Kontrollmodul / Zählwerkausdruck |
Meike
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Gruß an alle,
zur Ergänzung meiner Antwort mit der 500,-€ Gewinngrenze
hier der Hinweis auf Beitrag 30.
Dort kann man schön nachlesen, welche Lösungsmöglichkeit die PTB schon 2001 hatte.
Wenn also heute jmd. von der PTB erzählen sollte, dass man es nicht kann,
sollte mit der Studie der PTB aus 2001 hinterfragt werden, was sich seit dem
verändert hat.
Gruß
Meike
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81
05.02.2010 05:20 |
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Solon
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jasper
Kaiser
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Nr. 30: Gutes einfach mal nach vorne geholt
Zitat: |
Original von r2d2
......... wenn es nach der PTB geht, denn:
„Spielgeräte kontrollieren sich jetzt selbst“
Quelle: http://www.ptb.de/de/publikationen/news/html/news063/artikel/06306.htm
Meike, Du hast den Hauptpreis gewonnen!!
Die Schwachstelle im System ist eindeutig ein „Kontrollmodul“ ohne Kontrollfunktion! - Dabei war es 2001 einmal ganz anders geplant:
Das war einmal der Plan - Siehe:
Laborbericht PTB-8.33-01-1
Neuartiges Kontrollmodul für Geldspielgeräte
Von der PTB / Thomas Bronder, wurden bereits im August 2001 alle Begriffe des Spiels definiert! – Warum will die PTB davon heute nichts mehr Wissen und wo ist der Erfinder Th. Bronder abgeblieben?
Seite 9:
Um eine begriffliche Eindeutigkeit zu erzielen, erläutern wir zunächst die zur Bewertung von Spielsystemen benötigten Begriffe und ihre Verwendung.
Die Grundeinheit eines Spielsystems ist das Spiel oder – wenn eine eindeutige Unterscheidung geboten erscheint – auch als Einzelspiel bezeichnet.
Zum Ablauf eines Spieles an Geldspielgeräten gehört ein Einsatz, ein Gewinn und eine Spielzeit.
Der Einsatz ist der Geldbetrag, den das Gerät zum Start eines Spieles benötigt.
Der Gewinn ist der Geldbetrag, der im Ergebnis des Spielablaufes an den Spieler ausbezahlt wird, deshalb synonym auch als Auszahlung bezeichnet.
Die Spielzeit ist die Zeitspanne zwischen Beginn und Ende des Einzelspiels.
Entsprechend verstehen sich die Einsatzsumme (wenn Mißverständnisse ausgeschlossen sind, auch nur als Einsatz bezeichnet), die Gewinnsumme (Gewinn) bzw. die Spielzeitsumme (Spielzeit) für eine Folge von Spielen.
Daraus leiten sich die Begriffe Verlust (Differenz aus Einsatz und Gewinn) und Nettogewinn (Differenz aus Gewinn und Einsatz) ab.
Als Verlustrate wird der Quotient aus Verlustsumme und der zugehörigen Spielzeitsumme bezeichnet.
Die festgelegten Eckwerte unterteilen sich in Begrenzungen für ein Einzelspiel, in absolute und in durchschnittsbezogene Begrenzungen für die Spielzeit von einer Stunde.
Zitat ENDE
Mein Fazit und meine Fragen:
Hat deswegen Th. Bronder als Kontrollmodulerfinder gehen müssen, damit kein prüffähiges Modul in die Glücksspielgeräte kommt und somit die Herstelleraufsteller ihre Geräte ungehindert fernsteuern können?
Wann nimmt der Mann „der ersten Stunde“, Schönleiter (BMWi), seine Hut und wird nach oben befördert?
Welche Funktion hat Dieter Richter (PTB) tatsächlich innerhalb des Systems?
120 000 Geräte hat die ADP innerhalb von 18 Monate im Augsburger Fall umbauen und hat die Software entfernt müssen, 10 000 Spezial Platinen wurden ausgebaut die nicht im Handel erhältlich waren, sondern über eine kleinen Extra-Zulieferfirma ausgeliefert wurden. Die 5.000 Euro waren eine symbolische Strafe und nach § 153a StPO nur möglich wenn die Software verändert wurde.
