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Auch im Bereich Landwirtschaft und Bergbau, wo es ebenso wie bei der Imkerei um die Entnahme von Produkten aus der Natur geht, kommt es nicht auf den Umfang an. Auch wenn Rheinbraun einen 5000-Tonnen-Schaufelradbagger betreibt, wird der Bergbau dadurch nicht meldepflichtig (fiktives Beispiel).



Gepostet am 17.03.2009 um 15:09 von:
Benutzer: Civil Servant
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