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Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben hier einen Gastronomen, der möchte, um seine Gaststätte zu füllen, künftig Strip- und Tavestieshows veranstalten.
Diese Shows bedürfen u.E. einer Erlaubnis nach § 33a GewO.
Könnte uns jemand bzgl. der Auflagen usw. einen Musterbewilligungsbescheid zur Verfügung stellen.  Danke  



Gepostet am 19.05.2008 um 08:28 von:
Benutzer: guenter luxemburger
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