Kern
Grünschnabel
Dabei seit: 12.10.2005
Beiträge: 7
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 22 [?]
Erfahrungspunkte: 47.444
Nächster Level: 49.025
|
|
Angabe des Inhabers auf Werbezetteln eines Imbissbetriebes |
|
Hallo aus Altena
Ich habe Ärger mit dem Betreiber eines Imbiss-Betriebes.
Dieser verteilt Werbezettel mit Ausdruck sämtlicher angebotener Speisen und Getränke.
Weiterhin wird für sog. "Sonderangebotstage" geworben.
Nirgends ist zu ersehen. wer der Inhaber des Betriebes ist. Es wird nur ein Fantasiename angegeben.
Meine Frage:
Muss der Name, wie auch im Geschäftsverkehr, genannt werden ?
Gruß und frohe Weihnacht aus Altena
|
|
1
23.12.2005 10:05 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Boshamer
Haudegen
Dabei seit: 15.06.2005
Beiträge: 660
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Regierungspräsidium
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.551.626
Nächster Level: 5.107.448
|
|
RE: Angabe des Inhabers auf Werbezetteln eines Imbissbetriebes |
|
Hallo aus Kierspe,
hat der denn bei der Gewerbemeldung mitgeteilt, wie der Imbiß heißen soll (z.B. Dönerhaus oder Schlachtplatte live)?
Bei den Imbißbetrieben mit Alkoholausschank, die wir haben und auch bei den Betrieben die nach alten GastG trotz fehlendem Alkoholausschank genehmigt wurden steht auch nur der Fantasiename.
Das Verteilen dieser Blättchen und der Sonderangebotstage ist aus meiner Sicht auch nicht zu beanstanden.
Gruß Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
|
|
16
23.12.2005 10:08 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Kern
Grünschnabel
Dabei seit: 12.10.2005
Beiträge: 7
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 22 [?]
Erfahrungspunkte: 47.444
Nächster Level: 49.025
Themenstarter
|
|
RE: Angabe des Inhabers auf Werbezetteln eines Imbissbetriebes |
|
Es wurde kein Fantasiename angegeben.
Gruß
W.Kern
|
|
31
23.12.2005 10:14 |
|
|
Manfred Milbrodt unregistriert
|
|
RE: Angabe des Inhabers auf Werbezetteln eines Imbissbetriebes |
|
Hallo aus Raisdorf,
da kann ich den Koll. Boshamer und Thien nur zustimmen; muss er nicht, da es sich um eine reine Werbemaßnahme handelt. Hierbei kann er durchaus mit Fantasienamen oder auch keinem Namen agieren. Bloß wie will er dann den Kunden erreichen? Anders sieht es nur bei Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen aus. Der Link gibt auch Auskunft über Angaben bei Werbemaßnahmen.
Gruß
Manfred Milbrodt
|
|
31
23.12.2005 10:22 |
|
|
Manfred Milbrodt unregistriert
|
|
RE: Angabe des Inhabers auf Werbezetteln eines Imbissbetriebes |
|
Hallo aus Raisdorf,
eine weitergehende Abhandlung zu diesem Thema findet man hier
Gruß
Manfred Milbrodt
|
|
46
23.12.2005 10:40 |
|
|
Antonia Thien
König
Dabei seit: 21.06.2005
Beiträge: 908
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.256.819
Nächster Level: 7.172.237
|
|
RE: Angabe des Inhabers auf Werbezetteln eines Imbissbetriebes |
|
Hallo aus Meppen,
die Verpflichtung der Namensangabe besteht nur bei Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind. Diese Verpflichtung gilt nicht für Werbemaßnahmen, die sich an einen unbestimmten Personenkreis richten (Landmann/Rohmer zu § 15 b GewO, Rd.nr. 4).
Schöne Grüße
Antonia Thien
|
|
16
23.12.2005 10:13 |
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 40.940 | Views gestern: 384.399 | Views gesamt: 893.339.205
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|