Strip- und Travestieshow |
guenter luxemburger
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Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben hier einen Gastronomen, der möchte, um seine Gaststätte zu füllen, künftig Strip- und Tavestieshows veranstalten.
Diese Shows bedürfen u.E. einer Erlaubnis nach § 33a GewO.
Könnte uns jemand bzgl. der Auflagen usw. einen Musterbewilligungsbescheid zur Verfügung stellen.
__________________ Guenter Luxemburger
Stadt Mayen
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1
19.05.2008 08:28 |
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Solon
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Ingolstadt
König
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RE: Strip- und Travestieshow |
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Kollege,
die Feststellung, dass es sich hier um erlaubnisbedürftige Vorführungen handelt, ist richtig. Der entsprechende Genehmigungsbescheid befindet sich in der Anlage. Bitte beachten, dass sich die Hinweise auf den Schutz der "stillen Tage" nach Feiertagsrecht auf die bayerische Rechtslage beziehen.
Viel Vergnügen bei der Kontrolle, ob der Bescheid auch eingehalten wird.
__________________ Thomas Kirchhammer
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2
19.05.2008 11:45 |
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Solon
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guenter luxemburger
Mitglied
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Themenstarter
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RE: Strip- und Travestieshow |
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Hallo Kollege
herzlichen Dank
viele Grüße aus der Eifel nach Bayern
__________________ Guenter Luxemburger
Stadt Mayen
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3
19.05.2008 12:17 |
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stillingb
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der Gastwirt sollte vor Antragstellung Verbindung mit dem Bauamt aufnehmen, da es sich bei dem Vorhaben wahrscheinlich um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung (bisher Gaststätte, künftig Vergnügungsstätte) handelt.
__________________ Viele Grüße aus Niederbayern
Schaun ma mal, dann sehn ma schon, aber nix gwiss weiß ma net.
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20.05.2008 08:13 |
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WWE_Superstar
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5
22.06.2010 07:34 |
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