Im Gegensatz zu Gauselmann (VDAI) hat Herr Bergmann (Rellingen) die Firma Gauselmann nicht bei der PTB angezeigt, sondern machte sein Geschäft in Würde dicht.
Verwerflich ist es, dass die Änderung der Spielverordnung von solchen Personen zu ungunsten des Wettbewerbs beeinflußt wurde.
Jackpots auszulösen nach Top Kunden
Vernetzte Spiele mit Zwischenkassierung (Ferngesteuertes Melken)
Überlappende Spiele
Player Trekking
Eine Branche und seine Trickser in Schlüsselpositionen! Wie lange noch?
Das PTB-Kontrollmudul lt. Dr. Bronder:
http://www.forum-gewerberecht.de/attachment,attachmentid-1786.html
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 05.02.2010 07:12.
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82
05.02.2010 07:12 |
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Solon
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Meike
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Gruß an alle,
ich hoffe, dass sich alle diesen Bericht durchlesen werden.
Um solche vorhandenen Lösungen "vergessen" zu lassen,
werden schon mal gerne neue Gutachten,
neue workshops,
neue Arbeitsgruppen oder Beiräte eingerichtet.
Da ich derartige "Spiele" aus vielen Bereichen her kenne,
bin ich eventuell etwas vorsichtiger und kritischer als andere.
Ist der Bericht eigentlich allen Gewerberechtsreferenten und
dem BMWI bekannt? Hatte ihn mal jmd. gemailt / verteilt?
Gruß
Meike
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83
06.02.2010 07:33 |
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Meike
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Gruß an alle,
hier vor allem an dieter, der den Bericht der PTB zum Kontrollmodul leider nicht gelesen hatte
und gmg, der ihn offensichtlich leider auch nicht gelesen hatte,
bitte lest z.B.:
S. 11 - "Einhaltung definierter Schnittstellen"
S.14 - "Das Kontrollmodul wertet die relevanten Daten jedes einzelnen Spieles aus"..
S.29 - "Entscheidend ist daher die Manipulationssicherheit der im Kontrollmodul gespeicherten Langzeitdaten"..
Alles bereits seit August 2001 vorhanden, muss nur umgesetzt werden!
Gruß
Meike
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84
08.02.2010 16:16 |
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dieter116
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Wegen der Langzeitdaten:
Frag mal die Aufstellerschaft wo jahrelang ein durchschnittlichger Stundenverlust von 33.- Euro überschritten wurde.
Da wirst du wohl niemanden finden.
Die meisten wären mit weniger als der Hälfte zufrieden.
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85
08.02.2010 21:22 |
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Meike
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Hallo dieter,
du solltest erst´mal etwas vollständig lesen,
um dessen Sinnhaftigkeit zu verstehen.
Gruß
Meike
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86
09.02.2010 05:19 |
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jochen B.
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo dieter,
du solltest erst´mal etwas vollständig lesen,
um dessen Sinnhaftigkeit zu verstehen.
Gruß
Meike |
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Hallo dieter,
bitte erst lesen und zwar alles: http://www.forum-gewerberecht.de/attachment,attachmentid-1786.html
Das gehört zur Zukunft von uns Aufsteller und sollte genau wie SpielV und GewO zur Pflichtlecktüre werden!
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87
09.02.2010 10:42 |
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dieter116
König
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Zitat: |
Original von Meike
Gruß an alle,
hier vor allem an dieter, der den Bericht der PTB zum Kontrollmodul leider nicht gelesen hatte
und gmg, der ihn offensichtlich leider auch nicht gelesen hatte,
bitte lest z.B.:
S. 11 - "Einhaltung definierter Schnittstellen"
S.14 - "Das Kontrollmodul wertet die relevanten Daten jedes einzelnen Spieles aus"..
S.29 - "Entscheidend ist daher die Manipulationssicherheit der im Kontrollmodul gespeicherten Langzeitdaten"..
Alles bereits seit August 2001 vorhanden, muss nur umgesetzt werden!
