Meike
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Hallo gmg,
könntest Du über Deinen Kontakt vielleicht noch den Ausdruck
"Kundenbindung" / "Kundendatenbank" organisieren und hier einstellen?
Das sind doch die richtig spannenden Datenbanken, oder nicht?
Gruß
Meike
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19.10.2008 17:53 |
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Solon
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Kay,
eben, daher alles weitere im nicht öffentlichen Bereich.
Gruß
Meike
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20.10.2008 05:21 |
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dieter116
König
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"Es wäre zu prüfen, was ist mit den Geräten an GSG möglich, was ausserhalb des VDAI Protokolls liegt."
verstehe ich nicht so ganz.
Wer soll prüfen was laut Bauartzulassung an Zusatzgeräten verwandt werden darf?
Was hat das VDAI Protokoll damit zu tun?
Und jeder der auf der IMA nach dem 01.01.2006 war, hatte doch zur Genüge die Möglichkeit zu schauen, nachzulesen und sich
als potentieller Kunde erklären zu lassen, was diese Zusatzgeräte alles können.
1. PTB
2. Zusatzgeräte die nur auf VDAI Protokoll Basis arbeiten bedürfen keiner Bauartzulassung.
der Beitrag aus Games&Business muss aus 2005 stammen, da dort das GGSG Ariston Superstar als Neuvorstellung beschreiben wurde, dies ist aus 2005.
Da die meisten anschliessbaren Geräte ( Fungames, Jackpots etc ) nach neuer SpVO nicht aufgestellt werden dürfen, haben sich diese Wechslerfunktionen nach 2006 für deutsche Spielstätten doch wohl erledigt.
Was in 'staatlichen' Casinos, Wettbüros oder im Ausland möglich und erlaubt ist, kann und will ich hier nicht beurteilen.
Es geht hier um deutsche Spielstätten.
Die Einträge bei Kundenbindung auf deinem Ausdruck sind 0,- . Ist es denn hier aktiviert oder überhaupt vorhanden ?
Also Jackpot etc ?
Da alle Geräte , ausser GSG, nicht mehr in Deutschland erlaubt sind, dürfte doch wohl nur interessieren, was mit GSG möglich ist.
Deswegen meine Frage, was der MCT in Verbindung mit GSG nach neuer SpVO möglich macht.
Wenn es nur Übertragungen nach VDAI sind ist es ok.
Dann kann es hier auch keine Kundenbindung geben.
Das müsste dann die PTB prüfen. Sprich sie doch mal darauf an.
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24
20.10.2008 08:39 |
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gmg
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo gmg,
könntest Du über Deinen Kontakt vielleicht noch den Ausdruck
"Kundenbindung" / "Kundendatenbank" organisieren und hier einstellen?
Das sind doch die richtig spannenden Datenbanken, oder nicht?
Gruß
Meike |
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Hallo Meike,
alle hier geposteten Informationen stammen aus dem www. und nicht von einem Kontakt.
Insofern kann ich Deinen Wunsch leider nicht erfüllen.:-((
Hallo Dieter,
bevor wir ins Detail gehen noch einmal zur Klarstellung:
Mir ging es darum aufzuzeigen, was lt. Internetauftritt - also Angebot - eines Geräteherstellers heutzutage mit seinen für den deutschen Markt angebotenen Produkten alles machbar ist.
Das Jahr 2008 geht dem Ende zu - die neue Spielverordnung ist seit dem 01. 01. 2006 - also seit beinahe drei Jahren - in Kraft - und ich muß auf einem VDAI-Streifenausdruck des besagten Produktes Hinweise lesen auf:
- die Kundenbindung
- den Rabatt
- den Jackpot
- den MJackpot
- den Mystery
Weiter finde ich auf dem Ausdruck Informationen über sogenannte Kundenkonten und eine elektronisch gezählte Unterhaltungsgerätekasse ( UG ).
Mir war es zunächst nicht wichtig, auf Verfehlungen von einem Spielstättenbetreiber hinzuweisen, sondern auf das grundsätzliche Prinzip dieser Produkte. Die Idee des Herstellers ist natürlich genial. Ich packe alle "Zutaten" in ein Geldwechslergehäuse rein. Da fragt schon keiner nach. Und wenn einer fragt > Geldwechsler und fertig.
Wenn der Hersteller aktuell mit der Kundenbindung wirbt, dann gibt es sie aktuell auch.
Wenn der Aufsteller dieses Feature nicht nutzt, ist das natürlich 100 %ig o. K. Es ist ja schließlich ein Feature, dessen Nutzung durch die Spielverordnung untersagt ist.
Mich irritiert auf jeden Fall die Tatsache, dass solche Kundenbindungssysteme und Jackpotanlagen sich in dem Gerät - bereit zur Nutzung - befinden !
Mich irritiert auf jeden Fall dann auch die weitere Tatsache, dass es im Ermessen jedes einzelnen Spielstättenbetreibers liegt, ob er die nicht spielverordnungskonformen Zutaten seines Gerätes nutzt oder auch nicht nutzt.
