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    Kollege,

die Feststellung, dass es sich hier um erlaubnisbedürftige Vorführungen handelt, ist richtig. Der entsprechende Genehmigungsbescheid befindet sich in der Anlage. Bitte beachten, dass sich die Hinweise auf den Schutz der "stillen Tage" nach Feiertagsrecht auf die bayerische Rechtslage beziehen.

Viel Vergnügen bei der Kontrolle, ob der Bescheid auch eingehalten wird.



Gepostet am 19.05.2008 um 11:45 von:
Benutzer: Ingolstadt
Der Original-Beitrag :
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