Gruß
Meike |
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S.11 die Schnittstellen zum Kontrollmodul sind din den TR definiert.
Andere sind hier nicht gemeint.
S.14 Das Spiel heisst heute Buchungsvorgang und diese werden einzeln espeichert.
S.29 Es werde keine Langzeitdaten gespeichert, deswegen enfällt auch Prüfung der M.Sicherheit der Langzeitdaten.
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88
09.02.2010 11:57 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von dieter116
Zitat: |
Original von Meike
Gruß an alle,
hier vor allem an dieter, der den Bericht der PTB zum Kontrollmodul leider nicht gelesen hatte
und gmg, der ihn offensichtlich leider auch nicht gelesen hatte,
bitte lest z.B.:
S. 11 - "Einhaltung definierter Schnittstellen"
S.14 - "Das Kontrollmodul wertet die relevanten Daten jedes einzelnen Spieles aus"..
S.29 - "Entscheidend ist daher die Manipulationssicherheit der im Kontrollmodul gespeicherten Langzeitdaten"..
Alles bereits seit August 2001 vorhanden, muss nur umgesetzt werden!
Gruß
Meike |
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S.11 die Schnittstellen zum Kontrollmodul sind din den TR definiert.
Andere sind hier nicht gemeint.
S.14 Das Spiel heisst heute Buchungsvorgang und diese werden einzeln espeichert.
S.29 Es werde keine Langzeitdaten gespeichert, deswegen enfällt auch Prüfung der M.Sicherheit der Langzeitdaten. |
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Ich war der Meinung, dass zu einer ordnungsgemäßen Buchführung gerade die Langzeitdaten die Grundvoraussetzung sind.
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89
09.02.2010 13:52 |
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dieter116
König
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Und ich war der Meinung, dass es hier um die Einhaltung der Grenzen nach SpVO geht und nicht um die Buchführung.
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90
09.02.2010 15:16 |
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Walter B
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Zitat: |
Original von dieter116
Und ich war der Meinung, dass es hier um die Einhaltung der Grenzen nach SpVO geht und nicht um die Buchführung. |
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Halölo Dieter,
ich bin der Meinung, dass die Langzeitbuchhaltung der Kleinaufsteller durch die Streifen durchaus gesichert ist.
Allerdings bin ich auch der Meinung, dass die fehlende Langzeitbuchhaltung der Module
nur für die Herstelleraufsteller spricht.
Denn wäre die vorhanden, könnte man nachweisen, dass deren Stundeneinnahmen weitaus höher liegen würde, als die der Kleinaufsteller.
Auf Anfrage, nenne ich gerne ein Beispiel, welches die Herstelleraufsteller vergessen haben in ihrer
Software für die Fernwartung zu verstecken!
Oder es wurde nur einfach falsch programmiert, ich kann nur sagen peinlich!
__________________ Gruß vom Walter
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91
09.02.2010 15:49 |
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gmg
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Zitat: |
Original von Walter B
Zitat: |
Original von dieter116
Und ich war der Meinung, dass es hier um die Einhaltung der Grenzen nach SpVO geht und nicht um die Buchführung. |
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Halölo Dieter,
ich bin der Meinung, dass die Langzeitbuchhaltung der Kleinaufsteller durch die Streifen durchaus gesichert ist.
Allerdings bin ich auch der Meinung, dass die fehlende Langzeitbuchhaltung der Module
nur für die Herstelleraufsteller spricht.
Denn wäre die vorhanden, könnte man nachweisen, dass deren Stundeneinnahmen weitaus höher liegen würde, als die der Kleinaufsteller.
Auf Anfrage, nenne ich gerne ein Beispiel, welches die Herstelleraufsteller vergessen haben in ihrer
Software für die Fernwartung zu verstecken!
Oder es wurde nur einfach falsch programmiert, ich kann nur sagen peinlich! |
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ANFRAGE ! Gerne auch bei PN.
