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Zum Ende der Seite springen Abmeldung eines Gewerbes durch Insolvenzverwalter
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Steege Steege ist weiblich
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Abmeldung eines Gewerbes durch Insolvenzverwalter

Guten Morgen aus Sachsen-Anhalt!

habe mal wieder ein kleines Problem.
Ich habe von einem Isolvenzverwalter eine Gewerbeabmeldung für ein Einzelunternehmen erhalten. Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet. Er weist in seinem Anschreiben gleichzeitig daraufhin, dass ich das Gewerbe von Amts wegen abmelden möchte, da die Gebühr aus der Masse nicht beglichen werden kann. Die Gebühr kann meinerseits auch nicht mehr als Forderung angemeldet werden, da die Frist zur Anmeldung von Forderungen abgelaufen ist.
Ich bin ja fast geneigt es so zu machen. Aber andererseits macht sich der Insolvenzverwalter es auch wieder einfach.

Wie seht Ihr den Fall?
1 08.02.2008 08:27 Steege ist offline E-Mail an Steege senden Beiträge von Steege suchen
Solon
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ve-ru   Zeige ve-ru auf Karte ve-ru ist weiblich
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RE: Abmeldung eines Gewerbes durch Insolvenzverwalter

Moin Moin

das sehe ich aber etwas anders als der Insolvenzverwalter.
Der Herr bekommt für seine Tätigkeit nämlich eine Vergütung und natürlich entstehen durch die Insolvenzverwaltung auch Kosten.

Bei uns gab es in dieser Richtung bisher keine Probleme, aber vielleicht ist der Herr besonders sparsam.

Ich weiß ja nicht wie hoch Eure Gebühren sind Weißnicht , aber zur Tabelle anmelden lohnt sich mit Sicherheit nicht.

__________________







Kirsten Venz




2 08.02.2008 09:06 ve-ru ist offline E-Mail an ve-ru senden Homepage von ve-ru Beiträge von ve-ru suchen
Solon
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Roland Kissau   Zeige Roland Kissau auf Karte Roland Kissau ist männlich
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RE: Abmeldung eines Gewerbes durch Insolvenzverwalter

Guten Morgen aus dem sonnigen Hückeswagen (NRW)!

Bei uns in NRW sind Gewerbe-Abmeldungen nach unserer Verwaltungsgebührenordnung gebührenfrei; ist das in Sachsen-Anhalt anders?
Aber auch, wenn Ihr prinzipiell Gebühren erheben könnt, zu holen sein wird da nix!
Ich würde mir nicht die Mühe machen, hier großartigen Schriftverkehr zu betreiben, wenn eh' nichts dabei herum kommt (auch wenn sichs der Verwalter einfach macht).
Ein schönes Wochenende wünscht

Roland Kissau
3 08.02.2008 09:10 Roland Kissau ist offline E-Mail an Roland Kissau senden Homepage von Roland Kissau Beiträge von Roland Kissau suchen
Steege Steege ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Steege


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RE: Abmeldung eines Gewerbes durch Insolvenzverwalter

Danke für die schnelle Reaktion auf mein Anliegen.

Bei uns in Sachsen-Anhalt wird eine Gebühr für Abmeldungen erhoben. Höre eigentlich zum ersten Mal davon, dass für Gewerbeabmeldungen keine Gebühr erhoben wird. Im Prinzip wird man doch genauso tätig, wie bei An- und Ummeldungen.

Gruß Steege
4 08.02.2008 10:08 Steege ist offline E-Mail an Steege senden Beiträge von Steege suchen
ruda   Zeige ruda auf Karte ruda ist weiblich
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Gebührenfreiheit

Hi, das sind aber zwei Dinge. Die Abmeldung von Amts wegen musst Du nicht vornehmen. Dafür ist der Insolvenzverwalter ja da. Er erhält dann die Bescheinigung. Auch die Gebühr würde ich festsetzen. Den Erlass der Gebühr kann er dann beantragen. Schönes WE!

__________________
Freundliche Grüße Kaiserin
5 08.02.2008 10:50 ruda ist offline E-Mail an ruda senden Homepage von ruda Beiträge von ruda suchen
PaPo   Zeige PaPo auf Karte PaPo ist weiblich
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RE: Abmeldung eines Gewerbes durch Insolvenzverwalter

Hallo,

da es bereits einen Insolvenzverwalter gibt, gehe ich davon aus, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet war (und nicht nur ein vorläufiges Insolvenzverfahren). Damit ist der Stichtag der Eröffnung bereits vorüber und die Gebühr hat nichts mehr mit dem eigentlichen Verfahren zu tun. Wird also auch nicht angemeldet.
Meiner Meinung nach kann die Gebühr ganz normal festgesetzt und auch vollstreckt werden.
Wenn eh nichts zu holen ist, kann man sich das aber auch gleich sparen.

Schönes WE

__________________
Credendo Vides
6 08.02.2008 11:42 PaPo ist offline E-Mail an PaPo senden Beiträge von PaPo suchen
ThomasS ThomasS ist männlich
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RE: Abmeldung eines Gewerbes durch Insolvenzverwalter

Mal abgesehen von der Gebührenfrage: ich würde die Gewerbeabmeldung durch den Insolvenzverwalter schlicht zurückweisen!

Unsere Freunde vom BVerwG (6 C 21/05) sagen, dass zwar das Recht des Schuldners, über die Insolvenzmasse zu verfügen, auf den Verwalter übergeht, dieser aber nicht vertretungsberechtigt i.S. der GewO ist!

Darum kann der Insolvenzverwalter nach meiner Lesart auch keine Anzeigen gegenüber dem Gewerbeamt vornehmen, oder?

__________________
Ende der 30er Jahre war die Ausländerpolitik im Fußball eine ganze andere, damals spielten Kuzorra und Tibulski in der Nationalelf, polnische Einwandererkinder. So wird es wieder kommen, das müssen wir aktivieren.
(Gerhard Mayer-Vorfelder)
7 24.10.2008 14:53 ThomasS ist offline Beiträge von ThomasS suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


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Hi,

ich will mich kurz zur Gebührenfrage auslassen. In der Hess. Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums ist nur die Empfangsbescheinigung der Gewerbemeldungen kostenpflichtig. Verzichtet also ein Bürger darauf, entsteht keine Kostenpflicht.

Also schaut noch Mal in die Kostenordnungen, was dort genau steht.

Gruß von der Lahn

Frank Schuster
8 24.10.2008 16:49 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
ruda   Zeige ruda auf Karte ruda ist weiblich
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RE: Abmeldung eines Gewerbes durch Insolvenzverwalter

Noch einmal: Wenn Du jemand anderen findest, der die Gewerbeanzeige erstattet, dann nimm den. Ansonsten wäre ich froh, dass es der Insolvenzverwalter erledigt.

__________________
Freundliche Grüße Kaiserin
9 25.10.2008 19:40 ruda ist offline E-Mail an ruda senden Homepage von ruda Beiträge von ruda suchen
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