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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Manipulationssicherheit » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Manipulationssicherheit 3 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Meike
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Manipulationssicherheit

Gruß an alle,

zur Manipulationssicherheit hatten wir alle bereits Einiges in der Masterarbeit von Herrn Noone gelesen.

Aufgrund der neuen Zulassungen und mit einer unglaublichen Halbwertzeit erfolgten Nachträgen,
frage ich hier nach Eurer Meinung / Erfahrungen

Bsp.:
Bauart - Zulassung Nr.: 2239 erhält für die Spielsteuerungs-Software CC1, welche vom 15.12.2008 ist,
---------------------------------am 27.02.2009 die Zulassung

laut Anlage zur Zulassung wurde dann für die Spielsteuerungs-Software CC3, vom 13.03.2009
"zur Beseitigung festgestellter Funktionsfehler Manipulationsanfälligkeit"
die Programmänderung beantragt und am 31.03.2009 zugelassen.

Da diese Spielautomaten frühestens am 27.02.2009 in einer Spielhalle aufgestellt/betrieben werden durften,
frage ich mich, wie konnten es Personen schaffen innerhalb von 2 Wochen Spielgeräte,
welche nach dem Stand der Technik gegen Veränderungen gesichert gebaut sein sollten
- sonst hätten sie schließlich keine Zulassung erhalten dürfen -
zu manipulieren, so dass der Hersteller reagieren musste?

Könnt Ihr mir das erklären?

Und wo ist die Version CC2 ?

Warum wird von CC 1 auf CC 3 "gesprungen" ?

Was kosten Euch als Aufsteller die updates?


Gruß
Meike
1 16.04.2009 05:55 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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RE: Manipulationssicherheit

Zitat:
Original von Meike
Da diese Spielautomaten frühestens am 27.02.2009 in einer Spielhalle aufgestellt/betrieben werden durften,

Gruß
Meike


Die Vorabaufstellung von Prototypen - also von Geldspielgeräten ohne Zulassung - ist doch die Regel. Dafür gibt es doch u. a. die Herstellerspielhallen.

Grüße

__________________
gmg
2 16.04.2009 09:20 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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jasper
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Wie viele nicht zugelassene "Prototypen" darf denn ein Herstelleraufsteller innerhalb seiner Industriespielhallen betreiben, bis daraus ein illegales Glücksspiel gem. § 284 bzw. 285 StGB wird?
3 16.04.2009 16:14 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Z. Zt:


NULL !
( Da die Geräte keine PTB-Zulassung besitzen ).


Grüße

__________________
gmg
4 16.04.2009 16:41 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Themenstarter Thema begonnen von Meike


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Hallo gmg,

Du hast geschrieben, dass es "die Regel" ist das Prototypen in Herstellerspielhallen aufgestellt und betrieben werden.

Dann frage ich mich, warum bei diesen "regelmäßigen" Verstössen gegen die Rechtsordnung nicht eine
Prüfung der Zuverlässigkeit durch die OAs angestrebt wird.

Wegen Unzuverlässigkeit kann auch eine Konzession widerrufen werden, habe ich hier im Forum gelernt.

Gruß
Meike
5 16.04.2009 18:02 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
tapier
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Niemand aus euren Büros hätte den Mut ein Verfahren gegen einen Bundesverdienstkreuzträger einzuleiten.
Wozu auch ?
Am Ende würde das Verfahren doch sowiso gegen Zahlung einer kleinen Spende an irgendeine Eirichtung eingestellt.
6 16.04.2009 20:35 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo gmg,

Du hast geschrieben, dass es "die Regel" ist das Prototypen in Herstellerspielhallen aufgestellt und betrieben werden.

Dann frage ich mich, warum bei diesen "regelmäßigen" Verstössen gegen die Rechtsordnung nicht eine
Prüfung der Zuverlässigkeit durch die OAs angestrebt wird.

Wegen Unzuverlässigkeit kann auch eine Konzession widerrufen werden, habe ich hier im Forum gelernt.

