, bei denen Aufsteller nur Excel-Tabellen einreichten.
Die steuererheblichen Daten sind beim Steueramt "sicher", denn Sie unterliegen dem Steuergeheimnis.
Die Herausgabe dieser Daten ist an strenge "Regeln" gebunden, wie beim Finanzamt.
Gruß
Meike
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5
30.07.2009 15:49 |
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Corleis
Routinier
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Zeus,
ob wirklich alle Aufsteller ihre Ausdrucke beim Stadtsteueramt einreichen, bezweifel ich,
da ich schon von Kommunen hörte, bei denen Aufsteller nur Excel-Tabellen einreichten.
Die steuererheblichen Daten sind beim Steueramt "sicher", denn Sie unterliegen dem Steuergeheimnis.
Die Herausgabe dieser Daten ist an strenge "Regeln" gebunden, wie beim Finanzamt.
Gruß
Meike |
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Exel Tabellen? Ja stimmt. Nur die haben es in sich!
Überall da, wo ich Spielgerätesteuern melde ist die Neugierde der Ämter erstaunlich.
Die wollen A L L E S wissen! Einwurf, Auswurf, Saldo 1, Saldo 2 u.s.w.
Allerdings bin ich beim Bäcker noch nie auf meinen "letzten, schlechten Monatsumsatz" angesprochen wurden.
Kommt bestimmt auch noch...
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6
30.07.2009 21:22 |
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