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der Gastwirt sollte vor Antragstellung Verbindung mit dem Bauamt aufnehmen, da es sich bei dem Vorhaben wahrscheinlich um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung (bisher Gaststätte, künftig Vergnügungsstätte) handelt.



Gepostet am 20.05.2008 um 08:13 von:
Benutzer: stillingb
Der Original-Beitrag :
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