Gruß
Meike



Hallo Meike!

Du bist zu ungeduldig.

Begründung:
Der Sachverhalt muß durch die OÄ erst einmal festgestellt werden.
Dazu muß man über entsprechende Kenntnisse verfügen.
Diese dürften - mangels Aussbildung/Unterweisung - nicht bei allten Ordnungsamtsmitarbeitern vorhanden sein.

Ausbildung/Weiterbildung - für diesen speziellen Sachverhalt - der OA-Mitarbeiter ist dringend erforderlich.


Dann kann man den festgestellten Sachverhalt ahnden.
Wobei mir bei der Ahndung noch andere Lösungsvorschläge einfallen würden.


Grüße

__________________
gmg
7 17.04.2009 11:59 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
tapier
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Mal was anderes:

Vieleicht haben es ja schon einige von Euch gehört.

Für einige Geräte des Herstellers Novomatic & CrownTec sind angeblich s.g. Russen-Programme im Umlauf.
Diese Software soll sich nicht so einfach von der Originalen PTB zugelassenen Software untersscheiden lassen, selbst bei Abfrage der Checksumme über die Tasten soll sie die richtigen Daten anzeigen.
Einzig über die PTB Schnittstelle soll es möglich sein diese zu identifizieren.
Bei dieser Software soll es allerdings möglich sein die Auzahlquoten zum Nachteil der Spieler und des Finanzamtes zu beeinflussen.

Meine Frage wäre also:
1. Kennt einer diese Programme und gibt es vieleicht doch Hinweise wie es von aussen erkennbar ist, zb. durch langsameren Bildaufbau o.ä. ?
2. Wie gehe ich vor wenn ich den Verdacht habe das ein Betreiber diese Software einsetzt ?
8 17.04.2009 13:39 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
RudiCartell RudiCartell ist männlich
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Schwein oder Elefant?

@tapier:
zu 1. Nichts gehört, keine Ahnung.
zu 2. Es kommt darauf an was du erreichen möchtes. Mir fallen mindestens 3 Alternativen ein. a) Erpressen und mitverdienen b) Verdrängen und anzeigen c) Selber Ärger kriegen und das OA aufhetzen.

a&c scheinen keine echten Langläufer/Bringer zu sein.

zu b) musst du schon recht sicher sein und am besten eine Beweissicherungsmaßnahme (durch Fachleute) gleich mit anregen.

Vielleicht kannst du deine Motivation ja noch etwas erläutern, bevor du Rat suchst.

Gruß vom Rudi


.
9 17.04.2009 14:57 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Zitat:
Original von tapier
Bei dieser Software soll es allerdings möglich sein die Auzahlquoten zum Nachteil der Spieler und des Finanzamtes zu beeinflussen.


Hallo tapier !

Wenn man die Auszahlquote zum Nachteil des Spielers verändern könnte, würde mehr in der Kasse des Aufstellers verbleiben.

Wo liegt jetzt die Benachteiligung des Finanzamtes ?

Grüße

__________________
gmg
10 17.04.2009 16:39 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
tapier
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Irgendwie soll diese Software als komplett laufähige Festplatte existieren die angeblich irgendwo aus Russland kommt.

Und wenn der eigentliche Programmablauf geändert wurde gehe ich davon aus das auch die Statisiken frisiert wurden, dass allerdings ist nur eine Vermutung.

Vieleicht kann uns Zeus ja dazu etwas sagen, die Erfahrung lehrte mich das an Gerüchten immer etwas dran ist.

Der Sinn meiner Frage ist versuchen zu verhindern das solche Dinge Fuss fassen.
11 17.04.2009 18:08 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
r2d2 r2d2 ist männlich
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Wo liegt jetzt die Benachteiligung des Finanzamtes ?