Grüße
__________________ gmg
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92
09.02.2010 15:52 |
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Walter B
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von Walter B
Zitat: |
Original von dieter116
Und ich war der Meinung, dass es hier um die Einhaltung der Grenzen nach SpVO geht und nicht um die Buchführung. |
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Halölo Dieter,
ich bin der Meinung, dass die Langzeitbuchhaltung der Kleinaufsteller durch die Streifen durchaus gesichert ist.
Allerdings bin ich auch der Meinung, dass die fehlende Langzeitbuchhaltung der Module
nur für die Herstelleraufsteller spricht.
Denn wäre die vorhanden, könnte man nachweisen, dass deren Stundeneinnahmen weitaus höher liegen würde, als die der Kleinaufsteller.
Auf Anfrage, nenne ich gerne ein Beispiel, welches die Herstelleraufsteller vergessen haben in ihrer
Software für die Fernwartung zu verstecken!
Oder es wurde nur einfach falsch programmiert, ich kann nur sagen peinlich! |
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ANFRAGE ! Gerne auch bei PN.
Grüße |
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Das war eine so eine tolle Sache , da kann ich mir schon vorstellen, gmg, dass das Dein Interesse erweckt.
Damit würde die ganze Geschichte schnell aufgeklärt!
__________________ Gruß vom Walter
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93
09.02.2010 16:14 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo dieter,
das nennt man dann äußerst selektives lesen, welches dann leider zur Folge hat, dass man Zusammenhänge nicht versteht.
z.B.
Du schreibst:
S. 14
das Spiel heisst heute Buchungsvorgang und die werden einzelnen gespeichert
Das ist schlichtweg falsch!
Laut S. 14 hätte eigentlich jedes Spiel gespeichert werden müssen und dies dann auch immer mit Einsatz und Gewinn nach jedem Spiel,
das findet aber de facto nicht statt!
Mit dem Kontrollmodul von 2001 werden die Daten jedes einzelnen Spiels ausgewertet.
Mit dem Kontrollmodul 2006 werden Umbuchungsvorgänge von Euro in Punkte und zurück erfasst und dies auch nur als Einzelvorgang
mit einem 1 Stunden-Puffer, das wars.
Dass der Umbuchungsvorgang kein Spiel ist, müsste eigentlich jedem klar sein, wenn er sich den §33 c GewO durchliest.
Der Spieler bekommt für seine Euro in Punkte immer den gleichen Geldbetrag.
Im Umbuchungsvorgang ist mit keinem Zufallsgenerator ausgestattet, der darüber entscheidet, ob dein Geld 1:1, 1:2, 1:3 etc. umgebucht wird.
..........................es ist einfach nur eine Transferleistung und hat mit einem Spiel nichts zu tun!
Wie schon mal geschrieben, müssten ansonsten alle Bankomaten demnächst eine Zulassung der PTB als §33c Gerät erhalten.
Im Übrigen solltest Du Dir den §146 AO und die GOSB auch mal durchlesen,
- wenn Du glaubst, dass die Einhaltung der Buchführung hier nicht relevant ist -
denn in der TR steht drin, dass die Geldspielgeräte, die von der PTB eine Zulassung erhalten, diese angeblich einhalten würden.
- das steht unter 2.4 in der TR "Auslesung des Kasseninhalts" -
D.h. es müsste eine Buchhaltung der einzelnen Geschäftsvorfälle eigentlich dauerhaft und für jeden Prüfer der Finanzamts
leicht abrufbar vorhanden sein.
Dies ist de facto aber nicht der Fall.
Warum hier noch keine Steufa / Finanzamt sich massiv beschwert hat, ist volkommen unverständlich. - nun vielleicht versteht da niemand die Geldspielgeräte und nur die kleinen Aufsteller geben ihre Langstreifen ab und die anderen lassen lediglich Abrechnungsintervalle über ihre Steuerberater einreichen, wer weiß -
Alle großen "Manipulationswellen" oder wie es auf der Pressekonferenz genannt wurde "die Software wurde geknackt",
- da sollte jeder nochmal beginnen zu überlegen, was das heißt und seit wann es die "alten Softwaremodule" gibt, die geknackt wurden -
könnten in der Buchhaltung leicht erkannt werden, wenn sie korrekt geführt würde.