Gehen wir mal kurz in die Vergangenheit - also in den Frühsommer dieses Jahres zurück.
Da konnte man in einem bestimmten Bundesland noch sehr viele Jackpotanlagen in den Spielstätten vorfinden. Es handelte sich dabei aber um - althergebrachte - einfach festzustellende Jackpotanlagen, die man aus der Aufstellung nehmen konnte. Solche MCT sind aber nicht aus der Aufstellung genommen worden. Obwohl es vielleicht Jackpotanlagen waren. Die Spielstättenbetreiber werden sich sicherlich "einen Ast" gelacht haben über die Unwissenheit der Kontrolleure.
Was mich bei diesen MCT Produkten irritiert ist das Problem, dass kein Aussenstehender feststellen kann, ob der im Wechsler befindliche Jackpot ( oder auch die Multijackpotanlage )und die Kundenbindung in Betrieb ist, oder auch nicht.
Die zuständigen Kontrolleure zur Überprüfung der spielverordnungskonformen Ausstattung der Spielstätten in der Bundesrepublik Deutschland - die Ordnungsämter - haben keine Chance festzustellen, ob die Produkte der MCT-Baureihe- die sich in der Aufstellung in einer Spielstätte befinden - sich in einem spielverordnungskonformen Zustand befinden oder auch nicht!!
Wahrscheinlich haben bis zum meinem Beitrag nicht sehr viele Kollegen aus diesem Bereich überhaupt gewusst, dass die Geräte der MCT Baureihe nicht nur Geldwechsler sind, sondern besagten Wunschzutaten beinhalten ( können).
Kannst Du mir sagen, welche Empfehlung man den Kollegen der Ordnungsämter jetzt zu den MCT-Geräten geben soll ?
Grüße
__________________ gmg
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25
20.10.2008 18:03 |
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John-Lautner
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Genausogut könnte man jedoch einen Jackpot im Geräteständer, auf der Toilette, unterm Teppich oder sonstwo einbauen.... Wenn es jemand drauf anlegt dann findet man den auch nicht, also was soll das ganze - immer schön locker bleiben, ausserdem taugt der MCT sowieso nichts und jeder Aufsteller ist froh darüber daß es die scheiss Jackpots nicht mehr gibt !!!
Ich persönlich freue mich sogar über TR4 damit endlich auch die Zitterpartie mit den Geräteinternen Jackpots von 10000€ und mehr ein ende findet, und hoffentlich bald wieder "normale" Zeiten kommen !!!
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26
20.10.2008 19:18 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von John-Lautner
Ich persönlich freue mich sogar über TR4 damit endlich auch die Zitterpartie mit den Geräteinternen Jackpots von 10000€ und mehr ein ende findet, und hoffentlich bald wieder "normale" Zeiten kommen !!! |
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Das kann ich nachvollziehen.
Unbestätigten Meldungen nach ist mit einer der letzten TR 3.3. Geräte der Maximalgewinn noch einmal nach oben aufgestockt worden.
Man munkelt etwas von 50.000 €.
Wir gerade überprüft.
Aber von dem Gerät kamen nur noch 8.000 Stück limitiert zur "Verteilung". Und die sind wohl schon weg.
Grüße
__________________ gmg
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27
20.10.2008 19:36 |
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jasper
Kaiser
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John Du hast jaaaaa sooooo Recht!
Alle!
Bitte beachtet,
jedes mit den Glücksspielgeräten vernetztes "Zusatzgerät" kann nur so gut sein, wie die Daten die ihm aus der Geräteschnittstelle zur Verfügung gestellt werden!
Und wer sind "die Herren" dieser sog. VDAI-Schnittstelle?
Und wer überprüft diese sog. VDAI-Schnittstelle?
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28
20.10.2008 21:36 |
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John-Lautner
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Zitat: |
Original von gmg
Man munkelt etwas von 50.000 €.
Wir gerade überprüft.
Aber von dem Gerät kamen nur noch 8.000 Stück limitiert zur "Verteilung". Und die sind wohl schon weg.
Grüße |
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Dann wünsche ich den Glücklichen Mietern dieser 8000 Geräte viel Spaß damit, und hoffe daß die Programmierer ihnen wohlgesonnen sind.
Ein klitzekleiner Cheat jedoch, welcher an jedem dieser Geräte nur eimal rein zufällig diesen Gewinn auslöst, wäre somit 400.000.000 € wert - das ganze steuerfrei - ein Betrag für den selbst Wiedekin,Ackermann und gmg ein paar Jahre buckeln müssen
Man scheint wohl herausfinden zu wollen wieviel Gottvertrauen, der von Gier und Konkurrenzdruck getriebene deutsche Automatenunternehmer, hat, oder besser gesagt: Ist er bereit seine Existenz vom Wohlwollen der Hersteller abhängig zu machen?
Manche anscheinend Ja !
