Wie lange prüft PTB noch Geldspielgeräte? |
Meike
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Wie lange prüft PTB noch Geldspielgeräte? |
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Der Wissenschaftsrat veröffentlichte am 08.05.2008 in der Drs. 8477-08 eine Stellungnahme zur PTB Braunschweig und Berlin.
So heißt es auf Seite 14 und 55 unter Empfehlungen, dass
"Routinetätigkeiten wie die Prüfung von Schusswaffen, Geldspielgeräten und elektronischen Wahlgeräten sollten anderweitig organisiert werden."
Hat schon jemand etwas gehört, ob an einer Umsetzung der Empfehlung gearbeitet wird?
Gruß
Meike
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1
10.05.2008 12:35 |
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Solon
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hansi
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Wenn nur ein einziges Gerät einer ganzen Bauart geprüft wird, dann kann doch von einer Prüfung von Geldspielgeräten nicht gesprochen werden!
Die Frage wäre wohl treffender gewesen:
- Was prüft die PTB überhaupt an den Geldspielgeräten? -
So wie es aussieht, an „den Geldspielern“, bis auf die Prüfung eines Prototyps, rein gar nichts!
Oder übernimmt die PTB eine Garantie dafür, dass alle Nachbaugeräte dem Prototyp entsprechen?
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2
12.05.2008 10:28 |
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Solon
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Kölner
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@ Meike
Danke für die Info. Das ist echt mal sehr interessant...
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3
13.05.2008 17:12 |
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gmg
Foren Gott
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RE: Wie lange prüft PTB noch Geldspielgeräte? |
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Wa Du alles findest Meike !
Hervorragende Arbeit !
Allerdings wurde es mir dann beim Studium dieser Drs. doch ein wenig anders, als ich etwas von der Einwerbung von Eigenmittel lesen durfte.
"Mit der Einwerbung von Drittmitteln versucht die PTB eigenen Angaben zufolge regelmäßig, neue Aufgabenfelder zu erschließen."
Es wird dann da auch von einen PTB-Drittmittelkodex gesprochen.
Letztlich konnte man dann aber auch nachlesen, dass gemäß dem PTB-Drittmittelkodex Drittmittel nicht die Neutralität und Unabhängigkeit der PTB gefährden dürfen, insbesonders nicht in den Bereichen mit Zulassungsaufgaben.
Alles kann man dann hier nachlesen:
http://www.wissenschaftsrat.de/texte/8477-08.pdf
Grüße
__________________ gmg
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4
15.05.2008 17:42 |
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Rosewood
Haudegen
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RE: Wie lange prüft PTB noch Geldspielgeräte? |
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Zitat: |
Wer überprüft dann die Zulassungsanträge für Geldspielgeräte der herstellenden Industrie ? Hoffentlich doch nicht die herstellende Industrie selbst ! Über z. B. eine GmbH ! Wie bei den Geräteinspektionen nach § 7 der SpielV als "zugelassene Stelle" o. ä. ! |
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Zitat: |
Hat man eventuell deswegen die ATRONIC verkauft, um die entsprechenden Mittel für den Kauf des entsprechenden Zulassungsteilbereiches für die Zulassung von Geldspielgeräten der PTB flüssig zu machen ? |
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Das ist doch wohl nicht Dein erst?? Womöglich kauft Gauselmann oder Novomatic auch die ganze PTB!
Grüße
PS: Es gibt auch das Gerücht das die Hersteller sich zusammengeschlossen haben um das Bundeswirtschaftministerium zu übernehmen!
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6
16.05.2008 09:50 |
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Kölner
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RE: Wie lange prüft PTB noch Geldspielgeräte? |
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ach wär das schön, wenn ich König von Deutschland wär...
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7
16.05.2008 09:55 |
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Rosewood
Haudegen
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RE: Wie lange prüft PTB noch Geldspielgeräte? |
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Du bist doch schon "kölner" von Deutschland!
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8
16.05.2008 10:26 |
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hansi
Doppel-As
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Hallo gmg,
apropos „Atronic“!
Was würde passieren wenn z.B. in Nevada bekannt würde, dass sich das Glücksspiel fernsteuern lässt?