Und was noch viel entscheidender ist, keine dieser "Manipulationswellen" wäre überhaupt möglich gewesen, wenn das
in 2001 konzipierte Kontrollmodul eingebaut worden wäre.
Und wenn man diese Zusammenhänge, das Zusammenspiel verstanden hat,
stellt man sich die Frage,
warum diese erhebliche Prävention offensichtlich von einigen nicht gewünscht wird.
Gruß
Meike
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94
10.02.2010 05:31 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von dieter116
Und ich war der Meinung, dass es hier um die Einhaltung der Grenzen nach SpVO geht und nicht um die Buchführung. |
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Und ich bin der Meinung, dass steuerrechtlichen Grundsatzvorgaben von der SpielV nicht ausgeschlossenen werden.
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95
10.02.2010 08:09 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an alle,
dass die Schnittstelle zur Auslesung der Buchhaltungsdatenbanken leider keine Einbahnstraße ist, wissen wir seit dem Augsburger Strafverfahren.
Ich persönlich dachte immer, dass die Prüfbehörde sich um die Sicherheit dieser Schnitsstelle bemüht hat,
aber nun wird offen jedem ein Auslesegerät mit Kartenmanager angeboten, um
"eine Verbindung zum ...-Portal aufzubauen"
Da kann der Nutzer dann also via Vernetzung völlig unkontrolliert über eine nicht genormte Schnittstelle
"Einstellungen vornehmen"
"Einstellungen Downloaden und zurückspeichern"
"freigegebene updates downloaden"
usw.
Kann mir jemand erklären warum ein Spielautomat, bei dem dies über eine Schnittstelle möglich ist,
nach dem Stand der Technik gegen Veränderungen gesichert gebaut sein soll?
Gruß
Meike
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96
12.02.2010 16:33 |
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rosebud
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hi,
endlich können wir Aufsteller selber die richtigen Einstellungen vornehmen - wenn sie von adp "freigegeben" worden sind.
Habe mir bereits ein solches Gerät gekauft.
grüße
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97
12.02.2010 18:13 |
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gmg
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Zitat: |
Original von rosebud
hi,
endlich können wir Aufsteller selber die richtigen Einstellungen vornehmen - wenn sie von adp "freigegeben" worden sind.
Habe mir bereits ein solches Gerät gekauft.
grüße |
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Also ich würde mich lieber aktuell um meine Gehäuseklappen bekümmern.
Grüße
__________________ gmg
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98
12.02.2010 18:31 |
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rosebud
Routinier
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von rosebud
hi,
endlich können wir Aufsteller selber die richtigen Einstellungen vornehmen - wenn sie von adp "freigegeben" worden sind.
Habe mir bereits ein solches Gerät gekauft.
grüße |
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Also ich würde mich lieber aktuell um meine Gehäuseklappen bekümmern.
Grüße |
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hi,
gehäuseklappen seit monaten erledigt.
grüsse
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99
12.02.2010 18:51 |
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Meike
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Lieber Rosebud,
Deine Begeisterung in allen Ehren, dass Du nun auch "mitspielen" darfst,
- mal wieder zu den Regeln und in dem kleinen Spielfeld, was man für Dich frei gegeben hat
aber hast Du Dir mal überlegt, warum?
Nicht nur, dass mir bis jetzt niemand erklären konnte, wie ein Spielautomat mit einer solchen Möglichkeit nur ansatzweise gegen Veränderungen gesichert gebaut sein soll,
so finde ich hier die Möglichkeit des
"machen doch jetzt alle"
taktisch interessant.
Gruß an alle,
würde man diese nun plötzlich gegebene Möglichkeit, mit den Möglichkeiten der verschiedenen "Melkvorgänge" und verschiedenen "Kartentechniken"
nur von der rein taktischen Seite aus, - natürlich nur als Planspiel-, betrachten,
hieße es:
Wenn man Sorge hat,
dass plötzlich etwas aufgedeckt wird,
muss ein Markt mit dem Produkt überschwemmt werden,
um einen zielgerichteten Zugriff zu erschweren.
Gruß
Meike
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100
13.02.2010 06:27 |
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