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Geschrieben von guenter luxemburger am 19.05.2008 um 08:28:
Strip- und Travestieshow
Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben hier einen Gastronomen, der möchte, um seine Gaststätte zu füllen, künftig Strip- und Tavestieshows veranstalten.
Diese Shows bedürfen u.E. einer Erlaubnis nach § 33a GewO.
Könnte uns jemand bzgl. der Auflagen usw. einen Musterbewilligungsbescheid zur Verfügung stellen.
Geschrieben von Ingolstadt am 19.05.2008 um 11:45:
RE: Strip- und Travestieshow
Kollege,
die Feststellung, dass es sich hier um erlaubnisbedürftige Vorführungen handelt, ist richtig. Der entsprechende Genehmigungsbescheid befindet sich in der Anlage. Bitte beachten, dass sich die Hinweise auf den Schutz der "stillen Tage" nach Feiertagsrecht auf die bayerische Rechtslage beziehen.
Viel Vergnügen bei der Kontrolle, ob der Bescheid auch eingehalten wird.
Geschrieben von guenter luxemburger am 19.05.2008 um 12:17:
RE: Strip- und Travestieshow
Hallo Kollege
herzlichen Dank
viele Grüße aus der Eifel nach Bayern
Geschrieben von stillingb am 20.05.2008 um 08:13:
der Gastwirt sollte vor Antragstellung Verbindung mit dem Bauamt aufnehmen, da es sich bei dem Vorhaben wahrscheinlich um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung (bisher Gaststätte, künftig Vergnügungsstätte) handelt.
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