Mit „Atronic“ gelang der Einstieg in das Casinogerätegeschäft und „Atronic“ verfügt über Herstellerlizenzen für den amerikanischen Casinomarkt.
Da die Zuverlässigkeit solcher Lizenzinhaber regelmäßig vom FBI umfangreich überprüft wird, dürften dort auch die Ergebnisse des "PTB-Prüfberichts" bekannt sein.
Evtl. wurde aufgrund dessen ein Verkauf von „Atronic“ notwendig und stellte ein kleineres Übel dar, als ein offizieller Lizenzentzug.
Welchen Arbeitsbereich hat noch dieser Teil der PTB und welche Aufgaben erfüllt die PTB nach alledem verläßlich und für jedermann nachvollziehbar?
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16.05.2008 20:49 |
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jasper
Kaiser
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18.05.2008 12:21 |
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hansi
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Zurück zum Thema!
Wir wissen bereits, dass sämtliche Nachbaugeräte ungeprüft in die Aufstellung kommen und das manche Gerätehersteller auch Automatenaufsteller sind und einige davon zum Herstellerverband VDAI gehören.
Und jetzt die Krönung:
Es berührt zwar nicht unmittelbar die Frage, wie lange prüft die PTB noch Glücksspielgeräte, aber in jedem Fall etwas mit Frage, was macht die PTB überhaupt?
Antwort der PTB an den UAVD:
PTB über die s.g. „VDAI-Schnittstelle“
„Die von Ihnen erwähnte „VDAI-Schnittstelle“ ist im Grunde keine Angelegenheit der PTB, sondern kann als Industriestandard eingeordnet werden. Ein Hersteller muss diese Schnittstelle nicht gemäß diesem Standard realisieren; er kann auch auf andere Weise sicherstellen, dass die steuerrelevanten Daten auslesbar sind. Dass der Markt nun möglicherweise genau diese Schnittstellen einfordert, liegt auf einer anderen Ebene. Für die PTB besteht kein Handlungsbedarf.“
Gefunden hier: http://www.uavd.de/index.php?option=com_content&task=view&id=211&Itemid=60
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28.05.2008 08:45 |
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magnum
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Dazu hätte ich zwei Fragen:
Wer oder was der VDAI ist, wissen wir jetzt.
Aber wer oder wo soll „der Markt“ sein, der eine ungeprüfte Schnittstelle zur Vernetzung von Glücksspielgeräten einfordert und
mit solch eine Forderung auch noch durchkommt?
Auf welcher „anderen Ebene“ soll das liegen, dass für die PTB kein Handlungsbedarf besteht?
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13
29.05.2008 08:43 |
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gmg
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alle
Ihr redet hier immer über die VDAI-Schnittstelle im Geldspielgerät.
Ich habe mir mal einfach eine neue Zulassung genommen, und diese "aufgebröselt":
guckst Du hier:
http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/d...NGEN/G-2147.PDF
Auf Seite 3 der Zulassung wird an dem geöffneten Gerät gezeigt, wo eine Schnittstelle liegt, und welchen Zweck sie lt. Zulassung erfüllen darf.
Ich finde auf dieser Seite der Zulassung bei dem besprochenen Gerät insgesamt drei Schnittstellen !
Dabei ist es für einen Nichttechniker genial vereinfachend, dass die Schnittstellen auf dem abgebildeten Gerät eine Zahlennumerierung erhalten, auf den folgenden Seiten der PTB-Zulassung aber mit Buchstaben Informationen zu den zugelassenen Fähigkeiten der einzelnen Schnittstellen gegeben werden.
Fangen wir also mal mit der Auflistung der Schnittstellen an: Es gibt bei diesem Gerät insgesamt drei Schnittstellen.
Sie werden in der PTB-Zulassung bezeichnet als:
Nr. 5 Schnittstelle a, b und f
Nr. 6 Schnittstelle c
Nr. 7 Schnittstelle d und e
Welchen Zweck darf nun die einzelne Schnittstelle lt. PTB-Zulassung erfüllen ?