Du scheinst Dir sehr sicher zu sein, wie das abläuft!
Unterliegen Spielergewinne auch der Steuer?? verwirrt

@tapier
Leider läufst Du der Zeit hinterher .................
12 17.04.2009 20:19 r2d2 ist offline E-Mail an r2d2 senden Beiträge von r2d2 suchen
Zeus Zeus ist männlich
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Hallo,

@ Tapier

vielleicht schreibst du im falschen Forum, kann das sein?
Gruß Zeus!
13 18.04.2009 03:23 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
Meike
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Hallo Tapier,

ad 1.) lies mal S.34,35 games & business, April 2009

ad 2.) Anzeige bei der Polizei


Gruß
Meike
14 18.04.2009 08:21 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Zeuss Zeuss ist männlich
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Ja und im Himmel ist Jahrmarkt und habt Ihr auch schon sowas gehört, es gibt rosarote Elefanten, hat die wer gesehen?, sollen angeblich aus Russland kommen?


*So ein Schwachsinn mit den Programmen/Festplatten*Wand

__________________
Da ich aus Russland stamme, kann es gelegentlich zu Rechtschreibfehlern kommen bzw. vertauschten Buchstaben. Ich Bitte dies zu entschuldigen.
15 19.04.2009 02:33 Zeuss ist offline E-Mail an Zeuss senden Beiträge von Zeuss suchen
Meike
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Gruß an alle,

sollte hier für uns nicht die Frage entscheidend sein

"Warum hat etwas eine Zulassung erhalten, was offensichtlich nach dem Stand der Technik
nicht sicher gegen Manipulationen gebaut ist ?"

Wenn ihr Euch die o.a. Halbwertzeiten z.B. von adp anschaut oder das Interview von Herrn Arras, in dem er sagt
"Konkret bekannt gewordene Fälle gibt es aber nur sehr, sehr wenige"
"Manipulationen- egal ob elektronisch oder mechanisch- werden aufwändiger. Das heißt: Sie erfordern
mehr Zeit. Manchmal 20 Minuten und länger."

so muss man hier nochmal die Zulassungspraxis, wie zugelassene Einwirkungsmöglichkeiten, Zusatzgeräte u.a.
anschauen und kritisch hinterfragen.


Meine persönliche Meinung dazu kennt ihr.


Wenn Ordnungsämter, wie Hamburg-Nord, die in ihrer Kompetenz, siehe Urteilslagen des Bundesverwaltungsgerichts zu den Fungames,
sicherlich unumstritten sind, sagen:

"Fakt ist, dass die Überwachungsbehörden ordnungsgemäße Zustände nicht gewährleisten können,
da die Geräte fernauszulesen und zu dirigieren sind.
Es ist unmöglich, Beweis in einem entsprechenden Verfahren zu führen und darum nur fair ,
den Verbrauchern dies so klar zu sagen.
Hier sind wirklich alle gefordert, Stellung zu beziehen."

http://www.gluecksspielsucht.de/material...ski-Schultz.pdf


dann sollten hier auch die Entscheidungsträger der PTB langsam erkennen, welches Ei sie sich ins Nest gelegt haben.

Denn in diesem Fall ist die Frage nach Ei oder Henne leicht beantwortbar, siehe TR Mai 2007.


Gruß
Meike
16 19.04.2009 07:59 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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RE: Manipulationssicherheit



Gemeint sind Veränderungen des Programms oder des Ablaufs. Nicht gemeint (sein können) sind unbefugte Eingriffe Dritter mechanisch oder elektronisch z.B.

- Abfischen/Zurückziehen von Münzen/Banknoten nach Registrierung durch das Gerät
- Fälschen von Banknoten/Münzen und Verwendung als Zahlungsmittel am Gerät. Hierzu muss man wissen, dass eine gefälschte Banknote/Münze für eine elektronische Erkennung komplett anders aussehen kann, wie eine Fälschung für den normalen Kassierungsvorgang. Heisst, eine Fälschung für das Geräte würde niemals von einem Kassierer angenommen werden und umgekehrt.
- usw. usw.

__________________
gruss von gottfried


17 20.04.2009 18:19 gottfried ist offline Beiträge von gottfried suchen
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