Andrea Feiertag
Jungspund
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Abgrenzung Gewerbe § 14 zur Urproduktion |
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nochmals heute aus Rosenheim
Wir stehen hier vor der Frage, ob 78 Bienenvölker noch Urproduktion darstellen oder ob § 14 GewO einschlägig ist und eine Anmeldung erforderlich ist.
__________________ Andrea Feiertag
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16.03.2009 11:27 |
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Solon
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Kai-Uwe Christiansen
Doppel-As
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RE: Abgrenzung Gewerbe § 14 zur Urproduktion |
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Hallo nach Rosenheim,
aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass es auf die Anzahl der Bienenvölker nicht ankommt. Damit bleibt das auch bei 500 Völkern Urproduktion.
__________________ Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
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16.03.2009 13:14 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Stimme zu!
Auch im Bereich Landwirtschaft und Bergbau, wo es ebenso wie bei der Imkerei um die Entnahme von Produkten aus der Natur geht, kommt es nicht auf den Umfang an. Auch wenn Rheinbraun einen 5000-Tonnen-Schaufelradbagger betreibt, wird der Bergbau dadurch nicht meldepflichtig (fiktives Beispiel).
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17.03.2009 15:09 |
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Jannes
Routinier
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Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,
mir erzählte auch ein Geschäftsmann (Saarland) vorgestern, dass wenn man mehr als 31 Bienenvölker (Bienenkörbe) habe, dass man dann verpflichtet sei, ein Gewerbe anzumelden.
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
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16.03.2017 15:10 |
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Steffen Balzer
Haudegen
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Hallo Jannes,
das stimmt so nicht. Hier wurde der Gewerbebegriff mit dem steuerlichen Begriff vermischt. Über 30 Bienenvölker sind in der Steuererklärung anzugeben.
Hier die Aufklärung:
http://www.imkerpate.de/imkerei-steuern/
Gruß
Steffen
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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21.03.2017 16:06 |
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