Schnittstelle Nr. 5 lt. Bild
bezeichnet als a)
- Prüfschnittstelle (nur zugänglich durch die PTB )
Anschluss eines Rechners zur Durchführung der Bauartprüfung gem TR für GSG.
bezeichnet als b)
Drucker / Speicher / Interface für die Ausgabe / Übertragung steuerlicher und anderer statistischer Daten ( zugänglich für alle autorisierten Stellen ).
bezeichnet als f)
Fernauslesung und -einstellung via Netzanbindung einschließlich der Einstellung von Spielvarianten ( zugänglich für alle autorisierten Stellen )
Schnittstelle Nr. 6 lt. Bild
bezeichnet als Schnittstelle c)
Datenauslese- und Einstellgeräte mit Servicetastatur;
Typ "Profitech-3000-EU"
- für die Prüfung von Gerätefunktionen
- für die Einstellung von Geräteeigenschaften einschließlich der Einstellung von Spielvarianten
( zugänglich für alle autorisierten Stellen )
Schnittstelle Nr. 7 lt. Bild
bezeichnet als Schnittstelle d)
Tresorständer Typ Duplex ... zugänglich für alle autorisierten Stellen
bezeichnet als Schnittstelle e)
Geldscheinannahme für Doppelbetrieb Typ: Twin Accept...zugänglich für alle autorisierten Stellen
Also hat das Gerät insgesamt drei VDAI-Schnittstellen !
Nach den bisherigen Informationen handelt es sich bei der eventuell "kritischen bzw. relevanten" Schnittstelle um die Schnittstelle Nr. 5.
An dieser Schnittstelle hängt die PTB einen Rechner zur Bauartprüfung, der Aufsteller den Drucker oder ggfs. seine Vernetzung.
Da die PTB zu "ihrer" Prüfschnittstelle a sagt, dass diese Schnittstelle nur zugänglich durch die PTB sei, gleichzeitig an genau diese Schnittstelle ( Steckdose ) aber auch noch der Drucker und ggfs, die Vernetzung angeschlossen werden können , ergibt sich für mich als Nichttechniker eine unverständliche Situation.
Ich gehe aber davon aus, dass es sich zwar um ein und dieselbe "Steckdose" handelt, tatsächlich aber die PINs des Steckers bzw. die "Löcher" der Dose unterschiedlich belegt sind.
Liege ich mit dieser Schlußfolgerung richtig ?
Ich bitte um Bestätigung dieser Schlußfolgerung. Dann gibt es morgen vielleicht mehr Gedanken zum Thema....
Grüße
__________________ gmg
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29.05.2008 21:20 |
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RudiCartell
Tripel-As
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Nur zum 2005 weiß ich was |
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@gmg:
Also der New Winner von adp hat da wo geprüft wird und wo ich meinen Drucker anschließe genau einen Stecker mit 9 PINs. 3 dieser Leitungen (2,3 und 5) werden wohl als RS232 Schnittstelle für jede Anwendung (Drucken oder Prüfen) verwendet. Der Datenaustausch richtet sich nach einem Protokoll (VDAI). Mein Streifendrucker nutzt das. Ob die Prüfung das auch nutzt, weiss ich nicht, aber sie nutzen sicher die gleichen PINs im Stecker und Drähte in der Leitung.
Es wird auf der Geräteseite sicher ein Stück Software wissen, wie mit der Gegenstelle zu sprechen ist. An sich sollte die PTB ja das "Prüfprotokoll" vorgeben - aber ob das so ist...
Wie immer: nicht alles was sinnvoll oder richtig wäre, ist auch gewünscht.
@alle:
Wenn sich jemand vom BSI mal die Vorgänge bei der PTB ansieht und die Ergebnisse und Abläufe insbesondere bei Wahl-Computern und Geldspielgeräte dagegenhält, kann nur zu dem Ergebnis kommen:
>>Schnell reformieren und was Ordentliches machen.<<
Welche staatliche Instanz das dann letztlich macht ist zweitrangig. Unabhängigkeit und nachvollziehbare, technisch sauber begründete Verfahren müssen her. Da VDAI dann aber zur Diskussion steht, wird wohl noch viel Wasser den Rhein runterfließen bevor in Bonn da mal einer einen Kieselstein reinwirft.
Grüsse vom Rudi.
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15
01.06.2008 19:08 |
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