Ich nicht
So und nun Kaffee, bevor ich mit der kleinen Spongebob ansehen darf
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29
21.10.2008 06:34 |
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dieter116
König
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Wenn an den Geräten ein Jackpot dargestellt ist oder es ein Kundenbinungdssystem in Verbindung mit GSG ermöglicht, würde ich es sperren lassen.
Dadurch wird der Hersteller (hoffentlich ) gezwungen es auf seine Konformität mit der SpVO überprüfen zu lassen.
wie sich schon einmal schrieb :
Der VDAI Ausdruck beinhaltet doch auch aktuelle Gerätezustände, wie z.B. Jackpot .
Bei einem Ausdruck vor Ort ist das OK.
Aber bei Übertragung in einem Netzwerk, das auch Änderungen der Geräteeinstellungen ermöglicht ?
Wohl kaum, wegen der 168 Stunden Grenze.
Somit wäre nicht einmal eine Übertragung der Daten nach VDAI erlaubt.
Sieht das jemand anders ?
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31
21.10.2008 08:58 |
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KARO
Routinier
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Und noch so ein Ding aus der Mottenkiste , hier wird gemunkelt und
vermutet aber nichts genaues weiß man nicht .
Einfach toll und öde .
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33
21.10.2008 17:18 |
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dieter116
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Zitat: |
Original von r2d2
@dieter,
zieh dich nicht so am VDAI hoch! Dieser Verband hat nicht zu erlauben oder zu verbieten!
Allein die PTB ist dafür verantwortlich was möglich und was nicht möglich ist.
Quelle:AM |
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In den TR bezieht sich die PTB aber auf das VDAI Protokol.
Also.
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34
22.10.2008 07:55 |
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r2d2
Tripel-As
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@dieter
damit wird es immer deutlicher wie das Zusammenspiel zwischen PTB und den Herstelleraufstellern (VDAI) funktioniert! Dank Brauhausbier und Schnittchenveranstaltungen, usw ………..?
@KARO
von wegen MOTTENKISTE!
Hier ein update aus Oktober 2007(!) in Version „Merkur.Info.net 4.2“(!)
Wer überprüft eigentlich die „glaubhaften Versicherungen“ dieser Herstelleraufsteller gegenüber der PTB auf ihre tatsächliche Glaubwürdigkeit?
Grüße
r2d2
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35
22.10.2008 12:28 |
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gmg
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Zitat: |
Original von r2d2
von wegen MOTTENKISTE!
Hier ein update aus Oktober 2007(!) in Version „Merkur.Info.net 4.2“(!)
Grüße
r2d2 |
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Hallo r2d2 !
wie wäre es denn mit weiteren Informationen ?
Wie sieht es mit den Dokumentationen der neuen Features und den sonstigen Neuerungen aus, die sich auf Deinem USB-Stick befinden ?
Kannst Du davon etwas einstellen ?
Grüße
__________________ gmg
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36
22.10.2008 15:48 |
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r2d2
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Hallo gmg,
ich gehe davon aus, dass ich nicht im Besitz eines mit dem Herstelleraufsteller identischen USB-Stiks bin. „Das Original“ solltest Du jedoch über Deine Verbindungen bekommen.
„Sollten Sie Fragen zu der Installation oder zu den neuen Features haben, werden diese gerne und kompetent von den Mitarbeitern in der Merkur info.net Hotline beantwortet. Sie erreichen die Herren …….
(siehe pdf-Datei weiter oben)“
Ab wann liegen Dir so viele Infos vor, dass sich daraus ein „Anfangstatverdacht“ ergibt, der Dich von berufswegen zum Handeln verpflichtet? Oder kann ein „Anfangstatverdacht“ durch ein „glaubhaftes Versichern“ ausgeräumt werden?
Evtl. ist es gar nicht so gut so viel zu Wissen.
Handbuch Seite 15:
http://www.forum-gewerberecht.de/attachment.php?attachmentid=1351
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37
23.10.2008 17:49 |
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gmg
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Zitat: |
Original von r2d2
Hallo gmg,
ich gehe davon aus, dass ich nicht im Besitz eines mit dem Herstelleraufsteller identischen USB-Stiks bin. |
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Ich glaube kaum, dass der "Herstelleraufsteller" einen USB-Stick benutzen muß.
Zitat
Evtl. ist es gar nicht so gut so viel zu Wissen.
Zitat off
Ich kann Informationen irgendwie gut leiden. Sie helfen mir weiter !
Willst Du mir nicht mal Deine Vernetzung präsentieren.
Ich suche immer noch jemanden, der mir ALLES zeigt.
Grüße
__________________ gmg
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38
23.10.2008 20:12 |
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dieter116
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Ja, wir wollen jetzt endlich mal die ' beleglose ' Zwischenkassierung per Ferneinwirkung sehen.
Die , wo die Kassierbeträge als Spielergewinne ausgewiesen werden.
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39
23.10.2008 21:34 |
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John-Lautner
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Ich wäre ebenfalls sehr interessiert !
(Schnittchen + Stichfass gehen auf mich !)
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40
24.10.2008 03:14 |
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